Weitere Entscheidung unten: KG, 29.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.04.2004 - 4 U 644/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1986
OLG Nürnberg, 07.04.2004 - 4 U 644/04 (https://dejure.org/2004,1986)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.04.2004 - 4 U 644/04 (https://dejure.org/2004,1986)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. April 2004 - 4 U 644/04 (https://dejure.org/2004,1986)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Sichtfahrgebot an den Radfahrer und zu den Sorgfaltspflichten bei der Benutzung eines gemeinsamem Fußgänger- und Radfahrweges

  • verkehrslexikon.de

    Zum Sichtfahrgebot an den Radfahrer und zu den Sorgfaltspflichten bei der Benutzung eines gemeinsamem Fußgänger- und Radfahrweges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden der Fußgängerin an dem Verkehrsunfall mit einem Radfahrer; Zurücktreten eines äußerst geringen Verschuldens hinter einem massiven Verkehrsverstoß; Besondere Rücksichtnahmepflichten eines Fahrradfahrers auf einem gemeinsamen Fußweg und Radweg ; Überhöhte ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; StVO § 3 Abs. 1 S. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 1 S. 4
    Sorgfaltspflichten eines Radfahrers auf gemeinsamem Fuß- und Radweg

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 1 S. 4
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch Fahrradfahrer müssen Rücksicht nehmen!

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Sichtfahrgebot gilt auch für Radfahrer

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anhalten muss auch für Radfahrer innerhalb der einsehbaren Strecke möglich sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinsame Fuß- und Radwege: - Hier müssen Radfahrer besonders auf Fußgänger aufpassen!

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, StVO § 3 Abs. 1 S. 4
    Straßenverkehrsrecht - Sorgfaltspflichten eines Fahrradfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1235
  • NZV 2004, 358
  • VersR 2005, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    Gleiches gilt für die Entscheidung OLG Nürnberg DAR 2004, 451.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Sie gilt ausnahmslos auf allen Straßen und für alle Fahrzeugarten, auch für Fahrradfahrer (OLG Nürnberg NZV 2004, 358), bei Tag, Dunkelheit und unter allen Witterungsverhältnissen (BGH VRS 67, 195).
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Rechtsprechung
   KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4390
KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01 (https://dejure.org/2003,4390)
KG, Entscheidung vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 (https://dejure.org/2003,4390)
KG, Entscheidung vom 29. September 2003 - 12 U 315/01 (https://dejure.org/2003,4390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines unfallursächlichen Verschuldens; Möglichkeit des unfallverhütenden Handelns; Mitverschulden eines Fußgängers an einem Unfall bei Betreten der Fahrbahn in Dunkelheit

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; StVO § 25 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei grobem Verschulden des Fußgängers haftet Autofahrer nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 358
  • VersR 2005, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Auszug aus KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01
    2) Die verbleibende Haftung des Beklagten zu 1) wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges tritt hinter das grobe Eigenverschulden des Klägers an der Kollision zurück (vg1. dazu zuletzt Senat, KGR 2002, 366 = VRS 104, 1 = VersR 2003, 340 = N2V 2003, 380).
  • OLG Dresden, 23.05.2017 - 4 U 1524/16

    Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleichs mit einem Haftpflichtversicherer

    In solchen Konstellationen reichen die Haftungsquoten in aller Regel von 50% zu Lasten des Fußgängers (BGHU.v.1802.1969, VI ZR 279/64) bis zu 100 % zu Lasten des Fußgängers bei grober Fahrlässigkeit, die eine Betriebsgefahr sogar zurücktreten lässt (BGH, VersR 66, 877; Kammergericht,U.v.06.06.2006, 12 U 138/05; Kammergericht, Urteil vom 29.09.2003, 12 U 315/01; BGH, Urteil vom 14.06.1966, VI ZR 279/64, juris Rz. 29; OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017, 4 U 1596/16).
  • KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Fußgänger beim rückwärts

    Ist kein Verschulden des Kraftfahrers an der Kollision mit einem sorglos die Fahrbahn überquerenden Fußgänger festzustellen, tritt dessen Haftung aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs hinter dem groben Eigenverschulden des Fußgängers zurück (st. Rechtsspr., vgl. schon Senat, Urteil vom 29. September 2003 - 12 U 315/01 - KGR 2004, 50).
  • KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02

    Haftung beim Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Zwar weist die Beklagte zu 2. grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofes als auch des Senats die nicht erhöhte Betriebsgefahr bei der erforderlichen Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers, der die Fahrbahn sorgfaltswidrig überquert, zurücktritt (BGH NJW 2000, 3069, 2070 m.w.N.; Senat, Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR 2002, 366; Urteil vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 -, KG-Report 2004, 50).
  • KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Schadensersatzklage nach

    Kann aber kein Verschulden des Kraftfahrers an der Kollision mit einem sorglos die Fahrbahn überquerenden Fußgänger festgestellt werden, tritt die Haftung aus Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges hinter dem groben Eigenverschulden des Fußgängers zurück (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 29. September 2003 - 12 U 315/01 - KGR 2004, 50 = DAR 2004, 30 = VRS 106, 4 = NZV 2004, 158 = VersR 2005, 809 L; KG, Urteil vom 3. März 2008 - 22 U 130/07 -).
  • KG, 29.03.2004 - 12 U 280/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Zwar weist die Beklagte zu 1. grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofes als auch des Senats die nicht erhöhte Betriebsgefahr bei der erforderlichen Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers, der die Fahrbahn sorgfaltswidrig überquert, zurücktritt (BGH NJW 2000, 3069, 2070 m.w.N.; Senat, Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR 2002, 366; Urteil vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 -, KG-Report 2004, 50).
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