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   OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05   

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OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05 (https://dejure.org/2005,3050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2005 - 1 Ss 84/05 (https://dejure.org/2005,3050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2005 - 1 Ss 84/05 (https://dejure.org/2005,3050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen beruflicher Härten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Ausnahme von einem Fahrverbot trotz gegebener Regelvoraussetzung wegen besonderer Fallgegebenheiten unter Erhöhung der Regelgeldbuße; Annahme eines Härtefalls bei Existenzgefährdung eines Betriebes durch Verhängung eines Regelfahrverbots

  • Wolters Kluwer
  • blutalkohol PDF, S. 531

    Absehen von einem nach der BKatV indizierten Fahrverbotes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4 Abs. 4; StVG § 24a § 25 Abs. 1 S. 2
    Absehen von Regelfahrverbot wegen beruflicher Belastung im Sinne einer außergewöhnlichen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Tatrichter kann von der Verhängung eines nach dem Bußgeldkatalog indizierten Fahrverbots absehen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei besonderen Belastungen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei besonderen Belastungen

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3080 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 282
  • NZV 2006, 326
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).

    Einem Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten ist, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (Senat NZV 2004, 211 ff.).

  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).
  • KG, 22.04.1998 - 1 Ss 98/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots - trotz gegebener Regelvoraussetzung nach der BKatV - wegen besonderer Fallgegebenheiten und unter Erhöhung der Regelgeldbuße ist rechtlich zulässig (§ 2 Abs. 4 BKatV; vgl. BVerfG NJW 1996, 1809 f.; BGHSt 38, 125 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Bei der Prüfung der Voraussetzung eines Ausnahmefalls kommt dem Amtsgericht als Tatgericht ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum, bzw. ein Rechtsfolgeermessen zu (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG VRS 87, 303 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots - trotz gegebener Regelvoraussetzung nach der BKatV - wegen besonderer Fallgegebenheiten und unter Erhöhung der Regelgeldbuße ist rechtlich zulässig (§ 2 Abs. 4 BKatV; vgl. BVerfG NJW 1996, 1809 f.; BGHSt 38, 125 ff.).
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Die Annahme eines Ausnahmefalls in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht aus einer Gesamtsicht der rechtsfehlerfrei festgestellten Umstände kann aber aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (OLG Hamm VRS 92, 40 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Auch kann Anlass zur Prüfung bestehen, ob ein Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden kann (Pkw) und hiervon bestimmte Fahrerlaubnisklassen ausgenommen werden können (Senat NZV 2004, 653 f.).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei außerordentlicher Härte

  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Der Tatrichter darf seine Überzeugung von einer außergewöhnlichen Härte nicht allein auf die nicht näher belegte Einlassung des Betroffenen stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2013 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; NJW 2005, 1061, 1064; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; OLG Karlsruhe NZV 2006, 326; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Bamberg ZfSch 2010, 291; VRS 111 [2006], 62).
  • AG Landstuhl, 09.02.2024 - 3 OWi 4211 js 11910/23

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, unbillige Härte, Voreintragungen

    Schließlich müsste der Arbeitsplatzverlust auch zu einer existenzvernichtenden Härte führen (OLG Karlsruhe NZV 2006, 326).
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14

    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Ausnahmefalls kommt ihm sowohl ein Bewertungsspielraum als auch Rechtsfolgeermessen zu; die tatrichterliche Entscheidung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler hin überprüft werden und ist bis zur Grenze des rechtlich Vertretbaren hinzunehmen (OLG Karlsruhe 1 Ss 84/05 v. 5.9.2005 - NStZ-RR 2006, 282, zit. n. juris Rn. 2).
  • OLG Bamberg, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe beim

    13 aa) Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ein Absehen von einem an sich als Regelfall verwirklichten Fahrverbot nur gerechtfertigt sein, wenn dieses zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führt, also eine "existenzvernichtende" außergewöhnliche Härte vorliegt (OLG Karlsruhe NZV 2006, 326/327).
  • OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07

    Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).
  • OLG Bamberg, 10.03.2011 - 2 Ss OWi 1889/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Feststellungen bei

    24 Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann trotz der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ein Absehen von einem an sich als Regelfall verwirklichten Fahrverbot dann gerechtfertigt sein, wenn dieses zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führt, also eine "existenzvernichtende" außergewöhnliche Härte vorliegt (OLG Karlsruhe NZV 2006, 326 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09

    OWi-Recht: Voraussetzungen für Absehen von Fahrverbot in Ausnahmefall

    6 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1992, 446; KG VRS 108, 290; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 282; OLG Frankfurt/Main - 2 Ss OWi 98/08) kann bei einem Regelfall aber nur in solchen Einzelfällen, in denen der Sachverhalt erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist, unter angemessener Erhöhung der Geldbuße gemäß § 4 Abs. 4 BKatV von der Anordnung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
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