Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.2006 - 12 U 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1921
OLG Koblenz, 13.02.2006 - 12 U 25/05 (https://dejure.org/2006,1921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2006 - 12 U 25/05 (https://dejure.org/2006,1921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 12 U 25/05 (https://dejure.org/2006,1921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall; Vorfahrtsregelungen auf wenig befahrenen Feldwegen; Beachtung auch des von links kommenden Verkehrs an einer Kreuzung

  • Judicialis

    StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Kreuzung von Weinbergswegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    An einer Kreuzung von Weinbergswegen abseits der dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen, an der die Regelung "Rechts vor Links" gilt, müssen die Verkehrsteilnehmer auch den von links kommenden Verkehr im Auge haben

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftpflicht: Mithaftung - Haftungsverteilung bei Unfall auf Wirtschaftswegen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mithaftung bei Unfall trotz Vorfahrtsrechts?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash im Weinberg - An einer Kreuzung von Weinbergswegen gilt "rechts vor links"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Mithaftung bei einem Verkehrsunfall trotz Vorfahrtsrechts

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Rechts vor Links: Trotz Vorfahrt kann bei einem Verkehrsunfall eine Mithaftung bestehen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Vorsicht auch bei "Rechts vor Links"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftpflicht: Mithaftung - Haftungsverteilung bei Unfall auf Wirtschaftswegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 603
  • NZV 2006, 308
  • NZV 2006, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge an einer Wegekreuzung im

    Nach einer Ansicht soll es allein auf den äußeren Anschein ankommen (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 36 mit Hinweis auf OLG Koblenz VRS 69, 101 sowie NZV 2006, 308; OLG Düsseldorf VRS 47, 61 sowie Schneider DAR 1976, 63).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2016 - 1 U 107/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftrades mit einem die Straße

    Dies ergibt sich einerseits dadurch, dass deren Ausbau und Gestaltung ausweislich des Lichtbildes Nr. 17 zur Verkehrsunfallanzeige der Polizei (Bl. 17 der Bußgeldakte) verhältnismäßig geringwertig war (zu diesem Kriterium etwa OLG Koblenz NZV 2006, 378).
  • AG Sigmaringen, 24.08.2012 - 1 C 280/11

    Verkehrsunfall: Abgrenzung einer Straße von einem Feldweg

    An einer Einmündung wie der vorliegenden, insbesondere auch aufgrund der Ausgestaltung des Weges in seinem letzten Stück, den gerade die Zeugin R. befuhr, müssen die Verkehrsteilnehmer bereits aus Gründen allgemeinen gebotener Vorsicht sowohl den von rechts nahenden, als auch wenigstens kurz den von links kommenden Verkehr im Auge haben, wenn eine Örtlichkeit, dazu verleitet, mit anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu rechnen (OLG Koblenz, NZV 2006, 308) oder die Gefahr besteht, dass nicht klar sein könnte, wer das Vorfahrtsrecht inne hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3777
OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05 (https://dejure.org/2006,3777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2006 - 20 U 177/05 (https://dejure.org/2006,3777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2006 - 20 U 177/05 (https://dejure.org/2006,3777)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Enschädigungsleistungen für entwendete Gegenstände aus einer Hausratversicherung; Leistungspflicht der Hausratversicherung hinsichtlich der Gegenstände in einem in Polen gestohlenen Fahrzeugs; Raub als Versicherungsumfang der Außenversicherung einer ...

  • Judicialis

    VHB 92 § 5 Abs. 1 d; ; VHB 92 § 5 Abs. 2; ; VHB 92 § 12 Abs. 5 a; ; VHB 92 § 12 Abs. 4; ; StGB § 252

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 92 § 5 Nr. 1 d; VHB 92 § Nr. 2; VHB 92 § 12 Nr. 4; StGB § 249; StGB § 252
    Keine Gleichstellung von Raub und räuberischem Diebstahl in der Außenversicherung

  • rechtsportal.de

    VHB 92 § 5 Abs. 2
    Keine Leistungen aus einer Hausratsversicherung bei einem Raub gemäß § 5 Abs. 2 VHB 92

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mercedes geraubt - Für das Reisegepäck eines Begleiters muss die Hausratversicherung nicht zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 680
  • NZV 2006, 378
  • VersR 2006, 833
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 100/69

    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsleistungen auf Grund eines Raubes -

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05
    Der Hinweis des Landgerichts auf die Kommentierung von Martin (Sachversicherungsrecht, D XIII Rn. 4 ff) sowie auf ein Urteil des BGH vom 10.02.1971 (IV ZR 100/69 - VersR 1971, 257 f), mit dem es die Gleichstellung von Raub und räuberischerm Diebstahl in der Außenversicherung begründen will, verfängt nicht, weil sowohl die Kommentierung als auch die angeführte Entscheidung sich auf andere Bedingungen (Sonderbedingungen für die Beraubungsversicherung) zu den alten AEB (abgedruckt bei Martin, S. 48 ff, S. S. 63) beziehen.
  • OLG Frankfurt, 05.02.1971 - 5 W 27/70

    - AVAD 1 -, Schadensersatzanspruch des VV wegen AVAD Meldung, culpa post pactum

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05
    Der Hinweis des Landgerichts auf die Kommentierung von Martin (Sachversicherungsrecht, D XIII Rn. 4 ff) sowie auf ein Urteil des BGH vom 10.02.1971 (IV ZR 100/69 - VersR 1971, 257 f), mit dem es die Gleichstellung von Raub und räuberischerm Diebstahl in der Außenversicherung begründen will, verfängt nicht, weil sowohl die Kommentierung als auch die angeführte Entscheidung sich auf andere Bedingungen (Sonderbedingungen für die Beraubungsversicherung) zu den alten AEB (abgedruckt bei Martin, S. 48 ff, S. S. 63) beziehen.
  • OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 7 U 83/13

    Hausrat-Außenversicherung: Leistungsausschluss bei nicht gebäudebezogenem

    § 12 Nr. 1 VHB 84 und § 5 Nr. 1a VHB 84 sind auch unter Berücksichtigung von § 12 Nr. 3 VHB 84 nach der einhelligen und zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung weder intransparent gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB noch mehrdeutig gem. § 305c Abs. 2 BGB (OLG Köln VersR 2011, 390 [Rn. 8]: nur "gebäudebezogener" Versicherungsschutz auch beim (räuberischen) Diebstahl; OLG Hamm VersR 2006, 833 [Rn. 19]; OLG Hamm VersR 1992, 353 [Rn. 10 und 14 a. E.]; a. A.: LG Hamburg r+s 1996, 32 f.; LG Köln r + s 1991, 426).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 9 U 42/10

    Begriff des Raubes in der Hausratversicherung

    Eine Gleichstellung verbietet sich schon deshalb, weil das Bedingungswerk selbst zwischen Raub und räuberischem Diebstahlt unterscheidet (vgl. OLG Hamm, VersR 2006, 833).
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