Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.10.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2369
OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05 (https://dejure.org/2006,2369)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2006 - 1 U 4142/05 (https://dejure.org/2006,2369)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2006 - 1 U 4142/05 (https://dejure.org/2006,2369)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Arztes im Rahmen Erster Hilfe Leistungen bei zufälliger Anwesenheit am Unfallort; Rettung und Versuch der Reanimation eines bewusstlosen Kindes; Zustandekommen eines Behandlungsvertrages durch die Erste Hilfe Leistung oder Handeln auf Grund eines ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 2

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hilfeleistung in Freizeit: Kommt ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten zustande

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rabüro.de

    Auch Arzt kommt Haftungsprivileg zugute, wenn er als Privatperson Erste Hilfe leistet

  • Judicialis

    BGB § 680

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 680
    Abschluss eines Behandlungsvertrages - Haftungsprivileg des § 680 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt erklärt ertrunkenes Kind irrtümlich für tot - Haftet der zufällig am Unfallort anwesende Mediziner für diesen Fehler?

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Haftung eines zufällig anwesenden Arztes

  • 123recht.net (Zusammenfassung, 29.6.2007)

    § 680 BGB
    Arzthaftungsrecht: Haftung für Fehler eines zufällig Erste Hilfe leistenden Arztes // Grundsätzlich führen Behandlungsfehler eines Arztes zu einer Beweislastumkehr

Besprechungen u.ä.

  • bda-hausaerzteverband.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Arzt als Ersthelfer am Notfallort: Sorgfaltspflichten und Haftung (Dr. Christian Jäkel)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 3 O 667/03
  • OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1883
  • NZV 2006, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.01.1999 - 3 U 131/98

    Schadensersatz wegen unterlassener Fortsetzung der Reanimation durch den Arzt;

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
    Halte ein Arzt, der zu einem Notfallpatienten gerufen werde, diesen irrtümlich für tot und unterlasse er deshalb Wiederbelebungsversuche, müsse entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 11.1.1999, VersR 2000, 1373) zudem dieser Fehler nicht so schwer wiegen, dass dem Patienten für den Nachweis der Kausalität des Fehlverhaltens Beweiserleichterungen zugute kämen.

    Es erscheint dem Senat nicht schlechthin unverständlich, dass der Beklagte - wie er bei seiner Anhörung glaubhaft bekundete - aus diesen Anzeichen den falschen Rückschluss gezogen hat, die Klägerin habe bereits so lange im Wasser gelegen, dass sie ertrunken sei (vgl. auch OLG Hamm, VersR 2000, 1373, 1374, das die Annahme eines Internisten aufgrund klinischer - und damit unsicherer - Todeszeichen, der Notfallpatient sei tot und nicht mehr reanimierbar, nicht schlechthin für grob fehlerhaft beurteilte).

  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 3 U 229/99

    Fehlbeurteilung eines Phlebographiebefundes

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
    Ein fundamentaler Diagnosefehler bzw. Diagnoseirrtum liegt regelmäßig vor, wenn eine Krankheitserscheinung in völlig unvertretbarer Weise gedeutet, elementare Kontrollbefunde nicht erhoben werden oder das diagnostische Vorgehen des Arztes als nicht mehr vertretbar und unverständlich bewertet wird (vgl. OLG Hamm VersR 2002, 315, 316).
  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
    Ein grober Behandlungsfehler ist gegeben, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH VersR 2002, 1026, 1027).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
    Die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist, ist dabei hoch anzusetzen (BGH NJW 1981, 2360).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    (2) Dagegen wird überwiegend eine Anwendbarkeit des Haftungsmaßstabes aus § 680 BGB in Fällen der Gefahrenabwehr durch professionelle Nothelfer verneint (OLG München, NJW 2006, 1883, 1885; für die Gefahrenabwehr durch Behörden und Amtspersonen: BeckOGK/Thole, BGB, § 680 Rn. 21 [Stand: 1. Oktober 2017]; für die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr: Wollschläger, Die Geschäftsführung ohne Auftrag, S. 283 f; für den Bereich des staatlich organisierten Rettungsdienstes: Loyal, Die "entgeltliche" Geschäftsführung ohne Auftrag, S. 259; verneinend auch MüKoBGB/Schäfer, 7. Aufl., § 680 Rn. 9; Staudinger/Bergmann, BGB, Neubearbeitung 2015, § 680 Rn. 15; Soergel/Beuthin, BGB, 13. Aufl., § 680 Rn. 5; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 680 Rn. 1; Jauernig/Mansel, BGB, 16. Aufl., § 680 Rn. 1; Gregor in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 680 Rn. 7; Erman/Dornis, BGB, 15. Aufl., § 680 Rn. 2; Roth, NJW 2006, 2814, 2816).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 1 U 146/14

    Der Einsatz von umweltschädlichem Löschschaum

    (b) Als damit beruflichem Nothelfer kommt dem Einsatzleiter der Feuerwehr der Beklagten trotz seines vorliegend gegebenen Tätigwerdens zur Abwendung einer - auch - der Klägerin drohenden dringenden Gefahr kein Haftungsprivileg zugute, das seine Einstandspflicht - und damit auch die der Beklagten - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken würde (§ 680 BGB; OLG Brandenburg, Urt. v. 23.08.2011 - 2 U 55/10 [juris Tz. 23]; OLG München, Urt. v. 06.04.2006 - 1 U 4142/05 [juris Tz. 47]; Palandt Sprau, BGB, 74. Aufl. 2015, § 680 Rn. 1; Jauernig - Mansel, BGB, 16. Aufl. 2015, § 680 Rn. 1; Staudinger - Bergmann, BGB, 2006, § 839 Rn. 15 und Soergel - Beuthien, BGB, § 680 Rn. 5; offen BGH, Urt. v. 24.10.1974 - VII ZR 223/72 [juris Tz. 23]).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen unerlaubter Handlung;

    Diese Frage kann indessen zuverlässig nur dann beantwortet werden, wenn bekannt ist, über welchen Zeitraum hinweg der Kläger unter Sauerstoffmangel gelitten hat, wann genau der Herz-Kreislaufstillstand eingetreten ist und ob bzw. in welchem Umfang das Gehirn des Klägers zum Zeitpunkt der ersten möglichen Reanimation durch die Beklagten bereits geschädigt war (vgl. OLG München, Urteil vom 06.04.2006, Az. 1 U 4142/05, zitiert nach juris, Rn. 39, in einem insoweit vergleichbaren Fall).
  • OLG Dresden, 07.03.2017 - 4 U 929/16

    Ärztliche Standards bei Behandlung von Sportlern in einem Wettkampf durch einen

    Er war nach dem Vortrag der Beklagten vom Deutschen Leichtathletik Verband als Sportarzt zur Betreuung des Sportwettkampfes eingesetzt und befand sich nicht nur zufällig vor Ort (vgl. zur Abgrenzung OLG München Urt. v. 06.04.2006, - 1 U 4142/05 -, juris).
  • OLG Jena, 06.03.2012 - 4 U 26/11

    LWK 2-Fraktur - Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über die Behandlung und deren

    Mit Blick auf die in der Praxis wegen der Unterschiedlichkeiten des menschlichen Organismus und der Mehrdeutigkeit von vielen Krankheitssymptomen häufig vorkommenden Irrtümer bei der Diagnosestellung wertet die Rechtsprechung objektiv fehlerhafte Interpretationen erhobener Befunde nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler (BGH VersR 2003, 1256; NJW 1992, 2962; 1988, 1513; OLG Koblenz VersR 2006, 1547; OLG München NJW 2006, 1883; OLG Hamm OLGR 2002, 217; OLG Naumburg OLGR 2002, 39; OLG Stuttgart OLGR 2002, 251; 404; OLG Frankfurt VersR 1997, 1358).
  • OLG München, 19.05.2008 - 1 W 996/08

    Richterablehnung: Reichweite der richterlichen Verfahrensführung und Annahme der

    Die vom Kläger herangezogene Senatsentscheidung vom 06.04.2006 (NJW 2006, 1883, 1885) befasst sich demgegenüber weder mit Aufzeichnungen eines Arztes noch mit deren rechtlicher Qualifikation, ebenso wenig wie die weiteren vom Kläger zitierten Entscheidungen in diesem Punkt eine eindeutige und bindende Vorgabe für den streitgegenständlichen Fall enthalten.
  • OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/06
    1 U 4142/05.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,778
OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall beim Einordnen in rechte Autobahnspur; Reichweite der Reißverschlussregel beim Einfädeln von der Beschleunigungsspur; Beweis des ersten Anscheins bezüglich Verschulden des Einfädelnden; Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende ...

  • Judicialis

    StVO § 7 IV; ; StVO § 18 III; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVO § 7 Abs. 4 § 18 Abs. 3; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Einfahren auf die Autobahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einfahren in die Autobahn

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Reißverschlußverfahren auf dem Beschleunigungsstreifen

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Einfädeln auf der Autobahn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Einfädeln auf der Autobahn - Wer auf der Beschleunigungsspur fährt, ist "wartepflichtig"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autobahn: "Reißverschlussverfahren" gilt nicht beim Einfädeln

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auch bei Zähfluss kein Reißverschluss

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss auf der Autobahn

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auch bei Zähfluss kein Reißverschluss

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss auf der Autobahn

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein sog. Reißschlußverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschlussverfahren bei der Einfahrt auf eine Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein sog. Reißschlußverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein "Reißverschlussverfahren" beim Einfädeln auf die Autobahn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein „Reißverschlussverfahren“ beim Einfädeln auf die Autobahn - Verkehr auf durchgehender Fahrbahn hat Vorfahrt

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kein "Reißverschluss" beim Einfädeln auf die Autobahn

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftung - Kein Reißverschlussverfahren an Autobahnauffahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 420
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05
    Nach dieser Vorschrift hat auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht - Vorfahrt (BGH NJW 1986, 1044).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der

    Wenn es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende Fahrbahn benutzenden Kraftfahrzeug und einem einfädelnden Verkehrsteilnehmer kommt, spricht für das Verschulden des Einfädelnden der Beweis des ersten Anscheins (OLG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 16 U 24/05 -, Rn. 14, juris).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    - Das sog. Reißverschlussverfahren nach § 7 IV StVO gilt nicht (OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324 = VRS 110 [2006] 181 = VerkMitt 2006 Nr. 37 = SP 2006, 163 = OLGR 2006, 183).

    Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern (OLG Köln VerkMitt 1998, 87; NZV 2006, 420= DAR 2006, 324 = VRS 110 [2006] 181 = VerkMitt 2006 Nr. 37 = SP 2006, 163 = OLGR 2006, 183).

    - Gegen den Einfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins (OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Hamm VersR 2001, 654 [655]; KG KGR 2001, 176 = MDR 2001, 986 = VerkMitt 2001, Nr. 88 = VersR 2002, 628 f.; VRS 113 [2008] 413 ff.; OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324), nicht gegen den Bevorrechtigten (BGH NJW 1982, 1595; KG VersR 2002, 628).

  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei

    Zwar mag dann, wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden sprechen; diese Situation lag bei der von dem Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005, 16 U 24/05, DAR 2006, 324) vor.
  • AG Essen, 20.03.2017 - 14 C 188/16

    Auffahren auf die BAB, Stop-and-Go, Reißverschlussverfahren

    Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur dieser Autobahn ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden des Einfädelnden spricht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05, NZV 2006, 420; LG Essen 15 S 48/13, Beschluss vom 08.04.2013).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 193/19

    Kollision eines Pkw beim Fahrstreifenwechsel mit einem Lkw

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Alleinhaftung desjenigen in Betracht kommt, der den Fahrstreifen wechselt [Hentschel/König/Dauer-Dauer, § 17 StVG Rn. 16; KG Berlin, VRS 109, 10; OLG Hamm, DAR 2005, 285; OLG Naumburg, VRS 129, 124; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236; OLG Jena, NZV 2006, 147; OLG Naumburg, NZV 2008, 618; OLG Köln, DAR 2006, 324; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 151 a. E.].
  • LG Essen, 24.11.2017 - 13 S 44/17

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel beim Einfahren auf die

    Ereignet sich im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren auf die Autobahn ein Auffahrunfall, so kann dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Einfahrenden begründen, der geeignet ist den Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden zu entkräften (OLG Köln, Urt. v. 24.10.2005, 16 U 24/05, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19

    Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf

    Steht fest, dass es im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in die BAB zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte unfallursächliche Vorfahrtsverletzung des Einfahrenden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 24.10.2005, Az. 16 U 24/05, DAR 2006, 324).
  • OLG Hamm, 19.05.2020 - 9 U 23/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Unfallereignis beim Einfädeln

    Wenn feststeht, dass sich ein Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn der Kraftfahrstraße ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden, vgl. OLG Köln vom 24.10.2005 - 16 U 24/05 - juris Rn. 15.
  • AG Göttingen, 07.05.2009 - 18 C 8/09

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Sattelschleppers auf ein sich von der

    Alle Einfahrenden müssen sich mit äußerster Sorgfalt eingliedern (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen 16 U 24/05).

    Alle Einfahrenden müssen sich mit äußerster Sorgfalt eingliedern (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen 16 U 24/05, zitiert nach Juris).

  • LG Essen, 08.04.2013 - 15 S 48/13

    Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf vollen Schadensersatz nach einem

    Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur dieser Autobahn ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden des Einfädelnden spricht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05, NZV 2006, 420).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

  • AG Frankenthal, 30.08.2018 - 3a C 364/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Auffahren vom Beschleunigungsstreifen über

  • AG Braunschweig, 29.01.2008 - 116 C 3848/07

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln auf die Autobahn

  • LG Bremen, 05.06.2018 - 7 O 1158/17

    Autobahnunfall mit Personenschaden auf Beschleunigungsstreifen

  • LG Köln, 07.08.2013 - 26 O 391/12

    Autobahn - fließender Verkehr hat Vorfahrt!

  • AG Montabaur, 04.06.2012 - 19 C 413/11
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