Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.05.2006

Rechtsprechung
   KG, 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3103
KG, 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
KG, Entscheidung vom 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
KG, Entscheidung vom 16. September 2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Überprüfung der Fahrerlaubnis bei Überlassen eines PKWs an eine andere Person; Fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Überlassen eines PKWs an eine Person ohne Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; ; StVG § 21 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; StVG § 21 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Zu den Sorgfaltspflichten beim Überlassen eines Kraftfahrzeugs

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Halter muss sich den Führerschein nicht vor jeder Fahrt zeigen lassen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fahrlässigkeit: Herkunft der Sorgfaltspflichten - Allgemeiner Maßstab des Durchschnittsbürgers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 249 (Ls.)
  • NZV 2006, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 08.05.1980 - 1 Ss 165/80
    Auszug aus KG, 16.09.2005 - 1 Ss 340/05
    Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man vom Halter verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen (vgl. BayObLG DAR 1978, 168 [juris]; BayObLG DAR 1988, 387 [juris]; s. auch OLG Koblenz VRS 60, 56; Hentschel, StVR 38. Aufl., StVG § 21 Rdn. 12).
  • BayObLG, 20.01.1988 - RReg. 1 St 1/88

    Pflicht; Strafbewehrt; Halter; Überlassung; Fahrzeug; Fahrerlaubnis; Vorlage;

    Auszug aus KG, 16.09.2005 - 1 Ss 340/05
    Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man vom Halter verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen (vgl. BayObLG DAR 1978, 168 [juris]; BayObLG DAR 1988, 387 [juris]; s. auch OLG Koblenz VRS 60, 56; Hentschel, StVR 38. Aufl., StVG § 21 Rdn. 12).
  • OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ss 111/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Nichts anderes kann aber für die einmalige Überlassung des Kraftfahrzeugs an einen Dritten gelten, wenn der Fahrzeughalter bereits früher zuverlässige Kenntnis davon erlangt hatte, dass dem Dritten die erforderliche Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BayObLG DAR 1978, 168; KG, Beschluss vom 16.09.2005, Az. 1 Ss 340/05 ¿ zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.11.2022 - 203 StRR 420/22

    Unternehmensinterne Delegation der Halteraufgaben; Überlassung eines

    Der Halter muss sich dazu in der Regel vom Fahrer den Originalführerschein vorlegen lassen, wenn er nicht sicher weiß, dass der andere eine Fahrerlaubnis besitzt (BGH VRS 34, 354; KG Berlin, Beschluss vom 16. September 2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) -, juris Rn. 7; König in Hentschel/König/Dauer, StVR, 45. Aufl. § 21 StVG Rn. 12 m.w.N.; Mielchen/Meyer DAR 2008, 5 ff., 7; Schäler DAR 2013, 235, 236).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 39/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne

    In bestimmten Fällen wird bei persönlicher Bekanntschaft und sicherem Wissen um eine zumindest in der Vergangenheit bestehende Fahrerlaubnis sogar der Fahrlässigkeitsvorwurf kritisch gesehen (BayObLGSt 77, 163; KG, NZV 2006, 487; BGH, Urteil vom 16. Mai 1966 - II ZR 79/64, NJW 1966, 1359).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8879
OLG Hamm, 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06 (https://dejure.org/2006,8879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06 (https://dejure.org/2006,8879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 3 Ss OWi 281/06 (https://dejure.org/2006,8879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit von Voreintragungen in Bußgeldverfahren über Verkehrsordnungswidrigkeiten; Tilgungsfrist für Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit

  • Judicialis

    StVO § 41 Abs. 2; ; StVO § 49; ; StVG § 24; ; StVG § 25; ; StVG § 25 Abs. 2 a; ; StVG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 29 Abs. 7; ; BKatV § 4 Abs. 2; ; BKatV § 4 Abs. 2 Satz 2; ; OWiG § 79 Abs. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bundeszentralregister - Verwertung einer Voreintragung

Verfahrensgang

  • AG Herford - 11 OWi 184/05
  • AG Herford - 11 OWi 35 Js 602/05
  • OLG Hamm, 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 487
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss OWi 228/05

    Fahrverbot; Voreintragung; Verwertbarkeit; Tilgungsreife; Überliegefrist

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06
    Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist bleibt es zwar bei einer Eintragung im Verkehrzentralregister, jedoch unterliegt die Voreintraqunq im jetzigen Verfahren einem Verwertungsverbot (OLG Hamm 3 Ss OWi 228/05, Beschluss vom 3.5.2005, Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 29 StVG Rn. 12; Ralph Gübner, Die Änderung des Straßenverkehrsrechts durch das Justizmodernisierungsgesetz, NZV 2005, 57-62 mit Fallbeispielen) Die Voreintragung kann nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr zu einer Erhöhung des Bußgeldes oder Anordnung eines Fahrverbotes herangezogen werden.
  • OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot bei einem Neuverstoß vor Ablauf der

    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

    Die genannten Obergerichte gehen davon aus, dass die Überliegefrist lediglich verhindern soll, dass eine Entscheidung aus dem Register gelöscht wird, obwohl eine weitere Entscheidung während der Überliegefrist ergangen, dem Verkehrszentralregister aber noch nicht übermittel worden ist (so OLG Hamm, NZV 2006, 487 Rdn. 10).

  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Im übrigen würde eine andere Rechtsauffassung auch die Funktion der Überliegefrist verkennen, die nur sachlich nicht gerechtfertigte Löschungen im Verkehrszentralregister verhindern und nicht faktisch Tilgungsfristen verlängern soll, um ansonsten tilgungsreife Voreintragungen auch für das laufende Bußgeldverfahren nutzbar machen (OLG Hamm NZV 2006, 487, OLG Jena NZV 2008, 165; BT-Drs. 15/1508, S. 52).

    27 Somit kommt es nach Eintritt der Tilgungsreife und während der Überliegefrist des § 29 Abs. 6 Satz 2 StVG von einem Jahr zwar gemäß § 29 Abs. 7 StVG zu einer Hemmung der Tilgung von verkehrsrechtlichen Vorbelastungen im Verkehrszentralregister, es verbleibt aber während der Überliegefrist bei einem Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen (so im Ergebnis auch OLG Bamberg DAR 2007, 38; Beschl. v. 04.04.2006 - 3 Ss OWi 22/06 und 10.07.2006 - 2 Ss OWi 799/06; OLG Karlsruhe zfs 2005, 411/412; OLG Hamm DAR 2005, 693 NZV 2006, 487; DAR 2006, 697; NZV 2007, 156; OLG Schleswig zfs 2006, 348 f.; SVR 2008, 29; OLG Brandenburg DAR 2008, 218; OLG Jena NZV 2008, 165/166; OLG Frankfurt Beschluss v. 07.01.2010 - 2 Ss OWi 552/09; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 29 StVG Rn. 12; Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 15. Aufl. § 29 StVG Rn. 17; Burhoff/Böttger Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 2. Aufl. Rn. 2752; Gübner NZV 2005, 57/59; Pinkerneil DAR 2005, 57/58; Schäpe DAR 2007, 348).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

    Das Verwertungsverbot (§ 29 Abs. 8 Satz 1 StVG) besteht auch während der in § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG bezeichneten Überliegefrist von einem Jahr (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1994, 162; KG NStZ-RR 2004, 91, 92; OLG Hamm DAR 2005, 693; NZV 2006, 487).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 2 Ss OWi 552/09

    Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen

    Er schließt sich nunmehr der hierzu ergangenen - soweit ersichtlich einhelligen - obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe ZfSch 2005, 411; OLG Hamm NZV 2006, 487 und NZV 2007, 156; Schleswigholsteinisches OLG ZfSch 2006, 348; Brandenburgisches OLG DAR 2008, 218) an, wonach der Zeitpunkt für die Beurteilung, ob hinsichtlich der Voreintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister ein Verwertungsverbot wegen Tilgungsreife besteht, der Tag des letzten tatrichterlichen Urteils maßgeblich ist.
  • OLG Celle, 25.03.2013 - 322 SsBs 54/13

    Berücksichtigung von tilgungsreife, noch nicht gelöschte Voreintragungen bei der

    Das Verwertungsverbot gilt auch, wenn der neue Verstoß bereits vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen wurde und die Eintragung zum Zeitpunkt der neuen Entscheidung wegen der Überliegefrist nach § 29 Abs. 7 StVG noch nicht gelöscht ist (OLG Braunschweig DAR 2008, 218; OLG München NStZ-RR 2008, 89; OLG Bamberg DAR 2007, 38; OLG Hamm NZV 2006, 487, 488; OLG Hamm VRS 111, 67, 69; KG DAR 2004, 101; OLG Naumburg VRS 100, 201, 203; OLG Köln NZV 2000, 430; Hentschel-Dauer, StVG, § 29 Rdnr. 12; Janker in: Jagow/Burmann/Heß, § 29 StVG Rdnr. 3, 17 m. w. N.; a. A. [wohl nur] AG Wolfratshausen NZV 2006, 488).
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