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   OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06   

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https://dejure.org/2006,4777
OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06 (https://dejure.org/2006,4777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06 (https://dejure.org/2006,4777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06 (https://dejure.org/2006,4777)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Beweisantrages betreffend die Ordnungsmäßigkeit einer Geschwindigkeitsmessung als Verfahrensfehler; Aufdrängen einer weiteren Beweisaufnahme bei konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen technischer Fehlfunktionen des Messgerätes; Fehler bei der Messung ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Beweisantrag, dass Messgerät fehlerhaft war

  • Judicialis

    OWiG § 77; ; StPO § 244

  • rewis.io
  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Standardisiertes Messverfahren

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung -standardisierten Messverfahren - Fehlfunktion des Messgeräts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77; StPO § 244
    Standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des Messgerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Standardisiertes Messverfahren (Lasermessverfahren)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Keine Ablehnung eines Beweisantrages bei konkreter Fehlerbehauptung

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 70 OWi 250/05
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 155
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 29.08.2006 - 2 Ss OWi 358/06

    Beweisantrag; Ablehnung; OWi-Verfahren; Ermessen; Begründung; Lasermessung;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; siehe Senat in VA 2006, 193 = zfs 2006, 654).

    Die aufgeworfenen Zweifel ergaben sich somit - anders als in dem Beschluss des Senats in VA 2006, 193 = zfs 2006, 654 - nicht nur aus allgemein behaupteten Fehlerquellen des RIEGL-Gerätes, sondern auch aus seinen tatsächlichen Einsatzumständen.

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. zu diesem Maßstab etwa OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 12).

    Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; siehe Senat in VA 2006, 193 = zfs 2006, 654).

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    Zu beachten ist ebenso, dass die Anforderungen an den Schuldbeweis im Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst keine geringeren sind als im Strafverfahren (vgl. BGH NJW 1974, 2295 f. und Mosbacher, in: Lemke/Mosbacher, OWiG, 2. Aufl., § 77 Rn. 3).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    Bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und für Laser-Messverfahren BGHSt 43, 277, 283 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. zu diesem Maßstab etwa OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 22.04.1996 - 1 Ss (B) 111/96
    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    So setzt sich das Amtsgericht etwa mit der möglichen Fehlmessung trotz Anvisierung des Kennzeichens in keiner Weise auseinander (vgl. insoweit aus der Rechtsprechung auch schon OLG Naumburg NZV 1996, 419 f. zum erörterungswürdigen Ausschluss des seitlichen Abgleitens des Lasers bei einem Porsche).
  • BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99

    Wesentliche Gesichtspunkte des Sachverhalts im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    Dies gilt in diesem Fall auch vor dem Hintergrund der Entbindung vom persönlichen Erscheinen (vgl. dazu BayObLG NJW 1999, 2292 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    Bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und für Laser-Messverfahren BGHSt 43, 277, 283 f.).
  • OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 204/04

    Ordnungswidrigkeitenverfahren, Beweisantragsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
    Das Amtsgericht unterstellt hier seine eigene Sachkunde (vgl. auch OLG Jena VRS 108, 371 f.), während es sich nach der dem Tatgericht obliegenden Aufklärungspflicht tatsächlich aufgedrängt hätte, dem konkret und substantiiert dargebrachten Zweifel an der Belastbarkeit der Messung anhand des Beweisantrages nachzugehen, da die Sachverhaltsaufklärung letztlich allein von der Überzeugungskraft des standardisierten Messverfahrens abhing.
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Für einen erfolgreichen Beweisantrag muss der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes vortragen, wohingegen die bloß allgemeine Behauptung, die Messung sei fehlerhaft gewesen, das Gericht nicht zur Aufklärung anhält (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06 -, juris, Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 311 SsBs 58/09 -, juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, a.a.O, Rn. 20; Fromm, NZV 2013, S. 16 ; Cierniak/ Niehaus, DAR 2014, S. 2).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    bb) In der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Gericht bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren nur dann gehalten ist, sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler darlegt oder sich solche Anhaltspunkte sonst ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 - BGHSt 39, 291 = juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06 - juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 311 SsBs 58/09 - juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 - juris Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12

    Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Aufnahme zur Aufklärung auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRs 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler a.a.O. § 77 Rdn. 14) behauptet werden.
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Da der Tatrichter sich im Bußgeldverfahren umso weniger zu einer Beweisaufnahme gedrängt sehen muss, je geringer die Bedeutung einer weiteren Aufklärung im Blick auf das Ergebnis ist, verstößt er bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Hinblick auf die damit verbundenen geringeren Anforderungen an die erforderlichen Feststellungen dann gegen seine Aufklärungspflicht, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06, juris; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 77, Rdnr. 14).
  • OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09

    Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß

    Hierzu müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Es muss bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden haben, auf Grund der Beweisaufnahme muss der Richter zu der Überzeugung gelangt sein, der Sachverhalt sei geklärt und die Wahrheit gefunden und die beantragte Beweiserhebung muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur weiteren Erforschung der Wahrheit nicht mehr erforderlich sein (vgl. Göhler , OWiG, 14. Aufl., § 77 Rdnr. 11; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.).

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 14) behauptet werden.

  • OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10

    Antrag auf Erhebung eines Beweises wegen möglicher Verwechslung eines Betroffenen

    Hierzu müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Es muss bereits eine Beweisaufnahme über eine entscheidungserhebliche Tatsache stattgefunden haben, aufgrund der Beweisaufnahme muss der Richter zu der Überzeugung gelangt sein, der Sachverhalt sei geklärt und die Wahrheit gefunden und die beantragte Beweiserhebung muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur weiteren Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sein (OLG Hamm v. 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06, juris; OLG Schleswig SchlHA 2004, 264 f.; KK-Senge, OWiG, 3. Aufl., § 77 Rn. 15 m. w. N.; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 77 Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs

    In der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Gericht bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren nur dann gehalten ist, sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler darlegt oder sich solche Anhaltspunkte sonst ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06 -, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 311 SsBs 58/09 -, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris Rn. 20.).
  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. nur OLG Hamm NZV 2007, 155 ; OLG Köln VRS 88, 376 ; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 ).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2012 - 53 Ss OWi 607/12

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gegenüber einem Tatfoto

    Hierzu müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Es muss eine Beweisaufnahme stattgefunden haben, aufgrund der Beweisaufnahme muss der Richter zu der Überzeugung gelangt sein, der Sachverhalt sei geklärt und die Wahrheit gefunden und die beantragte Beweiserhebung muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur weiteren Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sein (OLG Hamm NZV 2007, 155; OLG Schleswig bei Döllel/ Dreeßen, SchlHA 2004, 261, 264; Senge, in KK-OWiG, § 77 Rdnr. 15 m.w.Nachw.; Göhler/Seitz OWiG, 14. Aufl., § 77 Rdnr. 11).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - Ss OWi 237/12
    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Aufnahme zur Aufklärung auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRs 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler a.a.O. § 77 Rdn. 14) behauptet werden.
  • OLG Brandenburg, 15.11.2013 - 53 Ss OWi 444/13

    Gehörsverletzung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

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