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   OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06   

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https://dejure.org/2007,20459
OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06 (https://dejure.org/2007,20459)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.05.2007 - 1 Ss 361/06 (https://dejure.org/2007,20459)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 1 Ss 361/06 (https://dejure.org/2007,20459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den fließenden Verkehr bestimmte Fahrbahn - Zonenhaltverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 89
  • NZV 2008, 215
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Koblenz, 16.04.2007 - 4 K 1022/06

    Wirksamkeit eines Halteverbotes mit atypischem Zusatzschild.

    Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
    Da sich die Verbotswirkung des verwendeten Zeichens 283 räumlich nicht auf die Schotterfläche erstrecken konnte, kann auch offen bleiben, ob die vorgenommene und als Verwaltungsakt in Gestalt einer Allgemeinverfügung anzusehende Beschilderung insgesamt rechtswirksam war (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16.04.2007, 4 K 1022/06.KO, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
    Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; BayObLG wistra 1996, 39; OLG Zweibrücken, DAR 1975, 250; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.1975 - VII C 43.73

    Parken

    Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; BayObLG wistra 1996, 39; OLG Zweibrücken, DAR 1975, 250; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 3 C 29.03

    Haltverbot, eingeschränktes; Haltverbot für eine Zone; Zonenhaltverbot; Fahrrad;

    Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
    Anders als ein Zonenhalteverbot gilt es dagegen nicht auch für sonstige Flächen außerhalb der Fahrbahn, wie Parkstreifen, Park- und Ladebuchten und freie Plätze (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2004, 3 C 29/03, S. 6 juris-Umdruck).
  • OLG Hamm, 29.09.1998 - 2 Ss OWi 1023/98

    Zulassungsbeschwerde, Einstellung gemäß § 47 Abs. 2 OWiG, keine vorherige

    Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; BayObLG wistra 1996, 39; OLG Zweibrücken, DAR 1975, 250; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08

    Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubter Handybenutzung bei Aussage gegen

    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG war vorliegend veranlasst, weil eine etwaige Ahndung der Tat unter Berücksichtigung des weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für die Betroffene stünde (vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht VRS 113, 368 f.).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Die dahingehende Ansicht des LG Hamburg (NZV 2008, 213,214 f.) und des LG Braunschweig (a.a.O.) ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar, wonach durchaus zunächst zu versuchen ist, eine mündliche Anordnung einzuholen (BGH NJW 2007, 2269, 2273; vgl. auch: AG Essen Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07 - juris; Laschewski NZV 2008, 215).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Denn Ende 2007/Anfang 2008 ist auch in der Rechtsprechung durchaus die Auffassung vertreten worden, dass bei Verdacht von Fahrten unter Alkohol oder BtM-Einfluss generell eine polizeiliche Eilanordnungskompetenz bestehe, da jede zeitliche Verzögerung zu Beweismittelverlust führen könne (vgl. etwa LG Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2008, 9 Qs 381/07, Nds.Rpfl. 2008, 84, 85; LG Hamburg NZV 2008, 213, 214; die jeweils davon ausgehen, dass die Dringlichkeit in diesen Fällen "evident" sei; tendenziell auch noch jüngst OLG Oldenburg NdsRpfl. 2009, 296 f.; siehe zur Problematik auch die Anmerkung Laschewski NZV 2008, 215).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Entscheidend ist insoweit - abhängig von der jeweiligen Tages- oder Nachtzeit - allein der Zeitraum, der mit einer Antragstellung und Bearbeitung durch den zuständigen Ermittlungsrichter verbunden ist, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Ersuchen um eine richterliche Anordnung nach § 81 a StPO zwingend unter Aktenvorlage schriftlich zu erfolgen hat, sondern es durchaus genügt, zunächst eine mündliche Anhörung zu erwirken (vgl. BGHSt 51, 285, 295; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215; a. A. aber LG Hamburg NZV 2008, 213, 214 f. und LG Braunschweig, Beschluss vom 04. Januar 2008 - 9 Qs 381/07 - juris, wonach durch eine bloße telefonische Einschaltung des Richters dem Richtervorbehalt nicht Genüge getan wird).
  • KG, 31.10.2011 - 3 Ws (B) 500/11

    Anforderungen an die Annahme einer Parkbucht i.S.d. StVO

    Ohne Zusatzschilder versehene Verkehrszeichen 283 und 286 (absolutes und eingeschränktes Haltverbot gemäß Anl. 2 lfd. Nr. 62 und 63 zu § 41 Abs. 1 StVO ) beziehen sich nur auf die für den fließenden Verkehr bestimmte Fahrbahn, die durch die mit ihnen angeordneten Haltverbote von Behinderungen durch haltende und parkende Fahrzeuge freigehalten werden soll, jedoch nicht auf für den ruhenden Verkehr bestimmte Parkstreifen, Park- und Ladebuchten, die nach ihrer äußeren Anlage für jeden unbefangenen Betrachter gerade zum Halten und Parken bestimmt sind und ersichtlich nicht dem fließenden Verkehr dienen (vgl. BayObLG VRS 45, 141 und 76, 284 (286); HansOLG Hamburg DAR 1976, 305; Thüringer OLG VRS 113, 368).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

    Laschewski NZV 2008, 215; a. A. aber LG Hamburg NZV 2008, 213, 214 f. und.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14

    Feststellung der unangemessenen Verfahrensdauer im Verfahren über den Antrag auf

    Insoweit gilt nichts anderes als im Falle einer Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG (vgl. hierzu: OLG Jena NZV 2008, 215).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09

    Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der

    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 Satz 2 StPO war vorliegend veranlasst, weil eine etwaige Ahndung der Tat unter Berücksichtigung des mutmaßlichen weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für den Betroffenen stünde (vgl. hierzu Senat VersR 2010, 84 f., abgedruckt bei juris; Thüringer Oberlandesgericht VRS 113, 368 f.).
  • VG Cottbus, 19.09.2017 - 1 K 2164/16

    Abschleppen seines Personenkraftwagens

    Zwar bezweckt das Vorschriftzeichen 283 "Absolutes Haltverbot" nach der Anl. 2 zu § 41 Abs. 2 StVO in erster Linie eine Erleichterung des fließenden Verkehrs und untersagt das Halten und entsprechend das Parken auf der Fahrbahn, d.h. auf dem für den Fahrzeugverkehr bestimmten Teil der Straße, so dass es an sich nicht für andere, nicht dem fließenden Verkehr dienenden Straßenteile, wie etwa einen Parkplatz, einen Gehweg oder einen Seitenstreifen gilt, sofern es sich nicht durch ein Zusatzschild auch auf diese Straßenteile erstreckt (vgl. Hess in Burmann/ Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker: Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016 § 12 StVO Rn. 13a m. w. N.; König in Henschel/König/Dauer: Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 12 StVO Rn. 28b; OLG Jena, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 1 Ss 361/06 -, NZV 2008, 215; BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2004 - BVerwG 3 C 29/03 -, NJW 2004, S. 1815; BVerwG, Urt. v. 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3/90 -, juris Rn. 18).
  • LG Heidelberg, 11.08.2008 - 2 Qs 39/08

    Missachtung des Richtervorbehalts bei Blutproben unbeachtlich?

    Dabei wird vielfach die Auffassung vertreten, dass bei der Entnahme von Blutproben zur Alkoholmessung eine solche Gefährdung immer vorliege, da es wegen des individuell unterschiedlichen Abbaus des Blutalkohols auf eine möglichst tatzeitnahe Entnahme ankomme (LG Heidelberg, Beschluss vom 19.6.2008, 1 Qs 41/08; LG Braunschweig, Beschluss vom 4.1.2008, 9 Qs 381/07; LG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2007, 603 Qs 470/07 - alle veröffentlicht in juris; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215).
  • LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
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