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   OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09   

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OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09 (https://dejure.org/2009,25510)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09 (https://dejure.org/2009,25510)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 311 SsBs 67/09 (https://dejure.org/2009,25510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 Abs. 1 S. 1 OWiG; § 77 Abs. 2 OWiG
    Objektivierung einer Geschwindigkeitsüberschreitung i.R.e. Berufung auf ein standardisiertes Messverfahren; Erforschung der Wahrheit bei konkreten Anhaltspunkten einer Fehlmessung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektivierung einer Geschwindigkeitsüberschreitung i.R.e. Berufung auf ein standardisiertes Messverfahren; Erforschung der Wahrheit bei konkreten Anhaltspunkten einer Fehlmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisantrag beim standardisierten Messverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisantrag beim standardisierten Messverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 30
  • NZV 2009, 575
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. zu diesem Maßstab etwa OLG Köln VRS 88, 3761- OLG E NStZ 1991, 542 f.; GöhIer/Seitz, a. a, 0., § 77 Rn. 12).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09
    Bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 291 ff [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92] , und für Laser-Messverfahren BGHSt 43, 277, 283 f.) [BGH 30.10.1997 - 4 StR 24/97] , Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff. ; GöhIer/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; OLG Hamm v. 11.12.2006, 2 Ss OWi 598/OC, [...]; zfs 2006, 654), Zu beachten ist ebenso, dass die Anforderungen an den Schuldbeweis im Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst keine geringeren sind als im Strafverfahren (vgl. BGH NJW 1974, 2295 f. Lind Mosbacher, in: Lemke/Mosbacher, OWiG, 2. Aufl., § 77 R n. 3).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09
    Bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 291 ff [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92] , und für Laser-Messverfahren BGHSt 43, 277, 283 f.) [BGH 30.10.1997 - 4 StR 24/97] , Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff. ; GöhIer/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; OLG Hamm v. 11.12.2006, 2 Ss OWi 598/OC, [...]; zfs 2006, 654), Zu beachten ist ebenso, dass die Anforderungen an den Schuldbeweis im Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst keine geringeren sind als im Strafverfahren (vgl. BGH NJW 1974, 2295 f. Lind Mosbacher, in: Lemke/Mosbacher, OWiG, 2. Aufl., § 77 R n. 3).
  • OLG Hamm, 29.08.2006 - 2 Ss OWi 358/06

    Beweisantrag; Ablehnung; OWi-Verfahren; Ermessen; Begründung; Lasermessung;

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09
    Bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 291 ff [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92] , und für Laser-Messverfahren BGHSt 43, 277, 283 f.) [BGH 30.10.1997 - 4 StR 24/97] , Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff. ; GöhIer/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; OLG Hamm v. 11.12.2006, 2 Ss OWi 598/OC, [...]; zfs 2006, 654), Zu beachten ist ebenso, dass die Anforderungen an den Schuldbeweis im Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst keine geringeren sind als im Strafverfahren (vgl. BGH NJW 1974, 2295 f. Lind Mosbacher, in: Lemke/Mosbacher, OWiG, 2. Aufl., § 77 R n. 3).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09
    Bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 291 ff [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92] , und für Laser-Messverfahren BGHSt 43, 277, 283 f.) [BGH 30.10.1997 - 4 StR 24/97] , Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff. ; GöhIer/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; OLG Hamm v. 11.12.2006, 2 Ss OWi 598/OC, [...]; zfs 2006, 654), Zu beachten ist ebenso, dass die Anforderungen an den Schuldbeweis im Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst keine geringeren sind als im Strafverfahren (vgl. BGH NJW 1974, 2295 f. Lind Mosbacher, in: Lemke/Mosbacher, OWiG, 2. Aufl., § 77 R n. 3).
  • OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 204/04

    Ordnungswidrigkeitenverfahren, Beweisantragsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09
    Das Amtsgericht unterstellt hiermit gleichsam seine eigene Sachkunde (vgl. auch OLG Jena VRS 108, 371 f [OLG Jena 03.11.2004 - 1 Ss 204/04] ,), während es sich nach der dem Tatgericht obliegenden Aufklärungspflicht tatsächlich aufgedrängt hätte, dem konkret und substantiiert dargebrachten Zweifel an der Belastbarkeit der Messung anhand des Beweisantrages nachzugehen, da die Sachverhaltsaufklärung letztlich allein von der Überzeugungskraft des standardisierten Messverfahrens abhing,.
  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09
    Bei der Verwendung eines standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 291 ff [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92] , und für Laser-Messverfahren BGHSt 43, 277, 283 f.) [BGH 30.10.1997 - 4 StR 24/97] , Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff. ; GöhIer/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; OLG Hamm v. 11.12.2006, 2 Ss OWi 598/OC, [...]; zfs 2006, 654), Zu beachten ist ebenso, dass die Anforderungen an den Schuldbeweis im Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst keine geringeren sind als im Strafverfahren (vgl. BGH NJW 1974, 2295 f. Lind Mosbacher, in: Lemke/Mosbacher, OWiG, 2. Aufl., § 77 R n. 3).
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10

    Antrag auf Erhebung eines Beweises wegen möglicher Verwechslung eines Betroffenen

    Damit ist das Gericht unter Befreiung vom Verbot der Beweisantizipation befugt, Beweisanträge nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG zurückzuweisen, wenn es seine nach § 77 Abs. 1 Satz 1 OWiG prinzipiell fortbestehende Aufklärungspflicht nicht verletzt (vgl. OLG Celle, NZV 2009, 575; KK-Senge, a. a. O., § 77 Rn. 16; Göhler/Seitz, a. a. O., § 77 Rn. 12, 14 und 16).
  • KG, 22.11.2018 - 3 Ws (B) 282/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

    Damit ist das Gericht unter Befreiung vom Verbot der Beweisantizipation befugt, Beweisanträge nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG zurückzuweisen, wenn es seine nach § 77 Abs. 1 Satz 1 OWiG prinzipiell fortbestehende Aufklärungspflicht nicht verletzt (vgl. OLG Celle NZV 2009, 575; Seitz/Bauer in Göhler, a. a. O., § 77 Rdnrn. 12, 14 und 16).
  • OLG Köln, 11.05.2023 - 1 ORBs 130/23
    Da - wie zu zeigen sein wird - der Betroffene konkrete Einwendungen gegen das Vorliegen eines standardisierten Messverfahrens erhoben hat, musste sich das Tatgericht zu der begehrten Beweiserhebung auch gedrängt sehen (dazu vgl. SenE v. 18.12.2013 - III-1 RBs 304/13 - SenE v. 18.07.2017 - III-1 RBs 202/17 - OLG Hamm VM 2007, 51 [Nr. 56]; OLG Celle zfs 2009, 593).

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung - wie (grundsätzlich, SenE v. 16.12.2022 - III-1 RBs 371/22) hier - im standardisierten Messverfahren, so sind Zweifel am Messergebnis nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine fehlerhafte Messung angebracht; abstrakt-theoretische Möglichkeiten eines Messfehlers genügen hingegen nicht (BGH NJW 1998, 321 [322]; SenE v. 02.08.2010 - III-1 RBs 193/10 - OLG Zweibrücken DAR 2000, 225 = VRS 98, 394 = NZV 2001, 48; OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG Hamm DAR 2004, 106 [107] = zfs 2004, 135 [136] = VRS 106, 57 [59]; OLG Celle zfs 2009, 593; OLG Bamberg, NStZ-RR 2016, 29 = DAR 2016, 146).

  • OLG Brandenburg, 15.10.2012 - 53 Ss OWi 607/12

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gegenüber einem Tatfoto

    Damit ist das Gericht unter Befreiung vom Verbot der Beweisantezipation befugt, Beweisanträge nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG zurückzuweisen, wenn es seine nach § 77 Abs. 1 S. 1 OWiG prinzipiell fortbestehende Aufklärungspflicht nicht verletzt (Vgl. OLG Celle NZV 2009, 575; Senge, in: KK-OWiG, § 77 Rdnr. 16; Göhler/Seitz, § 77 OWiG Rdnr. 12, 14, 16).
  • KG, 12.04.2022 - 3 Ws (B) 61/22

    Informationsrechte bei standardisiertem Messverfahren

    Ob das Ersuchen hier in einen förmlich richtigen Beweisantrag umzudeuten ist, kann aber dahinstehen, weil Maßstab für die Bescheidung auch in diesem Fall die Amtsaufklärung wäre (vgl. für viele OLG Celle ZfS 2009, 593).
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Rechtsprechung
   KG, 15.06.2009 - 3 Ws (B) 277/09, 2 Ss 182/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,56534
KG, 15.06.2009 - 3 Ws (B) 277/09, 2 Ss 182/09 (https://dejure.org/2009,56534)
KG, Entscheidung vom 15.06.2009 - 3 Ws (B) 277/09, 2 Ss 182/09 (https://dejure.org/2009,56534)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 3 Ws (B) 277/09, 2 Ss 182/09 (https://dejure.org/2009,56534)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 575
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