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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09   

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https://dejure.org/2009,4633
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09 (https://dejure.org/2009,4633)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.10.2009 - 16 B 1067/09 (https://dejure.org/2009,4633)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 16 B 1067/09 (https://dejure.org/2009,4633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der BRD nach der Versagung einer beantragten Fahrerlaubnis im Inland wegen einer negativen Begutachtung oder wegen der Verweigerung einer Begutachtung; Vereinbarkeit der Anerkennungsverweigerung mit Europäischem ...

  • blutalkohol PDF, S. 296
  • Judicialis

    FeV § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 167
  • DÖV 2010, 281
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09
    Eine vorliegend noch an der 2. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 91/439/EWG) zu messende Europarechtswidrigkeit liegt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH vgl. zuletzt Beschluss vom 9.7.2009 - C-445/08 (Wierer) -, juris, schon deshalb nicht vor, weil vorliegend Art. 8 Abs. 6 der Richtlinie 91/439/EWG anzuwenden ist und bei der Anwendung dieser Bestimmung - anders als bei Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG - kein prinzipieller Anwendungsvorrang des Anerkennungsgrundsatzes gemäß Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2007 - 16 B 418/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer einstweiligen Untersagung des Gebrauchmachens von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09
    Soweit der Senat die Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen, mit denen Inländern das Recht aberkannt worden ist, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, von einer Aufforderung zum Nachweis der vermeintlich wiedererlangten Fahreignung abhängig gemacht hat, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -, VRS 111 (2006), 466 = Blutalkohol 43 (2006), 507 = juris (Rn. 34), vom 7.8.2007 - 16 B 418/07 -, juris, sowie vom 12.1.2009 - 16 B 1610/08 -, DAR 2009, 159 = VRS 116 (2009), 314 = Blutalkohol 46 (2009), 109 = juris (Rn. 35), betraf das ausschließlich Fälle, in denen bereits die ausländische Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung des Betroffenen - wenngleich möglicherweise gemessen an den deutschen Bestimmungen unzulänglich - überprüft hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09
    Soweit der Senat die Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen, mit denen Inländern das Recht aberkannt worden ist, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, von einer Aufforderung zum Nachweis der vermeintlich wiedererlangten Fahreignung abhängig gemacht hat, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -, VRS 111 (2006), 466 = Blutalkohol 43 (2006), 507 = juris (Rn. 34), vom 7.8.2007 - 16 B 418/07 -, juris, sowie vom 12.1.2009 - 16 B 1610/08 -, DAR 2009, 159 = VRS 116 (2009), 314 = Blutalkohol 46 (2009), 109 = juris (Rn. 35), betraf das ausschließlich Fälle, in denen bereits die ausländische Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung des Betroffenen - wenngleich möglicherweise gemessen an den deutschen Bestimmungen unzulänglich - überprüft hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09
    Soweit der Senat die Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen, mit denen Inländern das Recht aberkannt worden ist, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, von einer Aufforderung zum Nachweis der vermeintlich wiedererlangten Fahreignung abhängig gemacht hat, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -, VRS 111 (2006), 466 = Blutalkohol 43 (2006), 507 = juris (Rn. 34), vom 7.8.2007 - 16 B 418/07 -, juris, sowie vom 12.1.2009 - 16 B 1610/08 -, DAR 2009, 159 = VRS 116 (2009), 314 = Blutalkohol 46 (2009), 109 = juris (Rn. 35), betraf das ausschließlich Fälle, in denen bereits die ausländische Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung des Betroffenen - wenngleich möglicherweise gemessen an den deutschen Bestimmungen unzulänglich - überprüft hat.
  • OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 185/10

    Notwendigkeit einer Eignungsprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen von FeV §

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.10.2009 - 16 B 1067/09 -, BA 47, 259 ff.) Diese Erwägung überzeugt schon deshalb nicht, weil dem Anwendungsbereich § 28 Abs. 4 FeV a.F. europarechtlich unbedenklich nur solche Fallgestaltungen unterstellt werden können, in denen die Mitgliedstaaten nach den Vorgaben des Europarechts ausnahmsweise nicht verpflichtet sind, die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen, d.h. gerade nicht hinnehmen müssen, dass nach den dortigen Feststellungen keine Eignungszweifel vorliegen.
  • VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855

    Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein;

    cc) Dass mit dem Umtausch eines Führerscheins in einen EU-Führerschein nicht die Erteilung einer von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennenden EU-Fahrerlaubnis verbunden ist, ist - soweit ersichtlich - bislang ständige Rechtsprechung der Obergerichte, einschließlich (bis zur Beschwerdeentscheidung in vorliegendem Verfahren) des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28.07.2009, Az. 11 CS 09.1122, 08.02.10, a.a.O., Urteil vom 22.11.2010, Az. 11 BV 10.711; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 27.10.2009, Az. 10 S 2024/09 und 04.02.2010, Az. 10 S 2773/09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.10.2009, Az. 16 B 1067/09; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 12 ME 47/09; BVerwG, Urteil vom 29.01.2009, Az. 3 C 31/07 - jeweils Juris).
  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650

    Wiederholter Antrag nach § 123 VwGO

    Auf sich beruhen kann, ob der Auffassung zu folgen ist, die Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stehe der Versagung einer solchen Erlaubnis dann im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV gleich, wenn sich der Betroffene - wie beim Antragsteller 1997 der Fall - im Erteilungsverfahren erfolglos einer gutachterlichen Fahreignungsüberprüfung unterzogen (oder die Beibringung eines von der Fahrerlaubnisbehörde verlangten Gutachtens verweigert) hat (so OVG NRW vom 13.10.2009 Az. 16 B 1067/09 RdNr. 5).
  • VG München, 01.03.2012 - M 1 K 12.510

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im

    Eine in einem Drittstaat wie der Russischen Föderation durchgeführte Eignungsprüfung genügt hierfür ebenfalls nicht, weil die Richtlinie 91/439/EWG für Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, nicht gilt (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2009, NZV 2010, 167; BayVGH vom 13.10.2011, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - 16 E 562/13

    Feststellung der Inlandsungültigkeit der rumänischen Fahrerlaubnis gem. § 28 Abs.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - 16 A 2184/10 - und vom 13. Oktober 2009 - 16 B 1067/09 -, juris, Rdnr. 9 (= NZV 2010, 167); Bay. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 11 ZB 12.2417 -, juris, Rdnr. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 16 B 72/11

    Verpflichtung zur Vorlage oder Übersendung eines tschechischen Führerscheins

    Insoweit kann dahinstehen, ob die mit Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) vom 24. September 2001 gegen den Antragsteller verhängte Festsetzung einer isolierten Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB für die (Wieder)Erteilung einer Fahrerlaubnis bei wertender Betrachtung einer gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV gleichzustellen ist, so VGH Bad.Württ., Beschluss vom 18. November 2010 10 S 1837/10 , juris, Rn. 6 (= Blutalkohol 48 [2011], 118); ähnlich auch schon OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2009 16 B 1067/09 , juris, Rn. 5 (= NZV 2010, 167 = VRS 118 [2010], 228 = Blutalkohol 47 [2010], 259); anderer Ansicht Bayer. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 11 C 10.2462 , juris, Rn. 20 bis 22 (= Blutalkohol 48 [2011], 121); VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2010 4 L 425.10 , juris, Rn. 16, bzw. ob die Bestimmung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV nicht nur während des Laufes der Sperrfrist der Anerkennung einer EU/EWRFahrerlaubnis entgegensteht, sondern die Sperrzeitverhängung wie die in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV genannten Tatbestände ohne eine entsprechende zeitliche Begrenzung die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis ausschließt.
  • VG Saarlouis, 29.08.2011 - 10 L 589/11

    Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis, die im Wege des Umtauschs eines

    OVG Münster vom 13.10.2009, NZV 2010, 167.
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2010 - 7 L 1309/10

    Umschreibung, Fahrerlaubnis

    Ob dies bei wertender Betrachtung einer Entziehung gleichzustellen wäre - vgl. zur Gleichstellung mit einer bestandskräftigen Versagung im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV: OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 16 B 1067/09 - bedarf wegen der Bestandskraft der Verfügung vom 5. Mai 2009 ebenfalls keiner Vertiefung.
  • VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432

    Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Daher ist auch diese nicht ausdrücklich in § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 genannte Maßnahme heranzuziehen (vgl. OVG Münster vom 13.10.2009, Az. 16 B 1067/09, RdNr. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 29.08.2011 - 7 L 863/11

    Feststellungsverfügung gemäß § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung

    So auch: OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 16 B 1067/09 - (nrwe.de).
  • VG München, 30.03.2010 - M 1 K 10.416

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im

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