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   KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08   

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https://dejure.org/2009,9267
KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
KG, Entscheidung vom 09.04.2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
KG, Entscheidung vom 09. April 2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Nutzungsausfallentschädigung für einen langen Zeitraum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung - Finanzierung eines Ersatzwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Voraussetzungen der Nutzungsausfallentschädigung für einen langen Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 79
  • NZV 2010, 209
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 16.12.1996 - 12 U 268/96
    Auszug aus KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08
    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches führen (so auch die vom Kläger zitierte Senatsentscheidung vom 16. Dezember 1996 - 12 U 268/96).
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt in aller Regel zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches (vgl. etwa KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07, NZV 2009, 394; Urteil vom 09.04.2009 - 12 U 23/08, NZV 2010, 209, 210; OLG Celle, Urteil vom 20.03.1979 - 18 U 52/78, VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, NZV 2011, 546; Balke, SVR 2012, 450, 452).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln sein Kraftfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80).
  • OLG Naumburg, 21.07.2011 - 4 U 23/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Rettungswagen in einem

    Ein Geschädigter kann nämlich nur dann Nutzungsausfallentschädigung über einen außergewöhnlich langen Zeitraum verlangen, wenn er die gegnerische Versicherung ausdrücklich und unmissverständlich darauf hinweist, dass ihm wegen fehlender finanzieller Mittel, auch nicht durch Aufnahme eines Kredits, eine Ersatzbeschaffung unmöglich ist und deshalb ein ungewöhnlich hoher Nutzungsausfallschaden droht ( KG, Urteil vom 09. April 2009, Az.: 12 U 23/08, zitiert nach juris , Rdnr. 18, 23).
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