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   OLG Hamm, 13.05.2009 - I-13 U 106/08   

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https://dejure.org/2009,6894
OLG Hamm, 13.05.2009 - I-13 U 106/08 (https://dejure.org/2009,6894)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2009 - I-13 U 106/08 (https://dejure.org/2009,6894)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - I-13 U 106/08 (https://dejure.org/2009,6894)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Spur auf der Autobahn wechselnden Fahrzeugs mit einem von hinten herannahenden Fahrzeug

  • Judicialis

    StVG § 17; ; StVO § 3; ; StVO § 7 Abs. 5; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 7 Abs. 5; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Spur auf der Autobahn wechselnden Fahrzeugs mit einem von hinten herannahenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1624
  • NZV 2010, 79
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 01.06.2022 - 10 U 7382/21

    Beweis und Anscheinsbeweis beim Spurwechsel

    Bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltsanforderungen des § 7 V StVO trifft den Spurwechsler im Regelfall eine Alleinhaftung, da die einfache Betriebsgefahr des anderen Kraftfahrzeugs hinter sein gewichtiges Verschulden zurücktritt (vgl. BGH Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 161/13, NJW 2014, 1181; OLG Köln VersR 2017, 774; Senat, a.a.O.; OLG Hamm NZV 2010, 79; KG NZV 2009; Geigel Haftpflichtprozess/Freymann, 28. Aufl. 2020, Kap. 27 Rn. 218).
  • OLG Köln, 10.11.2016 - 7 U 91/16

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Anschluss an einen Spurwechsel

    Die Haftungsabwägung führt regelmäßig zur Alleinhaftung des Spurwechslers (KG NJW-RR 2011, 28; OLG Hamm NZV 2010, 79, 80; OLG Schleswig BeckRS 2016, 9577; LG Saarbrücken a.a.O.; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 14. Aufl., Rdn. 155; BeckOGK/Walter § 17 StVG Rdn. 71 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.10.2014 - 9 U 60/14

    Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall nach Spurwechsel

    Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die ihm gemäß § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrstreifenwechsel nicht in ausreichendem Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet hat (vgl. KG, NJW-RR 2011, 28, 29; OLG Hamm, NZV 2010, 79).
  • LG Essen, 12.02.2014 - 5 O 125/13

    Schadensersatzbegehren in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Entkräftung des

    Ereignet sich ein Unfall in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die ihm gemäß § 7 V StVO obliegende Sorgfaltspflicht nicht beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet hat (Senat, NZV 2005, 527f.; OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - I 1 U 132/10; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1624 ; KG VRS 109 10, 106 23).
  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 7 U 45/17

    Spurwechsel; Unabwendbarkeit; Richtgeschwindigkeit; Betriebsgefahr

    Daher ist regelmäßig eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr anzunehmen, wenn er mit höherer Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit gefahren ist (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.4.2010. Az. 1 U 1001/09 iVm. Verfügung vom 25.3.2010, Az. 1 U 1001/09; OLG München, Urteil vom 2.2.2007, Az. 10 U 4976/06, BeckRS 2007, 13300 für die "deutliche Überschreitung" der Richtgeschwindigkeit; LG Rottweil, Urteil vom 19.8.2016, Az. 1 S 57/16; BHHJJ/Heß, 24. Aufl. 2016, StVO § 7 Rn 25 ; Rebler, SVR 2017, 408; wohl auch OLG Hamm, Urteil vom 13.5.2009, Az. I-13 U 106/08; modifizierend OLG Hamm, Urteil vom 10.1.2000, Az. 6 U 191/99: bei geringfügiger Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kein Verbleiben der Betriebsgefahr).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 1 U 95/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die linke Spur der Autobahn

    Wie bereits ausgeführt, ist wegen der hohen Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO grundsätzlich von einer vollen Haftung des Spurwechslers bei einer Kollision mit dem Geradeausverkehr auszugehen (Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 7 StVO, Rdnr. 25 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 2010, 79; OLG Jena NZV 2006, 147 sowie OLG Frankfurt OLGR 1998, 21).
  • OLG Schleswig, 22.12.2015 - 7 U 111/14

    Überschreitung der Richtgeschwindigkeit und Betriebsgefahr

    Kommt es unmittelbar im Anschluss an einen Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn zur Kollision mit dem nachfolgenden Fahrzeug, tritt die Betriebsgefahr zurück (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1624).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 13 U 100/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Unfall

    Die Klägerin trägt damit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. einführen BGH in NJW 1978, 2154 ff = VersR 1978, 862 ff), der sich auch der in der vorliegenden Sache zur Entscheidung berufene 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wiederholt angeschlossen hat (vgl. u. a. das Urteil vom 20.5.2009 zum Az. 13 U 106/08), die Darlegungs- und Beweislast für die von ihr behauptete Absprache.
  • AG Essen, 03.02.2012 - 20 C 463/11

    Unabwendbarkeit eines Unfalls an einer Ampelkreuzung bei Rotlichtverstoß des

    Insofern folgt das Gericht den Überlegungen des OLG Hamm (NZV 2010, 79), wonach die Betriebsgefahr und etwa sie erhöhende Umstände wie ein verspätetes Bremsen hinter dem schwerwiegenden Verschulden des von einem anderen begangenen Verkehrsverstoßes zurückzutreten haben.
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