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   LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07   

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https://dejure.org/2010,29042
LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07 (https://dejure.org/2010,29042)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.04.2010 - 2 O 296/07 (https://dejure.org/2010,29042)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. April 2010 - 2 O 296/07 (https://dejure.org/2010,29042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 StVG, § 7 StVG, § 8a StVG, § 823 Abs 2 BGB, § 280 BGB
    Es obliegt dem Fahrgast eines Linienbusses für hinreichende Eigensicherung zu sorgen, da er jederzeit während der Fahrt mit ruckartigen Bewegungen des Verkehrsmittels rechnen muss, die seine Standsicherheit beeinträchtigen; denn derartige Erscheinungen liegen in der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es obliegt dem Fahrgast eines Linienbusses für hinreichende Eigensicherung zu sorgen, da er jederzeit während der Fahrt mit ruckartigen Bewegungen des Verkehrsmittels rechnen muss, die seine Standsicherheit beeinträchtigen; denn derartige Erscheinungen liegen in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 201
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 15.04.2002 - 1 U 75/01

    Haftung bei Kfz-Unfall: Fahrgaststurz bei normal ruckendem Linienbus

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07
    Die Tatsache, dass keine weiteren Fahrgäste gestürzt sind, macht vielmehr auch deutlich, dass ein starkes Bremsmanöver nicht anzunehmen ist (vgl. OLG Frankfurt NZV 2002, 367, AG Frankfurt NZV 2008, 36).

    Die grundsätzlich zu berücksichtigende Betriebsgefahr des Busses gemäß § 254 BGB tritt jedoch unter dem Gesichtspunkt des schwerwiegenden Selbstverschuldens des Fahrgastes zurück, wenn dieser sich nicht ausreichend festgehalten hat (LG Köln vom 02.04.2009, Az.: 29 O 134/08, OLG Frankfurt am Main, NZV 2002, 367).

  • LG Lübeck, 14.02.2007 - 4 O 157/06

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07
    Kommt ein Fahrgast bei einem Bremsmanöver zu Fall, spricht bereits der erste Anschein dafür, dass er sich nicht ausreichend festgehalten hat (LG Lübeck NJW 2007, 2564).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07
    Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Fahrers, sich während der Fahrt zu vergewissern, dass seine Fahrgäste einen Platz oder Halt gefunden haben (BGH NJW 1993, 654).
  • LG Köln, 02.04.2009 - 29 O 134/08

    Sorgfaltspflichten von Busfahrern beim Bremsen vor Haltestellen und zumutbare

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07
    Die grundsätzlich zu berücksichtigende Betriebsgefahr des Busses gemäß § 254 BGB tritt jedoch unter dem Gesichtspunkt des schwerwiegenden Selbstverschuldens des Fahrgastes zurück, wenn dieser sich nicht ausreichend festgehalten hat (LG Köln vom 02.04.2009, Az.: 29 O 134/08, OLG Frankfurt am Main, NZV 2002, 367).
  • AG Frankfurt/Main, 20.03.2007 - 30 C 3480/06

    Alleinverschulden bei Sturz einen Fahrgastes in einem Linienbus

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07
    Die Tatsache, dass keine weiteren Fahrgäste gestürzt sind, macht vielmehr auch deutlich, dass ein starkes Bremsmanöver nicht anzunehmen ist (vgl. OLG Frankfurt NZV 2002, 367, AG Frankfurt NZV 2008, 36).
  • LG Hamburg, 02.11.2012 - 306 O 286/10

    Busfahrerhaftung aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes

    Wird der Bus im städtischen Verkehr bewegt, muss jeder Fahrgast in jeder Sekunde damit rechnen, dass der Bus plötzlich und unerwartet abgebremst wird (LG Wiesbaden, Urteil vom 01.04.2010, Az. 2 O 296/07, Rn. 25 - zitiert nach juris).

    In Würdigung all dieser Umstände, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin nicht sitzen geblieben ist und den vor ihr befindlichen Halteknopf gedrückt hat, liegt ein so hohes Maß an Selbstverschulden vor, dass die Betriebsgefahr der Beklagten zu 2) so sehr in den Hintergrund tritt, dass sie ganz außer Ansatz bleiben muss (vgl. z. B. auch OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2000, Az. 12 U 895/99 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Wiesbaden, Urteil vom 01.04.2010, Az. 2 O 296/07 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 71/14

    Deliktisches und vertragliches Schadensersatzbegehren eines Fahrgastes gegen den

    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Würdigung des Landgerichts seinem Verschulden ein so großes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurücktritt (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12; Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, dort mit Hinweis auf OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12

    Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen Sturzes infolge einer

    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).
  • LG Köln, 12.07.2018 - 2 O 56/17

    Sturz in Straßenbahn - Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Zulasten der Klägerin greift ein Anscheinsbeweis ein, wonach der Umstand, dass ein Fahrgast in einer Straßenbahn zu Fall gekommen ist, den Rückschluss auf eine unfallursächliche Unachtsamkeit zulässt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2017 - 1 U 62/16 (2); OLG Dresden, Beschluss vom 26.03.2014 - 7 U 1506/13; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2010 - 14 U 209/09; KG Berlin, Beschluss vom 1.3.2010 - 12 U 95/09; LG Wiesbaden, Urteil vom 01.04.2010 - 2 O 296/07; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.1998 - 1 U 245/97).
  • AG Köln, 31.07.2015 - 136 C 49/14

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Fahrgastunfalls in

    Kommt ein Fahrgast bei einem Bremsmanöver zu Fall, spricht bereits der erste Anschein dafür, dass er sich nicht ausreichend festgehalten hat (AG Köln, a.a.O. unter Hinweis auf HansOLG, NJW-RR 2011, 1245; LG Wiesbaden, Urteil vom 01.04.2010, 2 O 296/07; LG Lübeck, NJW 2007, 2564).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2011 - 14e O 208/10

    Prüfung des Vorliegens schuldhafter Pflichtverletzung eines Busfahrers im Rahmen

    In Anbetracht dieses schuldhaften Fehlverhaltens der Klägerin kann dahinstehen, ob nicht sogar bereits zu Lasten der Klägerin ein Anscheinsbeweis spricht, den die Klägerin - wie nicht - hätte entkräften müssen (siehe hierzu OLG Bremen, Urteil vom 09.05.2011, Az. 3 U 19/10; OLG Koblenz, BeckRS 2000, 07458 zum Anscheinsbeweis beim Anfahren, AG München NZV 2005, 523, AG München I NZV 2006, 478, LG Wiesbaden, BeckRS 2011, 08236 zum Anscheinsbeweis beim Abbremsen eines Busses).
  • LG Ingolstadt, 10.08.2017 - 32 O 1988/16

    Obliegenheiten des Businsassen

    c) Der Umstand, dass sich der Geschädigte schuldhaft keinen sicheren Halt im Fahrzeug verschafft hat, obwohl dies ohne Weiteres möglich gewesen wäre, führt zu dessen alleiniger Haftung bzw. schließt eine Haftung auf Beklagtenseite aus (LG Wiesbaden NZV 2011, 201; KG NZV 2012, 182; AG Potsdam NZV 2014, 358).
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