Rechtsprechung
LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Gleichwertigkeit einer ZKF-zertifizierten freien Reparaturwerkstatt mit einer markengebundenen Fachwerkstatt
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf die zur Wiederherstellung eines unfallgeschädigten Pkws erforderlichen Kosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens; Anspruch auf den Ersatz der durch einen Sachverständigen ermittelten marktüblichen Stundensätze einer Reparaturwerkstatt durch den ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Gleichwertigkeit markengebunde Reparaturwerkstatt
- Betriebs-Berater
Gleichwertigkeit von meistergeführten freien Reparaturwerkstatt und markengebundener
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2
Anspruch auf die zur Wiederherstellung eines unfallgeschädigten Pkws erforderlichen Kosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens; Anspruch auf den Ersatz der durch einen Sachverständigen ermittelten marktüblichen Stundensätze einer Reparaturwerkstatt durch den ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfallreparatur in der freien Werkstatt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gleichwertigkeit von meistergeführter freier Reparaturwerkstatt und markengebundener
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
LG Mannheim zur Gleichwertigkeit der Reparatur durch freie Werkstatt bei fiktiver Regulierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschädigte dürfen nicht immer in die Markenwerkstatt
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Erfolgreiche Verweisung - Bedingung ist die gleichwertige Reparaturqualität
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 18.09.2009 - 5 C 75/09
- LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 180
- NZV 2011, 349
- BB 2010, 2834
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09
Zwar leistet der Geschädigte, der, wie hier der Kläger, fiktive Reparaturkosten beansprucht, nach der Rechtsprechung des BGH (Vgl. BGH, Urteile vom 22.06.2010, Az.: VI ZR 302/08 und vom 20.10.2009, Az.: VI ZR 53/09) im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 BGB gezogenen Grenzen, wenn er seiner Schadensabrechnung die üblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.Insbesondere liegen die vom BGH entwickelten Voraussetzungen (Vgl. u. a. BGH, Urteil vom 20.10.2009, Az.: VI ZR 53/09), unter denen eine Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar ist, nicht vor.
- BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere …
Auszug aus LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09
Zwar leistet der Geschädigte, der, wie hier der Kläger, fiktive Reparaturkosten beansprucht, nach der Rechtsprechung des BGH (Vgl. BGH, Urteile vom 22.06.2010, Az.: VI ZR 302/08 und vom 20.10.2009, Az.: VI ZR 53/09) im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 BGB gezogenen Grenzen, wenn er seiner Schadensabrechnung die üblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.
- LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit …
Weiterhin sind auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass es sich bei den Preisen der Firma Autohaus am Bahnhof Teltow GmbH nicht um deren (markt-)übliche Preise sondern um Sonderkonditionen auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit der Beklagten zu 2) handeln könnte (vgl. hierzu LG Mannheim, NZV 2011, 349). - AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10
Reparaturwerkstatt - Auswahl
Die Aussage, dass der Zeuge nicht wisse, warum carexpert im vorliegenden Fall ausnahmsweise auf den Normaltarif abgestellt habe, war glaubhaft, zumal der Zeuge bereits zuvor erklärt hatte, dass der Normaltarif bei 80 EUR, bzw. 85 EUR liege; die Sonderkonditionen haben sich hinsichtlich der Stundenverrechnungssätze vorliegend also nicht ausgewirkt und sind daher unbeachtlich (vgl. hierzu: LG Mannheim, NJW-RR 2011, 180).