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   LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13   

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https://dejure.org/2013,18389
LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13 (https://dejure.org/2013,18389)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.07.2013 - 13 S 71/13 (https://dejure.org/2013,18389)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - 13 S 71/13 (https://dejure.org/2013,18389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Zur Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten bei Kollision im Einmündungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kenntnis einer Sichtbehinderung für den Wartepflichtigen und die Haftungsquote

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1438
  • NZV 2014, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 16.11.1993 - 10 U 13/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass im Einmündungsbereich ein - auch bei Dunkelheit (vgl. hierzu Bl. 92 d.A.) - deutlich sichtbarer Verkehrsspiegel angebracht ist, der darauf hinweist, dass das Einfahren für den einmündenden Verkehr erheblich erschwert ist (vgl. hierzu Saarl. OLG, NJW 2010, 3104; OLG Karlsruhe, VersR 1980, 1172; OLG Stuttgart, VersR 1995, 677; Kammer, Urteil vom 29.01.2010 - 13 S 202/09).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nach links einbiegenden

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Zwar kann der Anscheinsbeweis dadurch erschüttert werden, dass Tatsachen nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass zum Zeitpunkt des Beginns des Abbiegevorgangs der Vorfahrtsberechtigte sich noch außerhalb der Sichtweite des Wartepflichtigen befunden hat (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 12.10.2010 - 4 U 110/10, juris, Kurzwiedergabe in: NJW-Spezial 2010, 746) oder noch so weit entfernt war, dass die glatte Durchfahrt des Bevorrechtigten nicht beeinträchtigt und dieser auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausgleichsbewegungen oder gar unsachgemäßem Verhalten genötigt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 15.11.1966 - VI ZR 55/65, VersR 1967, 178, und vom 26.04.1957 - VI ZR 88/56, NJW 1957, 1190, m.w.N.; Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 16/10).
  • KG, 14.11.2002 - 12 U 140/01

    Haftung des Rechtsabbiegers bei Vordringen durch eine Lücke; Begriff des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Davon kann schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge - wie gezeigt - nicht mehr beweissicher zu klären sind und offen bleibt, wo sich das klägerische Fahrzeug befunden hat, als der Erstbeklagte in die Vorfahrtstraße eingefahren ist (vgl. KG, NZV 2000, 377; NZV 2003, 575).
  • LG Saarbrücken, 10.06.2011 - 13 S 40/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mit einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Danach muss aber davon ausgegangen werden, dass der Erstbeklagte das bevorrechtigte Taxifahrzeug der Beklagten bei der nach § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO gebotenen Sorgfalt hätte rechtzeitig wahrnehmen können (vgl. dazu KG, Schaden-Praxis 2003, 86; Kammer, Urteil vom 10.06.2011 - 13 S 40/11, NJW-RR 2011, 1478, jeweils m.w.N.).
  • KG, 11.03.1982 - 12 U 2669/81

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    b) Richtig ist auch, dass verhältnismäßig geringfügige Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowohl beim Verkehr innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften eine Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten in der Regel noch nicht begründen (vgl. nur KG, VerkMitt 1982, 94; Saarl. OLG, OLG-Report 1998, 402; OLG Hamm, ZfS 2001, 105; Hentschel aaO § 8 StVO Rn. 69 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Dabei schützt die Vorfahrtsregelung des § 8 StVO das gesamte Einmündungsviereck (vgl. BGHSt 34, 127; BGH, Urteil vom 05.02.1974 - VI ZR 195/72, MDR 1974, 656).
  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 195/72

    Haftungsverteilung bei abknickender Vorfahrt und Kollision zweier auf den

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Dabei schützt die Vorfahrtsregelung des § 8 StVO das gesamte Einmündungsviereck (vgl. BGHSt 34, 127; BGH, Urteil vom 05.02.1974 - VI ZR 195/72, MDR 1974, 656).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Kommt es - wie hier der Fall - in diesem Einmündungsbereich zu einer Kollision, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Verstoß gegen § 8 StVO unfallursächlich war, solange sich der Wartepflichtige noch nicht ohne Behinderung des bevorrechtigten Verkehrs eingeordnet hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.11.1975 - VI ZR 172/74, MDR 1976, 305; KG, NZV 2002, 79; Kammer, Urteil vom 18.06.2010 - 13 S 44/10; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 8 StVO Rn. 68).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1980 - 1 U 25/80

    Verkehrsspiegel; Amtliches Verkehrszeichen; Vorfahrtsstraße; Hineintasten in den

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass im Einmündungsbereich ein - auch bei Dunkelheit (vgl. hierzu Bl. 92 d.A.) - deutlich sichtbarer Verkehrsspiegel angebracht ist, der darauf hinweist, dass das Einfahren für den einmündenden Verkehr erheblich erschwert ist (vgl. hierzu Saarl. OLG, NJW 2010, 3104; OLG Karlsruhe, VersR 1980, 1172; OLG Stuttgart, VersR 1995, 677; Kammer, Urteil vom 29.01.2010 - 13 S 202/09).
  • KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13
    Davon kann schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge - wie gezeigt - nicht mehr beweissicher zu klären sind und offen bleibt, wo sich das klägerische Fahrzeug befunden hat, als der Erstbeklagte in die Vorfahrtstraße eingefahren ist (vgl. KG, NZV 2000, 377; NZV 2003, 575).
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56

    Rechtsmittel

  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

  • OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers: Gewährleistung der

  • BGH, 15.11.1966 - VI ZR 55/65

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorrades auf ein aus einem Feldweg auf

  • LG Saarbrücken, 05.06.2020 - 13 S 181/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Kommt es, wie hier, zu einem Verkehrsunfall mit einem zur Vorfahrt Berechtigten, nachdem der Wartepflichtige bereits (teilweise) in den Einmündungsbereich eingefahren war, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Verstoß gegen § 8 StVO unfallursächlich war, solange sich der Wartepflichtige noch nicht ohne Behinderung des bevorrechtigten Verkehrs eingeordnet hatte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1975 - VI ZR 172/74, MDR 1976, 305; Urteil vom 15. Juni 1982 - VI ZR 119/81, VersR 1982, 903 m.w.N.; Kammer, Urteil vom 12. Juli 2013 - 13 S 71/13, NZV 2014, 30; Urteil vom 28. März 2014 - 13 S 196/13, ZfS 2014, 446; Urteil vom 29. April 2016 - 13 S 3/16, NJW-RR 2016, 1307; Urteil vom 30. Dezember 2019 - 13 S 66/19, jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 11.01.2019 - 13 S 142/18

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen dem Überholer eines auf der

    Kommt es im Bereich einer vorfahrtsgeregelten Einmündung zu einer Kollision zwischen dem wartepflichtigen und dem vorfahrtsberechtigten Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins regelmäßig dafür, dass der Wartepflichtige den Unfall durch eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung verursacht hat (vgl. Nachweise in den Kammerurteilen vom 12.07.2013 - 13 S 71/13, NZV 2014, 30, vom 28.03.2014 - 13 S 196/13, NJW 2015, 177, vom 29.04.2016 - 13 S 3/16, juris, vom 07.10.2016, 13 S 35/16, juris und vom 22.09.2017 - 13 S 44/17).

    Dies ist etwa der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Beginns des Abbiegevorgangs der Vorfahrtsberechtigte sich noch außerhalb der Sichtweite des Wartepflichtigen befunden hat oder noch so weit entfernt war, dass die glatte Durchfahrt des Bevorrechtigten nicht beeinträchtigt und dieser auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausgleichsbewegungen oder gar unsachgemäßem Verhalten genötigt wurde (vgl. Nachweise in den Kammerurteilen vom 09.07.2010 - 13 S 16/10 und vom 12.07.2013 - 13 S 71/13).

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