Rechtsprechung
OLG Köln, 30.07.2013 - I-15 U 186/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Berechnung des ortsüblichen Normaltarifs von Mietwagenkosten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Umfangs der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1; ZPO § 287
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Schätzung von Mietwagenkosten durch Mittelwert von Schwacke und Fraunhofer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten ist nach Schwacke-Liste zu berechnen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten ist nach Schwacke-Liste zu berechnen
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.10.2012 - 24 O 50/12
- OLG Köln, 30.07.2013 - I-15 U 186/12
Papierfundstellen
- NZV 2014, 314
Wird zitiert von ... (101) Neu Zitiert selbst (24)
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Den ortsüblichen Normaltarif schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens F2 (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart aaO.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zustellung/Abholung oder (geringere) Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht mit damit in Einklang bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Köln, 10.07.2012 - 15 U 204/11
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Insoweit ist die Klägerin im Hinblick auf § 79 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch zu der gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Forderungen befugt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11, n.v.).Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrachten Einwände sind den Parteien bekannt und waren bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11).
Auch insoweit soll nicht erneut auf die in der Rechtsprechung und Literatur bekannten und bereits vielfach in anderen Verfahren des Senates (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangen werden.
Soweit der Senat die Erstattungsfähigkeit dieser Nebenkosten zuletzt mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Autovermieter verpflichtet seien, den jeweiligen Mietern die Unfallersatzfahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand zu überlassen (vgl. u.a. Urteil vom 14.06.2011, 15 U 9/11, und Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11), hält der Senat daran nicht fest.
Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen insbesondere allein oder jedenfalls mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist grundsätzlich als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen (Urteile des Senates vom 18.03.2008, 15 U 145/07, und vom 10.07.2012, 15 U 204/11).
- OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Den ortsüblichen Normaltarif schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens F2 (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
- OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Den ortsüblichen Normaltarif schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens F2 (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
Schon gegenüber den Ausgaben der Schwacke-Liste aus den Jahren 2003 und 2006 wurde geltend gemacht, dass sich Preisanstiege ergäben, die mit tatsächlichen Veränderungen am regionalen Mietwagenmarkt, etwa der allgemeinen Preissteigerung in Handel und Industrie in den Jahren 2003 bis 2006 nicht zu erklären seien (vgl. u.a. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.).
Zudem würde eine solche pauschalierte Berechnung die Bedenken, die gegen die als Grundlage für die Pauschalierung herangezogene Mietpreisübersicht vorgetragen werden, nicht hinreichend relativieren (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.).
- OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers …
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Konkrete Zweifel an der Eignung einer Schadensschätzgrundlage bestehen erst dann, wenn belegt ist, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug eines anderen Vermieters zu einem in erheblicher Weise niedrigeren Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre als dem Gesamtmietpreis, der sich nach dem Tabellenwerk ergibt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11).Vielmehr schließt er sich der überzeugenden - und vom Bundegerichtshof gebilligten (vgl. BGH NJW 2013, 1870 ff.) - Argumentation des OLG Stuttgart an, dass der zusätzliche Kostenaufwand für die Ausstattung mit Winterreifen erforderlich i.S.v. § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB ist, weil auf dem Mietwagenmarkt Mietfahrzeuge mit Winterbereifung in der Regel - wie sich aus einer Erhebung der Stiftung Warentest, Ausgabe vom 10.12.2010, und aus der Schwacke-Liste für die Nebenkosten ergibt - nur gegen Zahlung eines Zuschlags für dieses Ausstattungsmerkmal angeboten werden, und es den Autovermietern freisteht, auch für eine notwendige Zusatzausstattung eine besondere Vergütung zu verlangen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11, juris).
Da der Mieter Verantwortung für fremdes Eigentum übernehmen muss, ist ihm in der kalten Jahreszeit die Haftung für den Mietwagen ohne Winterreifen selbst dann nicht zuzumuten, wenn er sein eigenes Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet hat (vgl. OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 ff.).
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden; ferner dürfen wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben (vgl. BGH NJW 2011, 1947 ff.).In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif sowohl auf der Grundlage der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste ermittelt werden kann, wobei er die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Schadensschätzung betont (vgl. BGH NJW 2011, 1947 ff.) und auch eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen nicht als rechtsfehlerhaft erachtet hat (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1251 ff.).
Insbesondere genüge allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen könnten, nicht, um grundsätzliche Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen (vgl. BGH NJW 2011, 1947 ff.).
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Vielmehr schließt er sich der überzeugenden - und vom Bundegerichtshof gebilligten (vgl. BGH NJW 2013, 1870 ff.) - Argumentation des OLG Stuttgart an, dass der zusätzliche Kostenaufwand für die Ausstattung mit Winterreifen erforderlich i.S.v. § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB ist, weil auf dem Mietwagenmarkt Mietfahrzeuge mit Winterbereifung in der Regel - wie sich aus einer Erhebung der Stiftung Warentest, Ausgabe vom 10.12.2010, und aus der Schwacke-Liste für die Nebenkosten ergibt - nur gegen Zahlung eines Zuschlags für dieses Ausstattungsmerkmal angeboten werden, und es den Autovermietern freisteht, auch für eine notwendige Zusatzausstattung eine besondere Vergütung zu verlangen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11, juris).Mietet der Geschädigte ein klassenniedrigeres Fahrzeug an, obwohl ihm ein klassengleiches zusteht, widerspricht ein Ersparnisabzug der Billigkeit, weil der Schädiger so in doppelter Weise entlastet würde (vgl. auch BGH NJW 2013, 1870 ff.).
- BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif sowohl auf der Grundlage der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste ermittelt werden kann, wobei er die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Schadensschätzung betont (vgl. BGH NJW 2011, 1947 ff.) und auch eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen nicht als rechtsfehlerhaft erachtet hat (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1251 ff.).Insbesondere sind die im Rahmen der Schätzung des Normaltarifes für Mietwagenkosten möglichen Schätzgrundlagen bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des Bundegerichtshofes gewesen, wobei dieser die von dem Senat nunmehr angewandte Methode des sich aus Schwacke- und Fraunhoferliste ergebenden arithmetischen Mittels ausdrücklich als rechtsfehlerfrei gebilligt hat (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1251 ff.).
- OLG Köln, 08.11.2011 - 15 U 54/11
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrachten Einwände sind den Parteien bekannt und waren bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11).Auch insoweit soll nicht erneut auf die in der Rechtsprechung und Literatur bekannten und bereits vielfach in anderen Verfahren des Senates (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangen werden.
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Dem steht entgegen, dass auch in den Fällen, in denen der Geschädigte ohne Kenntnisse des üblichen Preisniveaus - aus welchen Gründen auch immer - auf Anfragen bei Drittunternehmen verzichtet hat, konkret festzustellen ist, wie sich dies ausgewirkt hat (vgl. BGH NJW 2010, 1445 ff.).Den bei Anmietung eines klassengleichen Fahrzeuges nach Ermittlung des Normaltarifes vorzunehmenden Abzug für ersparte Eigenaufwendungen, die mit bis zu 10 % der Mietwagenkosten angesetzt werden können (vgl. BGH NJW 2010, 1445 ff.), bemisst der Senat in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung mit 4 % der Mietwagenkosten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.08.2006, 15 U 38/06).
- OLG Köln, 08.11.2011 - 15 U 39/11
- OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem …
- OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07
Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach …
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
- OLG Köln, 29.08.2006 - 15 U 38/06
Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach …
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten
- OLG Köln, 14.06.2011 - 15 U 9/11
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der …
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 8/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Einziehung abgetretener Schadensersatzforderungen …
- LG Köln, 15.10.2012 - 24 O 50/12
Erforderliche Kosten i.S.d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Anmietung von …
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
- BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09
Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht …
- LG Bonn, 25.02.2016 - 4 O 121/15
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Bestimmung der …
Die Rechtsprechung des Landgerichts Bonn steht in Einklang mit der neueren Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 186/12; Urteil vom 28.01.2014, I 15 U 137/13; Urteil vom 16.06.2015, 15 U 220/14) und gewährleistet so eine einheitliche Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk auch im Interesse der Rechtssicherheit für die Parteien künftiger Rechtsstreitigkeiten.Konkrete Zweifel an der Eignung einer Schadensschätzgrundlage bestehen erst dann, wenn belegt ist, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit, .allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug eines anderen Vermieters unter Berücksichtigung der Anmietsituation zu einem in erheblicher Weise niedrigerem Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre als zu dem Gesamtmietpreis, der sich nach dem Tabellenwerk ergibt (BGH NJW 2013, 1539; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28.01.2014;… a.a.O., OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11).
Die Beklagte ersetzt letztlich nur die eine Grundlage der Schadensschätzung (mittels Tabellen) durch eine andere (mittels Sachverständigengutachten) und begründet dies mit der Behauptung, das Ergebnis der Schätzung wäre für sie günstiger (vgl. OLG Köln, 30.07.2013, a.a.O.).
Entweder muss der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterliegt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff).
Dieser Gesamtmietdauer wird der umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
Wenn das Mietwagenunternehmen die Ausstattung des Mietfahrzeuges mit Winterreifen nur gegen Aufschlag anbietet, die Nutzung des Fahrzeuges bei Eis, Schnee und Matsch aber nur mit Winterreifen zulässig ist, darf der Geschädigte, der zur Wahrung seiner Verpflichtung nach der StVO Winterreifen benötigt, diese Kosten für erforderlich halten, § 249 BGB (BGH Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11; OLG Köln Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
Dass sich die Geschädigten insoweit gegebenenfalls hätten anderweitig behelfen können oder auf eine Nutzung durch die weitere Person hätten verzichten können, ändert an der Erstattungsfähigkeit der Kosten auch im Hinblick auf § 254 Abs. 2 BGB nichts (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
Ein derartiger Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug des Geschädigten in gleicher Weise versichert war, wenn der Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist (BGH NJW 2006, 360 ff; OIG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen, so dass die zusätzlichen Kasko- Haftpflichtkosten bei einem Selbstbehalt von - vorliegend - 150, 00 EUR bzw. 0,00 EUR (Fall 3) grundsätzlich ersatzfähig sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
Ein Abzug im Wege der Vorteilsausgleichung für ersparte Eigenaufwendungen war in keinem der Schadensfälle vorzunehmen, weil für sämtliche Geschädigte ein im Vergleich zu dem beschädigten Fahrzeug klassenniedrigeres Mietfahrzeug abgerechnet wurde (BGH NJW 2013, 1870 ff; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
- LG Bonn, 05.12.2016 - 4 O 71/16 Die Rechtsprechung des Landgerichts Bonn steht in Einklang mit der neueren Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 186/12; Urteil vom 28.01.2014, I 15 U 137/13; Urteil vom 16.06.2015, 15 U 220/14; Urteil vom 10.11.2016, 15 U 59/16) und gewährleistet so eine einheitliche Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk auch im Interesse der Rechtssicherheit für die Parteien künftiger Rechtsstreitigkeiten.
Konkrete Zweifel an der Eignung einer Schadensschätzgrundlage bestehen erst dann, wenn belegt ist, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug eines anderen Vermieters unter Berücksichtigung der Anmietsituation zu einem in erheblicher Weise niedrigerem Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre als zu dem Gesamtmietpreis, der sich nach dem Tabellenwerk ergibt (BGH NJW 2013, 1539; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.; OLG Köln…, Urteil vom 28.01.2014, a.a.O., OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11).
Dieser Gesamtmietdauer wird der umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
Wenn das Mietwagenunternehmen die Ausstattung des Mietfahrzeuges mit Winterreifen nur gegen Aufschlag anbietet, die Nutzung des Fahrzeuges bei Eis, Schnee und Matsch aber nur mit Winterreifen zulässig ist, darf der Geschädigte, der zur Wahrung seiner Verpflichtung nach der StVO Winterreifen benötigt, diese Kosten für erforderlich halten, § 249 BGB (BGH Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11; OLG Köln Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 10.11.2016, 15 U 59/16).
Dass sich die Geschädigten insoweit gegebenenfalls hätten anderweitig behelfen können oder auf eine Nutzung durch die weitere Person hätten verzichten können, ändert an der Erstattungsfähigkeit der Kosten auch im Hinblick auf § 254 Abs. 2 BGB nichts (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
Ein derartiger Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug des Geschädigten in gleicher Weise versichert war, wenn der Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist (BGH NJW 2006, 360 ff; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen, so dass die zusätzlichen Kasko-Haftpflichtkosten bei einem Selbstbehalt von - vorliegend - 150, 00 EUR bzw. 0,00 EUR (Fall 6, 9, 16, 19) grundsätzlich ersatzfähig sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.; OLG Köln…, Urteil vom 10.11.2016, a.a.O.).
Ein Abzug im Wege der Vorteilsausgleichung für ersparte Eigenaufwendungen war in keinem der Schadensfälle vorzunehmen, weil für sämtliche Geschädigte ein im Vergleich zu dem beschädigten Fahrzeug klassenniedrigeres Mietfahrzeug abgerechnet wurde (BGH NJW 2013, 1870 ff; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
- KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13
Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Demgegenüber kann es beim Modus zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: 38; OLG Celle…, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 45).Erst dadurch sind die Werte der Fraunhofer-Tabelle und der Schwacke-Liste prinzipiell vergleichbar und für die arithmetischen Bestimmung des Mittelwerts geeignet (OLG Celle…, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 58; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: Rz. 39 u. 27).
a) In der Nebenkostentabelle der Schwacke-Liste nicht enthaltene Zusatzleistungen (wie z.B. Ausstattung des Mietwagens mit Freisprechanlage oder Automatikgetriebe) rechtfertigen entgegen der Auffassung des Landgerichts keinen besonderen Ansatz (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 15 U 85/13, Seite 15; Urteil vom 30. Juli 2013 - I-15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: Rz. 56); sie sind in den Grundpreisen - gemittelt - enthalten und sind daher in den Fällen 2 bis 5 nicht gesondert erstattungsfähig.
Da der Mieter Verantwortung für fremdes Eigentum übernehmen muss, ist ihm in der kalten Jahreszeit die Haftung für den Mietwagen ohne Winterreifen selbst dann nicht zuzumuten, wenn er sein eigenes Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet hat (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I-15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: Rz. 48; OLG Stuttgart…, Urteil vom 18. August 2011 - 7 U 109/11, NZV 2011, 556, juris: Rz. 68).
Die auf vollständige Haftungsbefreiung entfallenden Mehrkosten sind also weder in den Werten von Fraunhofer noch von Schwacke enthalten und deshalb wie auch sonstige andere Nebenleistungen im Rahmen der Normalpreisberechnung später noch dem ermittelten arithmetischen Mittelwert aus den Tabellen von Fraunhofer und Schwacke zuzuschlagen (OLG Celle…, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 59; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: 39).
Mietet er gleichwohl ein einfacheres Fahrzeug an, widerspricht ein Ersparnisabzug der Billigkeit, weil der Schädiger so in doppelter Weise entlastet würde (BGH…, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, juris: Rz. 26; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I-15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: Rz. 61).
- LG Würzburg, 28.02.2018 - 42 S 1949/17
Unfallregulierung, Mietwagen
a. Den ortsüblichen Normaltarif schätzt die Kammer gemäß 8 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhoferinstituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken, NZV 2010, 242; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802; OLG Hamm, RuS 2011, 536ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 OLG Köln NZV 2014, 314).Dies beinhalte ein nicht unerhebliches Risiko für eine Ergebnismanipulation aufgrund des damit verbundenen wirtschaftlichen Interesses der Autovermieter (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 26 OLG Köln, NZV 2014, 314).
Die Kammer folgt daher seit geraumer Zeit der im Voordringen befindlichen und von mehreren Oberlandesgerichten vertretenen Änsicht, wonach das arithmetische Mittel zwischen beiden Listen am ehesten geeignet ist, die Schwächen der Erhebungen beider Listen auszugleichen und Rechtssicherheit für den Unfallgeschädigten zu schaffen (OLG Saarbrücken, NZV 2010, 242; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802; OLG Hamm, RuS 2011.536 ff; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553; OLG Köln NZV 2014, 314;… OLG Zweibrücken Urt. vom 22.01.2014, 1 U 165/11 = zitiert nach juris).
- Hinsichtlich der Fahrzeugklasse ist auf den angemieteten Ersatzwagen und nicht auf den beschädigten Unfallwagen abzustellen (OLG Köln, NZV 2014, 314).
- Für die Berechnung des Normaltarifs wird der größte, für die Anmietung erforderliche Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Köln, NZV 2014, 314; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802; OLG Köln, SP 2010, 396).
Vielmehr stellen letztere gesondert in Rechnung zu stellende Leistungen dar, bei denen Seite 9 die Kosten zudem differieren können (OLG Köln NZV 2014, 314).
Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen insbesondere allein oder jedenfalls mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist grundsätzlich als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen (OLG Köln NZV 2014, 314).
- LG Darmstadt, 26.09.2014 - 25 S 133/14 Bei einer Gesamtschau beider Werte und der erheblichen Differenz wie auch der weiteren Umstände ist die Kammer nach Vorberatung letztlich mit der im Rahmen des § 287 ZPO erforderlichen Sicherheit davon überzeugt, dass der tatsächliche Normaltarif zwischen beiden Tabellenwerten liegt (…vgl. BGH, Urt. v. 18.5.2010, VI ZR 293/08, juris Rn. 4; OLG Köln, Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12, NZV 2014, 314, juris Rn. 30 ff.;… OLG Celle, Urt. v. 29.2.2012, 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 1.2.2013, 1 U 130/12, juris;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.8.2011, 1 U 27/11, juris;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 22.12.2009, 4 U 294/09; LG Rostock.
Die Kammer schließt sich daher nicht der neueren Rechtsprechung an, die auch für den Schwacke-Automietpreisspiegel auf das arithmetische Mittel abstellt, weil die Fraunhofer-Tabelle ebenfalls nur das arithmetische Mittel aller erhobenen Werte aufweist und so eine Vergleichbarkeit beider Listen hergestellt werde (vgl. OLG Köln, Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12, NZV 2014, 314, juris Rn. 38; OLG Celle, Urt. v. 29.2.2012, 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris Rn. 45).
Im Rahmen des § 287 ZPO schätzt die Kammer den Normaltarif unter Berücksichtigung der günstigeren Tarife für einen längeren Anmietungszeitraum und damit hier nach anteiligen Wochenpreisen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12, NZV 2014, 314, juris Rn. 40;… OLG Celle, Urt. v. 29.2.2012, 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris Rn. 51;… LG Darmstadt, Urt. v. 10.2.2010, 21 S 75/09, n. v.; LG Darmstadt, Beschl. v. 15.2.2010, 21 S 176/09, n. v.).
Die Kammer orientiert sich, insoweit dem OLG Köln folgend (Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12, NZV 2014, 314, juris Rn. 45), in Ermangelung entsprechender Angaben in der Fraunhofer-Liste an der Nebenkostentabelle der Schwacke-Liste für das Jahr 2012.
Der Anspruch besteht daher unabhängig davon, ob das eigene Fahrzeug des Geschädigten in gleicher Weise versichert war (ebenso OLG Köln, Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12, NZV 2014, 314, juris Rn. 50).
Im Übrigen erfolgte die Vermietung nicht zu nächtlicher Stunde (das OLG Köln Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12, NZV 2014, 314, juris Rn. 55, geht insoweit in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO von einer Vermietung zwischen 21 Uhr und 6 Uhr oder sonn- bzw. feiertags aus), sondern am Samstagnachmittag um 16.45 Uhr.
- LG Bonn, 19.11.2013 - 8 S 311/12
Zahlungsanspruch eines Unfallgeschädigten hinsichtlich noch offener …
Das OLG Köln hat in mehreren Urteilen vom 30.07.2013 (u.a. Az. 15 U 186/12) und vom 01.08.2013 (u.a. Az. 15 U 09/12) seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben und schätzt den ortsüblichen Normaltarif gemäß § 287 ZPO nunmehr anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlenbezirk ergebenden Normaltarife.Auf die Ausführungen in den Urteilen des OLG Köln vom 30.07.2013, Az. 15 U 186/12, und vom 01.08.2013, Az. 15 U 09/12, wird Bezug genommen.
Bei der Schadensschätzung legt die Kammer hier - wiederum der neuen Rechtsprechung des OLG Köln folgend (vgl. nur Urteil vom 30.07.2013, Az. 15 U 186/12) - in Ermangelung entsprechender Angaben bei der Fraunhofer-Liste allein die in der Nebenkostentabelle der zeitlich anwendbaren Schwacke-Liste angegebenen (Brutto-)Werte zugrunde.
Soweit die Beklagte in sämtlichen Fällen zudem die Erforderlichkeit der Zustellung und Abholung der Mietwagen bestritten hat, kommt es darauf nicht an, wenn - was hier der Fall ist - die Kosten tatsächlich angefallen sind (vgl. OLG Köln, U. v. 30.07.2013, Az. 15 U 186/12).
Diese Möglichkeit wird durch die Angabe des Zweitfahrers zumindest eingeschränkt wiederhergestellt (vgl. OLG Köln, U. v. 30.07.2013, Az. 15 U 186/12).
Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und nunmehr auch der Rechtsprechung des 15. Zivilsenats des OLG Köln (vgl. U. v. 30.07.2013, Az. 15 U 186/12).
- LG Freiburg, 31.10.2019 - 8 O 88/19 1 U 27/11 - juris), der 3. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg (Urteil vom 23.10.2012-3 S 262/11 -juris), des OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013- 1-15 U 186/12, 15 U 186/12-, Rn. 23, juris) und des OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 -.
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013- 1-15 U 186/12, 15 U 186/12-, Rn. 40, juris).
1-15 U 186/12, 15 U 186/12-, Rn. 41, ju ris).
bei der Schadensschätzung, da die Fraunhofer Liste keine entsprechenden Angaben ent hält - auf die in der Nebenkostentabelle der Schwackeliste angegebenen Werte zurückge griffen werden (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013- 1-15 U 186/12 -".
Für einen weitergehenden Abzug von 10 ¾ besteht hingegen weder Raum noch Veranlassung (OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2013-1 U 130/12-, Rn. 83, juris; noch weniger gar nach OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013- 1-15 U 186/12, 15 U 186/12-, Rn. 42,juris: nur 4 %).
- OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 147/18 Die Beklagte ersetzt letztlich nur die eine Grundlage der Schadensschätzung - die mittels einer oder mehrere Tabellen - durch eine andere - die mittels Sachverständigengutachtens - und begründet dies mit der Behauptung, das Ergebnis des Gutachtens wäre für sie günstiger (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013 - 15 U 186/12 - zit. n. Juris).
- so OLG Celle, Urteile vom 01.12.2017 - 14 U 61/16 - und vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 -, OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 74/18 - OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - QU 142/15 -, OLG Köln, Urteile vom 10.11.2016 - 15 U 59/16 und vom 30.07.2013 - 15 U 186/12 -, OLG Karls- .ü-.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass auch die Ergebnisse von in den letzten Jahren in anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten dafür sprechen, dass die Tarife der Schwacke-Liste überhöht sein dürften, da die dort ermittelten Preise in der Regel erheblich unter den in der Schwacke- Liste angegebenen Werten lagen (OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013 - 15 U 186/12 - zit. n. Juris).
Die Kostenpauschale für eine Anmietung außerhalb der Geschäftszeiten ist erstattungsfähig, sofern die Anmietung des Ersatzfahrzeuges - in Anlehnung an die vom Gesetzgeber in § 7583 Abs. 4 ZPO vorgenommene Wertung - im Zeitraum zwischen 21 und 6 Uhr oder sonn- bzw. feiertags erfolgt ist, und die Geschäftsräume der Autovermietung zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht geöffnet waren (OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O.).
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 212/17
Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem …
Vielmehr hält es die Kammer für sachgerechter, zwecks Ausgleichs der jeweiligen Schwächen beide Listen derart zu kombinieren, dass als Schätzungsgrundlage das aus der Summe der Mietpreise beider Listen gebildete arithmetische Mittel ("Fracke") herangezogen wird (so auch LG Frankfurt - 16. Zivilkammer, Urteil vom 10.10.2018, Az. 2-16 S 218/17, und 15. Zivilkammer, Urteil vom 31.10.2018, Az.: 2-15 S 76/18; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, Az.: 4 U 294/09, NJW-RR 2010, 541 [OLG Saarbrücken 22.12.2009 - 4 U 294/09-83] ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013, Az.: 1 U 130/12, BeckRS 2014, 02868; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, Az.: 15 U 186/12, NZV 2014, 314; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014, Az.: 1 U 165/11, BeckRS 2014, 21180; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016, Az.: 9 U 142/15, NZV 2016, 336; OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017, Az.: 14 U 61/16, BeckRS 2017, 140012). - OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von …
Dies beinhaltet ein nicht unerhebliches Risiko für eine Ergebnismanipulation aufgrund des damit verbundenen wirtschaftlichen Interesses der Autovermieter (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 26, 29; OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12, juris Rn. 26).Nach einer im Vordringen befindlichen Ansicht können die Vor- und Nachteile aber auch durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke- und Frauenhofer-Liste ermittelten Werte angemessen ausgeglichen werden (…OLG Karlsruhe aaO.; OLG Saarbrücken NJW-RR 2010 1251 mit Anm. Nugel, juris-PR-VerkR 7/2010; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 und MDR 2013, 1340; OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12, juris Rn. 30, …sowie Urt. vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris Rn. 35;… so wohl auch Woitkewitsch aaO.: "sachgerecht erscheinend"; zur Zulässigkeit einer solchen Berechnung: BGH NJW-RR 2010, 1251).
Die Heranziehung des arithmetischen Mittels erscheint einerseits geeignet, Schwächen der Erhebungen der beiden Listen auszugleichen und andererseits - eher als die in ihrem Umfang wenig vorhersehbaren, für das jeweilige Postleitzahlengebiet gesondert zu bestimmenden Zu- und Abschlägen - geeignet, Rechtssicherheit für den Unfallgeschädigten zu schaffen (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12, juris Rn. 32).
- OLG Schleswig, 28.11.2019 - 7 U 39/19
Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten: Bei der Schätzung kann von dem …
- OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 22/19
- AG Bonn, 18.03.2021 - 115 C 308/20
- LG Hagen, 13.12.2019 - 7 S 55/19
Verkehrsunfall; Mietwagenkosten; Fraunhofer; Schwacke
- OLG Köln, 14.07.2016 - 15 U 27/16
- LG Frankfurt/Main, 10.10.2018 - 16 S 218/17
Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen
- OLG Bamberg, 04.08.2015 - 5 U 272/14
Schadensersatz für Mietwagenkosten nach Wirtschaftlichkeitsgebot
- LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 224/17
Mietwagenkosten, Schwacke-Liste, Fraunhofer-Liste, Mittel
- AG Köln, 04.06.2021 - 271 C 37/21
- AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
- OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 59/16
Umfang des Schadensersatzes bei einem Verkehrsunfall
- OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 20/23
Schätzung von Mietwagenkosten
- OLG Zweibrücken, 04.12.2013 - 1 U 165/11
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- OLG Dresden, 28.03.2019 - 7 U 1319/18
Unfallregulierung, Mietwagen
- LG Bonn, 06.03.2020 - 1 O 297/19
- LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
- AG Waldbröl, 18.06.2020 - 15 C 10/20
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten, Bestimmung der erforderlichen …
- LG Bonn, 03.12.2013 - 8 S 81/13
Ersatz von Mietwagenkosten, Schätzung nach Mittelwertmethode
- LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 281/17
Unfallersatztarif, Schwacke - Liste, Frauenhofer-Liste
- LG Siegen, 18.05.2015 - 3 S 15/15
Mietwagenkosten
- LG Aachen, 20.05.2016 - 11 O 366/15
Schätzung der Angemessenheit von geltend gemachten Mietwagenkosten nach der …
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2015 - 10 O 391/13
Verkündet lt. Protokoll am: 8.5.2015
- AG Frankfurt/Main, 26.06.2020 - 31 C 5698/19
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 98/15
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten; Beurteilung der …
- LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe der ersatzfähigen …
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 535/14
Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten im Rahmen tatrichterlichen …
- LG Essen, 21.02.2020 - 15 S 19/19
Unwirksame Klausel in Abtretungsvertrag, AGB
- OLG Frankfurt, 26.03.2014 - 17 U 150/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten
- AG Düsseldorf, 14.01.2021 - 24 C 543/20
- LG Hagen, 01.12.2017 - 1 S 82/17
Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten in voller Höhe; Angemessene …
- LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit einzelner Schadenspositionen bei konkreter …
- LG Frankfurt/Main, 14.11.2018 - 15 S 76/18
Mietwagen
- OLG Köln, 16.06.2015 - 15 U 220/14
Umfang des Ersatzes unfallbedingter Mietwagenkosten
- OLG Köln, 20.05.2014 - 15 U 16/14
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen
- LG Würzburg, 21.08.2019 - 42 S 905/19
Kriterien zum Ersatz von Mietwagenkosten
- LG Bonn, 15.08.2016 - 20 O 61/16
- AG Würzburg, 04.04.2019 - 17 C 2881/18
Erstattung der Mietwagenkosten aus Verkehrsunfall
- AG Köln, 25.05.2021 - 263 C 205/20
- AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
- LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 48/13
Mietwagenersatztarife
- LG Bonn, 17.02.2017 - 1 O 251/16
Mietwagenkosten, Schwacke- Liste, Frauenhofer- Tabelle
- LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
- AG Köln, 13.06.2016 - 264 C 146/15
- LG Lübeck, 30.01.2015 - 1 S 82/14
- LG Bonn, 22.09.2023 - 1 O 36/23
Mietwagen Verkehrsunfall Erforderlichkeit Mietwagenkosten Schwacke Fraunhofer
- LG Düsseldorf, 25.03.2019 - 22 S 273/18
Jetzt wieder Fracke bei Mietwagenkosten
- LG Düsseldorf, 04.07.2014 - 20 S 113/13
Erstattung von Mietwagenkosten gegenüber dem Geschädigten nach einem …
- AG Ettlingen, 20.04.2021 - 1 C 27/21
- AG Köln, 18.11.2020 - 265 C 68/20
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2018 - 1 S 85/18
Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem …
- OLG Köln, 07.12.2017 - 15 U 145/16
- OLG Köln, 28.01.2014 - 15 U 137/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
- LG Köln, 21.05.2021 - 11 S 652/20
- AG Köln, 26.06.2014 - 271 C 240/13
Schätzung der Mietwagenkosten nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel; …
- LG Frankfurt/Main, 23.01.2020 - 1 S 57/19
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 97/18
Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen
- LG Hagen, 25.08.2023 - 7 S 24/23
Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Schwacke-Liste, "Fracke-Lösung", Berechnung …
- AG Köln, 25.10.2017 - 261 C 157/17
Die Schwacke-Liste ist Maßstab für den Normaltarif
- AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke-Liste; Schadensersatzanspruchs …
- LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20
- AG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 32 C 2380/17
- AG Frankfurt/Main, 16.06.2016 - 29 C 3791/15
Unfall: Mietwagenkostenersatz - Angebote Kfz-Haftpflichtversicherer
- LG Düsseldorf, 24.01.2014 - 22 S 110/13
Festlegung der Mietwagenkosten des Unfallgeschädigten bei sogenannten …
- AG Köln, 30.07.2019 - 261 C 77/19
Unfallregulierung, Mietwagen
- LG Aachen, 28.02.2014 - 6 S 138/13
Unfallersatztarif
- LG Bielefeld, 21.03.2022 - 21 S 103/21
- AG Duisburg-Hamborn, 15.06.2021 - 9 C 108/21
- LG Darmstadt, 17.02.2023 - 2 O 188/22
- LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
- LG Frankfurt/Main, 31.01.2019 - 21 O 317/18
Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Unfall
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2018 - 1 S 152/18
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2018 - 16 S 105/18
Unfallregulierung
- AG Köln, 01.10.2014 - 261 C 110/14
Ersatz von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand i.R.e. Schadensersatzanspruchs …
- AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage für die Erstattungsfähigkeit …
- LG Würzburg, 16.03.2022 - 41 S 243/22
- AG Köln, 19.03.2019 - 267 C 162/17
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2019 - 15 S 97/19
- LG Frankfurt/Main, 10.04.2015 - 21 O 36/14
- AG Siegburg, 08.07.2020 - 115 C 16/20
- AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
- AG Köln, 04.09.2013 - 265 C 240/12
Erstattungsfähige Mietwagenkosten i.R.d. Schadenersatzes nach Verkehrsunfall
- AG Bonn, 15.12.2021 - 103 C 120/21
- AG Kerpen, 23.09.2020 - 108 C 76/20
- AG Wiesbaden, 25.02.2014 - 93 C 3251/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall, Schätzung des üblichen Tarifs von …
- AG Wiesbaden, 25.02.2014 - 91 C 3251/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall, Schätzung des üblichen Tarifs von …
- LG Würzburg, 16.03.2022 - 41 S 243/21
- LG Münster, 15.09.2021 - 3 S 25/21
- AG Zittau, 12.07.2018 - 14 C 297/17
Unfallregulierung
- AG Köln, 10.11.2017 - 267 C 91/16
- AG Flensburg, 21.12.2016 - 63 C 157/16
Verkehrsunfallhaftung: Wirksamkeit der Abtretung der Mietwagenkosten; …