Weitere Entscheidung unten: KG, 05.11.2014

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23178
OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. August 2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 4 StVO, § 49 StVO
    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes: Notwendige Tatsachenfeststellungen hinsichtlich einer nicht nur kurzfristigen Abstandsunterschreitung

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abstandsverstoßes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung bei einem Spurwechsel

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • bussgeldsiegen.de

    Abstandsunterschreitung - bei kurzfristiger keine vorwerfbare Abstandsunterschreitung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 ; OWiG § 79
    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abstandsunterschreitung - das riecht nach Freispruch

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ab wann ist ein Abstandsverstoß zu ahnden? Bei nur 100 m Messtrecke eher nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 56
  • NZV 2015, 405
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 1 Ss 75/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes:

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 4 Rdn. 22).
  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 4 Rdn. 22).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm DAR 2013, 656203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22; vgl. aber auch BayObLG, NZV 1994, 241 für den Fall dreimaligen Auffahrens für jeweils 1 Sekunde bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 10 m).
  • OLG Hamm, 28.10.1993 - 1 Ss OWi 426/92

    Abstandsmessung; Video-Abstands-Meßverfahren (VAMA); Sicherheitsabschlag;

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 4 Rdn. 22).
  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm DAR 2013, 656203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22; vgl. aber auch BayObLG, NZV 1994, 241 für den Fall dreimaligen Auffahrens für jeweils 1 Sekunde bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 10 m).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Einige Gerichte halten eine Strecke von 250-300m, in der die Abstandsunterschreitung vorliegen muss, für ausreichend (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.1972 - 1 Ss (B) 328/71
    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Einige Gerichte halten eine Strecke von 250-300m, in der die Abstandsunterschreitung vorliegen muss, für ausreichend (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    auf OLG Hamm, DAR 2013, 656 verwiesen.
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinen Beschlüssen vom 30.08.2012 (NZV 2013, 203) und vom 09.07.2013 (NStZ-RR 2013, 318) vielmehr betont, dass es auf das Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung nur dann ankomme, wenn Verkehrssituationen in Frage stünden, wie etwa das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder der abstandsverkürzende Spurwechsel eines dritten Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könne (OLG Hamm, NStZ-RR 2013, 318 m.w.N.; so auch OLG Rostock, Beschluss v. 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (juris)).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2016 - 3 (4) SsBs 121/16

    Zu den Voraussetzungen eines Abstandsverstoßes

    Der Senat weist darauf hin, dass die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, eine nicht nur ganz vorübergehende und deshalb vorwerfbare Abstandsunterschreitung sei nur dann zu bejahen, wenn diese über einen Zeitraum von mindestens drei Sekunden gemessen wird, dem vom Amtsgericht zitierten Beschluss des OLG Rostock (Beschluss vom 18.8.2014 - 21 Ss OWi 144/14 - bei juris) nicht zu entnehmen ist.
  • AG Mannheim, 14.12.2015 - 21 OWi 508 Js 33645/15

    Abstandsmessung - fehlende Überprüfbarkeit der Rohdaten

    Es ist auch umstritten, ob bei grundsätzlich standardisiertem Messverfahren die Angabe einzelner Messdaten ausreicht (beispielhaft OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2014, Az.: 3 Rbs 264/14), oder ob Abstandsverkürzungen nur dann geahndet werden können, wenn eine längere Wegstrecke über mindestens drei Sekunden festzustellen waren (so interpretierbar OLG Rostock, Beschluss vom 18.08.2014, Az.: 21 Ss OWi 144/14, ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2013, Az.: 1 Rbs 78/13).
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Rechtsprechung
   KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14, 122 Ss 162/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38113
KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14, 122 Ss 162/14 (https://dejure.org/2014,38113)
KG, Entscheidung vom 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14, 122 Ss 162/14 (https://dejure.org/2014,38113)
KG, Entscheidung vom 05. November 2014 - 3 Ws (B) 575/14, 122 Ss 162/14 (https://dejure.org/2014,38113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Unterbrechung Hauptverhandlung, Wiederaufruf, Verwerfungsurteil

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach Unterbrechung der Hauptverhandlung und Wiederaufruf der Sache nach drei Minuten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Hauptverhandlung ohne ausdrückliche Befristung und Wiederaufruf der Sache nach nur drei Minuten; Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Anwaltsblatt

    § 74 OWiG 1968
    Kein Fernbleiben der Verhandlung bei Wiederaufruf zur Sache nach 3 Minuten

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Hauptverhandlung ohne ausdrückliche Befristung und Wiederaufruf der Sache nach nur drei Minuten; Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG ; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Hauptverhandlung ohne ausdrückliche Befristung und Wiederaufruf der Sache nach nur drei Minuten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Einspruchsverwerfung 7 Minuten nach Verhandlungsunterbrechung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 74 OWiG 1968
    Kein Fernbleiben der Verhandlung bei Wiederaufruf zur Sache nach 3 Minuten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mal eben schnell verwerfen… manchmal fehlen einem die Worte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 74 OWiG 1968
    Kein Fernbleiben der Verhandlung bei Wiederaufruf zur Sache nach 3 Minuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 55
  • NZV 2015, 405
  • AnwBl 2015, 183
  • AnwBl Online 2015, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG auch dann verworfen werden kann, wenn der Betroffene zu dem zunächst anberaumten Termin erschienen war, dann aber bei dem Folgetermin ausbleibt (vgl. OLG Hamm Prozessrecht aktiv 2004, 212 [Volltext bei juris]); das gilt auch dann, wenn der Fortsetzungstermin wenige Stunden nach dem ersten Termin stattfindet (vgl. Thüringer OLG VRS 105, 137).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    Zwar findet sich in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur immer wieder die Formulierung, die Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordere die Darstellung, welcher Sachvortrag des Betroffenen übergangen worden ist (vgl. Senat NZV 2003, 586 und Beschluss vom 7. November 1997 - 3 Ws (B) 614/97 - OLG Düsseldorf VRS 120, 343; OLG Köln NZV 1999, 264; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16c), und die Richterablehnung ist kein Vortrag zur Sache, sondern betrifft die Ausübung eines prozessualen Rechts.
  • BayObLG, 26.01.1972 - RReg. 2 St 633/71

    Nichtberücksichtigung einer schriftlichen Erklärung des abwesenden Betroffenen

    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    Daneben entspricht es zumindest herrschender Meinung, dass das Amtsgericht den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG auch dann verwerfen kann (oder muss), wenn der Betroffene sich vorzeitig aus der Verhandlung entfernt (vgl. BayObLGSt 1972, 17; KrG Saalfeld NStZ 1994, 41; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 28; KK-OWiG/Senge, 3. Aufl., § 74 Rn. 30; a.M. BayObLG VRS 62, 206).
  • OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    Der Einwand, das Urteil beruhe auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, muss mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Thüringer OLG VRS 107, 289; OLG Köln VRS 88, 375; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16a a. E.) Den sich daher aus §§ 79 Abs. 3, 80 Abs. 3 OWiG, 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Anforderungen entspricht die Antragsschrift.
  • BayObLG, 16.11.1981 - 1 ObOWi 468/81

    Hauptverhandlung; Persönliches Erscheinen; Entfernen; Unbefugt; Einspruch;

    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    Daneben entspricht es zumindest herrschender Meinung, dass das Amtsgericht den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG auch dann verwerfen kann (oder muss), wenn der Betroffene sich vorzeitig aus der Verhandlung entfernt (vgl. BayObLGSt 1972, 17; KrG Saalfeld NStZ 1994, 41; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 28; KK-OWiG/Senge, 3. Aufl., § 74 Rn. 30; a.M. BayObLG VRS 62, 206).
  • OLG Jena, 18.03.2004 - 1 Ss 40/04
    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    Der Einwand, das Urteil beruhe auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, muss mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Thüringer OLG VRS 107, 289; OLG Köln VRS 88, 375; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16a a. E.) Den sich daher aus §§ 79 Abs. 3, 80 Abs. 3 OWiG, 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Anforderungen entspricht die Antragsschrift.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    Zwar findet sich in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur immer wieder die Formulierung, die Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordere die Darstellung, welcher Sachvortrag des Betroffenen übergangen worden ist (vgl. Senat NZV 2003, 586 und Beschluss vom 7. November 1997 - 3 Ws (B) 614/97 - OLG Düsseldorf VRS 120, 343; OLG Köln NZV 1999, 264; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16c), und die Richterablehnung ist kein Vortrag zur Sache, sondern betrifft die Ausübung eines prozessualen Rechts.
  • KG, 07.11.1997 - 3 Ws (B) 614/97
    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    Zwar findet sich in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur immer wieder die Formulierung, die Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordere die Darstellung, welcher Sachvortrag des Betroffenen übergangen worden ist (vgl. Senat NZV 2003, 586 und Beschluss vom 7. November 1997 - 3 Ws (B) 614/97 - OLG Düsseldorf VRS 120, 343; OLG Köln NZV 1999, 264; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16c), und die Richterablehnung ist kein Vortrag zur Sache, sondern betrifft die Ausübung eines prozessualen Rechts.
  • KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Auszug aus KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
    Zwar findet sich in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur immer wieder die Formulierung, die Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordere die Darstellung, welcher Sachvortrag des Betroffenen übergangen worden ist (vgl. Senat NZV 2003, 586 und Beschluss vom 7. November 1997 - 3 Ws (B) 614/97 - OLG Düsseldorf VRS 120, 343; OLG Köln NZV 1999, 264; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16c), und die Richterablehnung ist kein Vortrag zur Sache, sondern betrifft die Ausübung eines prozessualen Rechts.
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

    Das Tatgericht muss in Fällen der Rücknahme des Entbindungsantrags den Entbindungsbeschluss aufheben und ohne (weitere) Verhandlung zur Sache ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG erlassen (zur Anwendbarkeit von § 74 Abs. 2 OWiG auf Fortsetzungstermine vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 3 Ws (B) 68/17 - und 5. November 2014 - 3 Ws (B) 575/14 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2020 - 6 Kart 10/19 (OWi) - alle juris), wofür aber im vorliegenden Fall - wie bereits dargelegt - mangels unentschuldigten Fernbleibens des Betroffenen kein Raum war.
  • KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19

    Eigenmächtige Entfernung des Betroffenen aus der Hauptverhandlung

    In einem solchen Fall steht - zumal die Richterin den Betroffenen auf seine Anwesenheitspflicht mündlich hingewiesen hat - das vorzeitige Entfernen des Betroffenen aus der Hauptverhandlung einem Nichterscheinen zur Hauptverhandlung gleich (Senat NStZ-RR 2015, 55 m.w.N.; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 74 Rn. 30; Senge a.a.O.).
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