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   LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13   

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LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13 (https://dejure.org/2018,950)
LG Flensburg, Entscheidung vom 05.01.2018 - 2 O 228/13 (https://dejure.org/2018,950)
LG Flensburg, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 2 O 228/13 (https://dejure.org/2018,950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 StVG, § 9 StVG, § 11 StVG, § 17 StVG, § 2 StVO
    Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem landwirtschaftlichen Gespann; Schmerzensgeld bei schwersten Verletzungen des Motorradfahrers mit Dauerschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz- und und Schmerzensgeldbegehren im Zusammenhang mit einem schweren Verkehrsunfall

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kollision Motorradfahrer mit landwirtschaftlichen Gespann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    Hierbei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (BGH NJW 1992, 1684; OLG Koblenz NZV 2006, 201).

    Gemessen an den in der Rechtsprechung anerkannten Maßstäben (vgl. bereits oben, etwa BGH NJW 1992, 1684; OLG Koblenz NZV 06, 201), an denen sich auch das hiesige Gericht orientiert, kann sich der Fahrer des landwirtschaftlichen Gefährts (und so auch die Beklagte) hier nicht darauf berufen, in dieser Situation "ideal" gehandelt zu haben.

    Der Bundesgerichtshof führt hierzu etwa aus (BGH NJW 1992, 1684, 1685): "Dabei darf sich die Prüfung aber nicht auf die Frage beschränken, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein "Idealfahrer" reagiert hat, vielmehr ist sie auf die weitere Frage zu erstrecken, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre; der sich aus einer abwendbaren Gefahrenlage entwickelnde Unfall wird nicht dadurch unabwendbar, daß sich der Fahrer in der Gefahr nunmehr (zu spät) "ideal" verhält [weitere Nachweise]." Damit verlangt der heutige § 17 Abs. 3 StVG, dass der "Idealfahrer" in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden.

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    Der Unfall muss also auch bei der äußerst möglichen Sorgfalt unvermeidbar gewesen sein (vgl. BGH NZV 2005, 305; OLG Koblenz NZV 2006, 201).

    Hierbei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (BGH NJW 1992, 1684; OLG Koblenz NZV 2006, 201).

    Gemessen an den in der Rechtsprechung anerkannten Maßstäben (vgl. bereits oben, etwa BGH NJW 1992, 1684; OLG Koblenz NZV 06, 201), an denen sich auch das hiesige Gericht orientiert, kann sich der Fahrer des landwirtschaftlichen Gefährts (und so auch die Beklagte) hier nicht darauf berufen, in dieser Situation "ideal" gehandelt zu haben.

  • OLG Stuttgart, 21.09.1990 - 9 U 149/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Mittellinie um etwa 30 cm überragenden

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    Ferner ist zu beachten, dass einem Fahrzeug mit Überbreite, welches mit einem Fahrzeugteil auf die Gegenfahrbahn ragt, grundsätzlich zunächst eine erhöhte Betriebsgefahr anzulasten ist, die nicht ohne weiteres hinter der Betriebsgefahr eines normalen Fahrzeugs oder dem etwaigen Verschulden des Fahrers des anderen Fahrzeuges zurücktritt (vgl. Grüneberg, in: Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15. Aufl. 2017, Rn. 212; OLG Stuttgart, Urteil v. 21.9.1990, Az. 9 U 149/90, NZV 1991, 393).

    Diese stark erhöhte Betriebsgefahr des landwirtschaftlichen Gefährts in dieser konkreten Verkehrssituation führt dazu, dass die besondere Betriebsgefahr des Motorrades der Klägerin zu 1 in den Hintergrund tritt (zu einer vergleichbaren Unfallkonstellation, bei der sich der Unfall aufgrund der Breite des schädigenden Gefährts ebenfalls auf der Fahrbahnseite des Geschädigten zutrug, wodurch die Betriebsgefahr des geschädigten Fahrzeugs völlig zurücktrat: OLG Stuttgart, Urteil v. 21.9.1990, Az. 9 U 149/90, NZV 1991, 393).

  • OLG München, 13.12.2013 - 10 U 4926/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen, einer

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    Besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen zu (Leitsatz OLG München, Urteil v. 13.12.2013, Az. 10 U 4926/12, BeckRS 2013, 22617).

    Die Überzeugung des Richters erfordert in dem Zusammenhang keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" im Hinblick auf die Folgen, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. OLG München, Urteil v. 13.12.2013, Az. 10 U 4926/12, BeckRS 2013, 22617 m.w.N.).

  • LG Lübeck, 09.07.2010 - 9 O 265/09

    Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für Unfallverletzungen mit Dauerfolgen

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Oberarmamputation bzw. Verlust der Funktionsfähigkeit eines Armes: OLG Celle, Urteil v. 7.10.2004, Az. 14 U 27/04, NJOZ 2004, 4584; LG Lübeck, Urteil v. 9.7.2010, Az. 9 O 265/09; LG Dortmund, Urteil v. 14.4.2016, Az. 4 O 230/13, NJOZ 2016, 964; OLG Saarbrücken, Urteil v. 9.11.1984, Az. 3 U 49/84, r+s 1985, 291.

    i Zur Schmerzensgeldhöhe bei notwendigen Intensivoperationen und bestehender Lebensgefahr und/oder Koma: OLG Koblenz, Urteil v. 20.6.2012, Az. 12 U 1474/10; LG Lübeck, Urteil v. 9.7.2010, Az. 9 O 265/09.

  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    Ein unabwendbares Ereignis liegt demnach nicht bereits dann vor, wenn der Unfall selbst bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit oder einer geringeren Geschwindigkeit unvermeidbar war (ausdrücklich auch OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 15.4.2014, Az. 16 U 213/13, NJOZ 2015, 169 Rn. 26).

    Dies erfordert ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus und damit das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (vergleiche bereits oben; so auch OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 15.4.2014, Az. 16 U 213/13, NJOZ 2015, 169 Rn. 26).

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    Allerdings dürfen im Rahmen der Abwägung nur tatsächlich ursächlich gewordenen Gefahrenmomente berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1029).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    Der Streitwert bei unbezifferten Schmerzensgeldanträgen bestimmt sich grundsätzlich nach dem zugesprochenen Betrag; er beträgt aber mindestens die vom Kläger mitgeteilte Größenordnung (vgl. BGH Urteil v. 30.4.1996, Az. VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341; Wern, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl. 2015, 41. Kapitel Rn. 16).
  • LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04

    Haftung des Reiseveranstalters für Sicherheitsmängel an Freizeitangeboten einer

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Belastbarkeitseinschränkungen und hirnorganischem Psychosyndrom: OLG Schleswig, Urteil v. 31.1.2013, Az. 4 U 132/11; LG Köln, Urteil v. 17.3.2005, Az. 8 O 264/04.
  • OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 27/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Anlass eines schweren

    Auszug aus LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
    i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Oberarmamputation bzw. Verlust der Funktionsfähigkeit eines Armes: OLG Celle, Urteil v. 7.10.2004, Az. 14 U 27/04, NJOZ 2004, 4584; LG Lübeck, Urteil v. 9.7.2010, Az. 9 O 265/09; LG Dortmund, Urteil v. 14.4.2016, Az. 4 O 230/13, NJOZ 2016, 964; OLG Saarbrücken, Urteil v. 9.11.1984, Az. 3 U 49/84, r+s 1985, 291.
  • OLG München, 03.06.2004 - 1 U 5250/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89

    Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der

  • OLG Saarbrücken, 09.11.1984 - 3 U 49/84

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Kindes in einer Wohngegend

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 8 U 1/08

    Haftung der Partner einer Gemeinschaftspraxis

  • OLG Oldenburg, 07.01.2014 - 12 U 130/13

    200.000 € Schmerzensgeld nach Auseinandersetzung vor einer Disco

  • OLG Schleswig, 31.01.2013 - 4 U 97/11
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 136/14

    Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren und

  • OLG Naumburg, 20.11.2014 - 1 U 59/14

    Schmerzensgeld bei Verletzung der linken Hand des Linkshänders, Knieverletzung

  • LG Dortmund, 14.04.2016 - 4 O 230/13

    Haushaltsführungsschaden Stundensatz therapeutische Aufklärung

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • OLG Schleswig, 13.08.1997 - 9 U 135/96

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Sattelzuges durch Abkommen von der Fahrbahn

  • LG Dortmund, 16.01.2014 - 2 O 309/13

    Anspruch aus Reisekostenkrankenversicherung kann bei versuchter Selbsttötung

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