Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91   

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https://dejure.org/1991,4215
OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91 (https://dejure.org/1991,4215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91 (https://dejure.org/1991,4215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1991 - 2 Ss OWi 456/91 (https://dejure.org/1991,4215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuch und Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten mitgeführten Fahrtenschreiberdiagramms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Die Sicherstellung und allgemeine Verwertung von Fahrtenschreiber-Diagrammscheiben ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FPersG § 4; VO ( EWG ) Nr. 3821/85 Art. 3

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 159
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.09.1984 - 2 BvR 159/84

    Fahrpersonalgesetz : Auskunftsverweigerung und Bußgeldbewehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91
    Auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 7.9.1984 - 2 BvR 159/84 -, in VkBl. 1985, 303) geht davon aus, dass § 4 FPersG nicht ausschließlich der Überwachung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals dient, sondern dass diese Vorschrift auch den Zweck hat, die Verfolgung von Verletzungen "anderer Vorschriften" zu ermöglichen.
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1988 - 5 Ss OWi 286/88
    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91
    Um nachprüfen zu können, ob der Betroffene gegen die Vorschrift des Art. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Lenkzeiten verstoßen hat, hätte das Urteil Feststellungen über die Dauer der jeweiligen einzelnen Lenkzeitabschnitte bzw. über die Dauer der jeweiligen Tagesruhezeiten enthalten müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 7.3.1991 - 1 Ss OWi 1300/90 - OLG Düsseldorf, VRS 67, 386 ff.; OLG Düsseldorf, VRS 76, 151 ff.).
  • OLG Köln, 04.02.1983 - 1 Ss 56/83

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrtschreiberdiagramm; Feststellung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91
    Hierzu bedarf es nur im Ausnahmefall der Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Tatrichter (OLG Düsseldorf in VerkMitt. 1990, 60 m. w. N., OLG Köln VRS 65, 159 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1984 - 5 Ss OWi 78/84
    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91
    Um nachprüfen zu können, ob der Betroffene gegen die Vorschrift des Art. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Lenkzeiten verstoßen hat, hätte das Urteil Feststellungen über die Dauer der jeweiligen einzelnen Lenkzeitabschnitte bzw. über die Dauer der jeweiligen Tagesruhezeiten enthalten müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 7.3.1991 - 1 Ss OWi 1300/90 - OLG Düsseldorf, VRS 67, 386 ff.; OLG Düsseldorf, VRS 76, 151 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2006 - 6 S 517/06

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 17 Abs 6 ArbZG - Sofortvollzug einer

    Dieses bezieht sich - schon nach dem Wortlaut der Vorschrift - nur auf A u s k ü n f t e auf einzelne Fragen, die nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ArbZG vom Arbeitgeber verlangt werden dürfen, und nicht auf die Vorlage der in § 17 Abs. 4 Satz 2 ArbZG bezeichneten Unterlagen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.09.1984, VkBl 1985, 303; BVerwG, Urt. v. 09.08.1983, Buchholz 451.231 FPersG Nr. 1; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.03.2004 - 10 S 284/04 - OLG Hamm, Beschl. v. 25.09.1991, NZV 1992, 159 jeweils zu § 4 Abs. 4 FPersG; auch BVerwG, Urt. v. 13.02.1997, Buchholz 406.25 § 31 BImSchG Nr. 1 zu § 52 Abs. 5 BImSchG; VG Berlin, Urt. v. 23.07.1987, NJW 1988, 1105 zu § 44 Abs. 4 KWG).
  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Zur Auswertung des EG-Kontrollgerät-Schaublatts, die ein geeignetes Beweismittel zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist (vgl. OLG Hamm NZV 1992, 159), bedarf es bei längerer Fahrstrecke nicht der Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. OLG Köln, VRS 65, 159; OLG Düsseldorf NZV 1990, 360; OLG Hamm a.a.O.), wohl aber bei Geschwindigkeitsänderungen binnen kurzer Zeit und Strecke (vgl. Senat NZV 1990, 201; DAR 1990, 109; Jagusch/Hentschel, StVR, 32. Auflage, § 57 a StVZO Rn. 6 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Nur im letzteren Fall - etwa beim Vorwurf der Mißachtung bestimmter Verkehrszeichen - bedürfte es der Angabe de Ortes (OLG Düsseldorf VRS 87, 51 f.; siehe auch OLG Hamm VRS 82, 235, 239; a.A. LG Münster VerkMitt 1995, 31).
  • OLG Hamm, 04.09.1998 - 3 Ss OWi 1032/98

    Aufhebung, Auslandsfahrt, EG-Kontrollgerät, Fahrtenschreiber, mehrere Taten, OWi

    Das Problem des nicht feststellbaren Tatortes bei durch Auswertung von Diagrammscheiben ermittelten fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitsverstößen ist bislang lediglich unter dem Gesichtspunkt der Individualisierbarkeit der Tat zur Vermeidung einer Doppelverurteilung erörtert worden (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91 -, NZV 1992, 159 ff; OLG Düsseldorf, VM 1994, 43 f).

    Die Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Auswertung einer Diagrammscheibe ist grundsätzlich zulässig (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1992, 159 ff; OLG Düsseldorf, VM 1994, 43 f; OLG Düsseldorf, VM 1990, 60 f).

  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
  • VG Aachen, 27.05.2015 - 2 L 333/15

    Erforderlicher Ermittlungsaufwand bei Vorhandensein eines EG-Kontrollgeräts

    vgl. für den ähnlich gelagerten Fall der Erforschung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Polizei: OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91 -, VRS 82, 235, juris.
  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    a) Dahinstehen kann, ob die Ortsangabe bestimmt genug ist, nachdem dem Betroffenen mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden, der angegebene Tatort allerdings ersichtlich nur derjenige ist, an dem der Betroffene angehalten und kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 87, 51 f., OLG Hamm VRS 82, 235/239).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 555/91   

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https://dejure.org/1991,3526
OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 555/91 (https://dejure.org/1991,3526)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 (https://dejure.org/1991,3526)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - Ss 555/91 (https://dejure.org/1991,3526)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 159
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Im Falle einer Geldstrafe als Hauptstrafe ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher zu prüfen, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreichend ist, um den Kraftfahrer zu warnen (Senatsentscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 m. N. - = zfs 92, 67 = DAR 92, 152 = NZV 92, 159 = VRS 82, 335).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2005 - 1 Ss 60/05

    Strafverfahren wegen Körperverletzung: Fahrverbotsverhängung bei Tätlichkeiten

    Da es sich beim Fahrverbot nach § 44 StGB um eine Nebenstrafe handelt, wird der neue Tatrichter wegen der damit einhergehenden Wechselwirkung mit der Hauptstrafe nunmehr erneut zu prüfen haben, ob der mit dem Fahrverbot angestrebte spezialpräventive Erfolg auch allein durch die Verhängung einer Geldstrafe erreicht werden kann (OLG Köln DAR 1992, 190; OLG Hamm ZfSch 2004, 282 f.) und welche Sanktionierung er bei einer Gesamtbetrachtung für tat - und schuldangemessen hält.
  • OLG Köln, 19.08.2005 - 83 Ss 26/05

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über Wegfall des Fahrverbots bei

    Die im Urteil niedergelegten Erwägungen des Tatrichters müssen erkennen lassen, dass er diese Möglichkeit geprüft hat (Senat NZV 92, 159 = VRS 82, 337 = DAR 92, 152) und aus welchen Gründen er sie ggf. als nicht ausreichend verworfen hat.
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss 57/05

    (Sprung-)Revision aufgrund der Verhängung eines Fahrverbots wegen unerlaubten

    Die im Urteil niedergelegten Erwägungen des Tatrichters müssen erkennen lassen, dass er diese Möglichkeit geprüft hat (Senat NZV 92, 159 = VRS 82, 337 = DAR 92, 152) und aus welchen Gründen er sie ggf. als nicht ausreichend verworfen hat (SenE v. 19.08.2005 - 83 Ss 26/05 -).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 686/95
    Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB ), die als Maßregel der Besserung und Sicherung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen aus dem Straßenverkehr ausschließen will, soll das Fahrverbot bei schuldhaft begangenen Verkehrsverstößen, die noch nicht die mangelnde Eignung des Täters ergeben, der Repression und Warnung dienen, wobei die spezialpräventive Einwirkung auf den Täter im Vordergrund steht (vgl. Senat VRS 82, 337 = NZV 1992, 159 = DAR 1992, 190 , SenE vom 09.12.1994 -Ss 530/94-; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 44 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.11.1998 - Ss 507/98

    "Uneinsichtigkeit" des Angeklagten als Begründung für die Verhängung eines

    Das Fahrverbot nach § 44 StGB ist Nebenstrafe, so dass die allgemeinen Strafzumessungsregeln gelten (vgl. SenE vom 23.01.1998 - Ss 604/97; SenE DAR 1992, 190 = NZV 1992, 159 = VRS 82, 337).
  • OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei Verwirklung des Tatbestands

    Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), die als Maßregel der Besserung und Sicherung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen aus dem Straßenverkehr ausschließen will, soll das Fahrverbot bei schuldhaft begangenen Verkehrsverstößen, die noch nicht die mangelnde Eignung des Täters ergeben, der Repression und Warnung dienen, wobei die spezialpräventive Einwirkung auf den Täter im Vordergrund steht (vgl. Senat VRS 82, 337 = NZV 1992, 159 = DAR 1992, 190; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 24. Aufl., § 44 Rn. 1 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3483
BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91 (https://dejure.org/1991,3483)
BayObLG, Entscheidung vom 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91 (https://dejure.org/1991,3483)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Oktober 1991 - RReg. 2 St 115/91 (https://dejure.org/1991,3483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 521
  • NZV 1992, 159 (Ls.)
  • StV 1992, 17 (Ls.)
  • DÖV 1992, 755
  • BayObLGSt 1991, 107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Dies begegnet keinen Bedenken; denn nach gefestigter Rechtsprechung erfüllt den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB , wer im Rahmen eines "Sitzstreiks" oder einer "Sitzblockade" gemeinschaftlich mit anderen durch das Sitzen auf der Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt hindert (vgl. BGH NJW 1991, 2300 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86

    General Bastian

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind.
  • BVerfG, 26.07.1990 - 1 BvR 237/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Gewalt i.S. des § 240

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind.
  • BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 742/90

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslegung der Verwerflichkeitsklausel in

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13

    Strafrechtliche Ahndung von Blockadeaktionen: Nötigung durch Anketten an

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat allerdings darauf hin, dass sich die Strafkammer im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand der versuchten Nötigung - die "Vorstellung von der Tat" (§ 22 StGB) - auch mit dem konkreten Tatplan bzw. dem konkreten Vorstellungsbild der Angeklagten zu Beginn, Ablauf und Beendigung der Blockadeaktion zu befassen haben wird (vgl. insoweit speziell zu Blockademaßnahmen Senat, Beschl. v. 01.06.2004 - 1 Ss 80/03 - in juris, dort insbes. Rn. 1, 5; BayObLG NJW 1992, 521 - in juris, dort insbes. Rn. 29 ff., 31).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13

    Nötigung durch friedliche Blockadeaktion: Anforderungen an die

    Damit hat er - in einer die strafrechtlich relevante Bagatellschwelle überschreitenden Weise (vgl. hierzu BayObLG NJW 1992, 521) - bereits zu diesem Zeitpunkt alles getan, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Herbeiführung des Nötigungserfolges und damit zur Tatvollendung erforderlich war.
  • BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94

    Versammlungsfreiheit; Grundstückseigentümer; Blockadeaktion; Werksgelände;

    Das Landgericht hat vielmehr bei seiner Abwägung auf alle hier wesentlichen Tatumstände abgestellt (vgl. hierzu BayObLGSt 1991, 107, 109; OLG Zweibrücken NJW 1991, 53, 54, 55; OLG Stuttgart NJW 1991, 994, 995).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 55/91   

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https://dejure.org/1991,10452
OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 55/91 (https://dejure.org/1991,10452)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1991 - Ss 55/91 (https://dejure.org/1991,10452)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - Ss 55/91 (https://dejure.org/1991,10452)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 159
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