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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2776
OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, der fahrlässigen Nichtbeachtung des Rotlichts einer Verkehrssignalanlage und des Nichtvorweisens eines Schaublatts; Zulässigkeit einer Verwertung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 269 (Ls.)
  • NStZ-RR 1996, 376
  • NZV 1996, 503
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

    Auch aus diesem Grunde ist das Urteil daher aufzuheben (OLG Hamm VRS 56, S. 362 und OLG Düsseldorf NZV 96, S. 503).".
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Von besonderer Bedeutung ist vielmehr, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (vgl. etwa BayObLG JR 2002, 523 f.; BayObLGSt 1995, 91, 93 f.; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503, 504 f.; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243 f., jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Bei mehreren, in engerem zeitlichen Zusammenhang stehenden Geschwindigkeitsübertretungen besteht regelmäßig die Problematik, ob die einzelnen Verstöße jeweils neue Taten im prozessualen Sinne begründen und darüber hinaus im Falle der Bejahung nur eine Tat in diesem Sinne, ob unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit eine Verknüpfung zu nur einer einzigen materiell-rechtlichen Tat vorliegt (vgl. BayObLG VM 1997, 43; OLG Stuttgart, NZV 1997, 243 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 503 ; Senatsbeschluß vom 4. Juli 1993, 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 = NZV 1994, 42 = VRS 86, 148 = VM 1994, 23).

    Hinsichtlich der Verwertung der Diagrammscheibe ist zu beachten, daß im Bußgeldverfahren grundsätzlich nur die zulässigen Erhebungsmethoden der Verlesung und/oder der Inaugenscheinnahme zur Anwendung kommen (vgl. Senatsbeschluß vom 13. August 1996 in NZV 1996, 503 ).

  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (BayObLGSt 1995, 91/93; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503/504; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243), wobei ein zeitlicher Zwischenraum von etwa 30 bis 35 Minuten bereits als bedenklich erachtet wurde, um noch von einer Tat ausgehen zu können (OLG Köln NZV 1994, 292).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    In derartigen Fällen einer "Aneinanderreihung" gleichartiger Verkehrsverstöße beginnt nach allgemeiner Ansicht mit jedem Fahrtbeginn nach einem nicht verkehrsbedingten Stillstand des Fahrzeugs eine neue Tat im prozessualen Sinne, denn unter Berücksichtigung normaler Verhältnisse im Straßenverkehr stellt das Abstellen des Fahrzeugs eine Zäsur dar, die einen zuvor als historische Einheit zu betrachtenden Verkehrsvorgang beendet (OLG Düsseldorf, NZV 94, 118f., NZV 96, 503, 504f. und VRS 90, 296, 299; BayObLG NZV 97, 282 und 489, 490; OLG Köln NZV 94, 292).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Jedoch ist eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne regelmäßig erst dann gegeben, wenn das Fahrzeug nicht nur verkehrsbedingt zum Stillstand gekommen ist und die Fahrt danach wieder fortgesetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 90, 296, 299; NZV 1994, 118, 119; NZV 1996, 503 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ).
  • OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99

    Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ;

    Der Bewertung des um 9.01 Uhr begangenen Verkehrsverstoßes als selbständige Tat im verfahrensrechtlichen Sinne stehen auch der von der Verteidigung in Bezug genommene Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.01.1997 (NZV 1997, 282) sowie die weiteren Entscheidungen des BayObLG vom 25.02.1997 (NZV 1997, 484) und des OLG Düsseldorf vom 03.11.1993 (NZV 1994, 118), vom 15.09.1994 (VRS 90, 296) und vom 13.08.1996 (NZV 1996, 503) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.1996 - 2 Ss OWi 640/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9020
OLG Hamm, 28.06.1996 - 2 Ss OWi 640/96 (https://dejure.org/1996,9020)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.1996 - 2 Ss OWi 640/96 (https://dejure.org/1996,9020)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 2 Ss OWi 640/96 (https://dejure.org/1996,9020)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 503
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 86/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4306
OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 86/96 (https://dejure.org/1996,4306)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.06.1996 - Ss 86/96 (https://dejure.org/1996,4306)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - Ss 86/96 (https://dejure.org/1996,4306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßstäbe für die Berechnung einer qualifizierten Rotlichtzeit

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 503 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 19.08.1993 - Ss 150/93

    Berechnung der Rotlichtzeit; Fahrverbot; Ampelanlage; Induktionsschleife

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 86/96
    Der Senat hat daraus gefolgert, dass für die Feststellung eines eine Sekunde überschreitenden Rotlichtverstoßes nicht der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem der Verkehrsteilnehmer die Haltelinie überquert, sondern derjenige, in dem er über die Fluchtlinie in die Kreuzung oder über die unterbrochene Quermarkierung in die Fußgänger-/Radwegfurt einfährt (NZV 1993, 446, Beschluss vom 19. August 1993 - Ss 150/93 -).
  • BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93

    Wechsellichtzeichen; Bußgeldkatalog; Rotlichtzeit; Haltlinie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 86/96
    Er schließt sich unter Aufgabe dieser Rechtsprechung der Auffassung an, dass für die Berechnung der nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV zur Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes erforderlichen Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem das Fahrzeug die Haltelinie (Zeichen 294) passiert, sofern der Verkehrsteilnehmer anschließend in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich auch eingefahren ist (BayObLG NZV 1994, 200 f; OLG Frankfurt NZV 1995, 36 f = NJW 1995, 1229; sowie OLG Celle NdsRpfl 1996, 128).
  • OLG Celle, 20.11.1995 - 1 VAs 14/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 86/96
    Er schließt sich unter Aufgabe dieser Rechtsprechung der Auffassung an, dass für die Berechnung der nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV zur Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes erforderlichen Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem das Fahrzeug die Haltelinie (Zeichen 294) passiert, sofern der Verkehrsteilnehmer anschließend in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich auch eingefahren ist (BayObLG NZV 1994, 200 f; OLG Frankfurt NZV 1995, 36 f = NJW 1995, 1229; sowie OLG Celle NdsRpfl 1996, 128).
  • OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 2 Ws (B) 651/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 86/96
    Er schließt sich unter Aufgabe dieser Rechtsprechung der Auffassung an, dass für die Berechnung der nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV zur Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes erforderlichen Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem das Fahrzeug die Haltelinie (Zeichen 294) passiert, sofern der Verkehrsteilnehmer anschließend in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich auch eingefahren ist (BayObLG NZV 1994, 200 f; OLG Frankfurt NZV 1995, 36 f = NJW 1995, 1229; sowie OLG Celle NdsRpfl 1996, 128).
  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Ungeachtet dessen entspricht es hinsichtlich der Berechnung der Rotlichtdauer - insbesondere der in Nr. 34.2 BKatV genannten Rotphase von mehr als einer Sekunde - gefestigter Rechtsprechung, daß es in den Fällen, in denen vor der Lichtzeichenanlage eine Haltlinie angebracht ist, auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Betroffene die Haltlinie überfährt (vgl. BayObLG NZV 1995, 497 = VRS 90, 54; OLG Düsseldorf VRS 93, 212; OLG Stuttgart VRS 94, 141 jew. m. w. N.; so jetzt auch OLG Oldenburg VRS 92, 222 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung - Abstellen auf das Einfahren in den Kreuzungsbereich -, vgl. NZV 1993, 446 = VRS 86, 74); der Zeitpunkt des Einfahrens in den geschützten Bereich der Kreuzung ist für die Frage der Länge der Rotlichtzeit dann grundsätzlich ohne Belang (OLG Celle VRS 91, 312).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2021 - 2 RBs 191/20

    Rotlichverstoß, Haltelinie, Abstand, Google Earth, Google Maps

    Zutreffend ist, dass für die Berechnung einer qualifizierten Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem die Haltelinie überfahren wird (vgl. BayObLG NZV 1994, 200; OLG Köln NZV 1995, 327; OLG Frankfurt NJW 1995, 1229; OLG Celle VRS 91, 312; OLG Oldenburg ZfSch 1996, 433; OLG Hamm DAR 2008, 35).
  • OLG Köln, 19.03.1998 - Ss 129/98

    Qualifizierter Rotlichtverstoß

    Für die Berechnung der Rotlichtdauer - insbesondere der in Nr. 34.2 BKatV genannten Rotphase von mehr als 1 Sekunde - ist in den Fällen, in denen vor der Lichtzeichenanlage eine Haltlinie (Zeichen 294 zu § 41 Abs. 3 Nr. 2 StVO) angebracht ist, der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Betroffene die Haltelinie überfährt (BayObLG NZV 1994, 200; DAR 1995, 496 = VRS 90, 54; OLG Celle NZV 1996, 247 = VRS 91, 312; OLG Düsseldorf DAR 1997, 116 = VRS 93, 212 und DAR 1997, 322 = NZV 1998, 78; OLG Frankfurt NZV 1995, 36; OLG Hamburg DAR 1997, 324; OLG Hamm VRS 91, 394; OLG Karlsruhe DAR 1995, 261 = VRS 89, 140; OLG Oldenburg VRS 92, 222; OLG Stuttgart VRS 94, 141; Senatsentscheidung NZV 1995, 327 = VRS 89, 470; Senatsentscheidung vom 09.05.1996 - Ss 207/96).
  • OLG Oldenburg, 19.08.1993 - Ss 150/93
    (Hinweis für Benutzer von OLG-Dat: Änderung der Rechtsprechung des Senats für Bußgeldsachen; vgl. Beschluß vom 21.6.1996, Az. Ss 86/96) Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene wegen Nichtbefolgens des schon länger als eine Sekunde andauernden Rotlichts einer Wechsellichtzeichenanlage eine Geldbuße von 250,-- DM und ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt (§§ 24, 25 StVG, 37 Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO, 1 Abs. 1 i.V.m. Nr. 34.2 der Anlage, 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV).
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