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   BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95   

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BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95 (https://dejure.org/1995,1784)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1995 - 11 B 23.95 (https://dejure.org/1995,1784)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1995 - 11 B 23.95 (https://dejure.org/1995,1784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrszeichen - Geschwindigkeitsbegrenzung - Konkrete Gefahrensituation

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wie lang ist Tempo 130 km/h zumutbar? - Autofahrer klagt gegen Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Strecke von 116 Kilometern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 45 Abs. 1 Satz 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 333
  • NVwZ 1996, 269 (Ls.)
  • NZV 1996, 86
  • DVBl 1996, 167 (Ls.)
  • DÖV 1996, 377
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95
    Zu Unrecht macht sie unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Abweichung der Berufungsentscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 C 19.71 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3) und vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - (BVerwGE 59, 221 = NJW 1980, 1640) geltend.

    Es genügt die Feststellung, die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder auf einer bestimmten Strecke einer Straße lege die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (BVerwGE 59, 221 ).

    Dass solche örtlichen Umstände, namentlich wenn mehrere zusammentreffen, eine "konkrete Gefahr" begründen können, die eine Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO rechtfertigt, entspricht der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 59, 221 ).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95
    Dieser vom Berufungsgericht mit Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - (BVerwGE 92, 32) als weitergefasst verstandene Gefahrenbegriff betreffe nur die allgemeine Gefährlichkeit einer Straße.

    Da das Berufungsgericht unterstelle, das Bundesverwaltungsgericht habe die "engere" Sicht seiner älteren Rechtsprechung in der Entscheidung vom 27. Januar 1993 (a.a.O.) aufgegeben, gehe es ihm erkennbar um eine Neudefinition der Tatbestandsmerkmale des § 45 Abs. 1 StVO.

    Von diesem (konkreten) Gefahrenbegriff des Bundesverwaltungsgerichts, der übrigens im Urteil des beschließenden Senats vom 27. Januar 1993 (a.a.O.) nicht aufgegeben worden ist, geht ausdrücklich auch das Berufungsurteil (S. 10) aus.

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95
    Zu Unrecht macht sie unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Abweichung der Berufungsentscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 C 19.71 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3) und vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - (BVerwGE 59, 221 = NJW 1980, 1640) geltend.
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Für deren Annahme genügt es, dass die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder auf einer bestimmten Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, es könnten irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Beeinträchtigungen eintreten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.09.1995 - 11 B 23.95, juris Rn. 5, Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 46.78, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Diese Vorschrift stellt seit jeher die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dar (vgl. für eine längere Gefällstrecke: Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 19.71 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3 m.w.N.; für einen über 100 km langen Streckenabschnitt: Beschluss vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 34; für einen Abschnitt mit erhöhter Verkehrsdichte und deutlich erhöhter Unfallhäufigkeit: Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38).
  • VG Aachen, 10.02.2015 - 2 K 2142/12

    Zur Erweiterung des 5-m-Bereichs an Kreuzungen für Großfahrzeuge

    Nicht relevant ist, dass zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1996 - 11 B 11/96 - , NJW 1996, 333 m.w.Nw. zur Rspr. des BVerwG; Sauthoff, a.a.O., § 20 Rz. 587 f., § 21 Rz. 66 ff.; König in Hentschel, König, Dauer, a.a.O., § 45 StVO Rz. 28 a; jeweils m.w.Nw.
  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 3327/96

    Schutz vor "Sommer-Smog" - Rechtsgrundlage für großräumige Verkehrsbeschränkung

    Dementsprechend können etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen erhöhter Unfallgefahren oder/und zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm zwar auch auf - grundsätzlich dem überörtlichen Verkehr dienenden - Autobahnen, aber eben nur für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, wenn dies im Hinblick auf eine gerade auf dem fraglichen Autobahnabschnitt bestehende konkrete Gefährlichkeit bzw. Lärmbelastung erfolgt, die auf besonderen örtlichen Gegebenheiten beruht, wie etwa dem Ausbauzustand, mehreren Anschlußstellen auf kurzer Strecke, einem ortsnahen Verlauf, einer zumindest zeitweise überdurchschnittlichen Verkehrsdichte, dem vermehrten Auftreten von Lkw-Kolonnen, hohen Differenzgeschwindigkeiten, besonderen topographischen Gegebenheiten etc. (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 a.a.O.; OVG Koblenz, Urteil vom 29.11.1994 - 7 A 11204/93 - NZV 1995 S. 123 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995 - 11 B 23.95 - NZV 1996 S. 86 f.; vgl. auch Jaxt a.a.O. S. 2232).

    Die Schwelle zu der dagegen nicht mehr den Straßenverkehrsbehörden obliegenden, sondern dem bundesrechtlichen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber vorbehaltenen Bekämpfung abstrakter Gefahren einer Autobahn wird danach dann überschritten, wenn die Straßenverkehrsbehörde nicht mehr die Gefährlichkeit bzw. die Umwelteinwirkungen bestimmter Autobahnstrecken, sondern losgelöst von der konkreten örtlichen Situation typisierend die nach allgemeiner Lebenserfahrung generell auf Autobahnen bestehenden, nach einheitlichen Merkmalen zu beschreibenden Gefahren (bzw. von diesen ausgehenden Umweltbelastungen) schlechthin bekämpfen will (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 29.11.1994 a.a.O. und BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995 a.a.O.; deshalb erscheint die Annahme Blumes, Hess. Städte- u. Gem. Zeitung 1992 S. 56 ff., problematisch, der "flächendeckende" Verkehrsbeschränkungen für (nahezu) ein gesamtes Bundesland nach dieser Vorschrift für zulässig hält).

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.01940

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Unfallhäufigkeit

    Wenn die Straßenverkehrsbehörde auf einem Autobahnabschnitt eine dieser Gefahrenlagen feststellt, sind die Voraussetzungen des § 45 StVO erfüllt (OVG Koblenz, Urteil vom 29.11.1994, NZV 1995, 123; bestätigend: BVerwG, Beschluss vom 12.09.1995, NZV 1996, 86).

    Zudem befindet sich im fraglichen Autobahnabschnitt auch die Auf- und Abfahrt für einen Autobahnparkplatz bei km 753, 0. Dass solche örtlichen Umstände, namentlich wenn mehrere zusammentreffen, eine besondere Gefahrenlage begründen können, entspricht der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.9.1995, NZV 1996, 86).

    Dass große Verkehrsdichte und eine dichte Folge von Autobahnauffahrten und Autobahnabfahrten als örtliche Umstände eine besondere Gefahrenlage begründen können, entspricht der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.09.1995, NZV 1996, 86).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Seine Annahme, die Voraussetzungen für die angegriffene Maßnahme lägen vor (1.) und der Kläger könne auch nicht verlangen, daß andere, ihn weniger belastende Maßnahmen namentlich eine zeitliche Eingrenzung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung hätten ergriffen werden müssen (2.), steht mit den Maßstäben in Einklang, die vom Bundesverwaltungsgericht für verkehrsbeschränkende Anordnungen im Sinne des § 45 Abs. 1 StVO i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG entwickelt worden sind (vgl. allgemein: Urteil vom 27. Januar 1993 BVerwG 11 C 35.92 BVerwGE 92, 32; speziell für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen: Beschluß vom 12. September 1995 BVerwG 11 B 23.95 Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 34; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388

    Anforderungen an die Anordnung eines Halteverbotes

    Es genügt die Feststellung, die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder auf einer bestimmten Strecke einer Straße lege die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (BVerwG, B.v. 12.9.1995 - 11 B 23.95 - NZV 1996, 86 = juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

    Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Eingriffstatbestände des § 45 Abs. 1 bis 1 d StVO zu stellen sind, ist - zur Klarstellung und Ergänzung der bisherigen Regelungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 1995, NZV 96, 86, und vom 21. Januar 1999, a. a. O. Seite 6 ff.) - durch Verordnung vom 7. August 1997 (a. a. O.) folgender Absatz 9 in § 45 StVO eingefügt worden:.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96

    Zur zeitweisen Sperrung einer Landesstraße

    Die Annahme einer die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. zu alledem etwa BVerwGE 59, 221 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78] ; 92, 34 ; Beschlüsse vom 23. März 1990 - BVerwG 3 B 25.90 - und vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 54 = NJW 1996, 333, [BVerwG 12.09.1995 - 11 B 23/95] jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 8 A 4840/05

    Einbahnstraßenregelung in Bad Honnef (sog. Karreelösung) ist rechtmäßig

    BVerwG, Urteile vom 13.12.1979 - 7 C 46.78 -, NJW 1980, 1640, vom 5.4.2001 - 3 C 23.00 -, NJW 2001, 3139, Beschluss vom 12.9.1995 - 11 B 23.95 -, NZV 1996, 86.
  • VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 651/17

    Verkehrsrechtliche Sperrung einer baufälligen Brücke; Erreichbarkeit eines

  • VG Saarlouis, 29.09.2016 - 5 L 1340/16

    Sperrung einer Brücke über eine Bahnlinie, die ein Wohnhaus im Außenbereich

  • VG Berlin, 25.07.2019 - 11 K 425.16

    Änderung der Parkordnung vor einem Grundstück

  • VG Magdeburg, 12.09.2022 - 1 A 229/20

    Voraussetzungen einer Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch ein

  • VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22

    Verkehrsberuhigung in der Bergmannstraße rechtmäßig

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 19.1594

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer

  • VG Aachen, 03.04.2018 - 2 K 1272/14

    Anfechtung des Verbots der Nutzung einer Straße für Radfahrer

  • VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
  • VG Berlin, 27.03.2001 - 27 A 332.00

    Aufstellung von Verkehrsschildern zur Wohnraumbewirtschaftung; Anspruch von

  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
  • VG Arnsberg, 29.11.1999 - 4 L 1493/99

    Anforderung an die Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen

  • VG Bayreuth, 14.12.2021 - B 1 K 21.926

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" zu einem

  • VG Aachen, 26.05.2009 - 2 K 358/05

    Verkehrsrechtliche Erschließung eines geplanten Lebensmittelmarktes über eine

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1444/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1591/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • AG Rheinbach, 01.02.2007 - 3 C 195/04
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