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   BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90   

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https://dejure.org/1991,5183
BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90 (https://dejure.org/1991,5183)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1991 - 2 WD 16.90 (https://dejure.org/1991,5183)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 2 WD 16.90 (https://dejure.org/1991,5183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Fahrlässige Prüfungspflichtverletzung - Tödliches Unglück - Dienstgradherabsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 14
  • NVwZ 1992, 268 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 32
  • DÖV 1991, 977
  • NZWehrr 1991, 165
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte wußte, daß das Heckrotorgetriebe zur Beseitigung von Riefen ausgebaut und in eine Fachwerkstatt geliefert worden war, bei Beachtung des Umstandes, daß sich seine Tätigkeit in einem empfindlichen Sicherheitsbereich bewegte (vgl. dazu BGHSt 20, 315 ff), seiner Beobachtung eines Ölflecks auf dem Lagertisch des Getriebes sowie der Tatsache, daß sämtliche einschlägigen Arbeitsvorgänge - wenngleich nicht in einem einheitlichen Kapitel - in der GAF TO geregelt waren, oblag ihm die Verpflichtung, die von ihm durchzuführende Ölstandskontrolle nicht nur im Wege der Blickkontrolle am Schauglas, sondern in Form einer Rüttelkontrolle durchzuführen.
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N.) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90
    Die Pflicht zum treuen Dienen fordert von dem Soldaten, zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diesen Aufgabenbereich schwächt (BVerwG DVBl 1990, 296 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Die Pflicht zum treuen Dienen fordert allgemein von jedem Soldaten im Dienst und außerhalb des Dienstes, zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was die Bundeswehr in ihrem durch das Grundgesetz festgelegten Aufgabenbereich schwächen würde (stRspr.: u.a. Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 -, <BVerwGE 93, 14 [15] = NZWehrr 1991, 165 = ZBR 1991, 250>).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

    In einem solchen Fall, wäre - erst recht, wenn das Dienstvergehen für Kameraden oder den Dienstherrn nachteilige Folgen hat (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 -, BVerwGE 93, 14 = NZWehrr 1991, 165) - der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen in einer der Maßnahmen des gerichtlichen Disziplinarverfahrens zu sehen.
  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

    Demzufolge kann auch ein Dienst "nach Vorschrift" einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 SG begründen (vgl. Urteile vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 - BVerwGE 93, 14 sowie vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - BVerwGE 93, 100 ; Scherer/Alff/ Poretschkin, Soldatengesetz, Kommentar, 8. Auflage 2008, § 7 Rn. 8).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 2 WD 27.90

    Wehrrecht Dienstpflicht - Leichtfertiger Umgang mit Waffen - Dienstvergehen -

    Der Geschehensablauf macht deutlich, daß in gefahrenträchtigen Bereichen ein "Dienst nach Vorschrift" nicht ausreicht (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 -).
  • VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: faktisches Beförderungsverbot -

    Denn der Antragsgegner war und ist weder berechtigt noch verpflichtet, den Antragsteller, der den Dienstposten bisher bekleidet, allein deshalb zu befördern, weil er die Obliegenheiten des nunmehr höherwertigen Aufgabenkreises bereits wahrnimmt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluß vom 18.02.1991, NVwZ-RR 1992, 32, 34).
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