Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9522
BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91 (https://dejure.org/1992,9522)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1992 - 1 WB 132.91 (https://dejure.org/1992,9522)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1992 - 1 WB 132.91 (https://dejure.org/1992,9522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Ausschreibung von Dienstposten im Bereich des Soldatenrechts - Abgrenzung zwischen dienstlichen, im militärischen Überordnungsverhältnis und Unterordnungsverhältnis ergehenden Maßnahmen und Organisationsentscheidungen - Wirkungskreis des Leistungsgrundsatzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZWehrr 1992, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Der Zulässigkeit des Verpflichtungsantrags hätte nicht entgegengestanden, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten möglicherweise bereits mit einem anderen Soldaten besetzt gewesen wäre (Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).

    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. BVerwGE 76, 336 [338 f.]).

  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Eine allgemeine Ausschreibungspflicht ergibt sich nicht aus dem Grundgesetz (Urteil vom 16. Oktober 1975 - BVerwG 2 C 43.73 - <BVerwGE 49, 232 [237]>).

    Das Grundgesetz überläßt die Bestimmung der für die Auslese geeigneten Mittel dem Gesetzgeber, wie das Beispiel des Bundesbeamtengesetzes zeigt (vgl. BVerwGE 49, 232 [237]).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90

    Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Daraus folgt, daß der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen kann, die in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [107 f.]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [ff.]>).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 73.88

    Bewertung der dienstlichen Leistungen eines Soldaten - Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 173.88

    Pflicht zur Gleichbehandlung im Fall der Tätigkeit eines Prüfers an der

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO sind dem öffentlichen Recht zugehörige Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f.]>).
  • BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 60.80

    Anspruch auf Dienstpostenwechsel - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -).
  • BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87

    Wehrdienst - Dienstzeiten - Dienstplan

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Es setzt gedanklich vielmehr stets einen auf einer rechtswidrigen dienstlichen Maßnahme beruhenden Eingriff in die Rechte des Antragstellers selbst voraus; dasselbe gilt auch für das Unterlassen einer Maßnahme, auf die der Soldat einen Anspruch zu haben glaubt (vgl. Beschluß vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [BVerwG 01.08.1989 - 1 WB 52/87]>).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 64.89

    Dotierung eines Dienstpostens bei der Bundeswehr - Fürsorgepflicht und

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
    Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -).
  • BVerwG, 20.11.1975 - I WB 104.73
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 7.14

    Bestimmtheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Förderliche Verwendung;

    Diese Bestimmungen lassen das Verfahren, mittels dessen der materielle Grundsatz der Bestenauslese umgesetzt wird, offen (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschlüsse vom 22. April 1992 - BVerwG 1 WB 134.91 - juris Rn. 3 ff. = PersV 1992, 453 f. und vom 23. April 1992 - BVerwG 1 WB 132.91- juris Rn. 3 ff. = NZWehrr 1992, 256 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 62 PV 25.12

    Mitbestimmung; Dienstposten; Absehen von der Ausschreibung; Übung; ständige

    Der Grundsatz der Bestenauslese verpflichtet zur Vergabe öffentlicher Ämter nach Eignung, Leistung und Befähigung unter den Bewerbern um ein solches Amt, nicht aber zur dienststelleninternen oder gar -externen Ausschreibung zwecks Schaffung eines Bewerberfeldes (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1992 - 1 WB 132.91 - juris, Rn. 5).
  • LAG Köln, 06.09.2001 - 10 Sa 407/01

    Konkurrentenklage; Konkurrenz Versetzungs-/Beförderungsbewerber; "militärische"

    Die Entscheidung darüber, ob freie Soldatenstellen auszuschreiben sind oder nicht, trifft der Bundesminister für Verteidigung im Rahmen der ihm zustehenden Organisationsgewalt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten (BVerwG, Urteil vom 23.04.1992 - 1 WB 132/91 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht