Rechtsprechung
BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Ausschreibung von Dienstposten im Bereich des Soldatenrechts - Abgrenzung zwischen dienstlichen, im militärischen Überordnungsverhältnis und Unterordnungsverhältnis ergehenden Maßnahmen und Organisationsentscheidungen - Wirkungskreis des Leistungsgrundsatzes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZWehrr 1992, 256
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Der Zulässigkeit des Verpflichtungsantrags hätte nicht entgegengestanden, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten möglicherweise bereits mit einem anderen Soldaten besetzt gewesen wäre (Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. BVerwGE 76, 336 [338 f.]).
- BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73
Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Eine allgemeine Ausschreibungspflicht ergibt sich nicht aus dem Grundgesetz (Urteil vom 16. Oktober 1975 - BVerwG 2 C 43.73 - <BVerwGE 49, 232 [237]>).Das Grundgesetz überläßt die Bestimmung der für die Auslese geeigneten Mittel dem Gesetzgeber, wie das Beispiel des Bundesbeamtengesetzes zeigt (vgl. BVerwGE 49, 232 [237]).
- BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -).
- BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Daraus folgt, daß der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen kann, die in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [107 f.]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [ff.]>). - BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 73.88
Bewertung der dienstlichen Leistungen eines Soldaten - Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -). - BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 173.88
Pflicht zur Gleichbehandlung im Fall der Tätigkeit eines Prüfers an der …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -). - BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO sind dem öffentlichen Recht zugehörige Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f.]>). - BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 60.80
Anspruch auf Dienstpostenwechsel - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -). - BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
Wehrdienst - Dienstzeiten - Dienstplan
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Es setzt gedanklich vielmehr stets einen auf einer rechtswidrigen dienstlichen Maßnahme beruhenden Eingriff in die Rechte des Antragstellers selbst voraus; dasselbe gilt auch für das Unterlassen einer Maßnahme, auf die der Soldat einen Anspruch zu haben glaubt (vgl. Beschluß vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [BVerwG 01.08.1989 - 1 WB 52/87]>). - BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 64.89
Dotierung eines Dienstpostens bei der Bundeswehr - Fürsorgepflicht und …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -). - BVerwG, 20.11.1975 - I WB 104.73
- BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 7.14
Bestimmtheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Förderliche Verwendung; …
Diese Bestimmungen lassen das Verfahren, mittels dessen der materielle Grundsatz der Bestenauslese umgesetzt wird, offen (…vgl. hierzu und zum Folgenden Beschlüsse vom 22. April 1992 - BVerwG 1 WB 134.91 - juris Rn. 3 ff. = PersV 1992, 453 f. und vom 23. April 1992 - BVerwG 1 WB 132.91- juris Rn. 3 ff. = NZWehrr 1992, 256 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 62 PV 25.12
Mitbestimmung; Dienstposten; Absehen von der Ausschreibung; Übung; ständige …
Der Grundsatz der Bestenauslese verpflichtet zur Vergabe öffentlicher Ämter nach Eignung, Leistung und Befähigung unter den Bewerbern um ein solches Amt, nicht aber zur dienststelleninternen oder gar -externen Ausschreibung zwecks Schaffung eines Bewerberfeldes (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1992 - 1 WB 132.91 - juris, Rn. 5). - LAG Köln, 06.09.2001 - 10 Sa 407/01
Konkurrentenklage; Konkurrenz Versetzungs-/Beförderungsbewerber; "militärische" …
Die Entscheidung darüber, ob freie Soldatenstellen auszuschreiben sind oder nicht, trifft der Bundesminister für Verteidigung im Rahmen der ihm zustehenden Organisationsgewalt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten (BVerwG, Urteil vom 23.04.1992 - 1 WB 132/91 -).