Rechtsprechung
BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46 StGB
Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Hinterziehung mehrerer Steuerarten); Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung der geplanten Vermeidung von Tatspuren) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 AO, § 52 StGB, § 46 StGB, § 53 StGB
Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 52 StGB, § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO, § 353 StPO, § 267 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat
- rechtsportal.de
StGB § 52 ; StGB § 53
Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat - datenbank.nwb.de
Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die besonders sorgfältig verschleierten Schwarzlieferungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Konkurrenzverhältnisse bei Steuerstraftaten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die versagte Strafaussetzung zur Bewährung - und ihre floskelhafte Begründung
Verfahrensgang
- LG Hagen, 18.03.2016 - 71 KLs 6/15
- BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 315
- StV 2018, 36
- NZWiSt 2017, 473
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17
Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über …
Ausnahmsweise kann (dennoch) Tateinheit vorliegen, wenn die Hinterziehungen durch die dieselbe Erklärung bewirkt werden oder wenn mehrere Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfallen und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (etwa BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NJW 2005, 374, 375; Beschlüsse vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.; vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, wistra 2014, 443 f. und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16, NZWiSt 2017, 473 mit Anmerkung Rolletschke; siehe zudem ders./Steinhart NZWiSt 2015, 71 ff. mwN).Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne der vorstehend dargestellten Rechtsprechung sollen beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung sowie im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16, NZWiSt 2017, 473 mwN).