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   OVG Niedersachsen, 11.09.2000 - 11 L 1446/00   

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https://dejure.org/2000,19319
OVG Niedersachsen, 11.09.2000 - 11 L 1446/00 (https://dejure.org/2000,19319)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2000 - 11 L 1446/00 (https://dejure.org/2000,19319)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2000 - 11 L 1446/00 (https://dejure.org/2000,19319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Betreuerbenennung - berufsmäßige Ausübung der Betreuung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 S 3 BtBG; § 69g Abs 1 FGG
    Berufsbetreuer; Betreuerbenennung; Betreuerbestellung; Betreuungsbehörde; Betreuungsbewerber; Vorschlagsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch darauf, als Betreuer vorgeschlagen zu werden?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vorschlagsrecht der Betreuungsbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsRpfl 2001, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Frankfurt/Main, 29.05.1996 - 8 E 3196/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2000 - 11 L 1446/00
    Die Vorschrift bezweckt nicht den Schutz der Interessen von Berufsbetreuern, die meinen, als Betreuer im konkreten Einzelfall geeignet zu sein, und begründet keine subjektiven Rechte darauf, als zum Betreuer geeignet von der Betreuungsbehörde dem Vormundschaftsgericht vorgeschlagen zu werden (OLG Düsseldorf, a.a.O.; VG Frankfurt/Main, Gerichtsbescheid vom 29.5.1996, BtPrax 1997, 83, 84; Palandt, BGB, Komm., 59. Aufl. 2000, § 1897 BGB Rdnr. 25).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1998 - 3 VA 11/97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2000 - 11 L 1446/00
    Vielmehr trifft es seine Entscheidung nach dem Zweck des Gesetzes unter Beachtung und Würdigung der in § 1897 BGB genannten Auswahlkriterien in richterlicher Unabhängigkeit (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.1.1998, FamRZ 1998, 700, 701).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07

    Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der

    Entsprechende Erwägungen gelten für die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 8 BtBG (OVG Lüneburg NdsRpfl 2001, 67; vgl. auch VG Frankfurt BtPrax 1997, 83), nach der aus der Überlegung heraus, dass die Betreuerbestellung dem Schutz der Interessen des Betreuten und - wie § 1897 Abs. 6 BGB zeige - nicht dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Betreuungsbewerbers diene, ausschließlich die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Betreuerbestellung am Ende eines Verfahrens und die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die berufsmäßige Führung der Betreuung nach § 1 VBVG gegenüber dem abgelehnten Bewerber Außenwirkung entfalten sollen.

    Zwar bestätigt diese Vorschrift, dass die Bestellung und Auswahl geeigneter Betreuer eine eigene Angelegenheit des Vormundschaftsgerichtes ist, nicht der Betreuungsbehörde, die das Gericht jedoch bei ihrer Aufgabe unterstützt (vgl. Bauer/Klie/Rink, a.a.O., § 8 BtBG Rz. 17; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 8 BtBG Rz. 20; vgl. dazu auch im Einzelnen: OLG Hamm NJW 2006, 3436; OVG Lüneburg NdsRpfl 2001, 67).

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