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   OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00   

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OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00 (https://dejure.org/2002,13945)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2002 - 8 L 4299/00 (https://dejure.org/2002,13945)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 8 L 4299/00 (https://dejure.org/2002,13945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Apotheker; Versorgung; zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 16 Abs 5 S 4 ApoVASiO ND
    Alterssicherungsordnung; Anerkennung; Apotheker; Apothekerkammer; berufsständisches Versorgungswerk; Erziehungsurlaub; Erziehungszeit; Gleichheitssatz; Kindererziehung; Kindererziehungszeit; Versorgung; Zurechnungsbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2002, 876
  • NdsRpfl 2002, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Die Klägerin übersieht bei diesem Einwand, dass sich aus Art. 3 Abs. 1 GG für die Beklagte keine Verpflichtung ergibt, die Regelungen eines anderen Normwerks - wie das der gesetzlichen Rentenversicherung - in ihre Alterssicherungsordnung zu übernehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384, m.w.N.).

    Das gilt auch dann, wenn Regelungen eines anderen Normwerks - z. B. bezüglich der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - sachgerechter erscheinen, da der dem Normgeber zustehende Regelungsspielraum andernfalls auf das Modell eingeengt wäre, das dem Gleichheitssatz am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 - BVerfGE 55, 72 (90)).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Dementsprechend kommt Rechtsfragen, die sich nur nach ausgelaufenem oder auslaufendem Recht stellen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, da das Ziel, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, nicht mehr erreicht werden kann, wenn die Beantwortung der Rechtsfragen für die Zukunft nicht mehr richtungsweisend ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1977 - VII B 109/77 - Buchholz 310, § 132 VwGO, Nr. 160; Beschl. v. 9.12.1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310, § 132 Abs. 2 Ziff. 1, VwGO Nr. 4, m.w.N.).

    Dass noch Fälle abzuwickeln sind, in denen das alte Recht anzuwenden ist, rechtfertigt keine Ausnahme von dieser Regel (BVerwG, Beschl. v. 9.12.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nur dann von einer höchstrichterlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ab, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz, der dieselbe Rechtsfrage betrifft und die höchstrichterliche Entscheidung trägt, nicht übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328, m.w.N.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., § 124 Rn. 36 ff.).

    Die Darlegung der Divergenz erfordert daher die konkrete Benennung der höchstrichterlichen Entscheidung und die Bezeichnung des dort aufgestellten Rechtssatzes sowie die Angabe des Rechtssatzes, der das erstinstanzliche Urteil tragen soll, und Erläuterungen dazu, weshalb dieser Rechtssatz dem höchstrichterlich gebildeten Rechtssatz widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, a.a.O.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 124 a Rn. 56 ff.).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 2 B 147.91

    Beamtenversorgung - Versorgungsrechtliche Ungleichbehandlung - Hinterbliebene -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Der allgemeine Gleichheitssatz enthält ferner kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in unterschiedlichen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (BVerwG, Beschl. v. 18.2.1992 - 2 B 147/91- NVwZ 1992 S. 986; BVerfG, Beschl. v. 18.6.1975 - 1 BvL 4/94 - BVerfGE 40, 121 (139 f.); BVerfG, Beschl. v. 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 u.a.- BVerfGE 75, 78 (107)).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Der allgemeine Gleichheitssatz enthält ferner kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in unterschiedlichen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (BVerwG, Beschl. v. 18.2.1992 - 2 B 147/91- NVwZ 1992 S. 986; BVerfG, Beschl. v. 18.6.1975 - 1 BvL 4/94 - BVerfGE 40, 121 (139 f.); BVerfG, Beschl. v. 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 u.a.- BVerfGE 75, 78 (107)).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Dementsprechend kommt Rechtsfragen, die sich nur nach ausgelaufenem oder auslaufendem Recht stellen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, da das Ziel, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, nicht mehr erreicht werden kann, wenn die Beantwortung der Rechtsfragen für die Zukunft nicht mehr richtungsweisend ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1977 - VII B 109/77 - Buchholz 310, § 132 VwGO, Nr. 160; Beschl. v. 9.12.1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310, § 132 Abs. 2 Ziff. 1, VwGO Nr. 4, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 92.96

    Voraussetzungen der Divergenzrüge sowie der Aufklärungsrüge - Anforderungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Eine Rechtssache weist nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung auf, wenn sie eine bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 124 Rn. 30, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.4.1996 - 4 B 92.96 -).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 54.98

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Hinterbliebenenrente - Erlöschen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Diese vom Verwaltungsgericht vertretene Rechtsauffassung stimmt nämlich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998 - 1 B 54/98 - m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz der erstinstanzlichen Entscheidung zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 (- 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1) und vom 12. März 1996 (- 1 BvR 609/90 u.a. - BVerfGE 94, 241) rechtfertigt die Zulassung der Berufung gleichfalls nicht.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz der erstinstanzlichen Entscheidung zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 (- 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1) und vom 12. März 1996 (- 1 BvR 609/90 u.a. - BVerfGE 94, 241) rechtfertigt die Zulassung der Berufung gleichfalls nicht.
  • BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig

    Die Vertreterversammlung der Antragsgegnerin ist als Satzungsgeber an die vorgenannten bundesrechtlichen Bestimmungen auch nicht mittelbar, nämlich über den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. auch Senatsbeschl. v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl 2002, 272 f., unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384 f., und BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998 - 1 B 54/98 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 39 ).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem

    Das ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur Senatsbeschl. v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl 2002, 272 f., unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384 f., und BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998 - 1 B 54/98 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 39).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10

    Voraussetzung der Fristeinhaltung des § 124a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein berufsständisches Versorgungswerk auch vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Gleichheitsgebotes sein Satzungsrecht nicht schematisch am staatlichen Sozialversicherungsrecht ausrichten muss (vgl. Senatsbeschl. v. 8.2.2007 - 8 LA 29/07 - v. 21.8.2002 - 8 LA 912/01 - v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl. 2002, 272) und die Beklagte nicht verpflichtet ist, Verlustvorträge nach § 10 d Abs. 2 Einkommensteuergesetz beitragsmindernd zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.2001 - 8 L 3761/00 -).
  • VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02

    Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit

    Zumindest letztgenanntes ist verfassungsrechtlich jedoch nicht zwingend (vgl. zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei berufsständischen Versorgungswerken auch Beschluss des Nds. OVG v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 - NdsRpfl. 2002, 272, sowie Urteil des VGH Mannheim v. 26.2.2001 - 9 S 902/00 - hier zit. nach juris):.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2023 - 8 LA 71/23

    Ausbildungsvergütung; Rechtsanwaltsversorgung; gesetzliche Rentenversicherung;

    Es trifft daher nicht zu, dass sich berufsständische Versorgungseinrichtungen hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer Leistungen an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren müssten und dass ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliege, wenn berufsständische Versorgungswerke ihre Pflichtmitglieder oder Leistungsberechtigten schlechter als die in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten stellen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00, NdsRPfl.
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