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   OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10   

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OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10 (https://dejure.org/2010,2227)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 (https://dejure.org/2010,2227)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 10 WF 59/10 (https://dejure.org/2010,2227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 78 Abs. 2 FamFG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren Ausgestaltung des bereits gerichtlich geregelten Umgangs des nicht betreuenden Elternteils mit seinen minderjährigen Kindern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren Ausgestaltung des bereits gerichtlich geregelten Umgangs des nicht betreuenden Elternteils mit seinen minderjährigen Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren Ausgestaltung des bereits gerichtlich geregelten Umgangs des nicht betreuenden Elternteils mit seinen minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwaltsbeiordnung - unliebsame Überraschungen vorprogrammiert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 816
  • FamRZ 2010, 1363
  • NdsRpfl 2010, 171
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10
    Wie die Frage der Anwaltsbeiordnung für Verfahren zu entscheiden ist, in denen es um die erstmalige Regelung eines bislang gar nicht stattfindenden und auch grundsätzlich in Frage gestellten Umganges geht, bedarf hier keiner Entscheidung; insofern gibt auch der zu einer solchen Ausgangslage ergangene und von der Antragstellerin in Berufung genommene Beschluß des 17. Zivilsenates des OLG Celle vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 - für den Streitfall nichts her.
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    bb) Den Grundsatz der "Waffengleichheit" hat der Gesetzgeber allerdings bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (BT-Drucks. 16/6308 S. 214; OLG Celle NdsRpfl 2010, 171; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 73; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 7; Horndasch/Viefhues/Götsche § 78 Rdn. 31 f.).
  • OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 158 FamFG

    Ihnen damit eine Kenntnis der maßgeblichen Gesichtspunkte abzusprechen, erscheint fernliegend, da sie aus den Verfahren 23 F 41/10 und 23 F 110/11 selbst bereits über Vorkenntnisse verfügen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363).

    Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).

  • OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren betreffend eine

    Ihnen damit eine Kenntnis der maßgeblichen Gesichtspunkte abzusprechen, erscheint fernliegend, da sie aus den Verfahren 23 F 41/10 und 23 F 110/11 selbst bereits über Vorkenntnisse verfügen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363).

    Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).

  • OLG Celle, 24.01.2012 - 10 WF 11/12

    Absenkung des in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG vorgesehenen Festwerts von 3000 Euro

    Hätte es sich bei dem hier vorliegenden Sorgeverfahren ersichtlich um einen lediglich unterdurchschnittlich einfach gelagerten Fall gehandelt, wäre den beteiligten Kindeseltern im übrigen im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe auch kaum jeweils ein Verfahrensbevollmächtigter beizuordnen gewesen, weil es dann nämlich mangels Schwierigkeit der Sach- und/oder Rechtslage an den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG gefehlt hätte (vgl. hierzu etwa die Senatsbeschlüsse vom 17. März 2011 - 10 WF 76/11 - FamRZ 2011, 1161 = ZFE 2011, 232, sowie vom 11. April 2011 - 10 WF 91/11 - NJW-RR 2011, 942 [jeweils betreffend elterliche Sorge] und vom 15. Februar 2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363 = Nds. RPfl.
  • OLG Hamm, 28.04.2020 - 2 WF 39/20

    Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Zwar kommt eine Anwaltsbeiordnung für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG für gewöhnlich nicht in Betracht, weil dieses regelmäßig keine tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, welche gemäß § 78 Abs. 2 FamFG die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordern (vgl. Senat, Beschluss vom 19.07.2012 - II-2 WF 88/12, FamRZ 2013, 565; Beschluss vom OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2013 - 5 WF 52/13 , NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 , FamRZ 2011, 916; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 , MDW 2011, 107; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 , zit. nach juris; Engelhardt in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 165 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2013 - 5 WF 52/13

    Nur ausnahmsweise Beiordnung eines Anwalts zur Durchführung des

    (vgl. OLG Hamm FamFR 2011, 521; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 2010; OLG Celle, FamRZ 2010, 1363).
  • OLG Köln, 09.01.2015 - 4 WF 160/14

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Kindesvater im Rahmen eines

    Insoweit schließt sich der Senat der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl allgemein vertretenen Meinung ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2013 - 5 WF 52/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - 8 WF 299/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - jeweils zitiert nach juris ) an.
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    dd) Demgegenüber wird von anderen Teilen der Rechtsprechung vertreten, dass der Entscheidung des Gesetzgebers zu folgen und allein auf die objektive Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage -und auch nicht auf die Schwere des Eingriffs in die Rechte des Beteiligten- abzustellen sei (OLG Saarbrücken FamRB 2010, 139, wobei unentschieden geblieben ist, ob im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch subjektive Fähigkeiten eines Beteiligten zu berücksichtigen sind; KG, B. v. 14.01.2010, 19 WF 136/09 -juris-; OLG Celle, 10. Zivilsenat, B. v. 15.02.2010, 10 WF 59/10 -juris-).
  • OLG Hamm, 30.03.2011 - 8 WF 319/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren gem. § 165 FamFG

    Im Übrigen steht die Rechtsprechung des Senats auch in Einklang mit den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zur Frage der Anwaltsbeiordnung im Vermittlungsverfahren (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 2010; OLG Celle, FamRZ 2010, 1363).
  • OLG Celle, 07.07.2010 - 10 WF 215/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Gewaltschutzverfahren

    Wie der Senat bereits ausdrücklich ausgesprochen hat, ergibt sich nach der Regelung durch § 78 Abs. 2 FamFG eine Notwendigkeit der Anwaltsbeiordnung schon nicht allein aus der Tatsache, daß ein anderer Verfahrensbeteiligter anwaltlich vertreten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Februar 2010 - 10 WF 59/10 - Nds. Rpfl. 2010, 171 = AGS 2010, 187 = FamRB 2010, 175 ).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10

    FGG-Reformgesetz: Voraussetzung für die Beiordnung eines Wahlanwalts im

  • OLG Celle, 25.07.2011 - 10 WF 220/11

    Heranziehung eines Rechtsanwalts zur Herstellung einer "Waffengleichheit" bei

  • OLG Hamm, 15.06.2011 - 8 WF 148/11

    Umgangsrecht; Verfahrenskostenhilfe; Vermittlungsverfahren; Anwaltsbeiordnung

  • OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 358/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

  • OLG Celle, 01.07.2010 - 10 WF 215/10

    Verfahrenskostenhilfe für einstweilige Gewaltschutzanordnung: Voraussetzungen

  • OLG Hamm, 28.12.2011 - 8 WF 299/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren gemäß § 165 FamFG

  • OLG Hamm, 21.09.2010 - 2 WF 117/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Umgangsverfahren

  • OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 127/11

    Keine Anwaltsbeiordnung nach einvernehmlicher Sorgerechtsregelung für das weitere

  • OLG Bamberg, 26.07.2011 - 2 WF 170/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

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