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   OVG Niedersachsen, 05.01.2009 - 9 LA 212/06   

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https://dejure.org/2009,24237
OVG Niedersachsen, 05.01.2009 - 9 LA 212/06 (https://dejure.org/2009,24237)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.01.2009 - 9 LA 212/06 (https://dejure.org/2009,24237)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Januar 2009 - 9 LA 212/06 (https://dejure.org/2009,24237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenreinigungsgebühr für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    5 I NKAG; 4 I 2 NStrG; 4 I 3 NStrG; 52 I 1 NStrG; 52 III 1 NStrG
    Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Gebührenpflicht; Ortslage, geschlossene; Straßenreinigung; Straßenreinigungsgebührenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsVBl 2009, 169
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05

    Bestehen einer Straßenreinigungsgebührenpflicht wegen Lage des Grundstücks an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2009 - 9 LA 212/06
    Ist dies der Fall, besteht nach der Legaldefinition in § 52 Abs. 3 Satz 1 NStrG für alle anliegenden Grundstücke grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihnen um landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsgrundstücke handelt (so z.B. Beschl. d. Sen. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -).

    Das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3 NStrG ergibt sich im Allgemeinen schon aus der einfachen Gegenüberstellung des örtlichen Bereichs baulicher und gewerblicher Nutzung und des davon freien, zumeist der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienenden Geländes (vgl. Beschl. d. Sen. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -).

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2009 - 9 LA 212/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil vom 3. April 1981 (4 C 41.77, BVerwGE 62, 143) insoweit ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2004 - 9 LA 161/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Begriff der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2009 - 9 LA 212/06
    Die örtliche Bebauung muss sich nur nach den gröberen Umrissen des Bebauungsbereichs gegenüber dem freien Gelände absetzen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Nds.VBl. 2005, 77 = NVwZ-RR 2005, 61 = NSt-N 2004, 228 = ZKF 2004, 307; ebenso z. B. Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2007, § 5 Rn. 367).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2009 - 9 LA 212/06
    Diese Rechtsprechung, die auch in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 vertreten wird (4 C 10/80 - BVerwGE 67, 79 = NVwZ 1984, 39 = DÖV 1983, 682), gilt entsprechend für den Begriff der geschlossenen Ortslage im Bereich des niedersächsischen Landesrechts.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 194/16

    Anliegergrundstück; zusammenhängende Bebauung; Bebauungszusammenhang;

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt, wo er sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 - Rn. 7 in juris, vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - Rn. 9 in juris, vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris und vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Rn. 3 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15

    Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben;

    Ist dies der Fall, so besteht gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 NStrG für alle anliegenden Grundstücke grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung von Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstgebühren, und zwar auch dann, wenn es sich um landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsgrundstücke handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - NVwZ-RR 2008, 566; vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - NdsVBl.

    2009, 169 = ZKF 2009, 188; vom 5.5.2009 - 9 LA 197/08 - und - 9 LA 198/08 - m.w.N.; Senatsurteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 - NdsVBl.

    In solchen Fällen sind die Grenzen der Ortsdurchfahrt regelmäßig nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs zu bestimmen, wo er sich gegenüber dem "freien" Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Nds.VBl. 2005, 77 = NVwZ-RR 2005, 61; vom 29.10.2007, a.a.O.; vom 5.1.2009, a.a.O.; vom 5.5.2009, a.a.O.; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Dez. 2014, § 5 Rn. 367).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 193/16

    Festsetzung von Gebühren für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt, wo er sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 - Rn. 7 in juris, vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - Rn. 9 in juris, vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris und vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Rn. 3 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2009 - 9 LB 415/07

    Straßenreinigungsgebührenpflicht bei Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage

    Maßgeblich ist vielmehr die Lage der gereinigten Straße (so bereits Beschlüsse des Senats vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - NVwZ-RR 2008, 566 und vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - NdsVBl 2009, 169 = ZkF 2009, 188), die sich aus der Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die in der Nähe befindliche Bebauung beurteilt, so dass in erster Linie nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in die Tiefe, sondern die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zur Streckenführung ausschlaggebend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.1981 - 4 C 41/77 - BVerwGE 62, 143 = DÖV 1981, 762; Schlosser, in: Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, § 5 Rdnr. 25).
  • OVG Thüringen, 04.06.2014 - 1 KO 1343/10

    Straßenreinigungsgebührenpflicht für landwirtschaftlich genutztes Grundstück

    Die örtliche Bebauung muss sich nur nach den Umrissen des Bebauungsbereichs gegenüber dem freien Gelände absetzen (NdsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2009 - 9 LA 212/06 - zit. n. juris, dort Rn. 9 m. w. N.).

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass es möglich war, von dem Grundstück zumindest Zugang zur Straße zu nehmen und damit zu deren Verunreinigung beizutragen (vgl. Sauthoff, a. a. O., vgl. auch Nds.OVG, Beschl. v. 5. Januar 2009 - 9 LA 212/06), so dass die Reinigung der W... und ihrer Nebenanlagen für das Grundstück vorteilhaft war.

  • VG Minden, 25.01.2013 - 3 K 921/12

    Heranziehung der Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zu

    vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 03.04.1981 - IV C 41.77 -, BVerwGE 62, 143; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2009 - 9 LA 212/06 -, juris (Rdnr. 5, 6).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1983 - 4 C 10.80 -, BVerwGE 67, 79 (80) = DÖV 1983, 682; OVG NRW, Urteil vom 28.09.1989 - 9 A 1974/87 -, a.a.O.; VG Köln, Urteil vom 20.10.2006 - 27 K 6990/04 -, bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 29.02.2008 - 9 A 4225/06 - OVG Lüneburg, Urteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 -, juris (Rdnr. 25) und Beschluss vom 05.01.2009 - 9 LA 212/06 -, juris (Rdnr. 9); VG Ansbach, Urteil vom 04.04.2006 - AN 1 K 05.01797 -, juris (Rdnr. 37); OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.1989 - 18 U 179/88 -, VersR 1989, 626; Wichmann, a.a.O., S. 56 m.w.N.; Schmidt, Die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in NRW, Städte- und Gemeinderat 1992, 293 (296); Thomas in: Hamacher/Lenz/Queitsch/Schneider/Stein/Thomas, Kommunalabgabengesetz NRW, Kommentar, Stand November 2006, Rdnr. 225; Fickert, Straßenrecht in NRW, Kommentar, 3. Aufl., § 5 StrWG Rdnr. 17 ("Der Begriff geschlossene Ortslage setzt eine Bebauung auf beiden Seiten der Straße nicht voraus").

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt und sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2015 - 9 LA 95/15 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 5.1.2009 - 9 LA 212/06 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2021 - 7 KN 21/20

    Klagefrist; Normenkontrollantrag; unzulässig; Unzulässigkeit; Verfristung;

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt und sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 -, juris; Beschluss vom 05.01.2009 - 9 LA 212/06 -, juris; Beschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris).
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