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   OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10   

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https://dejure.org/2010,5128
OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10 (https://dejure.org/2010,5128)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.11.2010 - 11 LA 298/10 (https://dejure.org/2010,5128)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. November 2010 - 11 LA 298/10 (https://dejure.org/2010,5128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versammlungsrechtliche Lärmschutzauflage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 BImSchG; § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG; § 82 NBG; § 15 Abs. 1 VersammlG
    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der NPD angemeldete Versammlung; Lärmschutzauflagen i.R.v. Versammlungsrecht als nur zum Schutz vor Gesundheitsgefahren zulässig; Vereinbarkeit von Lärmschutzauflagen bei Versammlungen aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der NPD angemeldete Versammlung; Lärmschutzauflagen i.R.v. Versammlungsrecht als nur zum Schutz vor Gesundheitsgefahren zulässig; Vereinbarkeit von Lärmschutzauflagen bei Versammlungen aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lautsprechereinsatz bei Versammlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der NPD angemeldete Versammlung; Lärmschutzauflagen i.R.v. Versammlungsrecht als nur zum Schutz vor Gesundheitsgefahren zulässig; Vereinbarkeit von Lärmschutzauflagen bei Versammlungen aus ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 141
  • DVBl 2011, 58
  • DÖV 2011, 244
  • NdsVBl 2011, 78
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Selbst für den insoweit nicht vergleichbaren Fall des Lärmschutzes von Anwohnern an bereits vorhandenen (Bundes-)Straßen wird ein Überschreiten des Beurteilungspegels von 70 dB (A) am Tage als unzumutbar angesehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2008 - 3 C 18/07 -, BVerwGE 130, 383 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 B 2.07

    Einsatz technischer Schallverstärker bei Demonstrationen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Jedenfalls bei dem vorgesehenen Einsatz von zwei Lautsprecherwagen und der angekündigten Teilnahme von 200 - 300 Teilnehmern war nicht zu befürchten, dass bedingt durch die hier umstrittene Begrenzung der Lautsprecherstärke bereits am Rande der Versammlung die Redebeiträge kaum noch zu vernehmen sein würden (vgl. dazu OVG Berlin - Brandenburg, Urt. v. 18.11.2008 - 1 B 2/07 -, NVwZ-RR 2009, 370 f.).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 11 ME 447/09

    Beschwerde der NPD überwiegend erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Wie den Beteiligten bekannt ist, hat der Senat bereits in seinem o. a. Beschluss vom 11. September 2009" (- 11 ME 447/09 -)"eine vergleichbare, in Teilen noch weitergehende "Lärmpause" bezogen auf Musikdarbietungen innerhalb einer Versammlung für rechtmäßig erachtet.
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Gründe für eine abweichende Beurteilung werden von der Antragstellerin in der Beschwerdebegründung nicht substantiiert genannt und sind auch sonst nicht zu erkennen, zumal Musikdarbietungen als Teil einer nach Art. 8 GG geschützten Versammlung ohnehin nur im begrenztem Umgang zu dem vorrangig geschützten Meinungs- und Gedankenaustausch beitragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.7.2001 - 1 BvQ 28 und 30/01 -, NJW 2001, 2459 ff.).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. etwa für Feuerwehrsirenen: Urt. v. 29.4.1988 - 7 C 33/87 -, BVerwGE 79, 254 ff., sowie für das Glockenschlagen: Urt. v. 30.4.1992 - 7 C 25/11 -, NJW 1992, 2779 ff., m. w. N.), sind diese Bestimmungen auch auf Anlagen i. S. d. BImSchG, zu denen grundsätzlich auch Lautsprecher gehören (vgl. Jarass, BImSchG, 8. Aufl., § 3, Rn. 72; § 22, Rn. 10), anzuwenden, die gerade dazu bestimmt sind, eine möglichst hohe Lautstärke zu erzeugen und damit verbunden Aufmerksamkeit zu erregen.
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 11 LA 275/08

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Teilnehmers an einer zwar für aufgelöst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 124a, Rn. 72) sowie jedenfalls näher zu begründen, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Senatsbeschl. v. 20.9.2010 - 11 LA 275/08 -, Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 VersammlG ergibt und in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. nur Senatsurt. v. 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, DVBl 2008, 987 ff. = NdsVBl 2008, 283 ff. = NordÖR 2008, 441 ff.), kommt es für die Rechtmäßigkeit der hier streitigen Auflage grundsätzlich auf den Kenntnisstand der Versammlungsbehörde im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung an.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. etwa für Feuerwehrsirenen: Urt. v. 29.4.1988 - 7 C 33/87 -, BVerwGE 79, 254 ff., sowie für das Glockenschlagen: Urt. v. 30.4.1992 - 7 C 25/11 -, NJW 1992, 2779 ff., m. w. N.), sind diese Bestimmungen auch auf Anlagen i. S. d. BImSchG, zu denen grundsätzlich auch Lautsprecher gehören (vgl. Jarass, BImSchG, 8. Aufl., § 3, Rn. 72; § 22, Rn. 10), anzuwenden, die gerade dazu bestimmt sind, eine möglichst hohe Lautstärke zu erzeugen und damit verbunden Aufmerksamkeit zu erregen.
  • BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96

    Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
    Hierfür wiederum können insbesondere die Maximalwerte der TA Lärm als Richtschnur dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1992, a. a. O., sowie Beschl. v. 2.9.1996 - 4 B 152/96 -, NVwZ 1997, 390 f.; Kutscheidt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BImSchG, § 3, Rn. 20 h).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2021 - 1 S 1894/21

    Normenkontrolleilverfahren; Polizeiverordnung über ein nächtliches Musik- und

    Nach einer anderen Auffassung hingegen fallen nur Musikinstrumente ohne Verstärker nicht unter den Begriff der ortsveränderlichen technischen Einrichtungen, jedoch Lautsprecher, Mobilfunkgeräte, Radiogeräte, Tonwiedergabegeräte (so Jarass, BImSchG, 13. Aufl., § 3 Rn. 77, § 22 Rn. 19; NdsOVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - NVwZ-RR 2011, 141 , in einem versammlungsrechtlichen Fall; so auch BT, Petitionsausschuss, Stellungnahme zu Pet 2-19-18-2705-009780).
  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620

    Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm

    Zum einen hat das Verwaltungsgericht tragend darauf abgestellt, dass die Vorschriften der LärmVibrationsArbSchV nach der in Bayern gültigen Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) vom 21. April 2009 (GVBl 2009 S. 116) für die Einsatztätigkeit der Polizei sowohl grundsätzlich als auch im konkreten Fall bei der sechsstündigen Versammlung des Klägers gelten würden und deshalb für die Gefährdungsbeurteilung bei der Exposition der eingesetzten Polizeibeamten durch den von der sechsstündigen Versammlung ausgehenden Lärm maßgeblich seien (vgl. dazu auch OVG LSA, B.v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 12 f.; NdsOVG, B.v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - juris).
  • VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20

    Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der

    Der Schutz unbeteiligter Dritter vor Immissionen, die von einer Versammlung ausgehen, greift vielmehr schon unterhalb der Schwelle der andernfalls drohenden Gesundheitsgefahr ein (NdsOVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 13.02.2012 - 3 L 257/10 -, juris Rn. 13).

    Vor diesem Hintergrund war dem gegen Ziffer I. Nr. 10 gerichteten Antrag mit der Maßstabe stattzugeben, dass der Wert von 85 dB(A) in einem Meter Abstand von der jeweiligen Emissionsquelle entscheidend ist (vgl. dazu NdsOVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 12).

  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.640
    Dabei handelt es sich um anerkannte Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, welche neben Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen auch im Versammlungsrecht nach traditionellem polizeirechtlichen Verständnis die gesamte Rechtsordnung einschließlich der Vorschriften über die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der nach § 48 BImSchG erlassenen TA-Lärm umfasst (vgl. BVerwG, U. v. 21. April 1989 - 7 C 50.88 - <> Rz 15 m.w.N.; OVG SA, B. v. 13. Februar 2012 - 3 L 257/10 - <> Rz 13; OVG Lüneburg, B. v. 10. November 2010 - 11 LA 298/10 - <> Rz 7).

    Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BImSchG sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, zu denen grundsätzlich auch Lautsprecher gehören (OVG Lüneburg, B. v. 10. November 2010 - 11 LA 298/10 - <> Rz 8 m.w.N.), so zu errichten und zu betreiben, dass nicht nur Gefahren, sondern auch erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft verhindert werden, soweit sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    Bei der Ausfüllung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe können insbesondere die Maximalwerte der TA-Lärm als Richtschnur herangezogen werden, wonach 90 dB(A) auch für einzelne, kurzfristige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen als höchster zulässiger Immissionsrichtwert anzusehen ist (Nummer 6.3 Satz 2) (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 10. November 2010 - 11 LA 298/10 - <> Rz 8 m.w.N.).

    Der Höchstwert von 95 dB(A) liegt an der Obergrenze der von der Rechtsprechung für zulässig gehaltenen Werte, die sich jüngst an den niedrigeren Werten der Richtlinie 2003/10 EG über "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)" bzw. an der diese in nationales Recht umsetzenden Lärm- und Arbeitsschutzverordnung ( § 6 LärmVibrationsArbSchV ) orientiert hat (vgl. BayVGH, B. v. 28. Juni 2013 - 10 CS 13.1356 - <> Rz 8: 85 dB(A) gemessen 5 m vor der Mündung des Schalltrichters; OVG Lüneburg, B. v. 10. November 2010 - 11 LA 298/10 - <> Rz 3, 14 ff. u. B. v. 11. September 2009 - 11 ME 447/09 - <> Rz 4, 8: jeweils 90 dB(A) gemessen in 1 m Abstand von der Emissionsquelle).

    Für den Fall, dass seine Wahrnehmbarkeit aufgrund unzumutbarer Störungen durch Gegendemonstranten ausnahmsweise nicht mehr gewährleistet gewesen wäre, wäre es ihm zuzumuten gewesen, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. BayVGH, aaO, Rz 7; OVG Lüneburg, B. v. 10. November 2010 - 11 LA 298/10 - <> Rz 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2019 - 15 A 3186/17

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlegung des Versammlungsorts

    10. November 2010 - 11 LA 298/10 -, jurisRn.
  • VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18

    Durchsagen; Emission; Kernbereich; Lärm; Musik; Musikbeschallung; Pause;

    Eine Beschränkung auf das Abspielen von Musik und Redebeiträge von jeweils maximal 10 Minuten mit anschließender Pause von 5 Minuten unterstreicht weiterhin den Schutz unbeteiligter Dritter sowie der Anwohner durch schädigende Einwirkung von Lärm (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. November 2010 - 11 LA 298/10).".

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und des beschließenden Gerichts nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls eine Anordnung rechtmäßig sein, nach der eine Musikbeschallung anlässlich einer Versammlung durch Pausen in dem auch hier in Rede stehenden Umfang - 10 Minuten Beschallung, anschließend 5 Minuten Pause - zu unterbrechen ist (vgl. bspw. Nds. OVG, B. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 22 ff.; VG Braunschweig, B. v. 06.04.2018 - 5 B 151/18 - n.v.), und spricht nach summarischer Prüfung vieles dafür, dass auch im Hinblick auf fortgesetzte Redebeiträge eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen kann: Hinsichtlich ihrer faktischen Auswirkungen auf Anwohner, unbeteiligte Dritte sowie Polizeibeamte, die aus dienstlichen Gründen vor Ort sind, unterscheiden sich die von (Schall-)Emissionen von Musik- und Redebeiträgen, abgesehen davon, dass eine Musikbeschallung mit geringerem Einsatz als Redebeiträge über seinen sehr langen Zeitraum aufrechterhalten werden kann, nicht wesentlich, sofern sie jeweils elektronisch auf das gleiche Lautstärkemaß verstärkt werden.

    Dem Grunde nach lassen sich deswegen die Erwägungen, aufgrund derer nach der Rechtsprechung der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Einzelfall eine langanhaltende Musikbeschallung im Rahmen einer Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen kann (vgl. Nds. OVG, B. v. B. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 7 ff. sowie Rn. 22 ff.) auf Redebeiträge übertragen.

    Insoweit unterscheiden sie sich maßgeblich von einer Musikbeschallung, die regelmäßig - so auch im dem Sachverhalt, über den das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 10. November 2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 25 - entschieden hatte - keinen wesentlichen Bezug zum inhaltlichen Anliegen der Versammlung aufweist.

  • VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13

    Anspruch auf Einschreiten; Demonstration; Ermessenreduzierung auf Null;

    Die Versammlungsfreiheit dient der geistigen, nicht der akustischen Auseinandersetzung (Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris, Rn. 20; Beschl. v. 06.08.2010 - 11 ME 306/10 -, V.n.b.).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass - wie ausgeführt - die Versammlungsfreiheit der geistigen, nicht der akustischen Auseinandersetzung dient (Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris, Rn. 20; Beschl. v. 06.08.2010 - 11 ME 306/10 -, V.n.b.) und der Kläger daher nicht gehalten war, sich mit allen Mitteln Gehör zu verschaffen.

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11

    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht

    Dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG wird die Behörde gerecht, wenn der Adressat einer Verfügung erkennen kann, was von ihm gefordert wird und entsprechend sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. zum Folgenden Senatsbeschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris, Rn. 13; Senatsurt. v. 7.4.2009 - 11 LB 278/08 -, a. a. O., m. w. N.).
  • VG Würzburg, 02.02.2024 - W 5 S 24.209

    Versammlung, Bauernprotest, Verbot von Hupen als Kundgebungsmittel,

    Dabei handelt es sich zwar um anerkannte Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, welche neben Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen auch im Versammlungsrecht nach traditionellem polizeirechtlichen Verständnis die gesamte Rechtsordnung einschließlich der Vorschriften über die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der nach § 48 BImSchG erlassenen TA Lärm umfasst (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1989 - 7 C 50.88 - juris Rn. 15 m.w.N.; OVG SA, B.v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - juris Rn. 7).

    Entsprechend ist in der Rechtsprechung für verschiedenste Konstellationen dargelegt, dass eine gewisse Bandbreite von Lautstärkepegeln nach den jeweils vorliegenden Umständen gerechtfertigt sein kann, etwa wenn sie sich an den Werten der der TA Lärm, der RL 2003/10 EG über "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)" bzw. an der diese in nationales Recht umsetzenden Lärm- und Arbeitsschutzverordnung (§ 6 LärmVibrationsArbSchV) orientieren und schlüssig begründen lassen (vgl. Nachweise bei VG München, U.v. 24.7.2013 - M 7 K 13.640 - juris Rn. 25 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 28.6.2013 - 10 CS 13.1356 - Rn. 8: 85 dB(A) gemessen 5 m vor der Mündung des Schalltrichters; OVG Lüneburg, B.v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - juris Rn. 3, 14 ff. u. B.v. 11.9.2009 - 11 ME 447/09 - juris Rn. 4, 8: jeweils 90 dB(A) gemessen in 1 m Abstand von der Emissionsquelle).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10

    Lärmschutzauflagen bei einer Versammlung

    Diese Normen bieten bereits Schutz vor erheblichen Lärmbelästigungen, d. h. unterhalb der Schwelle der andernfalls drohenden Gesundheitsgefahr (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, NVwZ-RR 2011, 141).
  • VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11

    Versammlungsrechtliche Beschränkung; elektroakustisches Hilfsmittel;

  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2621

    Darlegung von Zulassungsgründen; Versammlungsrecht; Lärmschutzauflage;

  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2774
  • VG Bremen, 21.06.2021 - 5 V 1246/21

    Versammlungsrecht - Ehe; Lautstärke; Selbstbestimmungsrecht; Standesamt;

  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850

    Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung;

  • VG Würzburg, 21.01.2015 - W 5 K 13.346

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsverbot; Auflagen; zeitliche

  • VG Würzburg, 25.10.2012 - W 5 K 12.54

    Ordner; Ordnerzahl; Ausweispflicht; Lärmbegrenzung

  • VG München, 02.03.2015 - M 7 S 15.786

    Vollzug des Bayerischen Versammlungsgesetzes; Verlegung des Versammlungsortes

  • VG Würzburg, 24.04.2013 - W 5 S 13.347

    Versammlungsverbot; Auflagen

  • VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 3392/10

    Clowns Army; Versammlungsbeschränkung

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