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   OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95   

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OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95 (https://dejure.org/1995,7296)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.1995 - 5 M 7168/95 (https://dejure.org/1995,7296)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 (https://dejure.org/1995,7296)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsVBl 1996, 133
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1992 - 6 P 32.90

    Vereinbarkeit der generell gehandhabten dezentralen Planstellenbewirtschaftung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95
    Der Dienstherr ist deshalb nicht verpflichtet, sämtliche Beförderungsstellen landesweit oder auf den Bezirk eines Oberlandesgerichts bezogen in dem Sinne als "fliegend" auszuschreiben und zu besetzen, daß zunächst die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber zu erfolgen hat, denen die Planstellen sodann "zufliegen", vielmehr steht bei der Ausbringung und Zuweisung von Planstellen bzw. deren Zuordnung die bestmögliche Erfüllung der den Behörden obliegenden Aufgaben im Vordergrund (BVerwG, Urt. v. 31.5.1990, DVBl. 1990, 1235; Urt. v. 28.11.1991, DVBl. 1992, 898; Beschl. v. 15.12.1992, Buchholz 250 § 76 Nr. 27 = ZBR 1993, 151 = DRpflZ 1993, 86; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.2.1994 - 5 M 6125/93 - Beschl. v. 29.7.1994 - 5 M 3282/94 - Urt. v. 8.8.1995 - 5 L 4009/94 - Beschl. v. 24.8.1995 - 5 M 5099/95 -).

    Indessen ist bereits höchstrichterlich geklärt, daß es eine derartige Selbstbindung der Verwaltung nicht gibt, die "Indienstnahme der Stellenbewirtschaftung zugunsten der Bewerberauswahl ... vielmehr immer unter dem Vorbehalt gesehen werden (muß), daß die Aufgabenerfüllung jederzeit - bis zur Besetzung der Stelle - eine gesonderte Planstellenzuweisung und damit eine vollständige oder partielle Hintanstellung der bis dahin gehandhabten Verteilungsgrundsätze erfordern kann" (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992, a.a.O.).

    Daß die Behörde die Einbeziehung von auswärtigen Bewerbern in das Auswahlverfahren von deren Versetzungswilligkeit und Verfügbarkeit abhängig machen darf, versteht sich von selbst; darin liegt keine unzulässige Beschränkung des Bewerberkreises (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 12 B 1723/92

    Besetzung der Beförderungsstellen; Zulagenstellen; Amt des Oberamtsanwalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95
    Danach ist es rechtlich zwingend geboten, in den Fällen, in denen ein intern höherbewerteter Dienstposten ohne Zuordnung einer bestimmten Planstelle übertragen wird, das gesamte Auswahlverfahren beginnend mit der Ausschreibung des Dienstpostens über die Auswahl der Bewerber bis hin zur Ableistung einer Probezeit und der endgültigen Übertragung des Dienstpostens, unter uneingeschränkter Beachtung des Leistungsgrundsatzes zu betreiben (OVG Münster, Beschl. v. 30.8.1985, NVwZ 1986, 773, Beschl. v. 20.7.1992, DÖD 1993, 143, Beschl. v. 21.9.1994, ZBR 1995, 80 = DVBl. 1995, 207).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95
    Der Dienstherr ist deshalb nicht verpflichtet, sämtliche Beförderungsstellen landesweit oder auf den Bezirk eines Oberlandesgerichts bezogen in dem Sinne als "fliegend" auszuschreiben und zu besetzen, daß zunächst die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber zu erfolgen hat, denen die Planstellen sodann "zufliegen", vielmehr steht bei der Ausbringung und Zuweisung von Planstellen bzw. deren Zuordnung die bestmögliche Erfüllung der den Behörden obliegenden Aufgaben im Vordergrund (BVerwG, Urt. v. 31.5.1990, DVBl. 1990, 1235; Urt. v. 28.11.1991, DVBl. 1992, 898; Beschl. v. 15.12.1992, Buchholz 250 § 76 Nr. 27 = ZBR 1993, 151 = DRpflZ 1993, 86; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.2.1994 - 5 M 6125/93 - Beschl. v. 29.7.1994 - 5 M 3282/94 - Urt. v. 8.8.1995 - 5 L 4009/94 - Beschl. v. 24.8.1995 - 5 M 5099/95 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95
    Danach ist es rechtlich zwingend geboten, in den Fällen, in denen ein intern höherbewerteter Dienstposten ohne Zuordnung einer bestimmten Planstelle übertragen wird, das gesamte Auswahlverfahren beginnend mit der Ausschreibung des Dienstpostens über die Auswahl der Bewerber bis hin zur Ableistung einer Probezeit und der endgültigen Übertragung des Dienstpostens, unter uneingeschränkter Beachtung des Leistungsgrundsatzes zu betreiben (OVG Münster, Beschl. v. 30.8.1985, NVwZ 1986, 773, Beschl. v. 20.7.1992, DÖD 1993, 143, Beschl. v. 21.9.1994, ZBR 1995, 80 = DVBl. 1995, 207).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95
    Der Dienstherr ist deshalb nicht verpflichtet, sämtliche Beförderungsstellen landesweit oder auf den Bezirk eines Oberlandesgerichts bezogen in dem Sinne als "fliegend" auszuschreiben und zu besetzen, daß zunächst die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber zu erfolgen hat, denen die Planstellen sodann "zufliegen", vielmehr steht bei der Ausbringung und Zuweisung von Planstellen bzw. deren Zuordnung die bestmögliche Erfüllung der den Behörden obliegenden Aufgaben im Vordergrund (BVerwG, Urt. v. 31.5.1990, DVBl. 1990, 1235; Urt. v. 28.11.1991, DVBl. 1992, 898; Beschl. v. 15.12.1992, Buchholz 250 § 76 Nr. 27 = ZBR 1993, 151 = DRpflZ 1993, 86; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.2.1994 - 5 M 6125/93 - Beschl. v. 29.7.1994 - 5 M 3282/94 - Urt. v. 8.8.1995 - 5 L 4009/94 - Beschl. v. 24.8.1995 - 5 M 5099/95 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1994 - 12 B 1760/94

    Bevorzugung Schwerbehinderter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95
    Danach ist es rechtlich zwingend geboten, in den Fällen, in denen ein intern höherbewerteter Dienstposten ohne Zuordnung einer bestimmten Planstelle übertragen wird, das gesamte Auswahlverfahren beginnend mit der Ausschreibung des Dienstpostens über die Auswahl der Bewerber bis hin zur Ableistung einer Probezeit und der endgültigen Übertragung des Dienstpostens, unter uneingeschränkter Beachtung des Leistungsgrundsatzes zu betreiben (OVG Münster, Beschl. v. 30.8.1985, NVwZ 1986, 773, Beschl. v. 20.7.1992, DÖD 1993, 143, Beschl. v. 21.9.1994, ZBR 1995, 80 = DVBl. 1995, 207).
  • VG Göttingen, 04.07.2012 - 1 A 16/12

    Beförderungsstelle; Organisationsermessen; Planstellenbewirtschaftung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 A 7/09 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 14.09.2011 - 5 LA 161/10 - und 19.12.1995 - 5 M 7168/95 -, jeweils juris) kann ein Beamter von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, wenn diese Rechtsverletzung für die Nichtbeförderung des Beamten kausal war und wenn der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

    Bei der im vorliegenden Fall allein streitbefangenen Zuweisung von Beförderungsstellen handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Bestandteil der mit der nachfolgenden Beförderung einhergehenden Auswahlentscheidung, denn die Planstellenbewirtschaftung muss sich nicht ausschließlich oder primär am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG ausrichten (BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992 - 6 P 32/90 -, Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 19.12.1995 - 5 M 7168/95 - Rn. 8, jeweils zitiert nach juris).

    Durch Entscheidungen der Planstellenbewirtschaftung werden Rechte des an einer Beförderung interessierten Beamten deshalb grundsätzlich nicht unmittelbar berührt (Nds. OVG, Beschluss vom 19.12.1995, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

    Aus diesem Umstand lässt sich jedoch weder die generelle Unzulässigkeit der in vielen Behörden bundesweit praktizierten Topfwirtschaft herleiten (siehe nur die Entscheidungen des OVG Weimar vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - für Thüringen; des OVG Koblenz vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - und vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97 - für Rheinland-Pfalz; des OVG Münster vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 - und vom 28. Mai 2003 - 1 A 3128/00 - für Nordrhein-Westfalen; des VGH München vom 3. Dezember 2002 - 3 CE 02.2619 - für Bayern; des VGH Mannheim vom 8. Februar 1996 - 4 S 47/96 - für Baden-Württemberg; des OVG Lüneburg vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 - für Niedersachsen sowie des BVerwG vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - zwar unter Äußerung rechtlicher Zweifel, aber ohne durchgreifende Bedenken) noch führt dieser Verfahrensmangel in jedem Fall zur Verletzung des subjektiv öffentlichen Rechts eines Beamten auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2012 - 5 ME 121/12

    Anspruch eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn auf Zuweisung von

    Ein solcher Ausschluss ist jedoch zulässig, solange die Stellenzuweisung sachgerechten Kriterien folgt und nicht zu einem willkürlichen Ausschluss Einzelner führt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.12.1995 - 5 M 7168/95 -, juris Rn. 9).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates

    Bedenken könnten sich insoweit aus der Eigenart der vom Antragsgegner im Auswahlverfahren offenbar praktizierten Topfwirtschaft ergeben (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 1995 - 4 S 4/95 -, ESVGH 45, 251; HessVGH, Beschlüsse vom 27. März 2007 - 1 TG 27/07 -, Juris, vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622, und vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 -, NVwZ-RR 1998, 446; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 -, NdsVBl 1996, 133; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 -, Juris, und vom 28. Mai 2003 - 1 A 3128/00 -, IÖD 2004, 17; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97 -, IÖD 1997, 260).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 155/21

    Vergütung eines Revisors bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung einer Vergütung

    Eine andere Beurteilung mag dann in Betracht zu ziehen sein, wenn eine Manipulation des Haushaltssatzungsgebers zum Nachteil eines bestimmten Beamten festgestellt werden kann (BVerwG 31.05.1990 - 2 C 16/89 - Rn. 22 f. mwN., juris; OVG Lüneburg 19.12.1995 - 5 M 7168/95 - Rn. 9, juris).
  • OVG Thüringen, 08.04.2011 - 2 EO 192/09

    Beurteilung bei Beförderung im Beurteilungszeitraum

    Sie ist trotz einiger Bedenken von der Rechtsprechung im Wesentlichen letztlich unbeanstandet geblieben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - BVerwGE 124, 356 [363], unter Hinweis auf die rechtliche Zweifelhaftigkeit im Hinblick auf §§ 18 ff. BBesG; ferner Beschluss vom 7. Juli 2008 - 6 P 13/07 - BVerwGE 131, 267 [269], m. w. Nw.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 1996 - 4 S 47/96 - Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 CE 02.2619 - Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 B 217/10 - ZBR 2011, 45, m. w. N. zur Rspr. des VGH; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, u. a. grundlegender Beschluss vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 1995 - 3 M 1/95 - Juris; VG Weimar, Beschluss vom 21. August 2007 - 4 E 892/07 We - n. v.).
  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10

    Konkurrentenstreit und Bewerberverfahrensanspruch - Zulässigkeit von

    Aus diesem Umstand lässt sich jedoch weder die generelle Unzulässigkeit der in vielen Behörden bundesweit praktizierten Topfwirtschaft herleiten (vgl. Entscheidungen des OVG Weimar vom 24.09.2007 - 2 EO 581/06 - für Thüringen; des OVG Koblenz vom 17.09.2007 - 2 B 10807/07 - und vom 30.01.1997 - 2 B 10052/97 -für Rheinland-Pfalz; des OVG Münster vom 06.09.2007 - 1 B 754/07 - und vom 28.05.2003 - 1 A 3128/00 - für Nordrhein-Westfalen; des VGH München vom 03.12.2002 - 3 CE 02.2619 - für Bayern; des VGH Mannheim vom 08.02.1996 - 4 S 47/96 - für Baden-Württemberg; des OVG Lüneburg vom 19.12.1995 - 5 M 7168/95 - für Niedersachsen sowie des BVerwG vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 - zwar unter Äußerung rechtlicher Zweifel, aber ohne letztlich durchgreifende Bedenken für den Bund) noch führt dieser Verfahrensmangel in jedem Fall zur Verletzung des subjektiv-öffentlichen Rechts eines Beamten auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung.
  • VG Köln, 27.10.2014 - 15 K 2583/12

    Anspruch eines Fernmeldebeamten auf eine Beförderung in einem bestimmten

    vgl. insoweit Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.12.1995 - 5 M 7168/95 - ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 07.07.2008 - 6 B 767/08 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.08.2005 - 2 A 10372/05 -, sämtlich veröffentlicht in Juris.
  • VG Osnabrück, 18.02.2013 - 3 B 36/12

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Beurteilungsverfahrensanspruch; Sonderurlaub;

    Hieraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass als Ausfluss dieses Organisationsermessens die Planstellen auf bestimmte, abgegrenzte Personenkreise aufgeteilt werden könnten mit der Folge, dass der Anwendungsbereich des Bestenauslesegrundsatzes aus Art. 33 Abs. 2 GG in personeller Hinsicht durch eine derartige Organisationsentscheidung begrenzt werden könnte (so aber wohl Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 1995, - 5 M 7168/95 -, NdsVBl 1996, 133 - 134; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Juli 2008, - 6 B 767/08 -, Juris [Rn. 6]; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. August 2005, - 2 A 10372/05 -, Schütz BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 131).
  • VG Köln, 13.12.2011 - 15 L 1428/11

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs eines Beamten im

    vgl. insoweit Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.12.1995 - 5 M 7168/95 - ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 07.07.2008 - 6 B 767/08 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.08.2005 - 2 A 10372/05 -, sämtlich veröffentlicht in Juris.
  • VG Göttingen, 01.11.2002 - 3 B 3467/02

    Anforderungsprofil; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Laufbahnbefähigung

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