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   OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95 (https://dejure.org/1997,11831)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.1997 - 2 L 196/95 (https://dejure.org/1997,11831)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 2 L 196/95 (https://dejure.org/1997,11831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NordÖR 1998, 43
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
    Dieses Vorbringen rechtfertigt keine einheitliche Maßstabsgestaltung in dem von dem Beklagten gewählten Sinn, weil damit ein hierfür erforderliches strukturell weitgehend homogenes Abrechnungsgebiet in haushaltsähnlichen Größenordnungen (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 - Die Gemeinde 1994, 392/394) nicht schlüssig dargetan ist.

    Sie sind folglich einer jeweils gesonderten Betrachtung zu unterziehen, weil ihnen insoweit zwei selbständige Leistungen unterworfen sind, die jede für sich einem besonderen Gebührentatbestand zugeordnet ist und für die die Gebühr nach verschiedenen Bemessungsgrundlagen erhoben werden (vgl. Thiem/Böttcher, a.a.0., § 6 KAG, Rdnr. 49 a.E.; Urt. d. Senats v. 29.09.1994 - 2 L 93/93 - a.a.0.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1974 - III C 5/73
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
    Dabei verkennt der Beklagte, daß diese Regelung bei wortgetreuer Auslegung dem Sinn von Entgeltabgaben und den für sie geltenden Grundprinzipien nicht gerecht werden würde und deshalb verfassungskonform als Ausnahmeregelung für im wesentlichen gleichartige Verhältnisse auszulegen ist (vgl. Thiem/Böttcher, KAG Schl.-Holst., Loseblattsammlung, Stand: 8. Lfg. Dezember 1995, § 6 KAG, Rdnr. 483; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.07.1974 - III C 5/73 - Die Gemeinde 1974, 366, u. Urt. v. 21.04.1983 - 14 C 1/81 - Die Gemeinde 1984, 26).

    Das bedeutet, daß auch bei der Grundgebühr Veranlagungsmaßstab und Gebührensatz die Gleichbehandlung aller Gebührenpflichtigen gewährleisten müssen (OVG Lüneburg, Urt. v. 18.07.1974, a.a.O.) mit der Folge, daß wesentlichen Unterschieden Rechnung zu tragen ist.

  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
    Das Bundesverwaltungsgericht folgt darin der bisher schon gefestigten Rechtsprechung, wonach ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nur vorliegt, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt mißbraucht, daß sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden läßt, so daß die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muß (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933/935; BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33/34).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
    Das Bundesverwaltungsgericht folgt darin der bisher schon gefestigten Rechtsprechung, wonach ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nur vorliegt, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt mißbraucht, daß sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden läßt, so daß die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muß (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933/935; BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33/34).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
    Auch vermag der unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1994 (- 8 C 21.92 - KStZ 1995, 54/55) geltend gemachte Gestaltungsspielraum des Ortsgesetzgebers für sein Satzungsrecht nicht zugunsten des Beklagten durchzugreifen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88

    Rechtmäßigkeit von Abfallbeseitigungsgebührengegen im Falle ihrer Erhebung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
    Bei der Abfallentsorgung geschieht dies in der Weise, daß für das anschlußpflichtige Grundstück (vgl. § 4 Abs. 3 AWS) der vorgeschriebene Abfallbehälter oder die vorgesehenen Abfallbeutel bereitgestellt werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 29.01.1991 - 9 A 765/88 - UA S. 12 f., zitiert bei Thiem/Böttcher, a.a.0., § 6 KAG, Rdnr. 51).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 316/13

    Abfallgebühr; Abfallgebührensatzung; Behälterabfuhr; Behältervolumenmaßstab;

    "Danach ist die Grundgebühr nach einem Maßstab zu bemessen, der im Wesentlichen an der Vorhalteleistung und an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (vgl. Senatsurteil vom 27.06.2011 a. a. O. mit Verweis auf den Beschluss des Senats vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172 und Urteil vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.1997 - 2 L 196/95 - NordÖR 1998, 43): Hierzu darf die Grundgebühr - bei Beachtung der Verwaltungspraktikabilität und der besonderen örtlichen Verhältnisse - nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

    Bedenken gegen die Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr bestehen aber deswegen, weil die Verhältnisse im Gebiet der Beklagten hinsichtlich der Abwasserbeseitigung große Unterschiede aufweisen und die Gleichbehandlung einer Wohnung mit einem großen Gewerbebetrieb mit hohem Wasserverbrauch, der als eine Abrechnungseinheit behandelt wird, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. Senatsurt. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, Die Gemeinde 2005, 46 = NordÖR 2003, 424 = SchlHA 2003, 255 = ZKF 2003, 154; Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09

    Einstellung von abfallmengenabhängigen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühr

    Danach ist die Grundgebühr nach einem Maßstab zu bemessen, der im Wesentlichen an der Vorhalteleistung und an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (vgl. Beschluss des Senats vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 und Urteil vom 20.1.2000 - 9 L 2396/99 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.5.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).

    Stattdessen geht der erkennende Senat insbesondere mit Blick auf die Regelung in § 3 AES 2007 zum Umfang der Abfallentsorgung im Gebiet des Beklagten davon aus, dass die einzelnen Benutzer in deutlich unterschiedlichem Maße, vor allem die unter Ziffern 2 bis 6 genannten Benutzer in deutlich höherem Maße im Vergleich zu den in Nr. 1 genannten Benutzern, von den Vorhalte- und Bereitstellungsleistungen profitieren (ähnlich: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.5.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43; auch Thür. OVG, Urteil vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/04 -, a.a.O., wonach bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken gewöhnlich mehr Abfall anfalle, was zu einem höheren Umfang der für diese Grundstücke vorzuhaltenden Höchstlastkapazität führe).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2012 - 9 KN 47/10

    Rechtfertigung einer unterschiedlichen Gebührenbemessung innerhalb einer

    Danach ist die Grundgebühr nach einem Maßstab zu bemessen, der im Wesentlichen an der Vorhalteleistung und an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (vgl. Senatsurteil vom 27.06.2011 a. a. O. mit Verweis auf den Beschluss des Senats vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172 und Urteil vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.1997 - 2 L 196/95 - NordÖR 1998, 43): Hierzu darf die Grundgebühr - bei Beachtung der Verwaltungspraktikabilität und der besonderen örtlichen Verhältnisse - nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2003 - 4 K 7/01

    Grundgebühr, Benutzungseinheit, Haushaltsmaßstab, Biotonne, Personalkosten,

    Demgemäß vermag der Senat die von der Antragstellerin zitierte Rechtsauffassung des OVG Schleswig in der Entscheidung vom 27. Mai 1997 nicht zu teilen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97

    Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften;

    Ihre Höhe hat sich an Umfang und Art der aus der Vorhalteleistung jederzeit abrufbaren Arbeitsleistung zu orientieren (Urt. d. Senats v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, SchlHA 1994, 311 u. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).

    Das bedeutet, daß auch bei der Grundgebühr Veranlagungsmaßstab und Gebührensatz die Gleichbehandlung aller Gebührenpflichtigen gewährleisten müssen mit der Folge, daß wesentlichen Unterschieden Rechnung zu tragen ist (Urt. d. Senats v. 27.05.1997, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 20.06.2013 - 2 A 2420/12

    Vereinbarkeit der Erhebung einer Grundgebühr im Abfallentsorgungsrecht mit dem

    Danach ist die Grundgebühr nach einem Maßstab zu bemessen, der im Wesentlichen an der Vorhalteleistung und an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (vgl. Beschluss des Senats vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 und Urteil vom 20.1.2000 - 9 L 2396/99 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.5.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).
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