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   OVG Bremen, 09.05.2003 - 1 B 181/03   

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OVG Bremen, 09.05.2003 - 1 B 181/03 (https://dejure.org/2003,16421)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.05.2003 - 1 B 181/03 (https://dejure.org/2003,16421)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 1 B 181/03 (https://dejure.org/2003,16421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bremen.de PDF

    Wahlplakate - Festlegung einer Obergrenze durch die Gemeinde

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremLStr § 18 Abs 4; GG Art 21; PartG § 5 Abs 1 S 2; VwGO § 123
    Wahlplakate; Festlegung einer Obergrenze durch die Gemeinde - Wahlkampf; Wahlplakate

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhängung bzw. Aufstellung von Wahlplakaten im öffentlichen Straßenraum; Erteilung von straßenrechtlicher Sondernutzung; Begrenzungs-und Verteilungskonzept für Wahlplakate; Verteilung der auf die einzelnen Parteien entfallenden Kontingente nach dem Prinzip der ...

  • Judicialis

    GG Art. 21; ; PartG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; BremLStrG § 18 Abs. 4; ; VwGO § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NordÖR 2003, 251
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72

    Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer

    Auszug aus OVG Bremen, 09.05.2003 - 1 B 181/03
    Die Verteilung der auf die einzelnen Parteien entfallenen Kontingente erfolgt dann nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit (§ 5 Abs. 1 S. 2 PartG; BVerwG, U. v. 13.12.1974, a.a.O., (288().

    Die Wahlsichtwerbung stellt gerade für diese Parteien ein wirkungsvolles Mittel dar, der Wahlbevölkerung ihre Vorstellungen bekannt zu machen (BVerwG, U. v. 13.12.1974 - VII C 43/72 - BVerwGE 47, S. 293 (297().

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus OVG Bremen, 09.05.2003 - 1 B 181/03
    Allerdings schränken die Bedeutung der Wahlen für einen demokratischen Staat (vgl. Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG und Art. 38 Abs. 1 GG) und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen, wie sie sich aus Art. 21 GG §§ 1 ff. PartG ergibt, das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten durch Parteien in so erheblichem Umfang ein, dass jedenfalls für den Regelfall ein Anspruch einer Partei auf Erlaubnis besteht (BVerwG, U. v. 13.12.1974 - VII C 42/72 - BVerGE 47, S. 280 (283().
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 1 M 145/11

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von

    Noch weitergehender wird in der Literatur der Standpunkt eingenommen, solange mit der Sichtwerbung keine Gefahren für andere Rechtsgüter einhergingen, sei es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, die Aufstellung von Plakatständern zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Parteien zu reglementieren (vgl. Ipsen, in: Ipsen, ParteienG, § 5 Rn. 28 f.; vgl. ähnlich OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, NordÖR 2003, 251 - zitiert nach juris).

    Das Verwaltungsgericht hat schließlich zutreffend darauf hingewiesen, dass auch gerichtliche Entscheidungen vorliegen, denen Aufstellungsort/Einwohnerzahlquoten zugrunde lagen, die zwischen den vorstehend genannten Eckpunkten liegen (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, NordÖR 2003, 251 , das eine Quote von einem Plakat pro 50 Einwohner verwirft, weil für die entsprechende rechnerische Ableitung keine tragfähigen Sachgründe benannt worden seien).

    Mit alledem sind keine tragfähigen Sachgründe benannt worden, die es rechtfertigen bzw. als ermessensfehlerfreie Entscheidung erscheinen lassen könnten, die Wahlwerbung des Antragstellers wie geschehen zu beschneiden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, NordÖR 2003, 251 - zitiert nach juris).

    Das Straßenrecht ist kein Instrument, um gezielt auf die Wahlkampfführung einzuwirken (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2011 - 1 M 127/11

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von

    Noch weitergehender wird in der Literatur der Standpunkt eingenommen, solange mit der Sichtwerbung keine Gefahren für andere Rechtsgüter einhergingen, sei es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, die Aufstellung von Plakatständern zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Parteien zu reglementieren (vgl. Ipsen, in: Ipsen, ParteienG, § 5 Rn. 28 f.; vgl. ähnlich OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, NordÖR 2003, 251 - zitiert nach juris).

    Das Verwaltungsgericht hat schließlich zutreffend darauf hingewiesen, dass auch gerichtliche Entscheidungen vorliegen, denen Aufstellungsort/Einwohnerzahlquoten zugrunde lagen, die zwischen den vorstehend genannten Eckpunkten liegen (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, NordÖR 2003, 251 , das eine Quote von einem Plakat pro 50 Einwohner verwirft, weil für die entsprechende rechnerische Ableitung keine tragfähigen Sachgründe benannt worden seien).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 1 M 146/11

    Umfang der Plakatwerbung vor Wahlen: keine festen Quoten

    Noch weitergehender wird in der Literatur der Standpunkt eingenommen, solange mit der Sichtwerbung keine Gefahren für andere Rechtsgüter einhergingen, sei es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, die Aufstellung von Plakatständern zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Parteien zu reglementieren (vgl. Ipsen, in: Ipsen, ParteienG, § 5 Rn. 28 f.; vgl. ähnlich OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, NordÖR 2003, 251 - zitiert nach juris).

    Das Verwaltungsgericht hat schließlich zutreffend darauf hingewiesen, dass auch gerichtliche Entscheidungen vorliegen, denen Aufstellungsort/Einwohnerzahlquoten zugrunde lagen, die zwischen den vorstehend genannten Eckpunkten liegen (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, NordÖR 2003, 251 , das eine Quote von einem Plakat pro 50 Einwohner verwirft, weil für die entsprechende rechnerische Ableitung keine tragfähigen Sachgründe benannt worden seien).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2004 - 11 B 952/04

    Verbot der SPD-Wahlwerbung in Krefeld rechtswidrig

    etwa OVG Bremen, Beschluss vom 9.5.2003 - 1 B 181/03 -, NordÖR 2003, 251.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 LB 92/15

    Inhalt des Widerspruchsbescheids nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens;

    Soweit der Beklagte darauf abstellt, dass Wahlsichtwerbung durch das Aufkommen von Sozialen Medien an Bedeutung verloren hat, verkennt er, dass es in erster Linie Sache der Parteien ist, die Art und den Stil ihrer Wahlpropaganda zu bestimmen (OVG Bremen, Beschl. v. 09.05.2003 - 1 B 181/03 -, juris Rn. 6).
  • VG Dessau, 02.02.2006 - 3 B 21/06

    Kein Anspruch der MLPD auf 400 Wahlplakate im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft

    Ein solcher Anspruch besteht aber nicht schrankenlos, wobei die Ablehnung eines Antrags nur erfolgen kann, wenn höherrangige Gesichtspunkte (Sicherheit des Verkehrs, Schutz des Stadtbildes vor Verunstaltung) im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1974 - VII C 42/72 - BVerwGE 47, 280, 283; OVG Bremen, Beschl. v. 09. Mai 2003 - 1 B 181/03 -juris).

    Die Verteilung der auf die einzelnen Parteien entfallenden Kontingente erfolgt hierbei nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit, wobei die Beschränkung in keinem Fall dazu führen darf, dass kleinere Parteien in ihrer Wahlwerbung behindert werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 PartG ; BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1974 - VII C 42/72 - a.a.O; OVG Bremen, Beschl. v. 09. Mai 2003, 1 B 181/03 - a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2017 - 14 L 1316/17

    Sondernutzungserlaubnis, Wahlplakate, Bezeichnung "Nazi Kiez", Bewertung

    vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9. Mai 2003 -1 B 181/03-, NordÖR 2003, 251.
  • VG Minden, 27.07.2004 - 9 L 582/04

    Stadt muss Wahlplakate wieder aufhängen

    Auch wenn dem Antragsteller ausreichend Raum für Wahlwerbung bliebe, würde ohne den vom Antragsteller begehrten Ausspruch des Gerichts das ihm derzeit zustehende Recht aus der Sondernutzungserlaubnis durch Zeitablauf faktisch entwertet - vgl. zur Wahlwerbung im öffentlichen Raum: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 C 43.72, BVerwGE 47, 293 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 11 B 952/04, juris; OVG Bremen Beschluss vom 09. Mai 2003 - 1 B 181/03 - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 26. Mai 1999 - OVG 1 B 210/99, NordÖR 2000, 70 f.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02. September 1998 - 14 L 2689/98, NWVBl. 1999, 106 ff.; VG Gießen, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 8 G 335/01, NVwZ-RR 2001, 417 f.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 2 F 14/01, juris -.
  • VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07

    Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU

    Dementsprechend besteht in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung Konsens, dass Parteien unabhängig von ihrer jeweiligen politischen Ausrichtung einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.03.1969 - VII C 49.67 in BVerwGE 31, 368, 370; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.09.1985 - 7 B 69/85 in DÖV 1986, 153; OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931, 933; OVG Bautzen, Beschluss vom 12.04.2001 - 3 BS 10/01 in NVwZ 2002, 615; OVG Bremen, Beschluss vom 09.05.2003 - 1 B 181/03 in NordÖR 2003, 251, 252).
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