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   OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02 (https://dejure.org/2004,16002)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.06.2004 - 1 KN 14/02 (https://dejure.org/2004,16002)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 1 KN 14/02 (https://dejure.org/2004,16002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Landschaftsschutzverordnung; Möglichkeit der Auslösung der Anpassungspflicht bei "Beschluss" der Gemeindevertretung über den Flächennutzungsplan; Vorwirkungsmöglichkeit von noch nicht in Kraft getretenden Flächennutzungsplänen bzw. Bebauungsplänen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Naturschutzrecht: Anforderungen an die Entscheidung über die Einbeziehung schutzwürdiger und -bedürftiger Landschaftsteile in eine Landschaftsschutzverordnung, Konkurrenz zum Flächennutzungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NordÖR 2005, 428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Dieser Ermessens- oder Handlungsspielraum, dieses Normsetzungsermessen, ist durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung, d.h. Abwägung, der gegenüberstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (vgl. § 1 Abs. 3 LNatSchG; BVerwG, Beschluss vom 16.06.1988 - 4 B 102.88 -, BRS 48 Nr. 203 sowie Urteil vom 11.12.2003 - 4 CN 10.02 -, NuR 2004, 311 ).

    Kollidieren - wie hier - die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes mit Planungsabsichten einer Gemeinde, hat die untere Naturschutzbehörde die Ziele der Bauleitplanung in den Blick zu nehmen und den betroffenen Belangen von Natur und Landschaft "abwägend" gegenüberzustellen (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 4 CN 10.02 -, a.a.O., S. 312).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96

    Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Die ausdehnende analoge Anwendung dieser Ausnahmevorschriften bzw. des darin zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedankens auf den vorliegenden Fall widerspräche daher nach Auffassung des Senats der Gesetzessystematik, dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers, und ist daher unzulässig (ebenso: Gierke, a.a.O., § 7 RdNr. 96, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.1997 - 8 S 991/96 - a.A.: Bielenberg/Runkel, a.a.O., § 7 RdNr. 13).

    Entsprechendes gilt, wenn die Planung bzw. Rechtssetzung dieses Dritten eine hinreichend konkrete und verfestigte, nicht notwendig bereits verbindliche gemeindliche Planung unmöglich machte oder nachhaltig beeinträchtigte (BVerwG, Beschl. v. 23.03.1993 - 7 B 126.92 -, Buchholz Art. 28 GG Nr. 92; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.01.1997 - 8 S 991/96 -).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Das Planungsermessen ist der planenden Gemeinde erst auf der dann folgenden Stufe der Abwägung eingeräumt, d.h. wenn es darum geht, sich zwischen konkurrierenden, objektiv richtig gewichteten Belangen, die zur objektiven Gewichtigkeit der jeweils anderen Belange gerade nicht außer Verhältnis stehen, für die Bevorzugung des einen und damit gleichzeitig für die Zurückstellung des anderen zu entscheiden (zum Gebot gerechter Abwägung, vgl. die Urt. des BVerwG v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 , v. 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 und v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ; speziell zum behandelten Problemkreis, vgl. das Urt. des Senats v. 11.09.2003 - 1 KN 10/01 -).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Das Planungsermessen ist der planenden Gemeinde erst auf der dann folgenden Stufe der Abwägung eingeräumt, d.h. wenn es darum geht, sich zwischen konkurrierenden, objektiv richtig gewichteten Belangen, die zur objektiven Gewichtigkeit der jeweils anderen Belange gerade nicht außer Verhältnis stehen, für die Bevorzugung des einen und damit gleichzeitig für die Zurückstellung des anderen zu entscheiden (zum Gebot gerechter Abwägung, vgl. die Urt. des BVerwG v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 , v. 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 und v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ; speziell zum behandelten Problemkreis, vgl. das Urt. des Senats v. 11.09.2003 - 1 KN 10/01 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2003 - 1 KN 10/01

    Abwägung, Antragsbefugnis, Ausgleichsmaßnahme, Belang, Eigentumswechsel, Gewicht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Das Planungsermessen ist der planenden Gemeinde erst auf der dann folgenden Stufe der Abwägung eingeräumt, d.h. wenn es darum geht, sich zwischen konkurrierenden, objektiv richtig gewichteten Belangen, die zur objektiven Gewichtigkeit der jeweils anderen Belange gerade nicht außer Verhältnis stehen, für die Bevorzugung des einen und damit gleichzeitig für die Zurückstellung des anderen zu entscheiden (zum Gebot gerechter Abwägung, vgl. die Urt. des BVerwG v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 , v. 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 und v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ; speziell zum behandelten Problemkreis, vgl. das Urt. des Senats v. 11.09.2003 - 1 KN 10/01 -).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Das Planungsermessen ist der planenden Gemeinde erst auf der dann folgenden Stufe der Abwägung eingeräumt, d.h. wenn es darum geht, sich zwischen konkurrierenden, objektiv richtig gewichteten Belangen, die zur objektiven Gewichtigkeit der jeweils anderen Belange gerade nicht außer Verhältnis stehen, für die Bevorzugung des einen und damit gleichzeitig für die Zurückstellung des anderen zu entscheiden (zum Gebot gerechter Abwägung, vgl. die Urt. des BVerwG v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 , v. 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 und v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ; speziell zum behandelten Problemkreis, vgl. das Urt. des Senats v. 11.09.2003 - 1 KN 10/01 -).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Das Planungsermessen ist der planenden Gemeinde erst auf der dann folgenden Stufe der Abwägung eingeräumt, d.h. wenn es darum geht, sich zwischen konkurrierenden, objektiv richtig gewichteten Belangen, die zur objektiven Gewichtigkeit der jeweils anderen Belange gerade nicht außer Verhältnis stehen, für die Bevorzugung des einen und damit gleichzeitig für die Zurückstellung des anderen zu entscheiden (zum Gebot gerechter Abwägung, vgl. die Urt. des BVerwG v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 , v. 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 und v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ; speziell zum behandelten Problemkreis, vgl. das Urt. des Senats v. 11.09.2003 - 1 KN 10/01 -).
  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 LNatSchG räumt der unteren Naturschutzbehörde insoweit einen Ermessensspielraum ein, dem auch bei der gerichtlichen Kontrolle Rechnung zu tragen ist (BVerwG, Beschluss vom 18.07.1997 - 4 BN 5.97 -, NVwZ-RR 1998, 225 ff, 226).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1986 - 5 S 2110/85

    Gleichzeitige Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes und eines flächenhaften

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Zwar ist der Antragsgegner öffentlicher Planungsträger in diesem Sinne, weil eine Landschaftsschutzverordnung mit den darin enthaltenen (gebietsbezogenen) Verboten, Erlaubnisvorbehalten und sonstigen Regelungen einer raumbeeinflussenden Fachplanung - im engeren Sinne - gleichzusetzen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.1986 - 5 S 2110/85 -, BRS 46 Nr. 209 und Urteil vom 08.07.1991 - 5 S 271/90 -, UPR 1992, 70 ; BayVGH, Urteil vom 28.10.1994 - 9 N 87.03911 und 90.00928 -, NuR 1995, 286 ; Gierke in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB , § 7 RdNr. 65, 75, 75a; Bielenberg/Runkel in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar zum BauGB , § 7 Rd.Nr. 4; Gaentzsch in: Berliner Kommentar zum BauGB , 3. Auflage, § 7 RdNr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 5 S 271/90

    Darstellungen im Flächennutzungsplan - Einbeziehung in den Geltungsbereich einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02
    Zwar ist der Antragsgegner öffentlicher Planungsträger in diesem Sinne, weil eine Landschaftsschutzverordnung mit den darin enthaltenen (gebietsbezogenen) Verboten, Erlaubnisvorbehalten und sonstigen Regelungen einer raumbeeinflussenden Fachplanung - im engeren Sinne - gleichzusetzen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.1986 - 5 S 2110/85 -, BRS 46 Nr. 209 und Urteil vom 08.07.1991 - 5 S 271/90 -, UPR 1992, 70 ; BayVGH, Urteil vom 28.10.1994 - 9 N 87.03911 und 90.00928 -, NuR 1995, 286 ; Gierke in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB , § 7 RdNr. 65, 75, 75a; Bielenberg/Runkel in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar zum BauGB , § 7 Rd.Nr. 4; Gaentzsch in: Berliner Kommentar zum BauGB , 3. Auflage, § 7 RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 28.10.1994 - 9 N 87.03911

    Naturschutzrecht: Schutzgebiet einer Landschaftsbestandteil-Verordnung,

  • BVerwG, 23.03.1993 - 7 B 126.92

    Selbstverwaltung - Bahnhofsname

  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

  • BVerwG, 06.12.1963 - I B 171.63
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 25/06

    Erforderlichkeit eines Erörterungstermins oder einer Ergebnismitteilung nach NatG

    Dieser Abwägungsvorgang ist in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer sowie der Entwicklungsinteressen der Antragstellerin auf der anderen Seite geprägt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 16.06.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020 f.; Urt. v. 11.12.2003 - 4 CN 10.02 -, NuR 2004, 311 - zitiert nach juris; OVG Schleswig, Urt. v. 03.06.2004 - 1 KN 14/02 -, NordÖR 2005, 428 - zitiert nach juris).

    Kollidieren die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes mit Planungsabsichten einer Gemeinde, hat die untere Naturschutzbehörde die Ziele der Bauleitplanung in den Blick zu nehmen und den betroffenen Belangen von Natur und Landschaft "abwägend" gegenüberzustellen (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 4 CN 10.02 -, NuR 2004, 311 - zitiert nach juris; OVG Schleswig, Urt. v. 03.06.2004 - 1 KN 14/02 -, NordÖR 2005, 428 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.01.1995 - 5 S 227/94 -, NVwZ-RR 1996, 14 - zitiert nach juris).

  • VG Arnsberg, 18.12.2018 - 4 K 8500/17

    Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Sundern ist unwirksam

    Neben der möglichen Einschaltung übergeordneter Behörden steht der Gemeinde, soweit sie eine Verletzung ihrer Planungshoheit infolge zu weitgehender landschaftsschutzrechtlicher Restriktionen geltend macht, vgl. zur denkbaren Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen etwa Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 -, JURIS; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 KN 717/07 -, JURIS Rz.40 ff.; OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 3. Juni 2004 - 1 KN 14/02 -, JURIS, und Beschluss vom 10. November 2009 - 1 LA 41/09 -, JURIS; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2002 - 8 A 778/01 -, JURIS Rz.3 ff., dabei grundsätzlich auch der Rechtsweg offen, wobei - wie klarstellend anzumerken ist - nicht allein eine vollständigen Entlassung der Konzentrationszonen aus dem Landschaftsschutz als Ziel in Betracht kommt, sondern etwa auch eine Änderung des Landschaftsplans (vgl. § 20 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW), mit der bei Fortbestand des Bauverbots im Übrigen lediglich Windenergieanlagen hiervon ausgenommen werden.
  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 4 C 7/15

    Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes, Ermessen; Herauslösen von Flächen,

    Das Ermessen ist durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägung der gegenüberstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (OVG Schl.- H., Urt. v. 3. Juni 2004 - 1 KN 14/02 -, juris Rn. 34).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09

    Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit durch eine

    Dabei sind ggf. mit der Planung verfolgte gemeindliche Aufgaben zu berücksichtigen (Urt. des Senats v. 03.06.2004, 1 KN14/02, NordÖR 2005, 428).
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