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   OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03   

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OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03 (https://dejure.org/2006,6077)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2006 - 3 Bf 442/03 (https://dejure.org/2006,6077)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2006 - 3 Bf 442/03 (https://dejure.org/2006,6077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von geheimgehaltenen nachrichtendienstlich gewonnenen Erkenntnissen eines Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Feststellung eines Hinderungsgrundes für eine Einbürgerung; Rückschlüsse auf die fortbestehende innere Verbundenheit eines Ausländers mit ...

  • Judicialis

    AuslG 1990 § 86 Nr. 2; ; StAG § 11 Satz 1 Nr. 2; ; HmbVerfSchG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 209 (Ls.)
  • NordÖR 2006, 466
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03
    Wenn das Verwaltungsgericht vor diesem Hintergrund im Rahmen seiner Beweiswürdigung die Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich der Demonstrationen in den Jahren 1998 und 1999 als "plausibel" bezeichnet, sie auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung sinngemäß als nicht weiter aufklärbare Tatsache mit minderem Beweiswert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999, - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101 S. 101, 126) berücksichtigt und dann zu dem Ergebnis kommt, dass der Kläger nach wie vor als Sympathisant der PKK bzw. der KADEK anzusehen sei, so zeigt der Zulassungsantrag bezüglich dieser Beweiswürdigung keine Fehler auf.

    Nach dieser Rechtsprechung (BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999, BVerfGE 101 S. 106) darf die in Art. 19 Abs. 4 GG garantierte Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch dann nicht in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden, wenn eine Behörde sich gegenüber dem Auskunftsbegehren eines Bürgers auf Geheimhaltungsgründe beruft und sich diese Gründe gerade auch auf die allein als Beweismittel in Betracht kommenden Verwaltungsvorgänge beziehen, in denen die für das Verwaltungsverfahren und sein Ergebnis relevanten Sachverhalte dokumentiert sind.

  • VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901

    Zulassungsantrag; Einbürgerung; Unterstützung; Bestrebungen; Gefährdung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03
    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -, Juris; VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, Juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 11 StAG, Rdnr. 152).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03
    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -, Juris; VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, Juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 11 StAG, Rdnr. 152).
  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03
    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -, Juris; VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, Juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 11 StAG, Rdnr. 152).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03
    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -, Juris; VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, Juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 11 StAG, Rdnr. 152).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 Satz 1111/01, juris, Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03, juris, Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01, juris, Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03, juris, Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, juris Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 -, juris Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03 -, juris Rn. 38.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01, juris, Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03, juris, Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.
  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 906/08

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtung, bei der auch Ausländern zustehende Grundrechte wie Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG zu berücksichtigen sind; andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen herangezogen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2008, 3 Bf 345/06.Z, juris; Beschl. v. 07.04.2006, 3 Bf 442/03, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.07.2002, 13 S 1111/01, juris, Rn. 40; Berlit , in: GK-StAR, Stand Oktober 2005, § 11 StAG, Rn. 88 f.).

    Hieraus folgt aber nicht, dass politische Aktivitäten, die grundrechtlich geschützt oder einfachrechtlich erlaubt sind, bei der Prüfung nach § 11 S. 1 Nr. 1 StAG völlig außer Betracht zu bleiben haben (OVG Hamburg, Beschl. v. 07.04.2006, 3 Bf 442/03, juris, Rn. 14).

    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 07.04.2006, 3 Bf 442/03, juris; Urt. v. 06.12.2005, 3 Bf 172/04, juris, m.w.N.; siehe auch VG Hamburg, Urt. v. 06.02.2007, 10 K 1773/06, juris).

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen hängen ab von Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung der in § 11 S. 1 Nr. 1 StAG genannten Bestrebungen entfaltet worden sind und von dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 07.04.2006, a.a.O.; Urt. v. 06.12.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1

    Bei dieser Bewertung zieht der Senat nicht nur die Selbstdarstellung der IGMG und ihre Satzungen oder offiziellen Verlautbarungen, sondern auch die tatsächliche Organisationspolitik, Äußerungen und Aktivitäten von Funktionären und Anhängern, Schulungs- und Propagandamaterial und der IGMG zurechenbare Publikationen als Entscheidungsgrundlage heran (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 -, NJW 1994, 748; Hess. VGH, Beschluss vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 904, jeweils zum Parteienrecht), und in diesem Zusammenhang sind auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes - wenn auch mit minderem Beweiswert - verwertbar (s. etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2006 - 3 Bf 442/03 -, NordÖR 2006, 466 und BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 126; s. auch Berlit a.a.O. Rn 76 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.5.2001 a.a.O. betreffend ICCB; zur Beweislast im Verfassungsschutzrecht siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 6 C 13.07, betr.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Ist dies wie hier nicht möglich, muss das durch die Geheimhaltung entstehende Rechtsschutzdefizit im Rahmen der Beweiswürdigung ausgeglichen werden (Hamb. OVG, Urteil vom 07.04.2006 - 3 Bf 442/03 - NordÖR 2006, 466).
  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

    Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden und das Zeugnis eines Zeugen vom Hörensagen können grundsätzlich verwertet werden, nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81- juris Rn 85 ff.; BVerwG, B. v. 5. März 2002 - 1 B 194/01 - juris Rn 4; BGH, B. v. 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn 2 f.; BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 39 ff.; VGH BW, U. v. 29. September 2010 - 11 S 597/10 - juris Rn 49, U. v. 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn 50; OVG HH, U. v. 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 - juris Rn 9) aufgrund ihres minderen Beweiswertes und zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch nur, wenn noch andere Indizien für die zu beweisenden Tatsachen sprechen.
  • VG Berlin, 21.03.2007 - 2 A 79.04

    Einbürgerung eines Mitglieds der türkischen IGMG

    Notwendig ist vielmehr die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 -, Juris Rn 16 mwN).

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen hängen ab von Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung der in § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG genannten Bestrebungen entfaltet worden sind, und dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind (OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 -, Juris Rn 16 mwN).

  • VG Hamburg, 06.02.2007 - 10 K 1773/06

    Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung

    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtung, bei der auch Ausländern zustehende Grundrechte wie Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG zu berücksichtigen sind; andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen herangezogen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 07.04.2006, 3 Bf 442/03; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.2002, 13 S 1111/01, Abs. 40; Berlit, a.a.O., Rn. 88 f.).

    Dies bestätigen die über ihn vorliegenden - wenn auch nicht näher konkretisierten - Auskünfte des Landesamtes für Verfassungsschutz vom 16.07.2004, 16.06., 16.12.2005 sowie 10.04.2006 (zur Verwertbarkeit vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 07.04.2006, a.a.O.) und lässt seine anderslautende Erklärung anlässlich der Anhörung vom 19.05.2005 als vollkommen unglaubhaft erscheinen.

  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

  • VG München, 26.10.2009 - M 25 K 08.3264

    Einbürgerung; Aktivitäten für die PKK; Abwenden von der Unterstützung

  • VG Berlin, 01.02.2007 - 2 A 133.06

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

  • OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bf 303/20

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2009 - 11 LB 487/07

    Ausweisungsgrund; Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung;

  • VG Aachen, 28.10.2009 - 8 K 1733/06

    Ausschluss der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund

  • OVG Hamburg, 18.07.2022 - 5 Bf 85/22

    Zur Berücksichtigung von Unterstützungshandlungen auf der Kommunikationsplattform

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