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   OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11   

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OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 (https://dejure.org/2011,28668)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 (https://dejure.org/2011,28668)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. März 2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 (https://dejure.org/2011,28668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5, VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 60a Abs. 5 S. 2, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 78 Abs. 8, AufenthG § 78 Abs. 6 S. 2, AufenthG § 60a Abs. 4, VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
    Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Widerspruch, Suspensiveffekt, Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NordÖR 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ; Urt. v. 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ-RR 2007, 776 Rn 20; jeweils m.w.Nwn.).
  • OVG Bremen, 12.01.2011 - 1 B 14/11

    Isolierte Anfechtbarkeit einer von der Ausländerbehörde mit einschränkenden

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Insoweit ist die einer Duldung beigefügte auflösende Bedingung nicht mit einer Nebenbestimmung vergleichbar, die der inhaltlichen Ausgestaltung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 AufenthG dient und für die der beschließende Senat kürzlich die isolierte Anfechtbarkeit verneint hat (Beschluss vom 12.01.2011 - 1 B 14/11-).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ; Urt. v. 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ-RR 2007, 776 Rn 20; jeweils m.w.Nwn.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1991 - 1 A 2744/88

    Selbständige Anfechtbarkeit einer einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Allein die Tatsache, dass es sich bei der hier in Streit stehenden Nebenbestimmung um eine auflösende Bedingung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 BremVwVfG) handelt, begründet noch nicht die Notwendigkeit, Rechtsschutz nur in Form einer auf den Erlass des unbedingten Verwaltungsakts gerichteten Verpflichtungsklage zu gewähren (vgl. zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.09.1991 - 1 A 2744/88 - , NVwZ 1993, 488).
  • VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Es mag hier dahinstehen, ob eine auflösende Bedingung der hier streitigen Art durch die Widerrufsregelung in § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG als lex specialis ausgeschlossen (HK-AuslR/Bruns, 2008, Rn 35 zu § 60a AufenthG) oder nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Hailbronner, AuslR, Rn 21 zu § 61 , BayVGH, Beschl. v. 10.09.2008 - 19 C 08.2207 - ) bzw. nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 BremVwVfG (Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Rn 91 zu § 60a ) zulässig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Die Frage, ob eine Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden, der Verwaltungsakt also ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann, ist nach inzwischen herrschender Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 17.10.2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341, vom 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ 2007, 776, vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221, jew. m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - NordÖR 2011, 275; HTK-Ausländerrecht, Rechtsschutz / 2.1.5 03/2013 Nr. 1 m.w.N.; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, § 42 VwGO Rn. 33; GK-AufenthG, § 60a AufenthG Rn. 259 ff., jeweils m.w.N. zum Streitstand), der sich der Senat anschließt (a.A. noch Senatsbeschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 - VBlBW 2008, 353; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2000 - 13 S 2260/99 - InfAuslR 2001, 158), eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des jeweiligen Aufhebungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebung offenkundig von vornherein ausscheidet.

    Sie muss insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, das bedeutet geeignet und erforderlich sein, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, sowie verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 5256/13

    Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer Duldung

    Die einer Duldung beigefügte Nebenbestimmung "Erlischt mit Flugtermin" ist selbstständig anfechtbar und deshalb auch im Wege der Feststellungsklage isoliert überprüfbar, da die Duldung auch ohne die Bedingung sinnvoll erlassen werden konnte (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 6 ff.; anders noch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.9.2000, 13 S 2260/99, InfAuslR 2001, 158 f., juris Rn. 14).

    Die Beifügung einer Nebenbestimmung nach §§ 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG, 36 HmbVwVfG hat im pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn.17) .

    Wenn eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der verfügten Duldung aber nicht ernstlich beabsichtigt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Oldenburg, Beschluss vom 23.1.2013, 11 A 4635/12, juris Rn. 10 f.) oder derzeit als praktisch nicht möglich erscheint (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 24; Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 60a Rn. 96.1), ist die streitbefangene Nebenbestimmung nicht erforderlich und darf deshalb nicht gleichsam automatisch und auf Vorrat den Duldungen beigefügt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 5).

  • VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 4757/13

    Rechtswidrigkeit der Beifügung der auflösenden Bedingung "erlischt mit

    Die auflösende Bedingung als Nebenbestimmung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - der Duldung - durfte selbstständig angefochten werden, da die Duldung auch ohne die Bedingung sinnvoll erlassen werden konnte (so z.B. auch OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 6 ff.; anders noch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.9.2000, 13 S 2260/99, InfAuslR 2001, 158 f., juris Rn. 14).

    Die Beifügung einer Nebenbestimmung nach §§ 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG, 36 HmbVwVfG hat im pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn.17) .

    Wenn eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der verfügten Duldung aber nicht ernstlich beabsichtigt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Oldenburg, Beschluss vom 23.1.2013, 11 A 4635/12, juris Rn. 10 f.) oder derzeit als praktisch nicht möglich erscheint (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 24; Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 60a Rn. 96.1), ist die streitbefangene Nebenbestimmung nicht erforderlich und darf deshalb nicht gleichsam automatisch und auf Vorrat den Duldungen beigefügt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2019 - 11 S 75.18

    Zur isolierten Anfechtbarkeit einer auflösenden Bedingung, die einer

    Die der in Bezug genommenen Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss v. 11. Dezember 2013 - 11 S 2077/13 -, juris Rn 10 f.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss v. 29. März 2011 - 1 B 57/11, juris Rn 7 f.; zur isolierten Anfechtbarkeit der einer Duldung beigefügten auflösenden Bedingung) folgende Annahme des Verwaltungsgerichts, dass davon ausgehend auch die der (begünstigenden) Aufenthaltserlaubnis vom 2. November 2017 beigefügte, die Antragstellerin belastende auflösende Bedingung selbständig anfechtbar sei, lässt danach weder den Schluss zu, dass sie im konkreten Fall im Ergebnis der Begründetheitsprüfung tatsächlich selbständig aufhebbar ist, noch denjenigen, dass es sich bei ihr um einen eigenständigen "sonstigen Verwaltungsakt" handelt.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung;

    Ob die Beifügung der auflösenden Bedingung "Ankündigung des Abschiebungstermins" gemessen an der Rechtsgrundlage (§ 61 Abs. 1e AufenthG n.F., früher § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.) und insbesondere unter Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Anforderungen unter den Aspekten der Bestimmtheit und Rechtsschutzgarantie (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.1.2015 - 10 C 14.1182 -, juris Rn. 22; VG Oldenburg, Beschl. v. 23.1.2013 - 11 A 4635/12 -, juris Rn. 3 ff., 6, 9) sowie Verhältnismäßigkeit (insbesondere zur Vermeidung einer "reinen Vorratsbedingung", bei der eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der Duldung überhaupt nicht beabsichtigt ist, vgl. hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 u. 1 B 67/11 -, juris Rn. 10) rechtmäßig gewesen ist, ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung.
  • VG Stuttgart, 09.02.2012 - 11 K 2593/11

    Ausländerrechtliche Duldung; Beifügung einer auflösenden Bedingung;

    Der Erlass der Nebenbestimmung steht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG   im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde und entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (Anschluss an OVG Bremen, Beschl. v. 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, ).

    Der Erlass der Nebenbestimmung steht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde und entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, Beschl. v. 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, ).

  • VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 118/22
    Eine Nebenbestimmung nach § 61 Abs. 1f AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Betroffenen schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117 -, juris Rn. 26).

    Ob zumindest dann ein Ermessen auszuüben wäre, wenn während des Duldungszeitraums nicht von einer Abschiebung ausgegangen werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021, - 1 B 57/11 -, juris Rn. 10) kann hier dahinstehen, da die Abschiebung während des Duldungszeitraums stattfinden sollte.

  • VG Berlin, 12.07.2019 - 19 L 341.19

    Vorläufiger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht - Gestattung der Beschäftigung

    Soweit es dem Antragsteller darüber hinaus darum bestellt ist, dass die ihm am 16. Mai 2019 verlängerte Duldung nicht gemäß der der Duldung beigefügten Nebenbestimmung "Erlischt bei Besitz eines zur Ausreise bzw. Rückführung berechtigenden Dokuments" vorzeitig ihre Gültigkeit verliert, ist diese Nebenbestimmung in der Hauptsache selbständig mit dem Widerpruch und der Anfechtungsklage angreifbar; demgemäß richtet sich der Eilrechtsschutz insoweit nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - OVG 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, juris Rn. 6 ff.; dem folgend im Ergebnis auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - OVG 12 S 77.15 -, juris Rn. 3; für die selbständige Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung ferner z.B. auch VG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2013 - VG 29 K 6.13 -, juris Rn. 16).

    Auch lässt der Widerspruch des Antragstellers gegen die Nebenbestimmung, den die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers mit Schreiben vom 7. Juni 2019 denn tatsächlich auch bereits erhoben haben, gemäß § 80 Abs. 1 VwGO schon kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung entfalten (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011, a.a.O., Rn. 6).

  • VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 CS 23.535

    Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Duldung

    Das Verwaltungsgericht ist insoweit zu Recht davon ausgegangen, dass eine auflösende Bedingung einer Duldung gemäß § 61 Abs. 1f AufenthG (vorher § 61 Abs. 1e bzw. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) beigefügt werden kann (BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2007 - juris Rn. 4; B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117, 10 C 14.1341 - juris Rn. 25; B.v. 9.7.2019 - 10 C 18.1082 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Bdg, B.v. 7.12.2015 - OVG 12 S 77.15 - juris Rn. 7 <"Erlischt bei Besitz eines zur Ausreise bzw. Rückführung berechtigenden Dokuments">; OVG Hamburg, B.v. 16.11.2004 - 3 Bs 503/04 - juris Rn. 4 ; VG Göttingen, B.v. 31.01.2023 - 1 B 240/22 - juris Rn. 7 <"Die Duldung erlischt mit dem Tage der Abschiebung">; VG Bremen, B.v. 17.12.2018 - 4 K 1052/17 - juris Rn. 24 <"Sofern eine Rückführung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist, erlischt die Duldung ab dem von der Ausländerbehörde bestimmten Ausreisetag">; Hailbronner in Hailbronner, AuslR, AufenthG, § 60a Rn. 142; vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, Stand März 2023, § 60a Rn. 114; Dollinger in Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 60a AufenthG Rn. 67; a.A. Bruns/Hocks in Hofmann, AuslR, 3. Aufl. 2023, § 60a Rn. 76; offenlassend OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - juris Rn. 10).

    Eine Nebenbestimmung i.S.d. § 61 Abs. 1f AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (zu den früheren Normen vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117, 10 C 14.1341 - juris Rn. 26; OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 - juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2014 - 3 M 29.14

    Erlöschen der Duldung bei Besitz eines zur Ausreise berechtigenden Dokumentes

    Nur diese Sach- und Rechtslage ist mit der in § 83 Abs. 2 AufenthG geregelten Versagung der Duldung vergleichbar (s. zur - bejahten - isolierten Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" und der Notwendigkeit eines Vorverfahrens OVG Münster, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, [...] Rn. 6; vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 1998 - SN 66.98 -, [...] Rn. 6; zur bejahten isolierten Anfechtbarkeit einer Wohnsitzauflage und dem Erfordernis eines Vorverfahrens OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, [...] Rn. 39; OVG Koblenz, Beschluss vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03 -, [...] Rn. 5; zur bejahten selbstständigen Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung "Duldung erlischt mit der Bekanntgabe des Rückführungstermins" OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, [...] Rn. 8 ff.; vgl. ferner Funke-Kaiser, in: GK- AufenthG , § 83 Rn. 8 ff.; Hailbronner, in: Ausländerrecht, Kommentar, § 83 AufenthG Rn. 19).

    Zwischen den Nebenbestimmungen und der Aussetzung der Abschiebung bestand keine untrennbare Verbindung (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, [...] Rn. 8 ff.).

  • VG Köln, 01.12.2023 - 12 K 5441/23
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 12 S 3027/21

    Kein Streit nach dem Asylgesetz bei Streit um eine Nebenbestimmung zu einer

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 2 S 47.20

    Duldung; Nebenbestimmung; auflösende Bedingung; Bekanntgabe des

  • VG Schleswig, 21.05.2021 - 11 B 39/21

    Ausländerrecht

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere;

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; Fehlende Heimreisepapiere;

  • VG Oldenburg, 23.01.2013 - 11 A 4635/12

    Auflösende Bedingung; Bestimmtheit; Duldung; Ermessen; Rechtsschutzgarantie

  • VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 59/21

    Ausländerrecht

  • VG München, 08.08.2022 - M 24 E 22.3852

    Nebenbestimmung zur aufenthaltsrechtlichen Duldung

  • VG Köln, 10.01.2023 - 12 K 4022/19
  • VG Oldenburg, 23.01.2013 - 11 A 435/12

    Duldung, auflösende Bedingung, Bestimmtheitsgebot, Bestimmheitsgrundsatz,

  • VG Göttingen, 31.01.2023 - 1 B 240/22

    Auflösende Bedingung; ausländerrechtliche Duldung; Ermessensentscheidung; Keine

  • VG Stade, 26.09.2013 - 3 A 616/13

    Nebenbestimmung, Duldung, Abschiebung, Erlöschen, Widerruf, Ermessen,

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