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   OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17   

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OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17 (https://dejure.org/2017,66696)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - Not 1/17 (https://dejure.org/2017,66696)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - Not 1/17 (https://dejure.org/2017,66696)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Etwas anderes gilt - und zwar unter Anlegung eines strengen Maßstabes - lediglich bei schwerwiegenden persönlichen Gründen oder außergewöhnlichen Härten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2016, 1 WB 28/15, Rn. 36; BayVGH, Urt. v. 26. Januar 2015, 3 B 12.943, Rn. 17, 19; VG Ansbach, Beschl. v. 28. Februar 2008, AN 1 E 0800121, Rn. 32; VG Würzburg, Urt. v. 25.02.2014, B 5 K 11.938, Rn. 28; VG Augsburg, Beschl. v. 16. September 2016, Au 2 E 16.1235, Rn. 24, m. w. Nachw.; jeweils zitiert nach Juris).

    Derartige schwerwiegende persönliche Gründe können im Gesundheitszustand des Betroffenen oder eines seiner Familienangehörigen liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Juli 1992, 1 WB 30/92, Rn. 9, zitiert nach Juris; Plog/Wiedow, BBG, § 28, Rn. 80); nicht hingegen in der schulischen Situation der Kinder, der Ortsgebundenheit des Ehepartners auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder vorhandenem Wohneigentum (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2016, 1 WB 28/15, Rn. 40, 41).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 - 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. November 2013, 1 M 108/13, Rn. 4, 5, zitiert nach Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 80, Rn. 166).

    Der etwaige Mangel der ursprünglich fehlenden Begründung wäre zwischenzeitlich jedenfalls gem. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG geheilt, da die Antragsgegnerin die erforderliche Begründung mit Schreiben vom 7. Juli 2017 (Anlage K 8 zur Klageschrift) nachgeholt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. November 2013, 1 M 108/13, Rn. 9).

  • VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17

    Ablehnung der Versetzung an den Dienstort Köln - Versetzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes bei summarischer Prüfung mit der notwendigen Sicherheit feststellen lässt, dass die Versetzung offensichtlich rechtswidrig ist und es dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seinen Dienst auf dem neuen Posten zu verrichten (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 1. Juni 2017, 6 V 442/17, Rn. 20 unter Verweis auf OVG Saarland, Beschl. v. 28. April 2017, 1 B 358/16, Rn. 10; zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Derartige schwerwiegende persönliche Gründe können im Gesundheitszustand des Betroffenen oder eines seiner Familienangehörigen liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Juli 1992, 1 WB 30/92, Rn. 9, zitiert nach Juris; Plog/Wiedow, BBG, § 28, Rn. 80); nicht hingegen in der schulischen Situation der Kinder, der Ortsgebundenheit des Ehepartners auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder vorhandenem Wohneigentum (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2016, 1 WB 28/15, Rn. 40, 41).
  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 358/16

    Versetzung eines (nach Ablauf einer Beurlaubung) beschäftigungslosen Beamten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes bei summarischer Prüfung mit der notwendigen Sicherheit feststellen lässt, dass die Versetzung offensichtlich rechtswidrig ist und es dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seinen Dienst auf dem neuen Posten zu verrichten (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 1. Juni 2017, 6 V 442/17, Rn. 20 unter Verweis auf OVG Saarland, Beschl. v. 28. April 2017, 1 B 358/16, Rn. 10; zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2013 - 1 B 571/13

    Gewährleistung einer amtsangemessenen Beschäftigung der Beamten im Bereich der

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Im Regelfall muss der durch eine seinen Dienstort verändernde Personalmaßnahme Betroffene aber Nachteile, die aus der Lage des gewählten und aufrechterhaltenen Wohnortes zum (geänderten) Dienstort herrühren, als grundsätzlich seiner persönlichen Sphäre zugehörig hinnehmen (vgl. VG Potsdam, Beschl. v. 10. März 2017, 2 L 49/17, Rn. 18, 19 unter Verweis auf OVG NRW, Beschl. v. 25. September 2013, 1 B 571/13, Rn. 14, zitiert nach Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 01.07.2002 - 9 E 5546/01

    Versetzungsanspruch des Beamten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Gegenüber seiner Pflicht, pünktlich und voll leistungsfähig zum Dienst zu erscheinen und ihn wahrzunehmen, kann sich der Antragsteller daher nicht auf Schwierigkeiten berufen, die aus einer unzweckmäßigen Wohnungswahl resultieren, sondern es ist umgekehrt Sache des Antragstellers, seine Wohnung so zu nehmen, dass er seine Dienstpflichten voll erfüllen kann (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 1. Juli 2002, 9 E 5546/01, Rn. 17; zitiert nach Juris; Plog / Wiedow, BBG, § 72, Rn. 2).
  • VG Potsdam, 10.03.2017 - 2 L 49/17

    Zuweisung einer Bundesbeamtin

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Im Regelfall muss der durch eine seinen Dienstort verändernde Personalmaßnahme Betroffene aber Nachteile, die aus der Lage des gewählten und aufrechterhaltenen Wohnortes zum (geänderten) Dienstort herrühren, als grundsätzlich seiner persönlichen Sphäre zugehörig hinnehmen (vgl. VG Potsdam, Beschl. v. 10. März 2017, 2 L 49/17, Rn. 18, 19 unter Verweis auf OVG NRW, Beschl. v. 25. September 2013, 1 B 571/13, Rn. 14, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1983 - 6 S 2246/83

    Zulassung eines Schaustellers zu einem Volksfest als Verwaltungsakt mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Die gem. §§ 111 b Abs. 1 S. 1 BNotO, 80 Abs. 5 VwGO (vgl. Schippel/Bracker, BNotO, 9. Aufl., § 111 b, Rn. 81) gestellten Anträge vom 11. August 2017 sind bereits unzulässig, weil die Anfechtungsklage des Antragstellers offensichtlich unzulässig ist und damit keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24. September 2009, 8 B 1342/ September AK, Rn. 27, 28; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26. September 2000, 2 M 21/00, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23. September 1983, 6 S 2246/83; jeweils zitiert nach Juris), welche gem. § 80 Abs. 5 VwGO wiederhergestellt oder angeordnet werden könnte.
  • BGH, 10.01.1975 - NotZ 2/74

    Gebrauch des Ermessens der Notarkammer bei der Zuteilung von Notarassessoren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
    Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Überweisung an einen bestimmten Notar, sodass die Entscheidung des Präsidenten der Antragsgegnerin nur auf fehlerfreie Ermessensausübung überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1975, NotZ 2/74, Rn. 16, zitiert nach Juris; Eylmann/Vaasen, BNotO, BeurkG, 4. Aufl., BNotO § 7, Rn. 33; Schippel/Bracker, BNotO, 9. Aufl., § 111 b, Rn. 66).
  • VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 5 K 11.938

    Versetzungsantrag eines Bundespolizeibeamten; Verfügbarkeit eines freien und

  • VG Augsburg, 16.09.2016 - Au 2 E 16.1235

    Keine Versetzung mangels freier Planstellen

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2000 - 2 M 21/00
  • OVG Sachsen, 14.10.1999 - 2 S 637/99

    Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 3 B 12.943

    Beamte, Beamter, Dienstherr, Dienstunfall, Ermessensentscheidung, Personalrat,

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.08.2017 - Not 1/17   

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https://dejure.org/2017,61242
OLG Celle, 21.08.2017 - Not 1/17 (https://dejure.org/2017,61242)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.08.2017 - Not 1/17 (https://dejure.org/2017,61242)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. August 2017 - Not 1/17 (https://dejure.org/2017,61242)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 6/17

    Recht eines Notars zur Nutzung der Bezeichnung "Notariat" statt der gesetzlichen

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 21. August 2017 - Not 1/17 - zuzulassen, wird abgelehnt.

    OLG Celle, Entscheidung vom 21.08.2017 - Not 1/17 -.

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