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   OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05   

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OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05 (https://dejure.org/2007,4777)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2007 - Not 2/05 (https://dejure.org/2007,4777)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - Not 2/05 (https://dejure.org/2007,4777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Notarstellenausschreibung und -besetzung: Anspruch auf Nichtbesetzung und Ausschreibungsabbruch von Notarstellen in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Nichtbesetzung und den Abbruch einer Ausschreibung zur Besetzung von freien Notarstellen; Ausnahmen von der grundsätzlichen Unzulässigkeit eines Antrags auf Unterlassung eines beabsichtigen Verwaltungsakts; Unterlassungsantrag eines amtierenden Notars gegen ...

  • Judicialis

    BNotO § 115; ; BNotO § 4; ; GG Art. 12; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtmäßigkeit der Einrichtung freier Notarstellen im badischen Rechtsgebiet - Schutz des Amtsnotars?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 715
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 1/05

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Wiederbesetzung frei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars werden hingegen als zulässig angesehen, da es insoweit um den nach Art. 12 Abs. 1 GG zu gewährenden Schutz des bereits ausgeübten Berufs gehe (a.a.O., ebenso BVerfG NJW 2005, 45, 46; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BGH DNotZ 2005, 947, 948).

    Die Berufsausübungsfreiheit ist dann berührt, wenn sich eine Maßnahme zwar nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit des Betroffenen bezieht, jedoch deren Rahmenbedingungen gestaltet und infolgedessen in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht, dass sie objektiv eine berufsregelnde Tendenz hat (BVerfG NJW 2005, 45, 46; BGH DNotZ 2005, 947, 948).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH enthält der auch hier anzuwendende § 4 BNotO die erforderliche aber auch in hinreichender Weise konkretisierte Grundlage, mit der die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der bereits amtierenden Notare im gebotenen Umfang gewährleistet wird (BGH DNotZ 2005, 947, 949 f.).

    Danach wäre es mit den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege nicht zu vereinbaren, in einem Amtsgerichtsbezirk so viele Notarstellen zu besetzen, wie gerade noch oder nicht mehr lebensfähig wären (BGH DNotZ 2005, 947, 949; BGHZ 67, 348, 352 f.; BGHZ 73, 54, 56 ff.).

    Bei diesem Verständnis des § 4 BNotO ist gewährleistet, dass die subjektiven Rechte der bereits amtierenden Notare bei der Ausübung des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung gewahrt werden (BGH DNotZ 2005, 947, 949; BGH NJW 2001, 3548; BGH NJW-RR 2004, 861; BGH NJW 1999, 207).

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Es fehlt an der erforderlichen Regelung eines Einzelfalls (BGH NJW 1996, 123, 124; BGH, Beschluss vom 31.03.2003, NotZ 26/02, Umdruck S. 4).

    Dem steht insbesondere der Beschluss des BGH vom 18.09.1995 (NJW 1996, 123) nicht entgegen.

    Der Antrag auf Einrichtung von (weiteren) Notarstellen sei daher unzulässig (a.a.O. NJW 1996, 123, 124, ebenso VerfGH Berlin NJW-RR 2004, 1706, 1707 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Soweit es um den Schutz des bereits ausgeübten Berufs geht (Art. 12 Abs. 1 GG), sind die subjektiven Rechte der Berufsinhaber von der Landesjustizverwaltung aber insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner Aufgaben als unabhängigem und unparteiischem Berater der Parteien ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist (BGH NJW 1996, 123, 124; BGH, Beschluss vom 31.03.2003, NotZ 26/02, Umdruck Seite 5 f.; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BVerfGE 73, 280, 292 und 294; Frenz, a.a.O., § 2 Rn. 14).

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05

    Zuteilung einer Notarstelle an den erfolgreichen Bewerber einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars werden hingegen als zulässig angesehen, da es insoweit um den nach Art. 12 Abs. 1 GG zu gewährenden Schutz des bereits ausgeübten Berufs gehe (a.a.O., ebenso BVerfG NJW 2005, 45, 46; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BGH DNotZ 2005, 947, 948).

    Soweit es um den Schutz des bereits ausgeübten Berufs geht (Art. 12 Abs. 1 GG), sind die subjektiven Rechte der Berufsinhaber von der Landesjustizverwaltung aber insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner Aufgaben als unabhängigem und unparteiischem Berater der Parteien ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist (BGH NJW 1996, 123, 124; BGH, Beschluss vom 31.03.2003, NotZ 26/02, Umdruck Seite 5 f.; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BVerfGE 73, 280, 292 und 294; Frenz, a.a.O., § 2 Rn. 14).

    Darauf hat auch der BGH in seinem Beschluss vom 28.11.2005 (NJW-RR 2006, 639) hingewiesen.

  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 163/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen rein verwaltungsintern wirkende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Der Antrag auf Einrichtung von (weiteren) Notarstellen sei daher unzulässig (a.a.O. NJW 1996, 123, 124, ebenso VerfGH Berlin NJW-RR 2004, 1706, 1707 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Bei der Festsetzung der Zahl der Notarstellen handelt die zuständige öffentlichrechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt, wobei die Bedarfsplanung an den Vorgaben des § 4 BNotO auszurichten ist (BVerfGE 73, 280, 292; BVerfGE 7, 377, 398; VerfGH Berlin NJW-RR 2004, 1706, 1707; Custodis, a.a.O., § 111 Rn. 97; Sandkühler, a.a.O., § 111 Rn. 73).

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 26/02

    Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Es fehlt an der erforderlichen Regelung eines Einzelfalls (BGH NJW 1996, 123, 124; BGH, Beschluss vom 31.03.2003, NotZ 26/02, Umdruck S. 4).

    Soweit es um den Schutz des bereits ausgeübten Berufs geht (Art. 12 Abs. 1 GG), sind die subjektiven Rechte der Berufsinhaber von der Landesjustizverwaltung aber insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner Aufgaben als unabhängigem und unparteiischem Berater der Parteien ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist (BGH NJW 1996, 123, 124; BGH, Beschluss vom 31.03.2003, NotZ 26/02, Umdruck Seite 5 f.; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BVerfGE 73, 280, 292 und 294; Frenz, a.a.O., § 2 Rn. 14).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Soweit es um den Schutz des bereits ausgeübten Berufs geht (Art. 12 Abs. 1 GG), sind die subjektiven Rechte der Berufsinhaber von der Landesjustizverwaltung aber insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner Aufgaben als unabhängigem und unparteiischem Berater der Parteien ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist (BGH NJW 1996, 123, 124; BGH, Beschluss vom 31.03.2003, NotZ 26/02, Umdruck Seite 5 f.; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BVerfGE 73, 280, 292 und 294; Frenz, a.a.O., § 2 Rn. 14).

    Bei der Festsetzung der Zahl der Notarstellen handelt die zuständige öffentlichrechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt, wobei die Bedarfsplanung an den Vorgaben des § 4 BNotO auszurichten ist (BVerfGE 73, 280, 292; BVerfGE 7, 377, 398; VerfGH Berlin NJW-RR 2004, 1706, 1707; Custodis, a.a.O., § 111 Rn. 97; Sandkühler, a.a.O., § 111 Rn. 73).

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars werden hingegen als zulässig angesehen, da es insoweit um den nach Art. 12 Abs. 1 GG zu gewährenden Schutz des bereits ausgeübten Berufs gehe (a.a.O., ebenso BVerfG NJW 2005, 45, 46; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BGH DNotZ 2005, 947, 948).

    Die Berufsausübungsfreiheit ist dann berührt, wenn sich eine Maßnahme zwar nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit des Betroffenen bezieht, jedoch deren Rahmenbedingungen gestaltet und infolgedessen in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht, dass sie objektiv eine berufsregelnde Tendenz hat (BVerfG NJW 2005, 45, 46; BGH DNotZ 2005, 947, 948).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Bei der Festsetzung der Zahl der Notarstellen handelt die zuständige öffentlichrechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt, wobei die Bedarfsplanung an den Vorgaben des § 4 BNotO auszurichten ist (BVerfGE 73, 280, 292; BVerfGE 7, 377, 398; VerfGH Berlin NJW-RR 2004, 1706, 1707; Custodis, a.a.O., § 111 Rn. 97; Sandkühler, a.a.O., § 111 Rn. 73).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 25/03

    Ermessen der Landesjustizverwaltung bei Wiederbesetzung einer freigewordenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Bei diesem Verständnis des § 4 BNotO ist gewährleistet, dass die subjektiven Rechte der bereits amtierenden Notare bei der Ausübung des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung gewahrt werden (BGH DNotZ 2005, 947, 949; BGH NJW 2001, 3548; BGH NJW-RR 2004, 861; BGH NJW 1999, 207).
  • BVerfG, 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05

    Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars gegen Neuregelungen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
    Das BVerfG hat klargestellt, dass verfassungsrechtlich keine Bestandsgarantie für die neben der Besoldung bestehenden Gebührenanteile besteht (BVerfG, Beschluss vom 23.12.2005, 2 BvR 1779/05, Rn. 6).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97

    Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 5/78

    Errichtung neuer Notarstellen

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76

    Notwendigkeit neuer Notarstellen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Februar 2007 - Not 2/05 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anträge der Antragsteller als unzulässig zurückgewiesen werden.
  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07

    Verfassungsmäßigkeit der Bestellung hauptberuflicher Notare in Baden

    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Februar 2007 - Not 2/05 -.
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 11/06

    Notarbestellung: Anwendbarkeit der auf einer Altersbegrenzung basierenden

    Der Antragsteller ist der Auffassung, der Antragsgegner sei im Hinblick auf die beim Senat anhängigen Anträge auf Unterlassung der Ausschreibung von Notarstellen nach § 3 Abs. 1 BNotO (Not 2/05 und Not 7/05) nicht befugt, im jetzigen Zeitpunkt - bis zur rechtskräftigen Entscheidung jener Verfahren - das Besetzungsverfahren für die ausgeschriebenen Stellen fortzuführen.

    Auch der auf die Unterlassungsverfahren Not 2/05 und Not 7/05 (jeweils OLG Stuttgart Notarsenat) bezogene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ebenfalls unzulässig.

  • OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Notarstelle

    Diese Entscheidung obliegt dem Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung und kann von amtierenden Notaren in gewissen Grenzen im Wege eines Unterlassungsanspruchs zur gerichtlichen Nachprüfung gestellt werden (BGH DNotZ 2002, 70; vgl. auch die beim Senat anhängigen Verfahren Not 2/05 und Not 7/05, die die Unterlassung der Ausschreibung der 25 Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen Rechtsgebiet zum Gegenstand haben).
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   OLG Stuttgart, 20.02.2006 - Not 2/05   

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   OLG Brandenburg, 09.05.2006 - Not 2/05   

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   OLG Celle, 06.06.2005 - Not 2/05   

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OLG Celle, Entscheidung vom 06.06.2005 - Not 2/05 (https://dejure.org/2005,57528)
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