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   OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04   

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https://dejure.org/2006,15597
OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04 (https://dejure.org/2006,15597)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2006 - 12 U 446/04 (https://dejure.org/2006,15597)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 12 U 446/04 (https://dejure.org/2006,15597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen einer Reallast als dingliches Recht und einer gesicherten Forderung; Beschränkung der Reallast von Gesetzes wegen auf die Lebenszeit des Berechtigten; Vererblichkeit einer Reallast; Schutz gegen den Wegfall der Reallast durch vollständige Zahlung ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 894; BGB § 1105; BGB § 1111
    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches gemäß § 894 BGB durch Löschung der Eintragung einer Reallast nach Forderungserfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NotBZ 2007, 374
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02

    Zulässiger Inhalt einer Reallast

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04
    Die Reallast selbst ist eine einheitliche Rechtsposition, der ihrerseits auch nicht zwei verschiedene Rangstufen im Grundbuch zugewiesen werden können (vgl. BGHZ 156, 274, 277).

    Der Bundesgerichtshof hat schon entschieden, dass die Reallast ein einheitliches dingliches Recht ist, das nicht auf mehrere Rangpositionen verteilt werden kann (BGHZ 156, 274, 277 f.).

  • OLG Köln, 06.12.1993 - 2 Wx 44/93

    Abgrenzung zwischen bedingter, befristeter und unvererblicher Reallast bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04
    Eine Reallast (§§ 1105, 1111 BGB), wie sie hier vorliegt, ist nicht von Gesetzes wegen auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt; sie ist vererblich, soweit nicht die Leistung an eine bestimmte Person gesondert zur Bedingung gemacht wurde (vgl. OLG Köln OLG-Report Köln 1994, 62, 63; Wilke, in: Lambert-Lang/Tropf/ Frenz, Handbuch der Grundstückspraxis, 2. Aufl., Teil 6 Rn. 157).

    Eine Reallast als dingliches Recht und die gesicherte Forderung können durchaus verschiedenen Umfang haben (vgl. OLG Köln OLG-Report Köln 1994, 62, 63).

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 17/87

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs wegen Geschäftsunfähigkeit des eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04
    Ein Zurückbehaltungsrecht des Widerbeklagten hinsichtlich der Buchposition besteht nicht, weil es dem Widerbeklagten gerade diejenige Sicherung gewähren würde, die nach sachenrechtlichen Regeln wegen Erlöschens des Sicherungsgegenstands nicht mehr besteht (vgl. BGH NJW 1988, 3260, 3261 f.).
  • OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00

    Ermittlung der Kosten bei einem außergerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04
    Das Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Grundbuchberichtigungsanspruch ist auch im Übrigen nach § 242 BGB begrenzt (vgl. OLG Rostock Beschl. vom 29. Mai 2006 - 6 U 230/00).
  • OLG Frankfurt, 19.11.1992 - 2 W 40/92

    Streitwert einer Klage auf Löschung einer Reallast

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04
    Bestand zur Zeit der Klageerhebung das Bezugsrecht nicht mehr, so bestimmt sich der Streitwert nach dem Interesse an der Löschung der Belastung, das nach § 3 ZPO zu schätzen ist (vgl. OLG Frankfurt OLG-Report Frankfurt 1993, 47 f.).
  • OLG Hamm, 22.09.1997 - 15 W 207/97

    Eintragung einer Sicherungsreallast im Grundbuch

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04
    Die Reallast ist in ihrer Entstehung und ihrem Bestand davon unabhängig (vgl. OLG Hamm MittBayNot 1998, 348, 349).
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    Die Beteiligten können zwar sogleich beide Rechte (die Reallast und die Vormerkung) zu einem einheitlichen Recht zusammenführen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26. Juni 2006 - 12 U 446/04, juris Rn. 11, insoweit nicht in NotBZ 2007, 374 abgedruckt).

    Solange das nicht geschieht, werden allerdings - auch nach der Eintragung der Inhaltsänderung der Vormerkung - aus den unveränderten Stammrechten (§ 1105 Abs. 1 BGB) nur die sich nach den eingetragenen Beträgen ergebenden Einzelleistungen (§ 1107 BGB) aus dem Erbbaurecht geschuldet (vgl. OLG Koblenz, aaO, Rn. 9 = NotBZ 2007, 374, 375).

  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    Nur so wird auch dem Umstand angemessen Rechnung getragen, dass die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber einem Anspruch aus § 894 BGB auch sonst gem. § 242 BGB engen Grenzen unterliegt (so OLG Koblenz, NotBZ 2007, 374 f., juris Rn12; zustimmend Staudinger-Gursky, § 894 BGB Rn133), und dem Antragsteller die Erfüllung etwaiger Ansprüche der Antragsgegner durch eine "Blockade" des Grundbuches unzumutbar erschwert würde.
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