Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.04.2010

Rechtsprechung
   OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10   

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https://dejure.org/2010,5714
OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10 (https://dejure.org/2010,5714)
OLG München, Entscheidung vom 13.08.2010 - 34 Wx 105/10 (https://dejure.org/2010,5714)
OLG München, Entscheidung vom 13. August 2010 - 34 Wx 105/10 (https://dejure.org/2010,5714)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 53 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4
    Grundbuchlicher Vollzug bei Tausch von Garagen oder Kellerräumen

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Geänderter Aufteilungsplan für den grundbuchamtlichen Vollzug des Tausches von Keller- oder Garagenräumen; Umnummerierung der neu zugeordneten Nebenräumen

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Kein neuer Aufteilungsplan mit Neunummerierung erforderlich bei Tausch von Kellerräumen oder Garagen innerhalb der Eigentümergemeinschaft; ggf. Umbenennung nötig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines neuen Aufteilungsplans für die Eintragung des Tauschs von Kellerräumen und Garagen einer Eigentümergemeinschaft ins Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anpassung der Nummerierung der Räume nach Tausch von bestehendem Sondereigentum an Kellerräumen ohne Erfordernis eines neuen Aufteilungsplans

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Raumtausch von Wohnungseigentümern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 1; WEG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Erforderlichkeit eines neuen Aufteilungsplans für die Eintragung des Tauschs von Kellerräumen und Garagen im Grundbuch

  • rechtsportal.de

    WEG § 3 Abs. 1 ; WEG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Erforderlichkeit eines neuen Aufteilungsplans für die Eintragung des Tauschs von Kellerräumen und Garagen im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tausch von Kellerräumen oder Garagen: Neuer Aufteilungsplan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 53 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4
    Grundbuchlicher Vollzug bei Tausch von Garagen oder Kellerräumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kellertausch: Kein neuer Aufteilungsplan erforderlich! (IMR 2010, 478)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1598
  • MDR 2011, 218
  • NZM 2011, 157
  • NotBZ 2010, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91

    Nummernmäßige Zuordnung von Keller- zu Wohnräumen

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
    Diesen Anforderungen trägt die im Jahr 1973 eingefügte Änderung in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG Rechnung (dazu BayObLG Rpfleger 1991, 414 m. w. N.).

    In dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.08.1991 (Rpfleger 1991, 414) bleibt ausdrücklich offen, wie nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Tausch von Räumen (Kellerabteilen) grundbuchrechtlich zu vollziehen ist.

  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
    Für die gegenständliche Fallgestaltung verneint der Senat mit der inzwischen ganz herrschenden Meinung (Staudinger/Rapp Bearb. 2005 § 7 WEG Rn. 21; Rapp in Beck'sches Notarhandbuch 5. Aufl. A III Rn. 99; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG § 7 Rn. 58; Hügel/Kral GBO WEG Rn. 61; von Oefele in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. V Rn. 348; Grziwotz DNotZ 2009, 405/407; siehe schon OLG Celle DNotZ 1975, 42/44) die Notwendigkeit, einen Aufteilungsplan mit neuer Nummerierung vorzulegen.
  • OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
    Dem Grundbuchamt ist zuzustimmen, dass der Beschluss des Senats vom 30.7.2008 (34 Wx 049/08 = ZWE 2009, 25) sich nicht mit dem gegenständlichen Problem befasst.
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01

    Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan -

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
    Dies erfordert keinen geänderten Aufteilungsplan, wenn Keller- oder Garagenräume ausgetauscht werden (vgl. auch OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318 f.).
  • OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

    Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

    Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zwei in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume durch Neuzuordnung zur jeweils anderen Einheit aus, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten, sofern trotz unterschiedlicher Nummerierung die eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum nicht gefährdet und Verwirrung nicht zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10).

    Dass kein geänderter Aufteilungsplan und keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen sind, wenn die Änderung einen von vornherein in sich abgeschlossenen Raum betrifft, dessen Übertragung keine Unklarheit im Hinblick auf die Grenzen des Sondereigentums (Identifikation der im Sondereigentum stehenden Räume) und die Abgeschlossenheit der neuen Einheiten bewirkt, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2968; Schneider in Bauer/Schaub AT E Rn. 348; Staudinger/Rapp BGB [2018] § 6 WEG Rn. 19 und § 7 WEG Rn. 21; Riecke/Schmid WEG § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG 2. Aufl. § 7 Rn. 61).

    Der Senat hat allerdings am 13.8.2010 (34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229 unter Bezugnahme auf Röll MittBayNot 1979, 218/219) entschieden, dass das Grundbuchamt verlangen kann, die neu zugeordneten Räume so umzubenennen, dass nicht Räume mit gleicher Nummer zu unterschiedlichen Einheiten gehören (ebenso: Bärmann/Armbrüster WEG 13. Aufl. § 7 Rn. 82; Niedenführ/Vandenhouten WEG 12. Aufl. § 7 Rn. 22; Staudinger/Rapp § 7 WEG Rn. 21).

    § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 2 WEG ist nach allgemeiner Meinung - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 13.8.2010 (34 Wx 105/10) ausgeführt hat - Ausdruck des das Grundbuchrecht beherrschenden Grundsatzes, dass mit Blick auf das sachenrechtliche Bestimmtheitserfordernis der Inhalt des dinglichen Rechts (hier des Sondereigentums) aus dem Eintragungsvermerk mit hinreichender Deutlichkeit hervorgehen muss und eine Verwirrung weitestgehend ausgeschlossen werden soll.

  • OLG München, 28.04.2016 - 34 Wx 378/15

    Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage

    b) Eines neuerlichen Aufteilungsplans bedarf es im Hinblick auf die Umnummerierung der drei Einheiten nicht (vgl. Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229 mit Anm. Grziwotz, und Röll MittBayNot 1979, 218, zur technischen Umsetzung).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.04.2010 - 34 Wx 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5914
OLG München, 07.04.2010 - 34 Wx 35/10 (https://dejure.org/2010,5914)
OLG München, Entscheidung vom 07.04.2010 - 34 Wx 35/10 (https://dejure.org/2010,5914)
OLG München, Entscheidung vom 07. April 2010 - 34 Wx 35/10 (https://dejure.org/2010,5914)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Grundbuchberichtigung: Pfändung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eigentumsverschaffung nach Auflassung

  • Deutsches Notarinstitut

    AO §§ 318 Abs. 1 und 3, 309 Abs. 2; ZPO §§ 846, 829 Abs. 3
    Auch nach Entstehen eines Anwartschaftsrechts noch eigenständige Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs möglich

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück

  • zfir-online.de

    Wirksame isolierte Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs nach Auflassung trotz fehlender Zustellung an den Schuldner

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück

  • rechtsportal.de

    Pfändbarkeit des schuldrechtlichen Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online

    Grundbuchrecht - Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs ohne Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1116
  • NotBZ 2010, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85

    Verpfändung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 07.04.2010 - 34 Wx 35/10
    Außer der Anwartschaft kann daher auch dieser Anspruch weiterhin gepfändet werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1986, 48; Demharter aaO.).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Auszug aus OLG München, 07.04.2010 - 34 Wx 35/10
    Er besteht bis zur Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch fort (vgl. BGH NJW 1994, 2947; Demharter Anhang zu § 26 Rn. 56).
  • OLG Rostock, 21.08.2015 - 3 W 173/13

    Pfändung einer Rückauflassungsvormerkung: Voraussetzungen für einen

    Die Pfändung eines Anwartschaftsrechts erstreckt sich jedoch nicht auf den schuldrechtlichen Eigentumsverschaffungsanspruch (OLG Hamm, Beschl. v. 13.09.2007, 15 W 298/07, FGPrax 2008, 9 = FamRZ 2008, 1075; OLG München, Beschl. v. 07.04.2010, 34 Wx 35/10, NotBZ 2010, 469; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 26 Rn. 56).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 15 W 2066/20

    Antrag auf Eigentumsumschreibung eines Pfandgläubigers eines Anwartschaftsrechtes

    Die Pfändung des Anwartschaftsrechts hat keine Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Eigentumsverschaffung bewirkt (OLG München, Beschluss vom 07.04.2010 - 34 Wx 35/10 -, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2007 - 15 W 298/07 -, juris Rn. 16; OLG Rostock, Beschluss vom 21.08.2015 - 3 W 173/13 -, juris Rn. 3; Demharter, GBO, 31. Aufl., Anhang zu § 26 Rn. 56).
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