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OLG Bremen, 29.09.2011 - 1 W 56/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 145 Abs. 1, 156 Abs. 3, 156 Abs. 5 Satz 3 KostO; §§ 63 Abs. 1, 58, 63 Abs. 3, 68 Abs. 4 FamFG
Zuständigkeit der Zivilkammer bei Einwendungen gegen die Kostenberechnung des Notars; Zur Entstehung des Kostenanspruchs des Notars für eine Pfandentlassungserklärung und eine Löschungsbewilligung - Oberlandesgericht Bremen
KostO §§ 145 Abs. 1, 156 Abs. 3, Abs. 5 Satz 3; FamFG §§ 58, 63 Abs. 1 und 3, 68 Abs. 4
Kosten- und Gebührenrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung einer Entscheidung auf den Einzelrichter des Beschwerdegerichts; Voraussetzungen des Kostenanspruchs eines Notars für eine Pfandentlassungserklärung und eine Löschungsbewilligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter des Beschwerdegerichts; Voraussetzungen des Kostenanspruchs des Notars für eine Pfandentlassungserklärung und eine Löschungsbewilligung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pfandentlassungserklärung: Wann entsteht die Entwurfsgebühr?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.06.2011 - 4 T 879/09
- OLG Bremen, 29.09.2011 - 1 W 56/11
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 81
- NotBZ 2012, 36
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16
Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines …
Zutreffend geht es weiter davon aus, dass die bloße Entgegennahme des von anderer Seite beauftragten und von dem Notar gefertigten Vertragsentwurfs für sich genommen ebenso wenig als Auftrag im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG angesehen werden kann (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 W 1982/12, juris Rn. 19; OLG Bremen, NotBZ 2012, 36, 37; BayObLGZ 1979, 93, 96;… Leiß in Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 29 Rn. 19;… Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl., Rn. 569; a.A. LG Köln, RNotZ 2008, 562) wie die schlichte Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins. - OLG Bremen, 17.01.2018 - 1 W 49/17
Ermittlung des Kostenschuldners für die Erstellung eines Entwurfs durch einen …
- OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12
Notarkosten: Gebührenfreiheit der Beurkundung einer Verpflichtung zur Zahlung von …
§ 68 Abs. 4 FamFG ist insoweit entsprechend anzuwenden (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, NotBZ 2012, 36 f.;… Rohs/Wedewer, Kostenordnung, § 156 Rdnr. 10). - LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15
Notarkosten: Kostenschuldner bei Übersendung eines Vertragsentwurfs und …
Daher ist die widerspruchslose Entgegennahme eines Urkundsentwurfs ohne weitere Äußerung nicht dahingehend auszulegen, dass derjenige, der den Urkundenentwurf entgegennimmt, Kostenschuldner wird (vgl. dazu z. Bsp. Beschluss des Bayrischen ObLG vom 06.04.1979 (AZ: BReg 3 Z 100/78), Beschlüsse des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.09.2011 (AZ: 1 W 56/11) und vom 13.06.2012 (AZ: 1 W 15/12), OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2013 (AZ: 8 W 1982/12;… Streifzug durch das GNotKG, Rn. 569). - OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 20 W 113/15
Notarkosten: Anfall der Gebühr nach § 145 Abs. 3 KostO
Allerdings wird unter Geltung der KostO für das erstinstanzliche Verfahren eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter mangels einer § 68 Abs. 4 FamFG vergleichbaren Vorschrift, die für das Beschwerdeverfahren gilt, für unzulässig gehalten (Seifert NotBZ 2012, 37 zu Hanseatisches Oberlandesgericht NotBZ 2012, 36 [OLG Bremen 29.09.2011 - 1 W 56/11] ; vgl. dazu auch BT-Drs. 17/1141 (neu), S. 192 zu § 128).
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