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   KG, 06.01.2015 - 1 W 250 - 252/14, 1 W 250/14, 1 W 251/14, 1 W 252/14   

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https://dejure.org/2015,152
KG, 06.01.2015 - 1 W 250 - 252/14, 1 W 250/14, 1 W 251/14, 1 W 252/14 (https://dejure.org/2015,152)
KG, Entscheidung vom 06.01.2015 - 1 W 250 - 252/14, 1 W 250/14, 1 W 251/14, 1 W 252/14 (https://dejure.org/2015,152)
KG, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 1 W 250 - 252/14, 1 W 250/14, 1 W 251/14, 1 W 252/14 (https://dejure.org/2015,152)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines nicht eingetragenen Vereins im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuchverfahren, Grundbucheintragung eines nicht eingetragenen Vereins, Nennung aller Mitglieder

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 21, 22, 54; GBO §§ 29, 47 Abs. 2
    Keine Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen und nicht staatlich konzessionierten Vereins

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 21; BGB § 22: BGB § 54; GBO § 29; GBO § 47
    Ein Kommunaler Schadensausgleich kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines nicht eingetragenen Vereins im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Grundbucheintragung eines Vereins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht eingetragener Wirtschaftsverein als Grundstückseigentümer nicht grundbuchfähig (IMR 2015, 119)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 168
  • FGPrax 2015, 105
  • VersR 2015, 752
  • Rpfleger 2015, 410
  • NotBZ 2015, 263
  • NZG 2015, 1034
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 282/55

    Nicht eingetragene GmbH als OHG

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
    Der in § 22 BGB für wirtschaftliche Vereine verordnete Konzessionszwang lässt diesen nicht die Möglichkeit, auf einem anderen Wege als in der Form der AG, der GmbH oder der eingetragenen Genossenschaft die Rechtsfähigkeit oder die beschränkte Haftung bzw. Nichthaftung der Mitglieder zu erreichen (BGHZ 22, 240).

    Tatsächlich stellt sich die Frage nach der Rechtsfähigkeit nicht staatlich konzessionierter Wirtschaftsvereine jedoch nicht, weil diese als Gesellschaft zu qualifizieren sind, das heißt bei Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes als OHG (BGHZ 22, 240; KGJ 41, A 117, 122; K. Schmidt, Zur Stellung der OHG im System der Handelsgesellschaften, S. 212 ff; Oetker in Staub, HGB, 5. Aufl., § 1 Rdn. 70), anderenfalls als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 25 I 2b; Stöber/Otto a.a.O. Rdn. 1494).

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
    Da der nicht rechtsfähige Verein wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Gesamthandsgemeinschaft sei, müssten die Erwägungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 4. Dezember 2008 (BGHZ 179, 102) zur Grundbuchfähigkeit der GbR auch für diesen gelten und der Verein unter seinem Namen eingetragen werden können.

    Dem stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 4. Dezember 2008 (BGHZ 179, 102) zur Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht entgegen.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
    Zwar ist nach der in der Literatur ganz überwiegenden Ansicht (Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rdn. 101; Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl., § 54 Rdn. 2, 7; Gummert in Münchener Handbuch zum Gesellschaftsrecht, Band 5, 3. Aufl., § 8 Rdn. 6; Reuter in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 54 Rdn. 19; K. Schmidt, NJW 2001, 993; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 10. Aufl., Rdn. 1504), die auch mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur aktiven Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins (NJW 2008, 69) korrespondiert, aufgrund der Erwägungen, die zur Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt haben (BGHZ 146, 341), jedenfalls der Idealverein auch dann als rechtsfähig anzusehen, wenn er nicht gemäß § 21 BGB in das Vereinsregister eingetragen wurde.
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
    Zwar ist nach der in der Literatur ganz überwiegenden Ansicht (Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rdn. 101; Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl., § 54 Rdn. 2, 7; Gummert in Münchener Handbuch zum Gesellschaftsrecht, Band 5, 3. Aufl., § 8 Rdn. 6; Reuter in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 54 Rdn. 19; K. Schmidt, NJW 2001, 993; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 10. Aufl., Rdn. 1504), die auch mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur aktiven Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins (NJW 2008, 69) korrespondiert, aufgrund der Erwägungen, die zur Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt haben (BGHZ 146, 341), jedenfalls der Idealverein auch dann als rechtsfähig anzusehen, wenn er nicht gemäß § 21 BGB in das Vereinsregister eingetragen wurde.
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
    Dies hat er zum einen bereits als unpraktikabel abgelehnt und erforderte zudem eine Auflassung unter Mitwirkung sämtlicher Gesellschafter (vgl. BGH, NJW 2011, 1958).
  • OLG München, 06.08.1987 - 5 U 4246/86

    Rechtsanwalt; Blankounterschrift; Bestimmender Schriftsatz; Unverhersehbare

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
    Denn wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist auch der plan- und regelmäßige Austausch von Waren oder Dienstleistungen mit Mitgliedern ("innerer Markt"), wenn der Verein seinen Mitgliedern als Anbieter von Leistungen gegenübertritt, die unabhängig von mitgliedschaftlichen Beziehungen üblicherweise auch von anderen angeboten werden, das Mitgliedschaftsverhältnis sich also faktisch auf den Austausch von Leistung und Entgelt beschränkt (BVerwG, NJW 1989, 1166; Gummert a.a.O. § 9 Rd. 24; Hadding in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 21 Rdn. 28; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl, § 23 III 3 b, ders. Rpfleger 1988, 45, 48).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 3 W 138/99

    Zur Grundbuchfähigkeit politischer Parteien

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
    Eine Eintragung des Beteiligten zu 2 im Grundbuch nur unter seinem Namen kommt auch nicht mit den Erwägungen in Betracht, mit denen die Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, MittBayNot 2000, 42; LG Berlin, Rpfleger 2003, 291) die Grundbucheintragung politischer Parteien ermöglicht hat.
  • BGH, 16.11.1967 - II ZR 259/64

    Anspruch wegen des Unfalltods eines Erblassers bei einer Dienstfahrt mit dem

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 250/14
    Die privatrechtlichen Beziehungen zwischen einem Kommunalen Schadenausgleich und seinen Mitgliedern sind ihrem Wesen nach echte Versicherungsverhältnisse, die den Bestimmungen des VVG unterliegen (BGH, VersR 1968, 138f.).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins

    Nach Ansicht des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZIP 2015, 168 veröffentlicht ist, kann der Beteiligte zu 2 nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden.

    Aufgrund der Verweisung in § 54 Satz 1 BGB auf die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sei aber die Vorschrift des § 47 Abs. 2 GBO anzuwenden, die neben der Eintragung der GbR auch die Eintragung sämtlicher Gesellschafter verlangt (Demharter, Grundbuchordnung, 29. Aufl., § 19 Rn. 101; jurisPK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 54 Rn. 54 f.; BeckOK-GBO/Kral, Gesellschaftsrecht [01.04.2015], Rn. 48; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 54 Rn. 8; Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 101; iE ebenso Terner, DNotZ 2010, 5, 16; Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 54 Rn. 7; Waldner, NotBZ 2015, 263, 264).

    Dies würde sich mit der erforderlichen Publizität sachenrechtlicher Verhältnisse nicht vertragen und stünde im Widerspruch zu den Aufgaben des Grundbuchs (Schöpflin, npoR 2015, 124, 125; ders. in: Der nichtrechtsfähige Verein, S. 347 f.; Waldner, NotBZ 2015, 263; Meikel/Böhringer, GBO, 11. Aufl., § 47 Rn. 278).

  • KG, 13.07.2015 - 2 Ws 140/15

    Stellvertretung, Antrags- und Klagebefugnis in Strafvollzugsverfahren

    Nunmehr regelt auch § 50 Abs. 2 ZPO ausdrücklich, dass ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, klagen und verklagt werden kann und dass ein nicht rechtsfähiger Verein im Rechtsstreit die Stellung eines rechtsfähigen Vereins hat (a.A. KG ZIP 2015, 168 für den Wirtschaftsverein).
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