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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13 (https://dejure.org/2015,30717)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.09.2015 - 2 L 138/13 (https://dejure.org/2015,30717)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. September 2015 - 2 L 138/13 (https://dejure.org/2015,30717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 VermGeoG ST, § 11 VermGeoG ST
    Berichtigung eines Zeichenfehlers in der Liegenschaftskarte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe der Fortführung des Liegenschaftskatasters als feststellender Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage für eine Berichtigung der Liegenschaftskarte bei sog. Zeichenfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bekanntgabe der Fortführung des Liegenschaftskatasters als feststellender Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage für eine Berichtigung der Liegenschaftskarte bei sog. Zeichenfehlern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NotBZ 2016, 194
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 10 B 14.09

    Liegenschaftskataster; Berichtigung; feststellender Verwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Dies folgt schon daraus, dass der Beklagte seine Ausführungen und Erklärungen in diesem Schreiben in die äußere Form eines Verwaltungsaktes gekleidet hat, indem er sie mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Klageerhebung versehen hat (vgl. OVG BBg, Urt. v. 24.11.2011 - OVG 10 B 14.09 -, juris, RdNr. 28, m.w.N).

    Die Regelung im Sinne des § 35 VwVfG ist in diesen Fällen darin zu sehen, dass in einer rechtlich ungewissen Situation die Sach- und Rechtslage in diesem Einzelfall durch eine verbindliche Feststellung mit Bindungswirkung als bestehend oder nicht bestehend festgestellt, konkretisiert oder individualisiert wird (vgl. zum Ganzen: OVG BBg, Urt. v. 24.11.2011, a.a.O., RdNr. 29, m.w.N.).

    Die sich aus dem Zugriff des Zivilrechts auf das öffentlich-rechtliche Liegenschaftskataster ergebenden Probleme sind auf der Ebene des Zivilrechts zu lösen (OVG BBg, Urt. v. 24.11.2011, a.a.O., RdNr. 40).

    Im Gegensatz dazu liegt ein Aufnahmefehler vor, wenn bereits die Liegenschaftszahlen und damit in der Folge auch die Präsentationsebene der Liegenschaftskarte fehlerhaft sind, weil bei der Vermessung von Grundstücksgrenzen ein Fehler unterläuft mit der Folge, dass der Katastergrenznachweis nicht dem bei der Aufnahme (Vermessung) vorhanden gewesenen rechtlichen Bestand entspricht, und die Abweichung weder mit der Ungenauigkeit des Aufnahmeverfahrens erklärt noch als Messungenauigkeit angesehen werden kann (vgl. OVG BBg, Urt. v. 24.11.2011, a.a.O., RdNr. 47, m.w.N.).

    Fehlerhafte Einträge im Liegenschaftskataster der hier vorliegenden Art sind daher zwingend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. OVG BBg, Urt. v. 24.11.2011, a.a.O., RdNr. 37; OVG NW, Urt. v. 12.02.1992 - 7 A 1910/89 -, OVGE MüLü 43, 3 [7], RdNr. 12 in juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 2 L 68/06

    Erneuerung der Liegenschafskarte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage lässt sich aber § 1 Abs. 1 i.V.m. § 11 VermGeoG LSA (juris: VermGeoG ST) im Wege der Auslegung entnehmen (abweichend: Urt. d. Senats v. 14.09.2006 - 2 L 68/06 - LKV, 2007, 524, RdNr. 26 in juris).(Rn.29).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 14.09.2006 ( 2 L 68/06 -, LKV 2007, 524, RdNr. 26 in juris) in Anlehnung an das Urteil des NdsOVG vom 06.01.1995 (a.a.O.) eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest.

    Dem entsprechend ist eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen der Vermessungs- und Katasterbehörden, die nicht in Rechte der Bürger, insbesondere nicht in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht der Grundstückseigentümer eingreifen, nicht erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 06.02.2012 - BVerwG 4 B 5.12 -, juris, RdNr. 2; Urt. des Senats v. 14.09.2006, a.a.O., RdNr. 23 in juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.01.1995 - 1 L 2131/93

    Liegenschaftskataster; Grenzverlauf; Berichtigung; Ermächtigungsgrundlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 14.09.2006 ( 2 L 68/06 -, LKV 2007, 524, RdNr. 26 in juris) in Anlehnung an das Urteil des NdsOVG vom 06.01.1995 (a.a.O.) eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest.

    Eine solche Maßnahme lässt die Eigentumsrechte vielmehr unberührt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 06.01.1995 - 1 L 2131/93 -, OVGE MüLü 45, 362 [367], RdNr. 24 in juris).

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Die Vermutung der Richtigkeit der Grundbucheintragung gemäß § 891 BGB erstreckt sich auch auf den Grenzverlauf, welcher sich aus der dem Liegenschaftskataster zugrunde liegenden Liegenschaftskarte ergibt (BGH, Urt. v. 08.11.2003 - V ZR 155.12 -, BGHZ 199, 31 [35 f.], RdNr. 11 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2005 - 10 B 43.05

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragsbefugnis; Gebäudeeigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Bei der Vorschrift des § 891 Abs. 1 BGB handelt es sich nur um eine Beweisregel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.08.2005 - BVerwG 10 B 43.05 -, Buchholz 424.02 § 57 LwAnpG Nr. 1, RdNr. 7 in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1992 - 7 A 1910/89

    Berichtigung; Flurkarte; Grenzverlauf; Grenzfeststellung; Liegenschaftskataster;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Fehlerhafte Einträge im Liegenschaftskataster der hier vorliegenden Art sind daher zwingend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. OVG BBg, Urt. v. 24.11.2011, a.a.O., RdNr. 37; OVG NW, Urt. v. 12.02.1992 - 7 A 1910/89 -, OVGE MüLü 43, 3 [7], RdNr. 12 in juris).
  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 59.70
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Zwar kann eine Grenzvermarkung als beurkundender Verwaltungsakt nach dem Eintritt der Bestandskraft nur im Einverständnis der betroffenen Grundstückseigentümer oder auf Grund eines zivilgerichtlichen Urteils, aus der sich die Unrichtigkeit der Grenzziehung ergibt, geändert werden; denn damit würde in das Eigentumsrecht der betroffenen Grundstückseigentümer eingegriffen, denen die Vermutungsregel des § 891 Abs. 1 BGB zur Seite steht (BVerwG, Beschl. v. 01.04.1971 - BVerwG IV B 59.70 -, DÖV 1972, 174).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Zur Rechtfertigung von tatsächlichen Grundrechtseingriffen sind sie nur dann geeignet, wenn ihnen über ihren Aufgaben regelnden Gehalt hinaus zugleich mit hinreichender Deutlichkeit die Ermächtigung zur Einschränkung des Freiheitsraums der von der Aufgabenerledigung Betroffenen zu entnehmen ist (BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - BVerwG 7 C 21.90 -, BVerwGE 90, 112 [125], RdNr. 38 in juris).
  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Anders kann es sich demgegenüber bei Staatsaufgaben verhalten, die ihrer Art nach nur tatsächlich, nicht rechtsförmlich erfüllbar sind und bei deren Wahrnehmung der Staat in die Rechte des einzelnen nicht in der Weise eingreift, dass er ihm ein - notfalls mit Zwangsmitteln durchzusetzendes - Handeln verbindlich aufgibt oder verbietet (zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 13.03.1991 - BVerwG 7 B 99.90 -, NJW 1991, 1770 [1771], RdNr. 7 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13
    Gesetzliche Bestimmungen, die der Exekutive eine bestimmte Sachaufgabe zuweisen, reichen als Ermächtigungsgrundlage aus, wenn Individualrechtsbeschränkungen mit der gesetzlich konkret beschriebenen Aufgabe zwangsläufig oder typischerweise verbunden und deshalb auch für den Bürger voraussehbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.12.1995 - BVerwG 3 C 23.94 -, DVBl 1996, 807 [808], RdNr. 26 in juris).
  • BVerwG, 06.02.2012 - 4 B 5.12
  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11

    Feststellender Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage; Auslegung;

  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der

    (1) Unter einem Zeichenfehler versteht man eine graphisch falsche Darstellung des Vermessungszahlenwerks in der Flurkarte des Liegenschaftskatasters (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, NotBZ 2016, 194, 196; OVG Greifswald, NotBZ 2008, 433, 434; Bengel/Simmerding, Grundbuch, Grundstück, Grenze, 5. Aufl., § 22 Rn. 118).

    Die Liegenschaftskarte wird aus dem Vermessungszahlenwerk als dem "Basismaterial" des Liegenschaftskatasters abgeleitet (vgl. zum Ganzen OVG Sachsen-Anhalt, NotBZ 2016, 194, 196; Bengel/Simmerding, Grundbuch, Grundstück, Grenze, 5. Aufl., § 22 Rn. 22; Gomille in: Praxis der Kommunalverwaltung, Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen [2014] Nr. 3.3.2.3.2.; Kriegel/Herzfeld, aaO, Anm. 9.3 und 9.4).

    Die Sicherung einer vermessungstechnisch möglichst exakten Darstellung der (festgestellten) Grundstücksgrenze in der Liegenschaftskarte als der Präsentationsebene des Liegenschaftskatasters obliegt den Vermessungsbehörden im öffentlichen Interesse (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1993, 217, 218; OVG Sachsen-Anhalt, NotBZ 2016, 194, 197).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 M 14/16

    Zugang zu Umweltinformationen

    Ihre Funktion besteht im Wesentlichen nicht in der Gestaltung, sondern der Publizierung der Rechtslage (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.09.2015 - 2 L 138/13 -, LKV 2016, 86 [87], RdNr. 25, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 L 104/19

    Flurstücksbildung ohne Vermessung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. September 2015 - 2 L 138/13 - juris Rn. 29, m.w.N.) bilden diese Vorschriften eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage, das Liegenschaftskataster bei Zeichenfehlern zu berichtigen; die Katasterbehörden sind bei solchen Fehlern verpflichtet und befugt, diese zu berichtigen.

    Dabei wird öffentlich-rechtlich nicht über die rechtmäßigen (zivilrechtlichen) Eigentumsgrenzen, sondern (nur) über den richtigen Verlauf der Grenzen nach dem Liegenschaftskataster entschieden (Urteil des Senats vom 15. September 2015, a.a.O., Rn. 34).

  • VG Halle, 04.09.2019 - 2 A 129/18
    Ermessen stehe dem Beklagten ebenfalls nicht zu (OVG LSA, 2 L 138/13, juris, Rn. 44-46).

    Mit der Berichtigung eines Zeichenfehlers wird lediglich ein Widerspruch zwischen den Ergebnissen der Liegenschaftsvermessungen als "Basismaterial" des Liegenschaftskatasters (OVG LSA, Urteil vom 15. September 2015, 2 L 138/13, juris, unter Bezugnahme auf Kummer/Möllering, § 13 Anm. 8.2.1) und der graphischen Darstellung in der Liegenschaftskarte aufgelöst.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2023 - 1 LB 44/15

    Ablehnung der Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Zuständigkeit des

    Dies schließt ein, dass entdeckte Fehler von Amts wegen berichtigt werden (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 15. September 2015 - 2 L 138/13 -, juris Rn. 46; OVG Greifswald, Urteil vom 20. Juni 2006 - 3 L 52/01 -, juris Rn. 46).

    In der Rechtsprechung wird - in Abgrenzung zu einem Zeichenfehler - ein Aufnahmefehler angenommen, wenn bereits die Katasterzahlen und damit in der Folge auch die Präsentationsebene der Liegenschaftskarte fehlerhaft sind, weil bei der Vermessung von Grundstücksgrenzen ein Fehler unterläuft mit der Folge, dass der Katastergrenznachweis nicht dem bei der Aufnahme (Vermessung) vorhanden gewesenen rechtlichen Bestand entspricht, wobei die Abweichung weder mit der Ungenauigkeit des Aufnahmeverfahrens erklärt noch als Messungenauigkeit angesehen werden kann (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 15. September 2015 - 2 L 138/13 -, juris Rn. 41; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2011 - OVG 10 B 14.09 -, juris Rn. 47).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19

    Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Die hierfür einschlägige gesetzliche Grundlage ergibt sich in beiden Verfahren aus § 1 Abs. 1 i.V.m. § 11 VermGeoG LSA (vgl. Urteil des Senats vom 15. September 2015 - 2 L 138/13 - juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15

    Zurücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur -

    Aufgrund dieser Funktionen besteht für das Liegenschaftskataster ein hoher Qualitätsanspruch auf flächendeckende Aktualität, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit (OVG LSA, Urteil vom 15.09.2015 - 2 L 138/13 -, Rn. 46, [...]).
  • VG Göttingen, 27.04.2023 - 2 A 29/20

    Flächenangabe; Flächenfehler; Flächengröße; Gewässergrenze; Grenzermittlung;

    Unabhängig davon läge wegen der äußeren Erscheinungsform der mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bekanntgabe jedenfalls ein formeller Verwaltungsakt vor (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 5943/92 -, juris Rn. 29; OVG LSA, Urt. v. 15.9.2015 - 2 L 138/13 -, juris Rn. 24; Gomille, NVermG, 1. Aufl. 2008, § 3 Erl. 7.3.14.2).
  • VG Potsdam, 28.04.2022 - 14 K 2036/18
    Sie ist als solche ein feststellender Verwaltungsakt (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. September 2015 - 2 L 138/13 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 05. November 1965 - IV C 59.65 -, juris Rn. 10), jedenfalls, wenn sie - wie vorliegend - Grundstücksgrenzen betrifft, weil sie sich dann unmittelbar auf den Bestand des Grundeigentums auswirkt (VG Düsseldorf, Urteil vom 28. August 2008 - 4 K 2124/08 -, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   LG Schwerin, 08.12.2015 - 4 T 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50980
LG Schwerin, 08.12.2015 - 4 T 1/15 (https://dejure.org/2015,50980)
LG Schwerin, Entscheidung vom 08.12.2015 - 4 T 1/15 (https://dejure.org/2015,50980)
LG Schwerin, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 4 T 1/15 (https://dejure.org/2015,50980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NotBZ 2016, 194
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