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   OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - I-3 Wx 266/10   

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OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - I-3 Wx 266/10 (https://dejure.org/2011,8771)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2011 - I-3 Wx 266/10 (https://dejure.org/2011,8771)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2011 - I-3 Wx 266/10 (https://dejure.org/2011,8771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Vormerkung sollte bei möglicher Deckungsgleichheit zukünftiger Forderungen nicht gleich bei Erfüllung der zugrundeliegenden Forderung grundbuchrechtlich gelöscht werden; Voraussetzungen für die Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung

  • notar-drkotz.de

    Vormerkungslöschung - Berücksichtigung der Möglichkeit des Aufladens einer Vormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; GBO § 22; GBO § 29; GBO § 84; GBO § 87
    Voraussetzungen der Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 694
  • NotBZ 2011, 231
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
    Gleichwohl kann unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen hier - ungeachtet der Frage des Erlöschens des gesicherten Anspruchs durch Ausübung des Vorkaufsrechts - nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Vormerkung "neu aufgeladen" ist und der gesicherte Anspruch sozusagen ausgetauscht ist (BGH NJW 2008, 578; NJW 2000, 805 ff.).
  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
    Vielmehr kann unter Zugrundelegung der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum "Aufladen" einer Vormerkung in Fällen wie diesem eine Vormerkung nur noch mit Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden, weil eben nicht - wie erforderlich - zweifelsfrei feststeht, dass der gesicherte Anspruch und mit ihm die Vormerkung erloschen ist (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff.; OLG Bremen Beschluss vom 03.11.2010, 3 W 17/10; vgl. auch OLG Schleswig, Rpfleger 2011, 23 - 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2010 2 W 94/10 und Heggen, RNotZ 2008, 213 ff.).
  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
    Vielmehr kann unter Zugrundelegung der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum "Aufladen" einer Vormerkung in Fällen wie diesem eine Vormerkung nur noch mit Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden, weil eben nicht - wie erforderlich - zweifelsfrei feststeht, dass der gesicherte Anspruch und mit ihm die Vormerkung erloschen ist (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff.; OLG Bremen Beschluss vom 03.11.2010, 3 W 17/10; vgl. auch OLG Schleswig, Rpfleger 2011, 23 - 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2010 2 W 94/10 und Heggen, RNotZ 2008, 213 ff.).
  • BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08

    Anspruch auf Übereignung eines Garagengrundstücks aus einem Kaufvertrag nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
    Allerdings kann der Beteiligte zu 2) bei wirksamer Ausübung des Vorkaufsrechts wegen des Eintritts einer auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) nicht mehr die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen, da, wenn der Käufer - wie im vorliegenden Fall - Kenntnis vom Bestehen eines Vorkaufsrechts hat, im Zweifel anzunehmen ist, dass der Kaufvertrag nach dem Willen der Parteien unter der auflösenden Bedingung der Ausübung des Vorkaufsrecht stehen soll (BayObLGZ 1997, 223, 227; BGH NJW-RR 2009, 1172 ff).
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
    Vielmehr kann unter Zugrundelegung der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum "Aufladen" einer Vormerkung in Fällen wie diesem eine Vormerkung nur noch mit Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden, weil eben nicht - wie erforderlich - zweifelsfrei feststeht, dass der gesicherte Anspruch und mit ihm die Vormerkung erloschen ist (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff.; OLG Bremen Beschluss vom 03.11.2010, 3 W 17/10; vgl. auch OLG Schleswig, Rpfleger 2011, 23 - 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2010 2 W 94/10 und Heggen, RNotZ 2008, 213 ff.).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
    Gleichwohl kann unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen hier - ungeachtet der Frage des Erlöschens des gesicherten Anspruchs durch Ausübung des Vorkaufsrechts - nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Vormerkung "neu aufgeladen" ist und der gesicherte Anspruch sozusagen ausgetauscht ist (BGH NJW 2008, 578; NJW 2000, 805 ff.).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11

    Insolvenzeröffnung: Löschung einer Zwangshypothek bei deren schwebender

    Auch das OLG Düsseldorf hat sich bei einer Vormerkung wegen der Möglichkeit von deren "Neuaufladung" am 2. März 2011, Az. 3 Wx 266/10, NotBZ 2011, 231 (m.w.N.), auf den Standpunkt gestellt, dass der Nachweis des Wegfalls des ursprünglich gesicherten Anspruchs nicht ausreicht, sondern die Bewilligung des Berechtigten zur Löschung der Vormerkung erforderlich ist.
  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13

    Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten

    Diesen Grundsätzen, die sich in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte durchgesetzt haben (vgl. etwa OLG Schleswig, FGPrax 2010; 282 [juris-Rz. 23 ff.]; OLG Düsseldorf, NotBZ 2011, 231 [juris-Rz. 20 f.]; OLG Frankfurt/M., FamRZ 2012, 1591 [juris-Rz. 19 f.]; jeweils m.w.Nachw.), hat sich auch der Senat schon in seinem Beschluss vom 25.11.2009 (2 Wx 98/09 = FGPrax 2010, 14 ff.; ebenso Beschluss vom 04.10.2010 - 2 Wx 128/10), angeschlossen; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.
  • OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 8 W 98/12

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Rückerwerbsvormerkung nach

    Der übrigen neueren obergerichtlichen Rechtsprechung, auf die ebenfalls verwiesen wird, liegen letztlich nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde (vergleiche OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Hamm NotBZ 2011, 294; OLG Frankfurt Rpfleger 2011, 492; KG Berlin Rpfleger 2011, 365; OLG Düsseldorf NotBZ 2011, 231; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2011, Az. 20 W 146/11 und 20 W 126/11, sowie vom 20. Oktober 2011, Az. 20 W 548/10, jeweils in juris; OLG München, Beschluss vom 18. November 2011, Az. 34 Wx 425/11, in juris; je m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Unrichtigkeitsnachweises für die

    Ihre Eintragung unterliegt aber der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Düsseldorf RNotZ 2011, 295; Senat Rpfleger 2005, 597).
  • OLG Dresden, 10.11.2011 - 17 W 981/11

    Löschung einer Auflassungsvormerkung nach Tod des Berechtigten

    Mit dem Grundbuchamt und der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung mag davon auszugehen sein, dass die vom Bundesgerichtshof materiell-rechtlich anerkannte Möglichkeit der (Wieder-)"Aufladung" einer Auflassungsvormerkung (grundlegend BGHZ 143, 175; fortgeführt durch BGH WM 2008, 847 ), gleichsam als eher unerfreuliche Kehrseite dieser Rechtsprechung (vgl. Heggen RNotZ 2011, 329), für das Grundbuchverfahren im Falle des Todes des Vormerkungsberechtigten den Unrichtigkeitsnachweis zwecks Löschung der Vormerkung erheblich erschwert, wenn nicht vielfach unmöglich macht (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 und 2011, 72 ; OLG Bremen FamRZ 2011, 1250 ; OLG Hamm NotBZ 2011, 294; OLG Frankfurt Rpfleger 2011, 492 sowie Beschlüsse vom 13.04.2011 - 20 W 126/11 und 20 W 146/11, jeweils juris [gegen die letztgenannte Entscheidung ist offenbar die zugelassene Rechtsbeschwerde eingelegt und das Rechtsbeschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof unter V ZB 112/11 anhängig]; KG Rpfleger 2011, 365; OLG Düsseldorf NotBZ 2011, 231).
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