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   BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11   

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BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11 (https://dejure.org/2011,6573)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11 (https://dejure.org/2011,6573)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - NotSt (Brfg) 1/11 (https://dejure.org/2011,6573)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124 Abs 2 VwGO, § 96 Abs 1 S 1 BNotO, § 111d BNotO, § 32 Abs 2 Nr 2 BDG
    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Beurteilungszeitpunkt für die Berufungszulassung; Einstellung des Verfahrens bei Ausscheiden des Notars aus seinem Amt

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VwGO § 124 Abs. 2; BNotO §§ 111d, 96 Abs. 1 S. 1; BDG § 32 Abs. 2 Nr. 2
    Einstellung eines laufenden Disziplinarverfahrens bei Ausscheiden des Notars aus seinem Amt

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag für die Prüfung des Bestehens eines Grundes für die Zulassung der Berufung; Notwendigkeit der Einstellung eines gegen einen Notar laufenden Disziplinarverfahrens bei Ausscheiden des ...

  • rewis.io

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Beurteilungszeitpunkt für die Berufungszulassung; Einstellung des Verfahrens bei Ausscheiden des Notars aus seinem Amt

  • rewis.io

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Beurteilungszeitpunkt für die Berufungszulassung; Einstellung des Verfahrens bei Ausscheiden des Notars aus seinem Amt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag für die Prüfung des Bestehens eines Grundes für die Zulassung der Berufung; Notwendigkeit der Einstellung eines gegen einen Notar laufenden Disziplinarverfahrens bei Ausscheiden des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zeitpunkt für Entscheidung über Berufungszulassungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Notar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein laufendes Disziplinarverfahren gegen einen zwischenzeitlich aus dem Amt ausgeschiedenen Notar muss eingestellt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ein Disziplinarverfahren setzt Amtsinhaberschaft voraus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 278
  • NJW 2011, 3371
  • MDR 2011, 1207
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11
    Ob ein (dargelegter) Grund für die Zulassung der Berufung besteht, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag und nicht danach, ob das erstinstanzliche Gericht angesichts der Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung richtig entschieden hat (vgl. BVerwG, NVwZ 2003, 490; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2002 - 7 AV 4/02, BeckRs 2003, 20097; BVerwG NVwZ 2004, 744; OVG Brandenburg NVwZ-RR 2003, 694).

    Das Ende der Begründungsfrist legt nicht den für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt fest (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2/03, NVwZ 2004, 744 Rn. 9 und 10).

  • OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06

    Zulassung; Berufung; ernstliche Zweifel; offenkundige Umstände; Prüfungsumfang;

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11
    Offenkundige Umstände, aus denen sich die offensichtliche Unrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung ergibt, sind auch ohne ausdrücklichen Vortrag des Klägers zu berücksichtigen, sofern der Antrag auf Zulassung der Berufung überhaupt in zulässiger Weise auf einen Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 VwGO gestützt worden ist (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. März 2008 - 5 B 377/06, juris Rn. 8 mwN; ähnlich Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. § 124a Rn. 50).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11
    Ob ein (dargelegter) Grund für die Zulassung der Berufung besteht, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag und nicht danach, ob das erstinstanzliche Gericht angesichts der Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung richtig entschieden hat (vgl. BVerwG, NVwZ 2003, 490; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2002 - 7 AV 4/02, BeckRs 2003, 20097; BVerwG NVwZ 2004, 744; OVG Brandenburg NVwZ-RR 2003, 694).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11
    Ob ein (dargelegter) Grund für die Zulassung der Berufung besteht, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag und nicht danach, ob das erstinstanzliche Gericht angesichts der Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung richtig entschieden hat (vgl. BVerwG, NVwZ 2003, 490; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2002 - 7 AV 4/02, BeckRs 2003, 20097; BVerwG NVwZ 2004, 744; OVG Brandenburg NVwZ-RR 2003, 694).
  • OVG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 B 298/02

    Voraussetzungen eines Anordnungsgrundes hinsichtlich der Gewährung vorläufigen

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11
    Ob ein (dargelegter) Grund für die Zulassung der Berufung besteht, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag und nicht danach, ob das erstinstanzliche Gericht angesichts der Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung richtig entschieden hat (vgl. BVerwG, NVwZ 2003, 490; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2002 - 7 AV 4/02, BeckRs 2003, 20097; BVerwG NVwZ 2004, 744; OVG Brandenburg NVwZ-RR 2003, 694).
  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/17

    Bestellung eines Notariatsverwalters im Interesse der Leistungsfähigkeit der

    bb) Entgegen der Ansicht des Klägers sind die Zweifel an seiner Eignung nicht dadurch ausgeräumt, dass die Disziplinarverfügung der Präsidentin des Landgerichts vom 7. September 2016 wegen seines zwischenzeitlichen Ausscheidens aus dem Amt nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5).
  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/18

    Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis des Weiterführens der

    Er beruft sich lediglich darauf, dass die nach Erreichen der Altersgrenze nicht bestandskräftig gewordene (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5) Disziplinarverfügung vom 7. September 2016, deren Vorwürfe in der Erlaubnisversagung vom 28. September 2017 aufgegriffen und überwiegend wiederholt wurden, wegen angeblicher Befangenheit des Notarprüfers und fehlerhafter Behandlung seines Befangenheitsantrags rechtswidrig oder nichtig sei.
  • BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 3/20

    Wegfall der disziplinarrechtlichen Verfolgbarkeit des dem Notar angelasteten

    Denn Grund dafür war allein, dass der Kläger infolge seines altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt (§ 48a BNotO) nicht mehr dem persönlichen Geltungsbereich der disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung unterfällt und mithin die disziplinarrechtliche Verfolgbarkeit des ihm angelasteten Disziplinarvergehens weggefallen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 3/18, BeckRS 2018, 43112 Rn. 3 und vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5).
  • BGH, 22.06.2021 - AnwZ (Brfg) 9/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Dieses neue Tatsachenvorbringen ist bei der Entscheidung des Senats über den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt (Brfg) 1/11, NJW 2011, 3371 Rn. 4; BVerwG, NVwZ 2003, 490, 491 und NVwZ 2004, 744, 745), da bei der hier vorliegenden Verpflichtungsklage auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - anders als bei der Anfechtungsklage gegen den Widerruf der Zulassung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.) - die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 112c Rn. 90 mwN; siehe auch Eyermann/Happ, VwGO, 15. Aufl., § 124 Rn. 21 f.; Rudisile in Schoch/ Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 124 Rn. 26k ff.; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 124 Rn. 7c).
  • BGH, 08.04.2019 - NotSt (Brfg) 3/18

    Auferlegung der Kosten des Verfahrens nach bereinstimmender Erledigterklärung;

    Denn Grund für die Aufhebung der Disziplinarverfügung und Einstellung des Disziplinarverfahrens war allein, dass die Klägerin aufgrund ihres altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt mit Ablauf des 31. August 2018 (§ 48a BNotO) nicht mehr dem persönlichen Geltungsbereich der disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung unterfällt und mithin die disziplinarrechtliche Verfolgbarkeit des der Klägerin angelasteten Disziplinarvergehens weggefallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5).
  • BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 1/20

    Kostentragung des Verfahrens im zweiten Rechtszug bzgl. Aufhebung der

    Die den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens bildende Disziplinarverfügung musste jedoch nur deshalb aufgehoben werden, weil der Kläger aufgrund des altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt mit Ablauf des 31. Januar 2020 (§ 47 Nr. 2, § 48a BNotO) nicht mehr dem persönlichen Geltungsbereich der disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung unterfällt und mithin die disziplinarrechtliche Verfolgbarkeit der dem Kläger angelasteten Disziplinarvergehen weggefallen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 3/18, BeckRS 2018, 43112 Rn. 3 und vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 27.04.2018 - 15 K 5548/15

    Feststellungsklage Feststellungsinteresse Fortfestsetzungsfeststellungsklage

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt (Brfg) 1/11 -, juris, Rdnr. 3 (zu § 32 Abs. 2 Nr. 2 BDG).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.11.2011 - NotSt (Brfg) 1/11   

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BGH, Entscheidung vom 01. November 2011 - NotSt (Brfg) 1/11 (https://dejure.org/2011,6016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung nach Einstellung eines Disziplinarverfahrens aufgrund des altersbedingten Ausscheidens aus dem Amt (hier: Notaramt)

Verfahrensgang

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