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   BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11   

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https://dejure.org/2012,21616
BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11 (https://dejure.org/2012,21616)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11 (https://dejure.org/2012,21616)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 17/11 (https://dejure.org/2012,21616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 BNotO, § 10 Abs 1 BNotO
    Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei Besetzung einer Notarstelle: Ablehnung der Amtssitzverlegung eines Notars und Neubestellung

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Besetzung einer frei gewordenen Notarstelle; Ermessen der Justizverwaltung

  • rewis.io

    Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei Besetzung einer Notarstelle: Ablehnung der Amtssitzverlegung eines Notars und Neubestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung hinsichtlich der Besetzung einer freigewordenen Notarstelle; Notwendige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Kriterien für die Besetzung einer frei gewordenen Notarstelle; Ermessen der Justizverwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neubestellung eines Notars oder Verlegung eines Amtssitzes?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weiter Beurteilungsspielraum der Justizverwaltung bei der Besetzung einer frei gewordenen Notarstelle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2013, 307
  • DNotZ 2013, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 1/06

    Berücksichtigung des sog. Nachbarschaftseinwandes bei der Besetzung einer

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11
    In diesem - der eigentlichen Auswahlentscheidung unter mehreren Bewerbern "vorgelagerten" - Bereich kommt der Justizverwaltung im Rahmen ihrer Organisationshoheit ein weiter, in erster Linie an den Belangen einer geordneten Rechtspflege ausgerichteter Beurteilungsspielraum zu (vgl. § 4 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO sowie Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, ZNotP 2011, 394 Rn. 13 f.; vom 24. Juli 2006 - NotZ 1/06, ZNotP 2006, 390, 391 und vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02, ZNotP 2003, 470).

    Um die konkrete Gefahr einer nachhaltigen erheblichen Minderung der Leistungsfähigkeit der Altstelle zu bejahen, bedarf es einer auf die Umstände des Einzelfalls bezogenen und durch Tatsachen hinreichend belegten Prognose (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 1/06, ZNotP 2006, 390).

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 47/02

    Anforderungen an die Entscheidung der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11
    In diesem - der eigentlichen Auswahlentscheidung unter mehreren Bewerbern "vorgelagerten" - Bereich kommt der Justizverwaltung im Rahmen ihrer Organisationshoheit ein weiter, in erster Linie an den Belangen einer geordneten Rechtspflege ausgerichteter Beurteilungsspielraum zu (vgl. § 4 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO sowie Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, ZNotP 2011, 394 Rn. 13 f.; vom 24. Juli 2006 - NotZ 1/06, ZNotP 2006, 390, 391 und vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02, ZNotP 2003, 470).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann bejaht werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11
    In diesem - der eigentlichen Auswahlentscheidung unter mehreren Bewerbern "vorgelagerten" - Bereich kommt der Justizverwaltung im Rahmen ihrer Organisationshoheit ein weiter, in erster Linie an den Belangen einer geordneten Rechtspflege ausgerichteter Beurteilungsspielraum zu (vgl. § 4 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO sowie Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, ZNotP 2011, 394 Rn. 13 f.; vom 24. Juli 2006 - NotZ 1/06, ZNotP 2006, 390, 391 und vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02, ZNotP 2003, 470).
  • BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Amtsgerichtsbezirkszuweisung unter

    Ob die von dem Kläger begehrte Veränderung des ihm gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BNotO zugewiesenen Amtssitzes den Grundsätzen der Amtssitzverlegung (§ 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO) unterliegt, kann offen bleiben (s. zuletzt Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 - NotZ (Brfg) 17/11, DNotZ 2013, 308).
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