Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.09.2012

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21468
BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12 (https://dejure.org/2012,21468)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12 (https://dejure.org/2012,21468)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 2/12 (https://dejure.org/2012,21468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 BNotO
    Verfahren wegen Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst in Bayern: Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers um die Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst durch Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

  • rewis.io

    Verfahren wegen Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst in Bayern: Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 7 Abs. 2
    Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers um die Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst durch Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren wegen Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst in Bayern: Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notaranwärter und das Prüfungsjahrgangsprinzip

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewerbungsverfahrensanspruch für die Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1454
  • MDR 2012, 1379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Sein Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242; BVerwG NVwZ-RR 2000, 172; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris) ist erloschen, weil der Beklagte das im Mai 2010 eingeleitete Stellenbesetzungsverfahren in Bezug auf die siebte Stelle aus sachlichem Grund abgebrochen hat.

    Vielmehr darf der Dienstherr ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Stellenbesetzung absehen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 25 f.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris Rn. 26 f. mwN; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242 Rn. 24).

    Unsachlich sind dabei solche Gründe, die nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG abgeleitet werden können, etwa wenn mit dem Abbruch des Auswahlverfahrens das Ziel verfolgt wird, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris Rn. 27 mwN).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris Rn. 27; BVerfG, aaO Rn. 24).

    Allerdings müssen die von dem Verfahren Betroffenen über den Abbruch des Auswahlverfahrens rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Sein Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242; BVerwG NVwZ-RR 2000, 172; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris) ist erloschen, weil der Beklagte das im Mai 2010 eingeleitete Stellenbesetzungsverfahren in Bezug auf die siebte Stelle aus sachlichem Grund abgebrochen hat.

    Vielmehr darf der Dienstherr ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Stellenbesetzung absehen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 25 f.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris Rn. 26 f. mwN; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242 Rn. 24).

    Vielmehr genügt es, dass er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 29).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris Rn. 27; BVerfG, aaO Rn. 24).

  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Sein Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242; BVerwG NVwZ-RR 2000, 172; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris) ist erloschen, weil der Beklagte das im Mai 2010 eingeleitete Stellenbesetzungsverfahren in Bezug auf die siebte Stelle aus sachlichem Grund abgebrochen hat.

    Vielmehr darf der Dienstherr ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Stellenbesetzung absehen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 25 f.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris Rn. 26 f. mwN; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242 Rn. 24).

  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 1/80

    Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Auch insoweit ist die zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft aufgrund ihrer Organisationsgewalt grundsätzlich berechtigt, ein Stellenbesetzungsverfahren aus sachlichen Gründen zu beenden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Mai 1980 - NotZ 1/80, DNotZ 1981, 59 Rn. 25).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Es spricht zwar viel dafür, dass die in Nr. 1.1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend die Angelegenheiten der Notare vom 25. Januar 2001 (JMBl. S. 32), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 22. Dezember 2009 (JMBl. 2010, S. 2), getroffene Regelung, wonach der Einstellungsbedarf an Notarassessoren grundsätzlich aus der jeweiligen zweiten juristischen Staatsprüfung gedeckt wird und Bewerber aus einer früheren zweiten juristischen Staatsprüfung nur ausnahmsweise unter besonderen Voraussetzungen berücksichtigt werden ("Prüfungsjahrgangsprinzip"), eine subjektive Berufszulassungsvoraussetzung darstellt und deshalb nicht den formellen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG genügt (vgl. BVerfGE 80, 257 ff.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt nicht, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens bedeutungslos ist (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • BGH, 08.04.2019 - NotZ(Brfg) 9/18

    Rechtsstreit um das Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers

    a) Das Oberlandesgericht hat die Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Zuweisung einer der am 11. September 2017 ausgeschriebenen Anwärterstellen zusteht, zutreffend unter Anwendung der ständigen Rechtsprechung des Senats über das Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Beendigung des Stellenbesetzungsverfahrens aus sachlichem Grund (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 2/12, ZNotP 2012, 358 ff.; vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 9/13, DNotZ 2014, 307 ff.; vom 24. November 2014 - NotZ(Brfg) 7/14, ZNotP 2015, 113 ff.) beurteilt.

    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich ein die Beendigung eines Bewerbungsverfahrens sachlich rechtfertigender Grund (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 2/12, ZNotP 2012, 358 Rn. 6).

    Vor diesem Hintergrund ist die Beurteilung des Beklagten im Auswahlvermerk, es bestünden angesichts der von den verbleibenden Bewerbern erzielten Punktzahlen in der Zweiten juristischen Staatsprüfung Bedenken an ihrer Eignung, nicht zu beanstanden (vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 2/12, ZNotP 2012, 358 Rn. 6 zu einer Examensnote von 5, 9 Punkten).

  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 7/14

    Abbruch eines Notarstellenbesetzungsverfahrens in Hessen: Sachlicher Grund bei

    Vielmehr darf der Dienstherr ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Stellenbesetzung absehen (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschlüsse vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 2/12, ZNotP 2012, 358 Rn. 4; vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 9/13, DNotZ 2014, 307; BVerwGE 141, 361 Rn. 26 f. mwN und BVerwG, NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 25 f.; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242 Rn. 24).

    Auch insoweit ist die zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft aufgrund ihrer Organisationsgewalt grundsätzlich berechtigt, ein Stellenbesetzungsverfahren aus sachlichen Gründen zu beenden (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschlüsse vom 23. Juli 2012 - NotZ (Brfg) 2/12, aaO Rn. 5; vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 9/13 aaO Rn. 7).

  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15

    Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der

    Die Bestimmung verlangt nicht, die Berufung wegen eines (möglichen) Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens bedeutungslos ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 2/12, ZNotP 2012, 358; BVerwG NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 9/13

    Notarstellenbesetzung: Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Beendigung

    Vielmehr darf der Dienstherr ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Stellenbesetzung absehen (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 2/12, ZNotP 2012, 358 Rn. 4; BVerwG, BVerwGE 141, 361 Rn. 26 f. mwN und NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 25 f.; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242 Rn. 24).

    Auch insoweit ist die zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft aufgrund ihrer Organisationsgewalt grundsätzlich berechtigt, ein Stellenbesetzungsverfahren aus sachlichen Gründen zu beenden (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 23. Juli 2012 - NotZ (Brfg) 2/12, aaO Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 1 Not 1/13

    Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Abbruch des Auswahlverfahrens für

    Auch insoweit steht der zuständigen öffentlich rechtlichen Körperschaft aufgrund ihrer Organisationsgewalt grundsätzlich das Recht zu, ein Stellenbesetzungsverfahren aus sachlichen Gründen zu beenden (BGH, Beschluss v. 23.07.2012- NotZ (Brfg) 2/12, ZNotP 2012, 358 Rdnr. 4 und Beschluss v. 25.11.2013 NotZ (Brfg) 9/13, Rdnr. 5,7 zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2018 - 1 Not 1/18
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und justizpolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2012, NotZ (Brfg) 2/12 Rn. 4; BGH Beschluss vom 24.11.2014, NotZ (Brfg) 7/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31814
BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12 (https://dejure.org/2012,31814)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12 (https://dejure.org/2012,31814)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - NotZ(Brfg) 2/12 (https://dejure.org/2012,31814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs i.R. einer gerichtlichen Überprüfung der Zurückweisung des Zulassungsantrags wegen rechtmäßigen Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gewährung rechtlichen Gehörs i.R. einer gerichtlichen Überprüfung der Zurückweisung des Zulassungsantrags wegen rechtmäßigen Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Anhaltspunkte für eine willkürliche Einflussnahme auf den Bewerberkreis (vgl. dazu BVerfGE 73, 280 unter IV 3.) sind weder ersichtlich noch dargetan.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 189 f.; BVerfGK 7, 350, 354; BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 1 BvR 980/10, NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13).
  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Damit wurde der Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens unter Qualitätsgesichtspunkten nachvollziehbar begründet (vgl. BVerfG, DNotZ 2002, 891 unter II. 1. a)).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 189 f.; BVerfGK 7, 350, 354; BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 1 BvR 980/10, NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 189 f.; BVerfGK 7, 350, 354; BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 1 BvR 980/10, NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13).
  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen werden kann, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2002 - BNotZ 2002, 891; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242 Rn. 24; BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 25 f.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris; mwN).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen werden kann, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2002 - BNotZ 2002, 891; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242 Rn. 24; BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 25 f.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris; mwN).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 2/12
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen werden kann, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2002 - BNotZ 2002, 891; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11, IÖD 2011, 242 Rn. 24; BVerwG NVwZ-RR 2000, 172 Rn. 25 f.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09, juris; mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht