Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.2008

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   BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07   

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https://dejure.org/2008,10705
BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07 (https://dejure.org/2008,10705)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 105/07 (https://dejure.org/2008,10705)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 105/07 (https://dejure.org/2008,10705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit des auf einer gesetzlichen Regelung beruhenden Satzungsrechts als Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Regelung; Notwendigkeit des Fortbestandes der auf einer nichtigen Gesetzesgrundlage beruhenden Satzung für die Übergangszeit zur ...

  • Judicialis

    BNotO § 113; ; BNotO § ... 113 Abs. 3 Nr. 2, letzter Halbsatz; ; BNotO § 113 Abs. 17; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 1; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 2; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 3; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 4; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 5; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 6; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 6 Nr. 1; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 6 Nr. 2; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 6 Nr. 3; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 6 Nr. 4; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 6 Nr. 5; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 9; ; BNotO § 113 Abs. 17 Satz 10; ; BNotO § 113a; ; BNotO § 119 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 113 Abs. 17
    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Abgaben durch die Notarkammer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05

    Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    a) Soweit der Antragsteller bezweifelt, dass diese Satzung nach Erlass des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2004 (BVerfGE aaO) fortgegolten hat, und soweit er meint, die Antragsgegnerin habe nicht durch Bundesgesetz errichtet werden können, hat sich der Senat mit diesem Vorbringen bereits in dem dieselben Beteiligten betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2005 (NotZ 13/05 - DNotZ 2006, 75, 76 f) befasst und die Rügen für unbegründet erachtet.

    d) Weiterhin begegnet es keinen Bedenken, dass gemäß § 113 Abs. 3 Nr. 2, letzter Halbsatz BNotO für die Höhe der Altersversorgung nicht das sogenannte Versicherungsprinzip bestimmt ist, für das die grundsätzliche Äquivalenz von Beitrag und Leistung, das heißt die Abhängigkeit des Leistungsanspruchs vom Umfang der erbrachten Beiträge, zur Anwendung kommt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 126, 16, 30 f und vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f zur früheren Abgabensatzung).

    e) Die vom Antragsteller auch im Zusammenhang mit der Neufassung des § 113 BNotO und der Abgabensatzung erhobenen Bedenken gegen die Errichtung der Antragsgegnerin aufgrund eines Bundesgesetzes sind aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 11. Juli 2005 (aaO S. 76 f) ebenfalls unbegründet.

    Der Senat hat dies bereits zu der inhaltsgleichen bis zum 31. Dezember 2006 angewandten "alten" Abgabensatzung der Antragsgegnerin in dem vorerwähnten, gleichfalls von dem hiesigen Antragsteller angestrengten Beschwerdeverfahren entschieden (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f).

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    Er hat unter anderem geltend gemacht, die bisherige Abgabensatzung der Antragsgegnerin, die auf dem durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2004 (BVerfGE 111, 191) für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen beruht habe, sei mit Inkrafttreten des neuen § 113 Abs. 17 BNotO am 20. Juli 2006 unwirksam geworden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. Juli 2004 (aaO S. 224 f) ausgeführt, die Verfassungswidrigkeit der beanstandeten gesetzlichen Regelungen habe nicht ihre Nichtigkeit und des auf ihnen beruhenden Satzungsrechts zur Folge, da die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Normen es aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig mache, sie als Regelungen für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand entstehe, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt sei als der bisherige.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. Juli 2004 (aaO S. 218 f) bemängelt, dass in den seinerzeitigen gesetzlichen Vorschriften jede Regelung über die Zusammensetzung des satzungsgebenden Organs der Antragsgegnerin, über die Art seines Zustandekommens, über die Ermittlung und Bestellung des Präsidenten und über die jeweils angemessene Beteiligung der Notare aus den fünf Ländern, für deren Gebiet die Kasse zuständig ist, fehlte.

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    d) Weiterhin begegnet es keinen Bedenken, dass gemäß § 113 Abs. 3 Nr. 2, letzter Halbsatz BNotO für die Höhe der Altersversorgung nicht das sogenannte Versicherungsprinzip bestimmt ist, für das die grundsätzliche Äquivalenz von Beitrag und Leistung, das heißt die Abhängigkeit des Leistungsanspruchs vom Umfang der erbrachten Beiträge, zur Anwendung kommt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 126, 16, 30 f und vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f zur früheren Abgabensatzung).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    Dieses hat zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1983 (BVerwGE 67, 129, 131) ausgeführt, ein schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Notare, für einen bestimmten Zeitraum keine Abgaben an die Antragsgegnerin abführen zu müssen, habe nicht bestanden, weil die "neue" Satzung lediglich die frühere, auf unvollkommener rechtlicher Grundlage erlassene ersetzte.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    Grundsätzlich ist die inhaltlich nicht näher bestimmte allgemeine Übertragung von Satzungsautonomie für einen bestimmten Kompetenzbereich der Selbstverwaltung in eigenen Angelegenheiten ausreichend (z.B.: BVerfGE 33, 125, 157 ff).
  • BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65

    Tagesabgrenzung - Fristabgrenzung - Urlaubsanspruch - Wartezeit

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    Hieraus ergibt sich, dass die Abgabenforderung der Antragsgegnerin für Oktober, November und Dezember 2006 jeweils am letzten Tag eines jeden dieser Monate entstanden ist (vgl. BAG NJW 1966, 2081, 2082 f; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 188 Rn. 5) Dem steht nicht entgegen, dass die Fälligkeit gemäß § 12 der Satzung erst später eintritt.
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Abgaben gegen Notare

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    Ebenso hat der Senat in der vorbezeichneten Entscheidung keinen Anlass gesehen, über die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der §§ 113, 113a BNotO und ihrer Vorgängerregelungen hinaus die Rechtmäßigkeit der Abgabensatzung der Antragsgegnerin in Frage zu stellen (Senat aaO S. 77 f, siehe auch Senatsbeschluss vom 20. März 2006 - NotZ 49/05 - Umdruck S. 6, Rn. 7; vgl. im Übrigen zur Fortgeltung der Abgabensatzung der Notarkasse BayVerfGH NJW-RR 2006, 58, 60).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 44/05

    Antragsberechtigung der Ehefrau eines Notars

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    Der von dem Antragsteller als Beleg für seine gegenteilige Rechtsauffassung angeführte Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 (NotZ 44/05 - FamRZ 2006, 1439) ist nicht einschlägig.
  • VerfGH Bayern, 13.04.2005 - 9-VII-03

    Popularklage gegen Abgabensatzung de Notarkasse München

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07
    Ebenso hat der Senat in der vorbezeichneten Entscheidung keinen Anlass gesehen, über die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der §§ 113, 113a BNotO und ihrer Vorgängerregelungen hinaus die Rechtmäßigkeit der Abgabensatzung der Antragsgegnerin in Frage zu stellen (Senat aaO S. 77 f, siehe auch Senatsbeschluss vom 20. März 2006 - NotZ 49/05 - Umdruck S. 6, Rn. 7; vgl. im Übrigen zur Fortgeltung der Abgabensatzung der Notarkasse BayVerfGH NJW-RR 2006, 58, 60).
  • BGH, 07.06.2010 - NotZ 9/09

    Ländernotarkasse: Befugnis zur Absenkung einer Einkommensergänzung durch Satzung

    Eine der Konstellationen, in denen schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer günstigen Rechtslage grundsätzlich nicht besteht, sind die Fälle, in denen die nachteiligen Rechtsfolgen mit einer neuen Satzung nicht erstmalig angeordnet werden, sondern ein gleichartiger Regelungsversuch vorangegangen ist und die neu beschlossene Satzung lediglich die frühere, auf unvollkommener rechtlicher Grundlage erlassene ersetzt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 14. April 2008, NotZ 105/07).

    a) Entgegen der der Beschwerdebegründung des Antragstellers zugrunde liegenden Ansicht ist das Satzungsrecht der Antragsgegnerin nicht dadurch gleichsam "verbraucht", dass ihr Verwaltungsrat 2004 und 2007 die Bemessungsgrundlage für die Einkommensergänzung auf die Besoldung eines sächsischen Richters der Besoldungsgruppe R 1 in der Eingangsstufe begrenzt hat und die betreffenden Beschlüsse - aus jeweils unterschiedlichen Gründen - nichtig sind (siehe aber zur grundsätzlichen, vorübergehenden Fortgeltung der bis zur Beschlussfassung vom 10. Januar 2007 durch den neu gewählten Verwaltungsrat erlassenen Satzungen Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 105/07 - juris Rn. 11 ff), so dass auch für das Jahr 2007 zwingend die ursprüngliche Satzungsbestimmung über die Höhe der Einkommensergänzung anzuwenden wäre.

    Dies hat der Senat insbesondere auch für die Satzungen der Antragsgegnerin entschieden (siehe Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 105/07 - juris Rn. 26 zur Abgabensatzung).

  • BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09

    Anspruch eines Notars gegen die Ländernotarkasse auf Einkommensergänzung; Sinn

    a) Entgegen der der Beschwerdebegründung des Antragstellers zugrunde liegenden Ansicht ist das Satzungsrecht der Antragsgegnerin nicht dadurch gleichsam "verbraucht", dass ihr Verwaltungsrat 2004 und 2007 die Bemessungsgrundlage für die Einkommensergänzung auf die Besoldung eines sächsischen Richters der Besoldungsgruppe R 1 in der Eingangsstufe begrenzt hat und die betreffenden Beschlüsse - aus jeweils unterschiedlichen Gründen - nichtig sind (siehe aber zur grundsätzlichen, vorübergehenden Fortgeltung der bis zur Beschlussfassung vom 10. Januar 2007 durch den neu gewählten Verwaltungsrat erlassenen Satzungen Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 105/07 - juris Rn. 11 ff), so dass für das Jahr 2008 zwingend die ursprüngliche Satzungsbestimmung über die Höhe der Einkommensergänzung anzuwenden wäre.

    Dies hat der Senat insbesondere auch für die Satzungen der Antragsgegnerin entschieden (siehe Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 105/07 - juris Rn. 26 zur Abgabensatzung).

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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2008 - NotZ 105/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16177
BGH, 25.06.2008 - NotZ 105/07 (1) (https://dejure.org/2008,16177)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - NotZ 105/07 (1) (https://dejure.org/2008,16177)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - NotZ 105/07 (1) (https://dejure.org/2008,16177)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Bescheidung sämtlicher Details eines Parteivortrages in den Gründen einer Entscheidung zur Gewährleistung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BNotO § 111 Abs. 4; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; FGG § 29a

  • rechtsportal.de

    BRAO § 40 Abs. 4; FGG § 29a; BNotO § 111 Abs. 4
    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - NotZ 105/07
    Auf weitere Einzelheiten brauchte er nicht mehr einzugehen, da es nicht erforderlich ist, alle Details des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.).
  • BGH, 05.10.2005 - NotZ 13/05

    Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Darlegung einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - NotZ 105/07
    Letztere hatte er bereits in dem Verfahren NotZ 13/05 vorgebracht (z.B.: S. 12 ff des Schriftsatzes vom 13. Juni 2005).
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