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   BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07   

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BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07 (https://dejure.org/2008,2928)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 121/07 (https://dejure.org/2008,2928)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 121/07 (https://dejure.org/2008,2928)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3
    Beurteilungsspielraum der Justizverwaltung bei der Vergabe von Punkten zur Besetzung von Stellen von Anwaltsnotaren

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des in Berlin für die Entscheidung zur Besetzung der Stellen von Anwaltsnotaren geltenden Punktesystems; Beurteilung der Begrenzungsdauer der punktemäßig zu berücksichtigenden Zeit der hauptberuflichen Tätigkeit der Bewerber als Rechtsanwalt auf zehn Jahre; ...

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung der hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt und der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 BNotO
    Anforderungen an Punktesystem zur Beurteilung von Bewerbern I

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 BNotO
    Anforderungen an Punktesystem zur Beurteilung von Bewerbern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1294
  • DNotZ 2008, 868
  • AnwBl 2008, 551
  • AnwBl Online 2008, 92
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    Vielmehr trägt diese Kappungsgrenze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, nach der die von den Bewerbern bei der Vorbereitung auf das angestrebte Amt gezeigten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen mit eigenständigem, höherem Gewicht als vormals im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens in die Beurteilung der fachlichen Eignung einfließen müssen (BVerfGE 110, 304, 326 ff; siehe ferner z.B.: Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130 f, Rn. 8 und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1284, Rn. 18).

    Dementsprechend hat der Senat gegen die mit der hier streitigen im Wesentlichen gleiche nordrhein-westfälische Regelung (s.o.) keine Bedenken erhoben (Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, Rn. 7, 1131 Rn. 11; vgl auch Senatsbeschluss vom selben Tag NotZ 39/06 - NJW-RR 2007, 1133, Rn. 12).

    Dementsprechend hat der Senat den in Nordrhein-Westfalen geltenden, mit der hier streitigen Maßgabe 2 b inhaltsgleichen § 17 Abs. 2 Nr. 3 AVNot nicht beanstandet (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 Rn. 12).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    Vielmehr trägt diese Kappungsgrenze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, nach der die von den Bewerbern bei der Vorbereitung auf das angestrebte Amt gezeigten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen mit eigenständigem, höherem Gewicht als vormals im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens in die Beurteilung der fachlichen Eignung einfließen müssen (BVerfGE 110, 304, 326 ff; siehe ferner z.B.: Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130 f, Rn. 8 und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1284, Rn. 18).

    Dieser Nutzen ist jedoch im Hinblick auf die für den Rechtsanwaltberuf typische einseitige Interessenwahrnehmung, die auch Rechtsgebiete betreffen kann, die keine oder nur geringe Berührung zu den notariellen Aufgabenfeldern haben kann (vgl. BVerfGE 110, 304, 332; Senatsbeschluss vom 22. November 2004 aaO), begrenzt.

    a) Richtig ist zwar, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304, 333) im Zusammenhang mit den - von ihm im Verhältnis zu der Bewertung des Ergebnisses der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung und der Dauer der Anwaltstätigkeit für zu niedrig erachteten - seinerzeit in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geltenden Kappungsgrenzen für Fortbildung und praktische Urkundstätigkeit auch problematisiert hat, dass die betreffenden Regelwerke keine Unterscheidung zwischen lang zurückliegenden und jüngeren Fortbildungsmaßnahmen vorsahen.

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    Vielmehr trägt diese Kappungsgrenze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, nach der die von den Bewerbern bei der Vorbereitung auf das angestrebte Amt gezeigten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen mit eigenständigem, höherem Gewicht als vormals im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens in die Beurteilung der fachlichen Eignung einfließen müssen (BVerfGE 110, 304, 326 ff; siehe ferner z.B.: Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130 f, Rn. 8 und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1284, Rn. 18).

    Zwar hat der Senat zu der vergleichbaren Bestimmung des Runderlasses des Hessischen Ministeriums für Justiz und Europaangelegenheiten vom 10. August 2004 ausgeführt, Vorbereitungstätigkeiten zur Unterstützung des amtierenden Notars seien für die Vergabe von Sonderpunkten nicht berücksichtigungsfähig (Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1287, Rn. 42).

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 22/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    aa) Hierfür spricht zwar, dass bei der gebotenen generalisierenden und schematisierenden Betrachtungsweise die in zeitnäheren Lehrgängen erworbenen Kenntnisse in ihren Einzelheiten eher abrufbar sein können als Wissen, das in früheren Jahren erworben wurde, und dass Fortbildungsveranstaltungen, die in kürzerer Zeit vor der Bewerbung stattgefunden haben, regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung und Lehre wiedergeben und damit die Teilnehmer in den neuesten Stand von Praxis und Wissenschaft versetzen (Senatbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 111, Rn. 16; NotZ 16/06 - juris Rn. 14 und NotZ 22/06 - juris Rn. 13).

    c) Dem widersprechen entgegen der Ansicht des Antragstellers die Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 (NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 111, Rn. 16; NotZ 16/06 - juris Rn. 14 und NotZ 22/06 - juris Rn. 13) nicht.

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    Dies ist auch oft tatsächlich der Fall, da ein Interessent die für eine erfolgreiche Bewerbung erforderliche (BVerfGE aaO S. 335; Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - NJW-RR 2007, 1133, 1134, Rn. 15 f, 19 und vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - NJW-RR 2007, 63, 65 Rn, 16, 18) längere praktische Tätigkeit als Notarvertreter oder Notariatsverwalter in der Regel nur dann verantwortlich übernehmen kann, wenn er sich zuvor durch den Besuch notarspezifischer Fortbildungskurse die hierfür notwendigen Kenntnisse verschafft hat.

    bb) Wenn sich die Landesjustizverwaltung, wie die Antragsgegnerin, für die zweite Alternative entscheidet, hat sie allerdings die Verpflichtung, im Rahmen der ihr zur Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums vor der endgültigen Auswahl ohnehin obliegenden zusätzlichen Prüfung, ob für die jeweiligen Bewerber Umstände ersichtlich sind, die in dem starren Bewertungssystem zwar keinen Eingang gefunden haben, die aber unerlässlich zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerber zutreffend und vollständig zu erfassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 2/07 - juris Rn. 27 und vom 24. Juli 2006 aaO, Rn. 16; siehe auch Nummer 4 der Maßgaben), gegebenenfalls zu hinterfragen, ob die einem Bewerber rechnerisch zuzubilligenden Punkte für die Teilnahme an Fortbildungskursen die fachliche Eignung im Vergleich zu seinen Mitbewerbern zutreffend wiedergeben.

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    aa) Hierfür spricht zwar, dass bei der gebotenen generalisierenden und schematisierenden Betrachtungsweise die in zeitnäheren Lehrgängen erworbenen Kenntnisse in ihren Einzelheiten eher abrufbar sein können als Wissen, das in früheren Jahren erworben wurde, und dass Fortbildungsveranstaltungen, die in kürzerer Zeit vor der Bewerbung stattgefunden haben, regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung und Lehre wiedergeben und damit die Teilnehmer in den neuesten Stand von Praxis und Wissenschaft versetzen (Senatbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 111, Rn. 16; NotZ 16/06 - juris Rn. 14 und NotZ 22/06 - juris Rn. 13).

    c) Dem widersprechen entgegen der Ansicht des Antragstellers die Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 (NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 111, Rn. 16; NotZ 16/06 - juris Rn. 14 und NotZ 22/06 - juris Rn. 13) nicht.

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 16/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    aa) Hierfür spricht zwar, dass bei der gebotenen generalisierenden und schematisierenden Betrachtungsweise die in zeitnäheren Lehrgängen erworbenen Kenntnisse in ihren Einzelheiten eher abrufbar sein können als Wissen, das in früheren Jahren erworben wurde, und dass Fortbildungsveranstaltungen, die in kürzerer Zeit vor der Bewerbung stattgefunden haben, regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung und Lehre wiedergeben und damit die Teilnehmer in den neuesten Stand von Praxis und Wissenschaft versetzen (Senatbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 111, Rn. 16; NotZ 16/06 - juris Rn. 14 und NotZ 22/06 - juris Rn. 13).

    c) Dem widersprechen entgegen der Ansicht des Antragstellers die Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 (NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 111, Rn. 16; NotZ 16/06 - juris Rn. 14 und NotZ 22/06 - juris Rn. 13) nicht.

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    Dementsprechend hat der Senat gegen die mit der hier streitigen im Wesentlichen gleiche nordrhein-westfälische Regelung (s.o.) keine Bedenken erhoben (Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, Rn. 7, 1131 Rn. 11; vgl auch Senatsbeschluss vom selben Tag NotZ 39/06 - NJW-RR 2007, 1133, Rn. 12).

    Dies ist auch oft tatsächlich der Fall, da ein Interessent die für eine erfolgreiche Bewerbung erforderliche (BVerfGE aaO S. 335; Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - NJW-RR 2007, 1133, 1134, Rn. 15 f, 19 und vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - NJW-RR 2007, 63, 65 Rn, 16, 18) längere praktische Tätigkeit als Notarvertreter oder Notariatsverwalter in der Regel nur dann verantwortlich übernehmen kann, wenn er sich zuvor durch den Besuch notarspezifischer Fortbildungskurse die hierfür notwendigen Kenntnisse verschafft hat.

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    Der Rechtsanwalt kann zwar seine allgemeinen Kenntnisse der Praxis der Rechtsbesorgung und deren organisatorischer Bewältigung, seine Vertrautheit und seine Sicherheit im Umgang mit dem rechtsuchenden Publikum sowie das durch Erfahrung gewonnene Verständnis für dessen Anliegen für die künftige notarielle Tätigkeit nutzbar machen (vgl. Regierungsbegründung des Entwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, BT-Drucks. 11/6007, S. 10; Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 214 m.w.N.).

    Dieser Nutzen ist jedoch im Hinblick auf die für den Rechtsanwaltberuf typische einseitige Interessenwahrnehmung, die auch Rechtsgebiete betreffen kann, die keine oder nur geringe Berührung zu den notariellen Aufgabenfeldern haben kann (vgl. BVerfGE 110, 304, 332; Senatsbeschluss vom 22. November 2004 aaO), begrenzt.

  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07
    Die getroffene Auswahlentscheidung erweist sich auch unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z.B.: Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56) als rechtswidrig.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 22/01

    Berücksichtigung besonderer Leistungen bei der schwierigen und umfangreichen

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Die Erfahrungen, die der jeweilige Bewerber in dieser Beziehung gewonnen hat, werden auf diese Weise hinreichend honoriert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 121/07, DNotZ 2008, 868, juris Rn. 25).

    Dies ist nicht zu beanstanden, weil bei der notwendigen generalisierenden Betrachtungsweise nicht erkennbar ist, dass die grundsätzlich auf die bloße Abwicklung der von dem Notar begonnenen Amtsgeschäfte gerichtete Tätigkeit als Notariatsverwalter den Bewerber ihrer Art nach besser auf das Notaramt vorbereitet als eine Notarvertretung (Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 121/07, DNotZ 2008, 868, juris Rn. 23).

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine

    Wenn dabei auch die Größe des Notariats nicht vernachlässigt werden darf, so ist doch eine direkte Proportionalität der zu vergebenden Sonderpunkte mit dem Urkundsaufkommen des vertretenen Notariats nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 119/07 und NotZ 121/07).

    Eine andere Sichtweise wäre hier allenfalls dann geboten, wenn es der weitere Beteiligte unterlassen hätte, die hierbei gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen durch nachfolgende Vertretungs- oder Beurkundungstätigkeit aufzufrischen und weiterzuentwickeln (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 121/07).

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 16/08

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Mit den Sonderpunkten gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. d) AVNot 2004 wird nicht die Beurkundungstätigkeit während der Notarvertretung oder Notariatsverwaltung honoriert, sondern die mit der Leitung eines Notariats verbundene Führungsverantwortung in organisatorischer, personeller und technischer Hinsicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 1/08 - juris Rn. 8; NotZ 119/07 aaO, S. 1293 Rn. 18 und NotZ 121/07 - NJW-RR 2008, 1294, 1297 Rn. 25).

    Schließlich, liegt es wie das Oberlandesgericht ebenfalls zu Recht ausgeführt hat, innerhalb des Beurteilungsspielraums des Antragsgegners, wenn er die vom Antragsteller zusätzlich geltend gemachte umfängliche vorbereitende Unterstützung des Notars V. während des vorbezeichneten Zeitraums für die Vergabe von Sonderpunkten unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1287, Rn. 42 und NotZ 16/06 - juris Rn. 25; siehe aber auch: Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 121/07 - aaO, S. 1297, Rn. 28 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 4 A 2279/13

    Anfechtung der Bestellung eines Bewerbers zum Bezirksschornsteinfeger durch einen

    vgl. BGH, Beschluss vom 14.4.2008 - NotZ 121/07 - NJW-RR 2008, 1294 = juris, Rn. 17. f. für die generalisierende Berücksichtigung von Fortbildungen bei der Bestellung von Anwaltsnotaren; siehe zur Berücksichtigung lange zurück liegender Examensleistungen von Notaren ferner BVerfG, Beschluss vom 20.4.2004 - 1 BvR 838/01 u. a. -, BVerfGE 110, 304 = juris, Rn. 103.
  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 10/11

    Anwendung eines Punktesystems bei der Bewertung der Teilnahme an

    Das Kammergericht hat sich mit seiner Auffassung an den im Beschluss des Senats vom 14. April 2008 (NotZ 121/07, DNotZ 2008, 868, juris Rn. 16 ff. insbesondere 18 und 19) aufgestellten Grundsätzen orientiert.
  • KG, 21.10.2008 - Not 2/08

    Auswahlverfahren bei der Besetzung von Notarstellen nach erfolgreicher

    Durch Beschluss vom 14. April 2008 (NotZ 121/07) hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des Senats sowie den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. März 2007 aufgehoben und die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antragsteller neu zu bescheiden.
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