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   BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04   

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BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04 (https://dejure.org/2004,300)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2004 - NotZ 16/04 (https://dejure.org/2004,300)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 (https://dejure.org/2004,300)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 12 Abs. 1; BNotO § 6 Abs. 2
    Notarbewerbung: Gewichtung der "Notarnähe" der bisherigen Anwaltstätigkeit im Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf des Notars im Nebenamt auf die von einem Mitbewerber angefochtene Auswahlentscheidung der Justizverwaltung; Bestehen eines ...

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 6 BNotO

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; BNotO § 6 Abs. 2; ; BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf des Notars im Nebenamt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 212
  • DNotZ 2005, 393
  • AnwBl 2005, 146
 
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Wird zitiert von ... (64)

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05

    Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen

    Die denkbaren Alternativen - Fortführung des laufenden Verfahrens oder Abbruch mit anschließendem Neubeginn - lagen zudem offen, wurden in der Literatur erörtert und in der Praxis auch angewandt (vgl. zur Fortführung eines Bewerbungsverfahrens Senat, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213; Harborth, DNotZ 2004, 659, 670 f.; Jung, DNotZ 2004, 570 f.; Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; Lerch, ZNotP 2004, 267, 269).

    Solange es insoweit an beachtlichen Bewertungen noch fehlt, ist eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinn zu treffen, bei der diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien mit eigenständigem, höheren Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen müssen (BVerfG aaO S. 326 ff., 336; Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO S. 213).

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).

    Statt hier eine - unter Umständen schwierige - Abgrenzung zwischen neuen, durch § 6b Abs. 4 BNotO präkludierten Umständen und lediglich zusätzlichen, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlassten nachträglichen Erläuterungen vor allem der notarspezifischen Bezüge der anwaltlichen Tätigkeit vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO) oder auf etwaige Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand mit unterschiedlichen Erfolgschancen zu setzen (§ 6b Abs. 3 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2003 aaO S. 453), war es der Justizverwaltung nicht verwehrt, das Auswahlverfahren insgesamt neu zu eröffnen, um sich von der Prüfung und Entscheidung im Einzelfall und möglichen daran knüpfenden Rechtsmittelverfahren zu entlasten.

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Die denkbaren Alternativen - Fortführung des laufenden Verfahrens oder Abbruch mit anschließendem Neubeginn - lagen zudem offen, wurden in der Literatur erörtert und in der Praxis auch angewandt (vgl. zur Fortführung eines Bewerbungsverfahrens Senat, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213; Harborth, DNotZ 2004, 659, 670; Jung, DNotZ 2004, 570; Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; Lerch, ZNotP 2004, 267, 269).

    Solange es insoweit an beachtlichen Bewertungen noch fehlt, ist eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinn zu treffen, bei der diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien mit eigenständigem, höheren Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen müssen (BVerfG aaO S. 326 ff., 336; Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO S. 213).

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).

    Statt hier eine - unter Umständen schwierige - Abgrenzung zwischen neuen, durch § 6b Abs. 4 BNotO präkludierten Umständen und lediglich zusätzlichen, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlassten nachträglichen Erläuterungen vor allem der notarspezifischen Bezüge der anwaltlichen Tätigkeit vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO) oder auf etwaige Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand mit unterschiedlichen Erfolgschancen zu setzen (§ 6b Abs. 3 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2003 aaO S. 453), war es der Justizverwaltung nicht verwehrt, das Auswahlverfahren insgesamt neu zu eröffnen, um sich von der Prüfung und Entscheidung im Einzelfall und möglichen daran knüpfenden Rechtsmittelverfahren zu entlasten.

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 40/05

    Anfechtbarkeit des Abbruchs der Ausschreibung einer Notarstelle

    Die denkbaren Alternativen - Fortführung des laufenden Verfahrens oder Abbruch mit anschließendem Neubeginn - lagen offen, wurden in der Literatur erörtert und in der Praxis auch angewandt (vgl. zur Fortführung eines Bewerbungsverfahrens Senat, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213; Harborth, DNotZ 2004, 659, 670 f.; Jung, DNotZ 2004, 570 f.; Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; Lerch, ZNotP 2004, 267, 269).

    Solange es insoweit an beachtlichen Bewertungen noch fehlt, ist eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinn zu treffen, bei der diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien mit eigenständigem, höheren Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen müssen (BVerfG aaO S. 326 ff., 336; Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO S. 213).

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).

    Statt hier eine - unter Umständen schwierige - Abgrenzung zwischen neuen, durch § 6b Abs. 4 BNotO präkludierten Umständen und lediglich zusätzlichen, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlassten nachträglichen Erläuterungen vor allem der notarspezifischen Bezüge der anwaltlichen Tätigkeit vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO) oder auf etwaige Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand mit unterschiedlichen Erfolgschancen zu setzen (§ 6b Abs. 3 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2003 aaO S. 453), war es der Justizverwaltung nicht verwehrt, das Auswahlverfahren insgesamt neu zu eröffnen, um sich von der Prüfung und Entscheidung im Einzelfall und möglichen daran knüpfenden Rechtsmittelverfahren zu entlasten.

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Die denkbaren Alternativen - Fortführung des laufenden Verfahrens oder Abbruch mit anschließendem Neubeginn - lagen offen, wurden in der Literatur erörtert und in der Praxis auch angewandt (vgl. zur Fortführung eines Bewerbungsverfahrens Senat, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213; Harborth, DNotZ 2004, 659, 670 f.; Jung, DNotZ 2004, 570 f.; Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; Lerch, ZNotP 2004, 267, 269).

    Solange es insoweit an beachtlichen Bewertungen noch fehlt, ist eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinn zu treffen, bei der diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien mit eigenständigem, höheren Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen müssen (BVerfG aaO S. 326 ff., 336; Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO S. 213).

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).

    Statt hier eine - unter Umständen schwierige - Abgrenzung zwischen neuen, durch § 6b Abs. 4 BNotO präkludierten Umständen und lediglich zusätzlichen, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlassten nachträglichen Erläuterungen vor allem der notarspezifischen Bezüge der anwaltlichen Tätigkeit vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO) oder auf etwaige Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand mit unterschiedlichen Erfolgschancen zu setzen (§ 6b Abs. 3 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2003 aaO S. 453), war es der Justizverwaltung nicht verwehrt, das Auswahlverfahren insgesamt neu zu eröffnen, um sich von der Prüfung und Entscheidung im Einzelfall und möglichen daran knüpfenden Rechtsmittelverfahren zu entlasten.

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Der Senat hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 20. April 2004 bereits in seinen Beschlüssen vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) und vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2004, 942, 945) Stellung genommen.

    Die beiden notarspezifischen Eignungskriterien, nämlich die bei der Vorbereitung auf das angestrebte Amt gezeigten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen müssen mit eigenständigem, höherem Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen (BVerfGE 110, 304, 326 ff.; Senatsbeschlüsse vom 22. November 2004 aaO und vom 11. Juli 2005 aaO).

    Daran ist angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304, 331 f., 336 f.) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (aaO) und 22. November 2004 (aaO) nicht mehr uneingeschränkt festzuhalten.

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 43/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Die denkbaren Alternativen - Fortführung des laufenden Verfahrens oder Abbruch mit anschließendem Neubeginn - lagen zudem offen, wurden in der Literatur erörtert und in der Praxis auch angewandt (vgl. zur Fortführung eines Bewerbungsverfahrens Senat, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213; Harborth, DNotZ 2004, 659, 670 f.; Jung, DNotZ 2004, 570 f.; Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; Lerch, ZNotP 2004, 267, 269).

    Solange es insoweit an beachtlichen Bewertungen noch fehlt, ist eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinn zu treffen, bei der diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien mit eigenständigem, höheren Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen müssen (BVerfG aaO S. 326 ff., 336; Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO S. 213).

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).

    Statt hier eine - unter Umständen schwierige - Abgrenzung zwischen neuen, durch § 6b Abs. 4 BNotO präkludierten Umständen und lediglich zusätzlichen, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlassten nachträglichen Erläuterungen vor allem der notarspezifischen Bezüge der anwaltlichen Tätigkeit vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO) oder auf etwaige Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand mit unterschiedlichen Erfolgschancen zu setzen (§ 6b Abs. 3 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2003 aaO S. 453), war es der Justizverwaltung nicht verwehrt, das Auswahlverfahren insgesamt neu zu eröffnen, um sich von der Prüfung und Entscheidung im Einzelfall und möglichen daran knüpfenden Rechtsmittelverfahren zu entlasten.

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 27/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Die denkbaren Alternativen - Fortführung des laufenden Verfahrens oder Abbruch mit anschließendem Neubeginn - lagen zudem offen, wurden in der Literatur erörtert und in der Praxis auch angewandt (vgl. zur Fortführung eines Bewerbungsverfahrens Senat, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213; Harborth, DNotZ 2004, 659, 670 f.; Jung, DNotZ 2004, 570 f.; Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; Lerch, ZNotP 2004, 267, 269).

    Solange es insoweit an beachtlichen Bewertungen noch fehlt, ist eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinn zu treffen, bei der diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien mit eigenständigem, höheren Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen müssen (BVerfG aaO S. 326 ff., 336; Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO S. 213).

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).

    Statt hier eine - unter Umständen schwierige - Abgrenzung zwischen neuen, durch § 6b Abs. 4 BNotO präkludierten Umständen und lediglich zusätzlichen, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlassten nachträglichen Erläuterungen vor allem der notarspezifischen Bezüge der anwaltlichen Tätigkeit vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO) oder auf etwaige Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand mit unterschiedlichen Erfolgschancen zu setzen (§ 6b Abs. 3 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2003 aaO S. 453), war es der Justizverwaltung nicht verwehrt, das Auswahlverfahren insgesamt neu zu eröffnen, um sich von der Prüfung und Entscheidung im Einzelfall und möglichen daran knüpfenden Rechtsmittelverfahren zu entlasten.

  • BGH, 29.11.2005 - NotZ 24/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Die denkbaren Alternativen - Fortführung des laufenden Verfahrens oder Abbruch mit anschließendem Neubeginn - lagen zudem offen, wurden in der Literatur erörtert und in der Praxis auch angewandt (vgl. zur Fortführung eines Bewerbungsverfahrens Senat, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213; Harborth, DNotZ 2004, 659, 670 f.; Jung, DNotZ 2004, 570 f.; Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; Lerch, ZNotP 2004, 267, 269).

    Solange es insoweit an beachtlichen Bewertungen noch fehlt, ist eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinn zu treffen, bei der diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien mit eigenständigem, höheren Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen müssen (BVerfG aaO S. 326 ff., 336; Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO S. 213).

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).

    Statt hier eine - unter Umständen schwierige - Abgrenzung zwischen neuen, durch § 6b Abs. 4 BNotO präkludierten Umständen und lediglich zusätzlichen, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlassten nachträglichen Erläuterungen vor allem der notarspezifischen Bezüge der anwaltlichen Tätigkeit vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2004 aaO) oder auf etwaige Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand mit unterschiedlichen Erfolgschancen zu setzen (§ 6b Abs. 3 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2003 aaO S. 453), war es der Justizverwaltung nicht verwehrt, das Auswahlverfahren insgesamt neu zu eröffnen, um sich von der Prüfung und Entscheidung im Einzelfall und möglichen daran knüpfenden Rechtsmittelverfahren zu entlasten.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Er hat dabei einerseits ein Festhalten an einem Punktesystem, das den bindenden Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung trägt, grundsätzlich nicht beanstandet und ist Forderungen, dieses Auswahlsystem sei zwingend durch eine fachbezogene Notarprüfung zu ersetzen, in diesem Zusammenhang nicht gefolgt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - juris Rn. 7, 8; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945 und vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157).

    Fehlt es insoweit an beachtlichen Bewertungen und einem ausdifferenziertem Bewertungssystem muss eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinne getroffen werden, in die die notarspezifischen Eignungskriterien mit einem eigenständigen Gewicht gegenüber den Kriterien der allgemeinen juristischen Qualifikation einfließen (Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - aaO S. 72 Rn. 18).

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) folgend wird daher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei Anwendung eines Punktesystems bei der Besetzung einer Notarstelle eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls, die in einen umfassenden individuellen Eignungsvergleich mündet, als unverzichtbar angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 -, NJW 2005, S. 212 ; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 21/06 -, veröffentlicht in JURIS; BGH, Beschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 -, ZNotP 2006, S. 37 ; BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 45/06 -, NJW-RR 2007, S. 1135 ).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 32/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 28/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 19/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 22/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 29/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 25/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 23/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 20/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 31/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 25/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

  • OLG Schleswig, 15.12.2005 - VA (Not) 6/05

    Auswahlentscheidung bei der Bestellung von Anwaltsnotaren in Schleswig-Holstein

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 119/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung von

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 3/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 51/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 4/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 47/04

    Ausschreibung einer Notarstelle; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung und Auslegung

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung der

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06

    Berücksichtigung landesfremder Notare bei der Einrichtung hauptberuflicher

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 16/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 49/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

  • OLG Schleswig, 15.12.2005 - VA Not 6/05

    Auswahlkriterien bei Bestellung eines Anwaltsnotars -

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 17/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 40/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 7/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 1/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 43/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 14/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 36/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 16/08

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 21/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • KG, 14.08.2007 - Not 1/07

    Ausschreibung von Notarstellen durch die Justizverwaltung; Vorgaben an die

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 46/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 47/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 22/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 13/04

    Zulässigkeit des Wechsels in einem Bewerbungsverfahren nach § 110 der

  • OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
  • KG, 21.08.2007 - Not 12/07

    Vergabe von Notarstellen: Bewertung des Examensergebnisses im Rahmen der

  • OLG Stuttgart, 30.04.2010 - 1 Not 2/10

    Bestellung zum Anwaltsnotar: Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur örtlichen

  • OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10

    Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

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