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   BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99   

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https://dejure.org/2000,2544
BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99 (https://dejure.org/2000,2544)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - NotZ 20/99 (https://dejure.org/2000,2544)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - NotZ 20/99 (https://dejure.org/2000,2544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 111; ZPO §§ 46, 48, 295

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 295 Zivilprozessordnung (ZPO) bei ungerügtem Unterlassen der förmlichen Beschlußfassung über eine den Verfahrensbeteiligten mitgeteilte Anzeige nach § 48 ZPO - Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung durch die Übertragung des Rechts ...

  • Judicialis

    BNotO § 111; ; ZPO § 46; ; ZPO § 48; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 111; ZPO §§ 46, 48, 295
    Entsprechende Anwendbarkeit des § 295 ZPO im Verfahren nach § 111 BNotO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1664
  • MDR 2000, 914
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier:

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99
    § 92 Nr. 2 BNotO, wonach das Recht der Aufsicht über die Notare im Bezirk eines Oberlandesgerichts dessen Präsidenten überträgt, verletzt nicht den Grundsatz der Gewaltenteilung (so eingehend und zutreffend BerlVerfGH, Beschluß vom 27. Januar 1999 - VerfGH 89/98 = NJW-RR 1999, 1364; in vergleichbarem Sinne auch Senatsbeschluß vom 29. November 1999 - NotZ 10/99, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 3/98

    Instanzenzug bis zum BGH hinsichtlich Gegenständen der freiwilligen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99
    Dagegen läßt sich nicht einwenden, das Kammergericht habe mit seiner Verfahrensweise dem Antragsteller die Anfechtungsmöglichkeit nach § 46 Abs. 2 ZPO genommen; denn ein Beschluß, der ausgesprochen hätte, die Anzeige der Richterin rechtfertige nicht die Besorgnis ihrer Befangenheit, wäre keine instanzbeendende Entscheidung in der Hauptsache und deshalb im Verfahren nach § 111 BNotO nicht mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof anfechtbar gewesen (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 3/98 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Abgabe 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.11.1999 - NotZ 10/99

    Beschwerdeeinlegung beim Bundesgerichtshof - § 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs.

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99
    § 92 Nr. 2 BNotO, wonach das Recht der Aufsicht über die Notare im Bezirk eines Oberlandesgerichts dessen Präsidenten überträgt, verletzt nicht den Grundsatz der Gewaltenteilung (so eingehend und zutreffend BerlVerfGH, Beschluß vom 27. Januar 1999 - VerfGH 89/98 = NJW-RR 1999, 1364; in vergleichbarem Sinne auch Senatsbeschluß vom 29. November 1999 - NotZ 10/99, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt).
  • BayObLG, 08.05.1985 - BReg. 3 Z 37/85

    Mitwirkung eines Notars als Richter am Notarkostenbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99
    Von Amts wegen vom Senat zu berücksichtigende Bedenken gegen die Mitwirkung der Richterin im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. hierzu BGH FamRZ 1963, 556 f.; BayObLGZ 1985, 182, 184; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler FG 14. Aufl. § 6 Rdn. 38) bestehen ebenfalls nicht.
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Dazu gehören Beschlüsse über ein Ablehnungsgesuch ersichtlich nicht; sie können deshalb nicht im Verfahren nach § 111 BNotO mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof angegriffen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 25/04 - juris; Rn. 1 vom 20. März 2000 - NotZ 20/99 - ZNotP 2000, 285).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Es kann deshalb auch offenbleiben, ob er einen solchen Verfahrensverstoß des Amtsgerichts im Rechtsbeschwerdeverfahren noch rügen könnte, obwohl er ihn im Beschwerdeverfahren nicht gerügt hat (vgl. dazu: Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl., § 72 Rn. 43 unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 19. April 1961 - IV ZR 217/60, BGHZ 35, 103, 106 und vom 21. Mai 1996 - XI ZR 199/95, BGHZ 133, 36, 39; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2000 - NotZ 20/99, NJW-RR 2000, 1664).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2010 - 14 Wx 30/09

    Testamentsauslegung: Gerichtliche Feststellung des Testierwillens; Anordnung

    Im vorliegenden Erbscheinsverfahren kann nichts anderes gelten (zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 295 ZPO in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit s. BGH, NJW-RR 2000, 1664, 1665; zur Anwendbarkeit der Bestimmung auch in Antragssachen s. Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 27 Rdn. 97; speziell im Erbscheinsverfahren: OLG Hamm, OLGZ 1968, 334, 335).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 26 W 4/18

    Gerichtliche Überprüfung der in einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    § 295 ZPO findet im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung (BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss v. 20.03.2000 - NotZ 20/99 Rn. 13, NJW-RR 2000, 1664; zum Spruchverfahren OLG Karlsruhe, Beschluss v. 8.11.2004 - 12 W 53/04, AG 2005, 300 f.; Simon/Winter, SpruchG, § 17 Rn. 19).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/00
    BGH, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 20/99 - KG Berlin.

    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS NotZ 20/99.

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 25/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs und die

    Beschlüsse über ein Ablehnungsgesuch gemäß § 44 ZPO wie der angefochtene Beschluß vom 14. September 2004 sind keine instanzbeendenden Entscheidungen in der Hauptsache und deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht im Verfahren nach § 111 BNotO mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof anfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2000 - NotZ 20/99 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Selbstablehnung 1 und 20.
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2004 - 12 W 53/04

    Anhängigkeit des Spruchverfahrens; Ausschluss von Verfahrensrügen

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