Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2004 - NotZ 25/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2351
BGH, 22.03.2004 - NotZ 25/03 (https://dejure.org/2004,2351)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2004 - NotZ 25/03 (https://dejure.org/2004,2351)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2004 - NotZ 25/03 (https://dejure.org/2004,2351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 4
    Bedürfnisprüfung für Schaffung oder Wiederbesetzung von Notarstellen

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Notaren; Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist; Selbstbindung der Verwaltung

  • Judicialis

    BNotO § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4
    Ermessen der Landesjustizverwaltung bei Wiederbesetzung einer freigewordenen Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Besetzung einer Notarstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 861
  • MDR 2004, 846
  • DNotZ 2004, 887
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 25/03
    Das Oberlandesgericht hat die Anträge - die der Sache nach auf Unterlassung der Wiederbesetzung der Notarstelle gerichtet waren, mit der Behauptung, die Lebensfähigkeit ihrer Notariate sei gefährdet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - unter II 2 a und b, insoweit in DNotZ 1999, 251 nicht abgedruckt; vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - DNotZ 1996, 902, 904 und vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - ZNotP 2001, 440, 441) -, mit Recht zurückgewiesen.

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 1998 und vom 16. Juli 2001 aaO) hat die Landesjustizverwaltung bei der Ausübung des ihr eingeräumten Organisationsermessens nach § 4 BNotO subjektive Rechte von Amtsinhabern insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe als unabhängiger und unparteiischer Berater ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist.

    Diese untere Grenze bezieht sich auf Durchschnittszahlen im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, von der jede Bedürfnisprüfung ausgehen muß (Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 aaO m.w.N.).

    aa) Hat sich die Landesjustizverwaltung im Bereich der Bedürfnisprüfung nach § 4 BNotO durch eine ständige Übung oder Richtlinie gebunden, hat sie diese Prüfungsmaßstäbe grundsätzlich zu beachten (Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 aaO).

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 25/03
    Das Oberlandesgericht hat die Anträge - die der Sache nach auf Unterlassung der Wiederbesetzung der Notarstelle gerichtet waren, mit der Behauptung, die Lebensfähigkeit ihrer Notariate sei gefährdet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - unter II 2 a und b, insoweit in DNotZ 1999, 251 nicht abgedruckt; vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - DNotZ 1996, 902, 904 und vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - ZNotP 2001, 440, 441) -, mit Recht zurückgewiesen.
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97

    Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 25/03
    Das Oberlandesgericht hat die Anträge - die der Sache nach auf Unterlassung der Wiederbesetzung der Notarstelle gerichtet waren, mit der Behauptung, die Lebensfähigkeit ihrer Notariate sei gefährdet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - unter II 2 a und b, insoweit in DNotZ 1999, 251 nicht abgedruckt; vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - DNotZ 1996, 902, 904 und vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - ZNotP 2001, 440, 441) -, mit Recht zurückgewiesen.
  • BGH, 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22

    Altersgrenze für Notare

    (1) Im hauptberuflichen Notariat werden bei der Prognoseentscheidung, ob zusätzliche Notarstellen einzurichten sind, mit unterschiedlichen Gewichtungen zwischen 1.350 und 1.800 bereinigte Urkundsgeschäfte pro Jahr zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79, DNotZ 1980, 177 [juris Rn. 17, 30]; vom 22. März 2004 - NotZ 25/03, DNotZ 2004, 887 [juris Rn. 8]; Eschwey in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 4 Rn. 22 f. mwN).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Abweichend davon hat der Senat § 4 BNotO ausnahmsweise Schutzfunktionen entnommen, wenn die Justizverwaltung die Grenzen ihres Organisationsermessens dergestalt überschreitet, dass das Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit selbständiger Amtsinhaber gefährdet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 9 = DNotZ 2005, 947 ff.; 22. März 2004 - NotZ 25/03 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 7 = DNotZ 2004, 887 f. und 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 5 = DNotZ 2002, 70 f.; Schippel/Bracker, aaO § 4 Rn. 7 jeweils m.w.N.) oder sich die Verwaltung vom öffentlichen Interesse durch eine nicht bedarfs-, sondern bewerberbezogene Stellenermittlung mit sachwidriger Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gelöst hat (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 8 = ZNotP 2004, 410).
  • OLG Dresden, 09.02.2024 - Not 2/23
    Die Wiederbesetzung der bestehenden, frei gewordenen Stelle in M... würde demnach den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege nicht dadurch widersprechen, dass nach dem durchschnittlichen Urkundenaufkommen im gesamten Amtsgerichtsbezirk Döbeln nur so viele Notarstellen besetzt wären, wie gerade noch oder nicht mehr lebensfähig wären (BGH DNotZ 2004, 887).

    Ein Verstoß gegen die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege lässt sich demnach nicht daraus herleiten, dass nach dem durchschnittlichen Urkundenaufkommen im gesamten Amtsgerichtsbezirk A...... nur so viele Notarstellen besetzt wären, wie gerade noch oder nicht mehr lebensfähig wären (BGH DNotZ 2004, 887).

  • BGH, 07.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
    22 (1) Im hauptberuflichen Notariat werden bei der Prognoseentscheidung, ob zusätzliche Notarstellen einzurichten sind, mit unterschiedlichen Gewichtungen zwischen 1.350 und 1.800 bereinigte Urkundsgeschäfte pro Jahr zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79, DNotZ 1980, 177 [juris Rn. 17, 30]; vom 22. März 2004 - NotZ 25/03, DNotZ 2004, 887 [juris Rn. 8]; Eschwey in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 4 Rn. 22 f. mwN).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 1/05

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Wiederbesetzung frei

    Darüber hinaus muß die Justizverwaltung, wenn sie sich bei der Bedürfnisprüfung nach § 4 BNotO durch eine Richtlinie oder ständige Übung gebunden hat, die entsprechenden Prüfungsmaßstäbe grundsätzlich beachten, um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der von ihren Maßnahmen betroffenen Notare zu vermeiden (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - NJW 2001, 3548 und vom 22. März 2004 - NotZ 25/03 - NJW-RR 2004, 861).

    Abzustellen ist hierbei auf den unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Gebührenaufkommens dieses Bezirks erzielbaren Gewinn (Senat aaO NJW 2001, 3548; NJW-RR 2004, 861), nicht dagegen auf den individuellen Verdienst der Antragstellerin, den diese in Konkurrenz mit den beiden anderen Notaren in ihrem Amtsbereich zu erzielen vermag.

  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 5/19

    Notarbestellung: Gleiche Prüfungsmaßstäbe für Bedürfnisprüfung

    Darüber hinaus muss die Justizverwaltung, wenn sie sich bei der Bedürfnisprüfung nach § 4 BNotO durch eine Richtlinie oder ständige Übung gebunden hat, die entsprechenden Prüfungsmaßstäbe grundsätzlich beachten, um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der von ihren Maßnahmen betroffenen Notare zu vermeiden (Senatsurteil vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 5/11, ZNotP 2012, 192 Rn. 15; Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05, DNotZ 2005, 947, 949, juris Rn. 11; vom 22. März 2004 - NotZ 25/03, DNotZ 2004, 887, 888, juris Rn. 8).

    Zutreffend weist das Oberlandesgericht darauf hin, dass dem Urkundenaufkommen nur eine beschränkte Aussagekraft zukommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 25/03, DNotZ 2004, 887, 888 , juris Rn. 8; vom 11. Dezember 1978 - NotZ 5/78, BGHZ 73, 54, 62, juris Rn. 29) und dass es dazu kommen kann, dass eine Notarstelle wiederbesetzt wird, obwohl einer der Parameter für eine gegenteilige Entscheidung gesprochen hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05, juris Rn. 22).

  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 5/11

    Notarstellenbesetzung: Bedürfnisprüfung bei der Entscheidung über Wiederbesetzung

    Darüber hinaus muss die Justizverwaltung, wenn sie sich bei der Bedürfnisprüfung nach § 4 BNotO durch eine Richtlinie oder ständige Übung gebunden hat, die entsprechenden Prüfungsmaßstäbe grundsätzlich beachten, um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der von ihren Maßnahmen betroffenen Notare zu vermeiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO; und vom 22. März 2004 - NotZ 25/03, NJW-RR 2004, 861).

    Auszugehen ist dabei davon, dass diese untere Grenze sich auf Durchschnittszahlen im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, von der hier die Bedürfnisprüfung ausgehen muss, bezieht (Senatsbeschluss vom 22. März 2004 aaO).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die Justizverwaltung die Grenzen des Organisationsermessens dergestalt überschreitet, dass das Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Amtsinhabern gefährdet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 5 = DNotZ 2002, 70 f. und vom 22. März 2004 - NotZ 25/03 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 7 = DNotZ 2004, 887 f.), oder sich die Verwaltung vom öffentlichen Interesse durch eine nicht bedarfs-, sondern bewerberbezogene Stellenermittlung mit sachwidriger Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gelöst hat (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 8 = ZNotP 2004, 410).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05

    Notarstellenausschreibung und -besetzung: Anspruch auf Nichtbesetzung und

    Bei diesem Verständnis des § 4 BNotO ist gewährleistet, dass die subjektiven Rechte der bereits amtierenden Notare bei der Ausübung des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung gewahrt werden (BGH DNotZ 2005, 947, 949; BGH NJW 2001, 3548; BGH NJW-RR 2004, 861; BGH NJW 1999, 207).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2004 - Not 1/04
    Dabei sind die subjektiven Rechte von Amtsinhabern - nur - insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe als unabhängiger und unparteiischer Berater ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist; es wäre unzulässig, wenn so viele Notarstellen besetzt würden, wie gerade noch oder nicht mehr lebensfähig wären (BGH NJW 1996, S. 123, 124; MDR 1998, S. 563; NJW-RR 1999, S. 207; MDR 2001, S. 1263; MDR 2004, S. 846).

    Maßgeblich dafür sind die Durchschnittszahlen im betroffenen Amtsbezirk (s. BGH MDR 2001, S. 1263; MDR 2004, S. 846) und das tatsächliche Gebührenaufkommen (BGH MDR 2004, S. 846, 847).

    Zudem muß die Justizverwaltung - im Hinblick auf die gebotene Gleichbehandlung der Notare - ihre Bindung an eine etwaige ständige Übung oder eine etwa bestehende Richtlinie beachten (s. BGH MDR 1998, S. 563, 564; NJW-RR 1999, S. 207 f.; MDR 2001, S. 1263; MDR 2004, S. 846 f.).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 1/20

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Stellungnahme einer Ländernotarkasse im Rahmen

  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 4/19

    Isoliert gerichtliche Angreifbarkeit und Einklagbarkeit der von einer Notarkammer

  • OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09

    Notarbestellung in Niedersachsen: Subjektives Recht auf Ausschreibung einer

  • VG Sigmaringen, 28.01.2014 - 2 K 42/14

    Notariatsreform Baden-Württemberg; Abgabe der Entlassungserklärung § 114 Abs. 2

  • OLG Rostock, 20.01.2005 - 15 W 1/04

    Zur Auswahlentscheidung der zuständigen Landesjustizverwaltung über die Besetzung

  • OLG Brandenburg, 19.01.2023 - Not 1/22

    Grundsätzlich kein Anspruch auf Nichtbesetzung einer im selben Amtsbezirk

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht